Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

30. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Einstellung in der Hauptverhandlung

Der Fahrer und Beifahrer eines Cabriolets zeigten unseren Mandanten an, dass er sie an einer Kreuzung in Berlin Lichtenberg mit einem Schlagstock bedroht haben soll. Der Hintergrund soll gewesen sein, dass unser Mandant mit seinem mitgeführten Hund sehr rabiat umgegangen sein soll. Hierauf angesprochen, habe unser Mandant den Schlagstock gezogen uns sei auf das Fahrzeug zugelaufen. Die Zeugen konnten sich nur durch zügiges Anfahren vor einem Übergriff schützen.

Die unmittelbar danach alarmierte Polizei konnte unseren Mandanten in Tatortnähe feststellen. Bei der Überprüfung soll sich unser Mandant erheblich gewehrt haben, so dass ebenfalls eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erstattet wurde. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung. Da unser Mandant in der Vergangenheit bereits polizeilich wegen Körperverletzung aufgefallen war und es zu angeblich erheblichen Widerstandshandlungen gekommen sei, war die Staatsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Nach Anklageerhebung wegen Nötigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass sich unser Mandant mittlerweile auf einem guten Weg befinden würde, er insbesondere ein Studium aufgenommen habe. Deshalb hielt das Amtsgericht Tiergarten es für möglich, das Verfahren in der Hauptverhandlung einzustellen. Unser Mandant wurde durch Rechtsanwalt Dietrich umfangreich auf die Hauptverhandlung vorbereitet. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich nach Vernehmung unseres Mandanten auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft überzeugen, dass unser Mandant seine Lehren aus dem Vorfall gezogen habe und diesen bereue. Die Strafsache wurde deshalb in der Verhandlung eingestellt. Die anwesenden Zeugen, insbesondere die Polizisten, beschwerten sich hierüber lautstark beim Gericht.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch

27. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch – Einstellung mangels Tatverdachts

Unser Mandant aus Berlin Lichtenberg wurde von einer Frau, mit der er eine intime Beziehung hatte, angezeigt, weil er versucht haben soll, sie zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bewegen. Er soll ihr gedroht haben, sie zu verlassen, falls sie das ungeborene Kind behalten wolle.

Darüber hinaus soll er diverse Beratungstermine in Kliniken vereinbart und die Frau unter verschiedenen Vorwänden dorthin gelockt haben. Er soll sie mehrfach dazu aufgefordert haben, das ungeborene Kind nicht zu behalten. Die Frau hatte den Ermittlungsbehörden jedoch verschwiegen, dass sie sich mit der Entscheidung, ein Kind zu bekommen, selbst nicht sicher war. Schließlich befand sie sich in einer festen Beziehung und pflegte über einen langen Zeitraum intimen Kontakt zu unserem Mandanten. Sie täuschte unserem Mandanten lange Zeit vor, der Vater des ungeborenen Kindes zu sein. Rechtsanwalt Dietrich hat herausgearbeitet, dass das Verhalten unseres Mandanten keinesfalls eine Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch darstellt. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren gegen unseren Mandanten deshalb mangels Tatverdachts einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

25. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Betrug trotz dreifachen Bewährungsbruchs

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erhob vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) Anklage gegen unseren Mandanten, weil ihm vorgeworfen wurde, unmittelbar nach seiner Haftentlassung vier weitere Betrugstaten, insbesondere Sozialleistungsbetrug, begangen zu haben. Im Bundeszentralregister sind bereits 17 Eintragungen vorhanden. Insbesondere wurde unser Mandant bereits wegen Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl und überwiegend wegen Betruges bestraft. Er hat mehrmals im Gefängnis gesessen.

Unser Mandant stand in drei weiteren Verfahren unter Bewährung. Aufgrund der Straferwartung erhielt unser Mandant vom Amtsgericht neben der Anklage ein Schreiben, in welchem im mitgeteilt wurde, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen würde und er deshalb einen Pflichtverteidiger erhalten sollte. Mit diesem Schreiben meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt zeigte sich als Verteidiger an und nahm Akteneinsicht. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich den Akteninhalt mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) vor. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) davon überzeugen, dass sich unser Mandant wirtschaftlich stabilisiert habe. Mittlerweile hatte er seit einigen Monaten einen neuen Job. Trotz der offenen drei Bewährungen war deshalb das Gericht bereit, unseren Mandanten nochmals zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Unser Mandant muss deshalb nicht wieder in Gefängnis.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

23. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl gefährliche Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Am letzten Arbeitstag in Düsseldorf war unser Mandant nochmals mit Arbeitskollegen ausgegangen. Unser Mandant hatte aufgrund der ausgelassenen Stimmung Kontakt zu zwei Frauen aufgenommen. Als diese deutlich signalisierten, diesen Kontakt nicht zu wünschen, hat unser Mandant sein Glas in Richtung der Geschädigten geworfen und diese am Kopf getroffen. Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste.

Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. In einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Rechtsanwalt Dietrich da, dass nach der Ermittlungsakte Zweifel an einer gefährlichen Körperverletzung bestünden, man vielmehr von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgehen müsste. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Glas meinem Mandanten versehentlich aus der Hand gerutscht sei. Rechtsanwalt Dietrich regte an, dass Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Entgegen der Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich erließ das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Strafbefehl, in welchem gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten festgesetzt worden ist. Sechs Monate ist die Mindeststrafe bei einer gefährlichen Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Insbesondere besprach Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten, ob es sinnvoll sei, dass Rechtsanwalt Dietrich an der dann angesetzten Hauptverhandlung in Düsseldorf teilnimmt. Unserem Mandanten war es wichtig, dass ihn trotz der höheren Kosten Rechtsanwalt Dietrich zur Verhandlung begleitet. Vor Aufruf der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das Gericht war entgegen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereit, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich zunächst weiterhin. In den dann durchgeführten Zeugenvernehmungen konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass tatsächlich nur eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht käme, da nicht nachweisbar sei, dass unser Mandant das Glas mit Absicht auf die Geschädigte geworfen hatte. Unser Mandant entschuldigte sich dann noch im Gerichtssaal bei der Geschädigten und bot an, ein Schmerzensgeld zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf war deshalb schließlich doch noch bereit, das Verfahren einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.

 

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

19. Juli 2018: Freispruch bei Vorwurf gefährlicher Körperverletzung mittels Flammenwerfer

Ein vermeintlicher Bekannter unseres Mandanten hatte unseren Mandanten bei der Berliner Polizei angezeigt. Nach der Aussage des Bekannten soll man gemeinsam in Berlin-Schöneberg Bier getrunken haben. Der Bekannte sei dann eingeschlafen und plötzlich wach geworden, als unser Mandant mit einem brennenden Feuerzeug und einem Deo Spray auf den Bauch des Bekannten sprühte. Durch die Stichflamme soll es zu erheblichen Verbrennungen gekommen sein, die auch ärztlich behandelt werden mussten.

Unser Mandant ist bereits über 20 Mal, insbesondere auch wegen Körperverletzung vorbestraft. Im Ermittlungsverfahren war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Diese Entscheidung wurde insbesondere damit begründet, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten sei. In der Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich umfangreich den vermeintlichen Bekannten befragen. Im Rahmen dieser Befragung verwickelte der Bekannte sich in zahlreiche Widersprüche. Letztlich musste der Bekannte auf Nachfrage von Rechtsanwalt Dietrich einräumen, dass er bereits wegen Falschaussage verurteilt wurde. In seinem Plädoyer wies Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich auf die Ungereimtheiten hin. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde freigesprochen.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

14. Juli 2018: Geldstrafe bei Herstellen und Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis

Nachbarn unseres Mandanten hatten der Polizei mitgeteilt, dass es aus der Wohnung unseres Mandanten in Berlin-Kreuzberg stark nach Cannabis riechen würde. Deshalb erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung. Im Rahmen dieser Durchsuchung konnten über 500 Gramm getrocknetes Cannabis und eine Cannabispflanze mit 150 Gramm Blattmaterial durch die Polizei sichergestellt werden. Insgesamt hatte das Cannabis einen Wirkstoffgehalt von über 80 Gramm THC. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm liegt bei Cannabis eine nicht geringe Menge vor. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. Es liegt ein Verbrechen vor.

Unser Mandant hatte sich im Rahmen der Durchsuchung umfassend geständig eingelassen, so dass für eine streitige Verfahrensführung kein Raum mehr vorhanden war. In der Verhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es sich um den ersten Anbau gehandelt hat und unser Mandant über die Qualität selbst überrascht war. Das Cannabis hat unser Mandant nur für den Eigenverbrauch angebaut. Er leide an einer Hautkrankheit, die sich durch den Konsum von Cannabis zurückdrängen lässt. Trotz dieser Ausführungen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass ein minderschwerer Fall vorliegen würde und eine Geldstrafe tat- und schuldangemessen sei. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Inverkehrbringen von Falschgeld, § 146 StGB

10. Juli 2018: Verdacht des Inverkehrbringens von Falschgeld – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant hatte eine hochwertige Soundanlage für mehrere tausend Euro gekauft. Bei dem Treffen mit dem Verkäufer einigte man sich darauf, den Kaufpreis sogleich in bar an einem Geldautomaten auf das Konto des Verkäufers einzuzahlen. Nachdem unser Mandant die Geldscheine in den Geldautomaten gelegt hatte, meldete der Automat, dass ein 500 € Schein als Falschgeld erkannt und eingezogen wurde. 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg leitete daraufhin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß § 146 StGB ein. Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nach Auswertung der Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unser Mandant nicht wusste, dass ein Geldschein offenbar unecht war. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant selbst über die Falschgeldmeldung erschrocken war. Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass unser Mandant nicht vorsätzlich gehandelt hat und daher auch kein hinreichender Tatverdacht bestehen würde. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.