Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht

05. Juni. 2018: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das BtMG wegen Verteilen von Haschkeksen – Einstellung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter

Unser 18-jähriger Mandant soll gemeinsam mit einem Klassenkameraden auf einer Geburtstagsparty in Berlin-Mitte Haschkekse an andere Partygäste verteilt haben. Einige Gäste litten später an starker Übelkeit und Atemnot, ein anderer Schüler kollabierte und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Weil unser Mandant für das Auftreten dieser Symptome verantwortlich gemacht und durch die Aussagen der Partygäste zudem stark belastet wurde, leitete die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das BtMG ein. Darüber hinaus wurde unser Mandant von der Schule suspendiert. Unser Mandant beauftragte zunächst einen Rechtsanwalt in seiner Nähe mit der Verteidigung im Ermittlungsverfahren, doch wurde dann bereits nach kurzer Zeit Anklage erhoben.

Nun beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich sofort beim Amtsgericht als Strafverteidiger unseres Mandanten und forderte Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Durchsicht der Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Rechtsanwalt Dietrich nahm in seinem Schriftsatz auf die Ermittlungsergebnisse in den Akten Bezug und konnte tatsächliche und rechtliche Aspekte herausarbeiten, die Zweifel am Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts gegen unseren Mandanten begründeten. Außerdem machte Rechtsanwalt Dietrich auf Fehler in der Anklageschrift aufmerksam. Das Gericht ließ die Anklage dennoch zur Hauptverhandlung zu, signalisierte aber in Bezug auf den Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, dass es nicht mehr von einer allzu schweren Verurteilung ausgehen würde. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter machte Rechtsanwalt Dietrich dann noch einmal sämtliche zugunsten unseres Mandanten zu berücksichtigenden Umstände deutlich, zeigte Widersprüche in den Zeugenaussagen auf und konnte schließlich die Tatvorwürfe erheblich entkräften. Rechtsanwalt Dietrich erreichte auf diese Weise, dass das Strafverfahren schließlich in der Hauptverhandlung ohne Auflagen eingestellt wurde. Unser Mandant war erleichtert, dass dadurch auch eine Eintragung in das Erziehungsregister verhindert wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Verleumdung

01. Juni 2018: Strafverfahren wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nach dem Tod ihrer Mutter hatte sich unsere Mandantin um die Verwaltung des Nachlasses und um die Auflösung der Wohnung ihrer Mutter zu kümmern. Weil unsere Mandantin aber in den Niederlanden wohnte, sollte sie der Ex-Mann ihrer verstorbenen Mutter bei der Wohnungsauflösung unterstützen. Entgegen der getroffenen Absprachen soll dann der Ex-Mann Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung sowie das Auto der Verstorbenen für sich behalten haben. Deshalb erstattete unsere Mandantin Strafanzeige gegen den Ex-Mann wegen Diebstahls. Der Ex-Mann behauptete dann, unsere Mandantin habe ihm die Gegenstände geschenkt und berief sich auf zwei polnische Freunde, die die Schenkung angeblich bestätigen könnten. Die Staatsanwaltschaft sah daher im Ergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben und stellte das Verfahren gegen den Ex-Mann ein. Stattdessen wurde ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung eingeleitet.

Nun beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen diese Vorwürfe. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht und verfasste dann an die Staatsanwaltschaft einen umfangreichen Schriftsatz mit dem Antrag, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Darin konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Bezugnahme auf einen polnischen Gerichtsbeschluss nachweisen, dass unsere Mandantin zur Alleinerbin ihrer Mutter eingesetzt worden war. Zudem weckte Rechtsanwalt Dietrich begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit der polnischen Freunde des Ex-Mannes. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass zumindest nach Aktenlage die zivilrechtlichen Voraussetzungen einer Schenkung nach den Vorschriften des BGB auch nicht nachweislich erfüllt seien. Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass zumindest bezüglich der Tatvorwürfe der Verleumdung und der falschen Verdächtigung ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

29. Mai 2018: Strafverfahren wegen Bestellbetruges mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über das Internet teure Basecaps bestellt und diese nicht bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft führte deshalb Ermittlungen wegen Betruges. Nachdem die Wohnung unseres Mandanten in dessen Abwesenheit von der Polizei durchsucht worden war, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Strafverteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und wertete anschließend die Ergebnisse der umfangreichen Aktenbände aus.

In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen nicht glaubhaft seien, da sie aus Rache nach einem Streit mit unserem Mandanten um eine gemeinsame Freundin gemacht wurden. Ferner rief Rechtsanwalt Dietrich noch einmal in Erinnerung, dass bei unserem Mandanten auch keine Basecaps gefunden worden waren. Nachdem die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt weitere Zeugen befragt hatte, rügte Rechtsanwalt Dietrich das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und stellte klar, dass die Zeugen sich zwischenzeitlich abgesprochen haben könnten und zudem durch das bisherige in den Akten dokumentierte Verteidigungshandeln mittelbar in ihren Aussagen beeinflusst worden seien. Daher bestünde trotz der umfangreichen und belastenden Zeugenaussagen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung von Kinderpornografie, § 184b StGB

25. Mai 2018: Einstellung des Strafverfahrens wegen Verbreitung von Kinderpornografie mangels hinreichenden Tatverdacht

Durch das LKA Baden-Württemberg wurden verdachtsunabhängige Recherchen im eDonkey2000-Netzwerk durchgeführt. In diesem Zusammenhang geriet unser Mandant in den Verdacht, kinderpornografische Dateien über das eDonkey2000-Netzwerk verbreitet zu haben. Konkret hatte das LKA eine verdächtige IP-Adresse ermittelt und war der Auffassung, diese sei unserem Mandanten zuzuordnen. Kurze Zeit später fand deshalb bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung statt. Mit dem Durchsuchungsbeschluss des Gerichts wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um anwaltliche Unterstützung und Verteidigung gegen den Vorwurf der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB. Der § 184b StGB sieht für eine Verbreitungshandlung als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von drei Monaten vor.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte durchgesehen hatte, machte er in einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel bezüglich der Aussagekraft einzelner Ermittlungsergebnisse geltend. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Aktivität unseres Mandanten fragwürdig sei. Diesbezüglich konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht geklärt sei, wer zur Tatzeit tatsächlich an dem PC unseres Mandanten gesessen und etwaige kinderpornografische Inhalte im Internet verbreitet hat. Es wäre jedenfalls ohne Weiteres möglich, dass ein Dritter die ermittelten kinderpornografischen Dateien verbreitet habe. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wenig später mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

23. Mai 2018: Vorwurf der Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung geführt, nachdem ein Bekannter ihn bei der Polizei angezeigt und dort vorgetragen hatte, dass unser Mandant ihn in seiner Wohnung mehrfach mit den Fäusten geschlagen und zudem am Rücken verletzt haben soll.

Daraufhin erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter, mit der er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte und Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung beauftragte. Als Verteidiger nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte, wertete die Ermittlungsergebnisse aus und beantragte dann bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass es zwischen unserem Mandanten und seinem Bekannten zwar zu einer Auseinandersetzung kam, diese aber in erster Linie durch Provokationen des Bekannten ausgelöst worden war. Rechtsanwalt Dietrich konnte im Ergebnis herausarbeiten, dass nach der Ermittlungsakte ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

18. Mai 2018: Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, seine Freundin in Berlin-Schöneberg geschlagen und später in Griechenland mit heißem Kaffee verbrüht zu haben. Aufgrund dessen wurde unser Mandant in dem Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von fast 6.000 € verurteilt. Sodann beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dieser Angelegenheit.

Rechtsanwalt Dietrich erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl und nahm Einsicht in die Ermittlungsakten. Sodann wandte er sich an das Amtsgericht und führte in einem Schriftsatz aus, weshalb das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen sei. So konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unser Mandant nach verbalen Auseinandersetzungen mit seiner Freundin lediglich gegen deren weitere Angriffe gewehrt hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass bei den Beteiligten keine erheblichen Verletzungen eingetreten waren. In diesem Zusammenhang machte Rechtsanwalt Dietrich nachvollziehbar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre. Das Amtsgericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr froh, dass er durch die Unterstützung von Rechtsanwalt Dietrich die ursprünglich festgesetzte Geldstrafe in Höhe von fast 6.000 € nicht hatte bezahlen müssen. Zudem kam es durch die Verfahrenseinstellung nicht zu einer Eintragung in das Führungszeugnis unseres Mandanten.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften

15. Mai 2018: Verbreitung pornographischer Schriften an Minderjährige – Einstellung des Verfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften gemäß § 184 StGB geführt. Über den Nachrichtendienst WhatsApp soll unser Mandant in der Gegend um Bielefeld mit minderjährigen Mädchen gechattet und dabei auch Nacktbilder an die Mädchen geschickt haben. Außerdem wurde unserem Mandanten vorgeworfen, die Mädchen im Chat beleidigt und dann genötigt zu haben, ihm ebenfalls Nacktbilder zu übersenden. Die Eltern der Mädchen waren auf deren ungewöhnliches Verhalten aufmerksam geworden und hatten schließlich Strafanzeige bei der Polizei erstattet.

Nachdem unser Mandant als Inhaber der entsprechenden Mobiltelefonnummer ermittelt worden war und daraufhin eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm stattgefunden hatte, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe. Nach Auswertung der Ermittlungsakten schrieb Rechtsanwalt Dietrich einen mehrseitigen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Darin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst deutlich, dass nicht geklärt sei, wer Eigentümer des für den Chat verwendeten Handys und der SIM-Karte ist und ob tatsächlich unser Mandant die Nachrichten verschickt hatte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Chatprotokolle detailliert herausarbeiten, dass sexuelle Inhalte auch seitens der Mädchen kommuniziert worden waren und diese auch Interesse an ihrem Chatpartner gezeigt hatten. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre und beantragte daher, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf diesen Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich ein. Unser Mandant musste lediglich eine Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Da unser Mandant nicht verurteilt wurde, wurde auch kein Vermerk wegen der Verbreitung pornographischer Schriften in sein Führungszeugnis eingetragen.