Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über Ampel

24. Mai 2019: Kein Punkt bei Rotlichtverstoß

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin-Tempelhof mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren zu sein und dadurch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (sog. Rotlichtverstoß) begangen zu haben. Nach dem Bußgeldkatalog wird diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 90,00 € und einem Punkt sanktioniert.

Mit dem Anhörungsbogen der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Bußgeldverfahren. Nach Auswertung der Ermittlungsakte forderte Rechtsanwalt Dietrich bei der Bußgeldstelle zunächst Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unser Mandant auf den von dem Blitzer gemachten Fotos nicht eindeutig zu identifizieren sei und beantragte daher hochauflösende Fotos.

Die Bußgeldstelle war jedoch davon überzeugt, dass unser Mandant den Rotlichtverstoß begangen haben musste und erließ einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. Nachdem das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden war, wiederholte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifel bezüglich der Beweiskraft der Blitzerfotos sowie der Messdaten und forderte ein Sachverständigengutachten über die Funktionstüchtigkeit der Ampel und der Blitzeranlage an.

Nach diesen Einwendungen von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht schließlich bereit, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Dadurch entfiel auch die Eintragung eines Punktes „in Flensburg“. Weil unserem Mandanten in der Vergangenheit wegen zu vieler Punkte bereits für längere Zeit der Führerschein entzogen worden war, war er über diesen Verfahrensausgang ohne Gerichtsverhandlung sehr froh. Geradezu erleichtert war unser Mandant darüber, dass das Bußgeld im Ergebnis so gering ausfiel und er in dieser Sache weder einen weiteren Punkt noch ein befürchtetes Fahrverbot erhielt.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, da er mehrere Urkundendelikte begangen haben soll. So soll unser Mandant unter falschem Namen Anzeige gegen eine andere Person erstattet haben und den entsprechenden Zeugenbefragungsbogen dann selbst ausgefüllt und unterschrieben haben. Bei einem weiteren potentiellen Zeugen in der angeblich von unserem Mandanten angezeigten Sache soll er den Zeugenbefragungsbogen ebenfalls selbst ausgefüllt und unterschrieben haben.

Dazu wurde ihm bei diesem zweiten Zeugen die Fälschung einer Vorsorgevollmacht vorgeworfen, indem unser Mandant die Unterschrift des zu Betreuenden manipuliert haben soll. Unser Mandant war als gerichtlicher Betreuer für die beiden Zeugen zuständig, sodass er darüber auch von dem gegen ihn gerichteten Verfahren erfahren hatte. Mit der Zeugenvorladung erschien unser Mandant bei der Strafrechtskanzlei Dietrich und bat um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Rechtsbeistand an und beantragte Akteneinsicht. Die Ermittlungsakte half zunächst dabei einen Überblick über die durchaus verworrene Situation zu gewinnen. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich ein Bild des Sachverhalts verschafft hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfassenden Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Das Verfahren, das unser Mandant unter falschem Namen initiiert haben soll, richtete sich gegen eine Person, die in der Wohnung in Berlin-Wedding bei einem der von unserem Mandanten zu betreuenden Personen eine nicht unerhebliche Sachbeschädigung begangen hatte. Als Zeuge dieses Vorfalls war neben der geschädigten Person die zweite Person, die von unserem Mandanten betreut wurde, von der Polizei Berlin befragt worden. Diese hatte sich zu diesem Vorfall ebenfalls in der Weise geäußert, dass eine Sachbeschädigung von der angezeigten Person begangen worden war. Der Anzeige folgte zwei Jahre später eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser bestritten beide Zeugen, dass sie damals eine Zeugenaussage getätigt, eine Anzeige erstattet oder eine Vorsorgemachtvollmacht zugunsten unseres Mandanten ausgefüllt hatten. In seinem Schriftsatz griff Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte gezielt an. Aufgrund fortgeschrittener Alkoholkrankheiten hatte bei beiden ein zunehmender Gedächtnisverfall eingesetzt. Als Folgeschäden kamen andere die Erinnerungsleistung hemmende Krankheiten hinzu. Rechtsanwalt Dietrich betonte daher insbesondere die Tatsache, dass es den beiden Zeugen schlicht nicht mehr möglich war, sich an die entsprechenden Handlungen zu erinnern. Dies konnte Rechtsanwalt Dietrich durch mehrere ärztliche Gutachten auch belegen. In Bezug auf die Vorsorgevollmacht wurde durch Rechtsanwalt Dietrich darauf hingewiesen, dass diese bei der Bundesnotarkammer wirksam eingetragen worden war. Rechtsanwalt Dietrich betonte zudem, dass unser Mandant seinen „Schützlingen“ lediglich dabei behilflich war, adäquate Aussagen gegenüber der Polizei zu machen. Der Staatsanwaltschaft Berlin war es nicht möglich die Ausführungen zu widerlegen. Sie musste das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatverdachts einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung

20. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin war gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung ermittelt worden. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Vater körperlich angegriffen und verletzt zu haben, als er Unterhaltszahlungen von ihm forderte. Dazu soll unser Mandant seinen Vater bei sich zu Hause in Berlin-Kreuzberg aufgesucht haben und ihn mit dem Thema der Zahlungen konfrontiert haben. Als der Vater sich dann weigerte weiterhin Geld an seinen Sohn zu zahlen, habe dieser ihn geschubst. Dadurch hatte der Vater sein Gleichgewicht verloren und war mit dem Kopf gegen einen Flurschrank gefallen.

Der Vater machte umfangreiche Aussagen bei der Polizei und erhob schwere Vorwürfe gegen seinen Sohn. Als unser Mandant dann eine Vorladung als Beschuldigter einer räuberischen Erpressung von der Polizei Berlin erhielt, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um ihn mit der rechtlichen Vertretung in diesem Fall zu beauftragen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, beantragte er das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies auf den Umstand hin, dass unser Mandant Unterlagen für einen Bafög-Antrag von seinem Vater verlangte, nicht die direkte Zahlung von Geld. Unser Mandant hatte seinem Vater in dem darauffolgenden Streit gesagt, dass er ihn auf Unterhalt verklagen werde, wenn er die für seinen Bafög-Antrag nötigen Unterlagen nicht erhalte. Daher betonte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Möglichkeit, dass der Vater seinen Sohn zu Unrecht belaste. Diesen Verdacht konnte Rechtsanwalt Dietrich durch die Widersprüchlichkeit der Aussagen des Vaters gegenüber der Polizei weiter untermauern. Insgesamt zog Rechtsanwalt Dietrich die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Vaters in Zweifel. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

17. Mai 2019: Körperverletzung und Sachbeschädigung - Verfahrenseinstellung

Als unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich aufsuchte, war bereits ein Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Cottbus anberaumt worden. Unser Mandant war von der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt worden. So wurde ihm vorgeworfen, während eines Krankentransports den neben ihm sitzenden Rettungssanitäter ins Gesicht geschlagen zu haben. Weiterhin soll unser Mandant dann die hintere Scheibe des Rettungswagens mit seinen blanken Füßen herausgetreten haben und aus dem Fahrzeug gesprungen sein.

Rechtsanwalt Dietrich reagierte angesichts des fortgeschrittenen Verfahrensstands sofort. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Erhalt wertete er diese sorgfältig aus und verfasste einen umfassenden Schriftsatz. Darin regte er an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete dabei besonders die Tatsache heraus, dass sich unser Mandant unter Einfluss von Drogen befand und seine Handlungen deshalb nicht mehr kontrollieren konnte. Unser Mandant hatte halluzinogene Pilze im Rahmen eines Musikfestivals zu sich genommen. Die Wirkung zeigte sich darin, dass unser Mandant dachte, verfolgt zu werden und teilweise Todesängste hatte. Insbesondere hob Rechtsanwalt Dietrich dabei die Widersprüchlichkeit des Verhaltens unseres Mandanten hervor. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft deutlich, wie leid der Vorfall unserem Mandanten tut. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Wiedergutmachung des Schadens durch Zahlung der Reparationskosten für das kaputte Fenster durch unseren Mandanten bezahlt wurde. Das Amtsgericht Cottbus war von den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs überzeugt und stellte das Verfahren noch vor der eigentlichen Hauptverhandlung gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Nach über zwei Jahren Verfahrensdauer war unser Mandant dementsprechend sehr froh, dass sich das Verfahren und die damit verbundenen Sorgen erledigt hatten.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Alkohol am Steuer

15. Mai 2019: Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt – Einstellung in Gerichtverhandlung

Unsere Mandantin meldete sich telefonisch bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie in ihrem Haus ungemeldeten Besuch von der Berliner Polizei erhalten hatte. Hintergrund des Besuchs war, dass es auf der Manfred von Richtofen Straße in Berlin zu einem Unfall gekommen ist und der Unfallverursacher sich vom Unfallort entfernt hatte. Zeugen hatten das Fahrzeug des Unfallverursachers noch verfolgt und Fotos vom Fahrer und vom Kennzeichen gefertigt.

Das Fahrzeug war auf unsere Mandantin zugelassen und auf den Fotos war eine Frau zu sehen, die große Ähnlichkeit mit unserer Mandantin aufwies. Deshalb suchte die alarmierte Polizei unverzüglich die Anschrift unserer Mandantin auf und fand das beschädigte Unfallfahrzeug vor dem Haus geparkt. Da nach Klingeln niemand öffnete, vermuteten die Beamten eine Notlage. Deshalb betraten sie das Haus über die Verandatür. Im Haus konnte unsere Mandantin stark betrunken angetroffen werden. Unsere Mandantin machte keine Angaben gegenüber der Polizei. Aufgrund der Verdachtslage und der starken Alkoholisierung wurde unserer Mandantin sofort der Führerschein abgenommen. Nach erfolgter Akteneinsicht widersprach Rechtsanwalt Dietrich den Vermutungen der Staatsanwaltschaft. Insbesondere wies er darauf hin, dass die Fotos keinen zwingenden Schluss auf die Fahrereigenschaft unserer Mandantin zuließen. Auch sei das Betreten des Hauses rechtswidrig gewesen, weil kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss eingeholt worden sei. Der sich in der Ermittlungsakte befindliche Hinweis auf eine vermeintliche Notsituation sei nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nur vorgeschoben gewesen. Auch konnte ein Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden. Trotz der zahlreichen Argumente war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Vielmehr wurde nachträglich den Unfallzeugen eine Wahllichtbildvorlage mit unserer Mandantin vorgelegt. Auf dieser wurde unsere Mandantin als Fahrerin identifiziert. In der angesetzten Hauptverhandlung bekräftigte Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken. Auch das Ergebnis der Wahllichtbildvorlage konnte nicht verwertet werden, da unsere Mandantin in der Wahllichtbildvorlage aufgrund der Qualität ihres Fotos von den anderen unbeteiligten Frauen deutlich als gesuchte Person erkennbar war. Rechtsanwalt Dietrich konnte so in der Verhandlung auf eine zu erwartenden lange Verfahrensdauer hinweisen, so dass schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft bereit waren, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin hat noch in der Verhandlung ihren Führerschein zurückerhalten.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

14. Mai 2019: Verfahrenseinstellung bei Fälschung von Bewohnerparkausweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unser Mandant soll einen Bewohnerparkausweis manipuliert haben. So soll er das Gültigkeitsdatum des Ausweises verfälscht haben.

Während einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Mitte fiel dem Ordnungsamt auf, dass das Gültigkeitsdatum auf den Anfang des Monats datiert war. Üblich ist hingegen, dass Bewohnerausweise bis zum Ende eines jeden Monats gültig sind. Als nächstes wurde die zum Parkausweis gehörende Vignette überprüft. Die Prüfung zu dieser Vignette verlief negativ. Sie war mithin vom Bezirksamt nicht ausgestellt worden. Daraufhin wurde ein Strafantrag gegen den Halter des Fahrzeugs, unseren Mandanten, gestellt. Mit dem Anhörungsbogen der Polizei wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei insbesondere den Tatnachweis gegenüber unserem Mandanten in Frage. Weiterhin streute Rechtsanwalt Dietrich Zweifel, inwiefern unser Mandant das Auto genutzt hatte. Unser Mandant war während der Feststellung der Unregelmäßigkeiten am Parkausweis nicht angetroffen worden. Nach diesen Einwendungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

13. Mai 2019: Sozialleistungsbetrug - Einstellung des Verfahrens

Vom Hauptzollamt Berlin war unser Mandant darüber informiert worden, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Der Vorwurf lautete Betrug. Unser Mandant soll unrechtsmäßig Gelder vom Jobcenter in Marzahn-Hellersdorf bezogen haben. Als Teil einer Bedarfsgemeinschaft wurden unserem Mandanten Gelder zur Sicherung des Lebensunterhalts zugebilligt. Änderungen der Arbeitssituation unseres Mandanten oder seiner Lebensgefährtin mussten diese dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Da unser Mandant dies unterlassen haben soll, er aber weiterhin die staatlichen Leistungen bezogen haben soll, wurde ihm Sozialleistungsbetrug vorgeworfen.

Geschädigte in diesem Fall war die Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Brief des Hauptzollamts Berlin suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Zunächst wurde Akteneinsicht beantragt. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte schickte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage anregte. Darin hob Rechtsanwalt Dietrich deutlich hervor, dass unser Mandant über fortgesetzte Zuwendungen nach Arbeitsaufnahme keine Kenntnis hatte und ihm daher keine Absicht vorzuwerfen sei. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf einen Fehler des Jobcenters, der unberücksichtigt geblieben war. So hatte es das Jobcenter verpasst, unseren Mandanten im Rahmen einer Integrationsmaßnahme vom Leistungsbezug abzumelden. Leider ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten. In der folgenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann glaubhaft darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis davon hatte, dass seine ehemalige Lebensgefährtin dem Jobcenter seine Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt hat. Das Amtsgericht Tiergarten konnte die Einlassung Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen. Weitere Zeugenvernehmungen wären dafür erforderlich gewesen. Deshalb stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant bereits einen neuen Job aufgenommen hatte, war er über eine Einstellung sehr erleichtert. Eine Verurteilung hätte zu erneuten Komplikationen bei der Arbeitssuche und -aufnahme führen können