Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

10. Mai 2019: Diebstahl durch eine Pflegedienstmitarbeiterin - Einstellung in Hauptverhandlung

Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl zugestellt bekommen hattet. In diesem wurde ihr vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Pflegedienstes in der Wohnung eines Patienten in Berlin Reinickendorf verschiedene Wertgegenstände gestohlen zu haben. In dem Strafbefehl wurde deshalb gegen unsere Mandantin eine Geldstrafe festgesetzt.

Als Mitarbeiterin des Pflegedienstes muss unsere Mandantin regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, so dass sich unsere Mandantin eine Verurteilung wegen Diebstahls nicht erlauben konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Neben dem Patienten hatte auch der Arbeitgeber unsere Mandantin belastet. Insbesondere hatte er angegeben, dass bereits andere Patienten sich bei ihm wegen angeblich abhanden gekommener Gegenstände über unsere Mandantin beschwert haben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Patienten konfrontativ befragen, so dass nicht mehr sicher war, ob unsere Mandantin als Einzige Zugriff auf die Wertgegenstände gehabt habe. Deshalb waren schließlich das Amtsgericht und die Staatanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen. Hierdurch konnte ein Eintrag im Bundeszentralregister verhindert werden.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG (Chrystel Meth)

08. Mai 2019: Erwerb von Drogen – Freispruch vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Durch die Staatsanwaltschaft Potsdam wurde gegen unseren aus Berlin kommenden Mandanten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Ihm wurde vorgeworfen, in Brandenburg an der Havel Chrystel Meth erworben zu haben. In Brandenburg an der Havel hatte eine Wohnungsdurchsuchung bei einem Drogenverkäufer stattgefunden. Über die Auswertung des E-Mailverkehrs ist man auf unseren Mandanten gestoßen, der angeblich Drogen erworben haben soll.

Problematisch war, dass unser Mandant aufgrund einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Bewährung stand. Rechtsanwalt Dietrich beantrage bereits im Ermittlungsverfahren, die Strafsache einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies auf bestehende Beweisschwierigkeiten hin. Trotz der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Einlassung wurde durch die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage vor dem Amtsgericht Brandenburg erhoben. In der durchgeführten Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung für unseren Mandanten ab, in welcher er wieder den Vorwurf bestritt. Rechtsanwalt Dietrich stellte auch weiterhin Alternativsachverhalte dar. Schließlich konnte das Amtsgericht Brandenburg nicht mehr sicher sagen, ob unser Mandant tatsächlich die Betäubungsmittel erworben hatte. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

06. Mai 2019: Freispruch bei Diebstahl trotz Vorstrafen und doppelten Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin ist bereits 15 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In der Vergangenheit hatte unsere Mandantin mehrere Bewährungsstrafen wegen Diebstahls erhalten. Aktuell stand sie noch in zwei Verfahren unter Bewährung. Sie soll von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden sein, wie sie das Kaufhaus einer Modekette in Berlin Steglitz mit einem zuvor nicht bezahlten Kleidungsartikel verließ. Sie wurde daraufhin vor dem Laden vom Detektiv angesprochen. Anschließend wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt wurde, nahm er zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin zur Tatzeit unter einem Migräneanfall litt. Aufgrund der daraus resultierenden Übelkeit hatte unsere Mandantin das Kaufhaus verlassen, ohne in diesem Moment an die mitgeführten Kleidungsartikel in ihrer Tasche zu denken. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin das Kaufhaus nur aufgrund dieser körperlichen Ausnahmesituation mit der unbezahlten Ware verlassen hatte. Da die Beobachtungen des Ladendetektivs schon vor einem langen Zeitraum aufgestellt wurden, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Glaubwürdigkeit dieser entkräften.

Auch nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung von weiteren Ladendetektiven und Sicherheitsmitarbeitern, konnte die Einlassung nicht bestätigt werden. Deshalb beantrage die Amtsanwaltschaft Berlin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer drauf hin, dass letztlich nicht ausgeschlossen werden könne, dass unsere Mandantin die Ware nachträglich bezahlen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch sein Plädoyer das Amtsgericht überzeugen und unsere Mandantin wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

03. Mai 2019: Freispruch – Körperverletzung

Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Als Strafe sah der Strafbefehl eine Geldstrafe vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Nachbarschaftsstreiterei seinen Untermieter geschlagen und beleidigt zu haben.

Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Als Strafe sah der Strafbefehl eine Geldstrafe vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Nachbarschaftsstreiterei seinen Untermieter geschlagen und beleidigt zu haben.

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl

02. Mai 2019: Bewährungsstrafe bei Einbruchsdiebstahl trotz zahlreicher Vorstrafen

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Gemünden a. Main eine Anklageschrift erhalten hatte. In dieser Anklageschrift warf ihm die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, in zwei Schulen eingebrochen zu sein und dort Wertgegenstände entwendet zu haben. Hierbei soll er Gegenstände von mehr 2.000,00 € entwendet und einen Sachschaden von fast 20.000,00 € verursacht haben.

Unser Mandant wurde bereits wiederholt verurteilt. Das Bundeszentralregister wies Insbesondere Einträge wegen Diebstahls auf. Insgesamt wurde unser Mandant in der Vergangenheit wegen über 80 Einbrüchen verurteilt. In der Anklageschrift führte die Staatsanwaltschaft Würzburg aus:

„Der Angeschuldigte ist ein geübter, gänzlich unbelehrbarer Straftäter. … Die oben benannten Verurteilungen sowie das mehrmalige Verbüßen von Freiheitsstrafen waren nur allzu offensichtlich nicht geeignet, den Angeschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Der Angeschuldigte steht den Geboten der Rechtsordnung vielmehr erschreckend gleichgültig gegenüber und ist nicht willens, seine Lebensführung in einer Weise zu verändern, die ihn in die Lage versetzen würde, straffrei zu leben. Der Angeschuldigte offenbart eine besorgniserregend rechtsfeindliche Gesinnung. Augenscheinlich nimmt der Angeschuldigte die Rechtsordnung, die Gerichte und deren Urteile überhaupt nicht ernst.“

Da unser Mandant kein Vertrauen in die Rechtsanwälte an seinem Wohnsitz hatte, wendete er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht. Hierbei stellte er fest, dass die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls beantragt hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb sofort Kontakt mt dem Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht überzeugen, keinen Haftbefehl zu erlassen. Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Gmünd und der Staatsanwaltschaft Würzburg. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die aktuellen Einbrüche nicht mit den früheren Verurteilungen im Zusammenhang stehen. Vielmehr hat sich unser Mandant gegenwärtig in einer schwierigen persönlichen Situation befunden. Die Staatsanwaltschaft sah keine Möglichkeiten der Bewährung. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich wurde unser Mandant lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Schulen und vereinbarte eine geringe Ratenzahlung durch unseren Mandanten. Im ersten Termin vor dem Landgericht Würzburg war die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht bereit, von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb an, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit unseres Mandanten einzuholen. Diesem Vorschlag schloss sich das Landgericht Würzburg an. Durch die Einholung des Gutachtens gab es weitere erhebliche zeitliche Verzögerungen. Der Gutachter kam zum Ergebnis, das man nicht sicher ausschließen könne, dass die Schuldfähigkeit gemindert sei. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant erfolgreich mehrere Prüfungen bestanden. Aufgrund des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs, der angefangen Schadenswidergutmachung und der positiven Entwicklung unseres Mandanten wurde dieser schließlich durch das Landgericht Würzburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG

30. April 2019: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie mit fast zwei kg Haschisch Handel getrieben hatte. Aufgrund eines Hinweises gegenüber der Polizei wurde kurze Zeit danach abermals die Wohnung unserer Mandantin durchsucht. Hier wurden wieder 500 Gramm Cannabis gefunden, welche zum Verkauf bestimmt waren. Es handelte sich um eine nicht geringe Menge, weshalb ein Verbrechen gem. § 29a BtMG vorlag.

Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.

 

Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung

17. April 2019: Anklage räuberische Erpressung – Einstellung in Hauptverhandlung

Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn konnte unser Mandant kein Ticket vorlegen. Deshalb sollte unser Mandant seine Personalien angeben und mittels Ausweis belegen. Unser Mandant gab lediglich seinen Namen an. Er weigerte sich, sein Geburtsdatum zu benennen und einen Ausweis vorzulegen. Deshalb riefen die Kontrolleure die Polizei. Unser Mandant war hiermit nicht einverstanden und versuchte, zu fliehen.

Deshalb entwickelte sich eine heftige Auseinandersetzung, in welcher unser Mandant die Kontrolleure schlug und trat. Auch gegenüber der eingetroffenen Polizei weigerte sich zunächst unser Mandant sein Geburtsdatum anzugeben. Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde aufgrund des Vorfalls nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Körperverletzung eingeleitet. Vielmehr wurde ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung geführt, weil die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, dass unser Mandant durch die Körperverletzung verhindern wollte, dass das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben werden kann. Bei einer räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Nach Anklageerhebung vor dem Schöffengericht beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten eine Erklärung ab. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass unser Mandant im Besitz eines Fahrscheins gewesen sei, diesen aber lediglich vergessen hatte. Deshalb ging es unserem Mandanten nicht um die Verhinderung der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes. Unser Mandant sei auch davon ausgegangen, dass die Kontrolleure kein Recht hatten, ihn festzuhalten. Nach der Vernehmung mehrerer, auch unbeteiligten Zeugen, war das Gericht bereit, den Vorwurf räuberische Erpressung nicht weiter aufrecht zu erhalten. Vielmehr wurde das Verfahren auf die Körperverletzung beschränkt. Da es sich bei einer Körperverletzung nicht um ein Verbrechen handelt, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen.