Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Kinderpornographie

26. Juli 2023: Verbreitung von Kinderpornographie auf Twitter – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt kinderpornographische Schriften auf Twitter verbreitet zu haben. Durch Zurückverfolgen der genutzten IP-Adresse kamen die Strafverfolgungsbehörden auf die Wohnanschrift unseres Mandanten und machten ihn zum Tatverdächtigen.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei Berlin vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war durch die Ermittlung der IP-Adresse und die dazugehörende Wohnadresse fest davon überzeugt, dass es sich bei dem Twitter Nutzer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schreiben vor, dass nicht auszuschließen ist, dass die IP-Adresse auch von einem Dritten genutzt wurde. Auch wies er darauf hin, dass es sich um eine überschaubare Anzahl an Dateien handelt, und die Schuld somit nicht als schwer einzustufen ist.

Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Jugendpornographie

24. Juli 2023: Besitz und Verbreiten von Jugendpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung von Jugendpornographie geführt wurde. Unser Mandant wurde beschuldigt in einem Chat-Portal jugendpornographische Inhalte geteilt zu haben. Die IP-Adresse des Nutzers konnte ermittelt werden und wurde auf die Adresse unseres Mandanten zurückgeführt. Anschließend kam es zu einer Wohnungsdurchsuchung, und der Beschlagnahmung von mehreren Datenträgern. Auf zwei von diesen wurden mutmaßlich jugendpornographische Bilder gefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass nicht eindeutig feststellbar ist, dass es sich um jugendpornographische Inhalte handelt und regte an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren gegen eine Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

18. Juli 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung von der Polizei Berlin erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Bewohnerparkausweis gefälscht zu haben. Das wurde von einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeldet, welcher den angeblich gefälschten Parkausweis fotografierte.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In diesem trug er unter anderem vor, dass die Schuld als eher gering anzusehen ist, da es sich um keine sehr hohen Parkgebühren handelt, die angefallen wären.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr, Beleidigung, Körperverletzung

12. Juli 2023: Ausbremsen eines anderen Fahrzeugs und Zeigen des Mittelfingers – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr, Beleidigung und fahrlässiger Körperverletzung geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein anderes Fahrzeug ausgebremst und dem Fahrer des Autos dann mehrmals den Mittelfinger gezeigt zu haben. Dieser soll sich von der Vollbremsung einen verstauchten Finger zugezogen haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktenansicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass nicht klar feststellbar ist, dass unser Mandant das Fahrzeug gefahren hat. Außerdem wie Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass erst Wochen später auf den verstauchten Finger aufmerksam gemacht wurde und diese Verletzung nicht zwingend aus diesem Vorfall resultierte.

Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

04. Juli 2023: Erwerben von unerlaubten Betäubungsmitteln – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, unerlaubte Betäubungsmittel aus der Schweiz bestellt zu haben, nachdem eine Sendung an ihn adressiert, vom Hauptzollamt Gießen aufgegriffen wurde. Diese sind in der Schweiz Medikamente, gelten aber als Betäubungsmittel in Deutschland.

Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass die aufgefundene Menge eine Verwendung ausschließlich zum Zweck des Eigenkonsums nahelegt.

Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

 

Fachanwalt Strafrecht: Geldfälschung

28. Juni 2023: In den Verkehr bringen von falschem Geld – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich falsches Geld beschafft zu haben und dieses in den Verkehr gebracht zu haben. Nachdem ein Kassierer bemerkte, dass unser Mandant mit einem falschem 50,00 € Schein bezahlte, alarmierte er die Polizei. Unser Mandant gab gegenüber der Polizei an, die Scheine durch ein Verkaufsgeschäft bei Ebay erhalten zu haben und zeigte die diesbezüglichen Chats vor. Bei einer späteren Nachfrage der Polizei Berlin zu den Chats, räumte er ein diese selber geschrieben und die Scheine stattdessen auf der Straße gefunden zu haben.

Anschließend suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte unseren Mandanten der Geldfälschung, welche gemäß § 146 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorsieht, wodurch eine Einstellung im Vorverfahren aus Opportunitätsgründen ausgeschlossen ist. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. In diesem Schriftsatz schilderte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den Geschehensablauf, in dem unser Mandant das Geld ahnungslos erwarb, dann jedoch bewusst in den Verkehr brachte. Somit kommt nur noch der § 147 StGB in Frage, der einen niedrigeren Strafrahmen hat.

Auch in der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte nichts Gegenteiliges bewiesen werden, sodass das Verfahren schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug

20. Juni 2023: Warenbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über die Website seines Unternehmens Handläufe verkauft zu haben, wobei ihm von mehreren Zeugen das Ausbleiben der Lieferung vorgeworfen wurde. Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragte, legte er ausführlich die Schwachstellen der Anklage dar und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund der Vielzahl der vorgeworfenen Fälle war das Amtsgericht nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten dann endgültig davon überzeugen. Dabei trug er Zweifel am objektiven Geschehensablauf vor und wies darauf hin, dass das Ausbleiben der Lieferung nicht aufgrund von einer betrügerischen Absicht geschehen sein kann.