Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung / Volksverhetzung

12. Juni 2019: Sachbeschädigung und Volksverhetzung durch Graffiti – Einstellung des Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft führte ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin, weil sie in Berlin-Lichtenberg mehrere Graffiti-Schriftzüge an eine Hauswand gesprüht haben soll. Diese Schriftzüge sollen sich gegen einen bestimmten Nachbarn gerichtet und ihn verleumdet haben. Weil in einem Graffiti auch ein gewisser Bezug zu NS-Verbrechen gesehen werden konnte, bestand hier zusätzlich der Tatverdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.

Unsere Mandantin wurde der Tat verdächtigt, weil sie mit dem in den Graffiti-Schriftzügen benannten Nachbarn zuvor einen heftigen Streit gehabt haben soll, der auch die persönliche Beziehung zwischen den beiden betraf. Von der Polizei erhielt unsere Mandantin schließlich eine Vorladung als Beschuldigter und wandte sich daraufhin an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse sorgfältig aus. Anschließend verfasste er einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er auf die Besonderheiten des konkreten Falles hinwies und die Einstellung des Verfahrens gegen unsere Mandantin anregte.

Insbesondere konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass die Graffiti-Schriftzüge in erster Linie nicht auf die bewusst verletzende und schädigende Verleumdung des Nachbarn abzielten, sondern vielmehr als Ausdruck einer persönlichen Krise zu verstehen seien. Sofern der Nachbar auf die Streitigkeiten mit unserer Mandantin verwiesen hatte, wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unsere Mandantin nach diesem Streit in große Verzweiflung und tiefste Trauer gestürzt war und insgesamt ihre Emotionen nicht mehr kontrollieren konnte. Die Schuld unserer Mandantin sei daher auch als gering anzusehen.

Daneben führte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass in dem konkreten Fall der Tatbestand der Volksverhetzung überhaupt nicht erfüllt sei. Zudem distanzierte sich unsere Mandantin ausdrücklich von jeglichem nationalsozialistischen Gedankengut. Die Staatsanwaltschaft stimmte den Darlegungen von Rechtsanwalt Dietrich schließlich zu. Auch folgte die Staatsanwaltschaft der Anregung, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Unsere Mandantin musste lediglich eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Falschaussage

07. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Falschaussage

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, falsche Aussagen bezüglich seines alten Arbeitgebers getätigt zu haben. So soll er in einem arbeitsrechtlichen Prozess wahrheitswidrig behauptet haben, dass sein ehemaliger Arbeitgeber damit gedroht habe, ihn umzubringen. Der ehemalige Arbeitgeber erstattete daraufhin Anzeige wegen Falschaussage gegen unseren Mandanten. Dagegen versuchte sich unser Mandant zunächst mithilfe eines anderen Rechtsbeistands zur Wehr zu setzen. Da dies leider erfolglos blieb, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akte ergab sich für Rechtsanwalt Dietrich ein anderes Bild. Zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren war es gekommen, weil unserem Mandanten gekündigt worden war. Dieser hatte sich geweigert, ein seinen Arbeitgeber entlastendes Bestätigungsschreiben gegenzuzeichnen. Diese Handlung hätte gegen die Gerechtigkeitsüberzeugungen unseres Mandanten gesprochen. Nachdem unser Mandant dazu noch genötigt worden war, drohte sein Arbeitgeber damit, ihn umzubringen. Als finalen Schritt wurde unserem Mandanten gekündigt. Belastend war für unseren Mandanten insbesondere, dass das Kündigungsgespräch von zwei Zeugen beobachtet worden sein soll. Diese hatten angegeben, dass sich unser Mandant sehr über die Kündigung aufgeregt haben soll und umgekehrt seinem Arbeitgeber mit Konsequenzen gedroht haben soll. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten richtig und beantragte den Erlass des von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragten Strafbefehls (das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen) abzulehnen. Das Ermittlungsverfahren stützte sich allein auf die Aussagen des ehemaligen Arbeitgebers und der Zeugen. Insbesondere die Zeugenaussagen fielen Rechtsanwalt Dietrich auf. Beide Zeugen waren zu fraglichen Zeitpunkt nicht anwesend gewesen und hätten das Gespräch nicht mitbekommen können. Zudem glichen sich die Aussagen in Form und Inhalt zu stark, sodass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten inszeniert worden war. Auch die Verhaltensweise des alten Arbeitgebers im arbeitsrechtlichen Verfahren sprach gegen das vorgeworfene Verhalten unseres Mandanten. Hier war nicht versucht worden, das Geschehen abschließend und vollständig aufzuklären. Stattdessen kam der Arbeitgeber unserem Mandanten großzügig entgegen, um eigene vermeintliche Belastungen zu vermeiden. Das Amtsgericht Tiergarten konnten der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte daher das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da ihn beide Verfahren doch sehr belastet hatten.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 05. Juni 2019:: Einstellung mangels Tatnachweis bei zufälligem Fund von Cannabis

Mit der Vorladung als Beschuldigter einer Straftat aus dem Bereich des Betäubungsmittelgesetzes suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Wegen einer Wohnungsdurchsuchung, die bei unserem Mandanten in Berlin-Pankow stattfand, wurden mehrere Tütchen mit Cannabisprodukten als Zufallsfund sichergestellt. Grund der Wohnungsdurchsuchung war ein Ermittlungsverfahren gegen den Bruder unseres Mandanten gewesen.

Als Inhaber der Drogen zeigte sich unser Mandant gegenüber der Polizei an. Rechtsanwalt Dietrich setzte nach seiner Mandatierung einen umfassenden Schriftsatz auf. Darin wies er die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin auf unberücksichtigt gebliebene Umstände hin, die einer Verurteilung unseres Mandanten im Wege stehen könnten. Auch beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Es war nicht aufgeklärt worden, wem die Betäubungsmittel tatsächlich gehörten. Außerdem lebte unser Mandant in dieser Wohnung zusammen mit seiner Familie. Daher bestünde die Möglichkeit, dass unser Mandant einen Familienangehörigen mit der Aussage, die Drogen gehören ihm, schützen wolle. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Menge des Cannabis und die Tatsache hin, dass diese als gering anzusehen ist. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Berlin daher mangels Tatnachweis eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz

03. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin, da sie verdächtigt wurde, gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz verstoßen zu haben. Unsere Mandantin war dem Zollfahndungsamt München während der Ermittlungen gegen Beschuldigte in einem anderen Verfahren aufgefallen. Das Zollfahndungsamt München hatte dabei den Weg des Geldes bei dem Anbieter für Bargeldtransfer „Western Union“ zurückverfolgt.

Geld war im Austausch für Grundstoffe zur Dopingmittelherstellung von Deutschland nach China gezahlt worden. Als eine der Einzahler von Bargeld in Deutschland soll unsere Mandantin aufgelistet worden sein. Belastend war insbesondere, dass das Geld an eine Empfangsperson gesendet worden war, die im Zusammenhang mit einem Untergrundlabor für Drogen in Deutschland stand. Nachdem unserer Mandantin der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Arzneimittel-und Antidopinggesetz gemacht wurde, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte sorgfältig aus. In einem umfassenden Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich anschließend, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass ein tatsächlicher Nachweis, unsere Mandantin habe Rohstoffe für Arznei- oder Dopingmittel aus dem Ausland bestellt, überhaupt bestehe. Weder waren entsprechende Stoffe bei unserer Mandantin gefunden noch etwaige Empfangsbestätigungen aufgeführt worden. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich in Frage, ob unsere Mandantin das Geld überhaupt selbst eingezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen nicht widerlegen und musste daher das Verfahren gegen unsere Mandantin dem Antrag Rechtsanwalt Dietrichs entsprechend mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Falsche Verdächtigung

31. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage bei falscher Verdächtigung

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, weil gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung geführt wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant eine andere Person bei der Polizei wegen Verleumdung angezeigt hatte. Diese Person hatte unseren Mandanten bezichtigt, Müll während eines Angelaufenthalts in Königs Wusterhausen in der Natur zurückgelassen zu haben. Neben der angezeigten Person bestätigte ein weiterer Zeuge, dass unser Mandant den Müll an seiner Angelstelle zurückgelassen habe.

Die Unwahrheit des Facebook-Beitrages konnte aufgrund dieser beiden Zeugenaussagen nicht belegt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft Cottbus das Verfahren einstellte. Von Amts wegen leitete die Polizei Königs Wusterhausen daher ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen unseren Mandanten ein. Mit der Anklageschrift wegen falscher Verdächtigung suchte unser Mandant dann Rechtsanwalt Dietrich mit der Bitte um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Erhalt wertete er die Ermittlungsakte sorgfältig aus und verfasste einen umfassenden Schriftsatz. Hierin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete insbesondere Zweifel an der Tatsache heraus, dass unser Mandant an besagtem Tag überhaupt angeln war und von der Unwahrheit des Facebook-Beitrages wissen konnte. Ein entsprechender Beweis war der Ermittlungsakte nicht zu entnehmen. Die Zeugen hatten unseren Mandanten nicht angetroffen. Die Belastungen beruhten daher lediglich auf Vermutungen der Zeugen. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Echtheit des Facebook-Beitrages in Frage, da dieser die üblichen Merkmale eines solchen Beitrages (z.B. „Gefällt-mir“-Feld) vermissen ließ. Auch die dem Beitrag beigefügten Fotos der angeblichen „Umweltverschmutzung“ sprachen für diese Annahme. Die Fotos wirkten auffällig gestellt. Dadurch konnte wiederum nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant an besagtem Tag gar nicht angeln war. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung / Körperverletzung

29. Mai 2019: Strafmaßänderung im Berufungsverfahren bei sexueller Körperverletzung und Beleidigung

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden war. Im Vorfeld war ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen unseren Mandanten geführt worden, weil er der Geschädigten während einer Busfahrt von München nach Berlin an die Brust gefasst hat. Er hat ihr nachts von hinten unter das T-Shirt und BH an die Brust gefasst haben, wodurch die Geschädigte aufwachte und sehr erschrocken reagierte.

Sofort meldete sie den Vorfall dem Busfahrer, der unseren Mandanten umsetzte und kurz vor Bayreuth dann die Polizei alarmierte. In Bayreuth angekommen wurde unser Mandant, der der deutschen Sprache nur bedingt mächtig ist, zwecks Identitätsfeststellung auf die Polizeiwache verbracht. Die Polizei Bayreuth leitete dann Ermittlungen gegen unseren Mandanten wegen tätlicher sexueller Beleidigung ein. Unser syrischer Mandant, der in Berlin wohnhaft ist, erhielt zunächst einen Strafbefehl, mit dem er sich zunächst an einen anderen Rechtsbeistand wandte. In der darauffolgend anberaumten Hauptverhandlung wurde unser Mandant wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand verließ sich unser Mandant darauf, dass gegen dieses Urteil Rechtsmittel bzw. Berufung eingelegt werden würde. Umso überraschter war unser Mandant, als er die Ladung zum Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt Moabit erhielt. Beunruhigt von dieser Wendung wandte er sich dann an Rechtsanwalt Dietrich. Problematisch war, dass die Berufungsfrist bereits abgelaufen war. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und legte gleichzeitig Berufung ein. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, warum das Rechtsmittel der Berufung nicht eingelegt worden war. Unserem Mandanten konnte es jedenfalls nicht zugerechnet und zur Last gelegt werden. Daher wurde die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch das Landgericht Nürnberg gewährt. In der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg wirkte Rechtsanwalt Dietrich immer wieder auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft ein. Zu berücksichtigen war, dass sich unser Mandant, seitdem er in Deutschland lebt, nichts zu Schulden hat kommen lassen und entgegen der Auffassung des Amtsgerichts eine gute Sozialprognose habe. In einem abschließenden Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft von einer Strafmaßänderung überzeugen. Das Landgericht Nürnberg verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da es ihm dadurch weiterhin möglich war, seine Familie finanziell unterstützen zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

27. Mai 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei Körperverletzung an einem Kind und sieben Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen Körperverletzung suchte unser Mandant die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf. Ihm wurde vorgeworfen, ein vier Jahre altes Kind in Neuhardenberg ergriffen und körperlich misshandelt zu haben. Zu diesem Vorfall äußerten sich fünf Zeugen, die diesen Vorfall gesehen haben wollen. Insbesondere die Mutter des Kindes habe genau gesehen, wie unser Mandant das Kind geschubst hatte. Unser Mandant versuchte zunächst, die Polizei Seelow davon zu überzeugen, das Verfahren gegen ihn einzustellen, da er sich keiner Schuld bewusst war. Diese Versuche blieben jedoch leider erfolglos. Unser Mandant war aufgrund dieses Verfahrens sehr beunruhigt, da er sich noch in der Bewährungszeit wegen eines Missbrauchsvorfalls befand.

Mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und um einen weiteren Eintrag im Bundeszentralregister zu vermeiden wandte sich unser Mandant dann an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin einen ausführlichen Schriftsatz, in welchem er erhebliche Zweifel an dem behaupteten Sachverhalt anführte. Unser Mandant hatte sich gegenüber der Polizei bereits dazu eingelassen, das Kind nicht geschubst, sondern leicht am Arm gezogen zu haben. Dies tat unser Mandant, da er sich bei seinem Schaffen, die Tierwelt zu dokumentieren, von dem Kind gestört fühlte. Da das Kind nicht aufhörte, dazwischen zu greifen, zog unser Mandant es schließlich am Arm. Aus Trotz fing das Kind dann an zu weinen. Eine Widerlegung dieser Darstellung war von der Polizei Seelow nicht geführt worden. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die in der Ermittlungsakte enthaltenen Zeugenaussagen hin. Glaubhafte Aussagen unbeteiligter Zeugen seien darin nicht vorhanden. Bei den weiteren Zeugenaussagen wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass diese vor dem Hintergrund des schlechten Nachbarschaftsverhältnisses zu bewerten seien. Es sei nicht auszuschließen, dass es sich um Falschbelastungen handle. Unberücksichtigt war ebenfalls geblieben, dass das Kind in keiner Weise verletzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich regte daher gegenüber dem Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) konnte diesen Ausführungen nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert; da seine Strafe aus dem vorherigen Verfahren noch nicht erlassen worden war. So befürchtete unser Mandant einen Bewährungswiderruf im Falle einer Verurteilung. Dies konnte jedoch dank der Arbeit von Rechtsanwalt Dietrich verhindert werden.