Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchdiebstahl

11. Mai 2018: Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

In Berlin-Wedding waren mehrere Personen in eine Wohnung eingebrochen und hatten Schmuck und andere Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von ca. 15.000 € entwendet. Der Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Am Tatort wurde der Führerschein unseres Mandanten gefunden. Kurze Zeit nach der Tat konnte die Polizei in der Nähe der Wohnung mehrere verdächtige Personen in einem Auto festnehmen und unseren Mandanten als Beifahrer feststellen. Im Kofferraum des Autos wurden mehrere der entwendeten Gegenstände gefunden.

Trotz der vorgefundenen Beweislage, die unseren Mandanten schwer belastete, beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft erfolgreich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass unser Mandant seinen Führerschein an einen Freund ausgeliehen hatte, das Auffinden am Tatort folglich nicht die Täterschaft unseres Mandanten belegen würde. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die Ermittlungsakte die anfänglichen Belastungsmomente gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG / Jugendstrafrecht

08. Mai 2018: Vorwurf des unerlaubten Handels mit Marihuana und synthetischen Drogen – Jugendarrest, bereits durch U-Haft vollstreckt

Unser 19-jähriger Mandant hatte aus seiner Wohnung heraus in Berlin-Buckow mit Drogen gehandelt. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden über 60 Gramm Marihuana, 20 Extasy-Tabletten und noch weitere synthetische Drogen gefunden. Deshalb wurde unser Mandant von der Polizei verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Sodann wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes sowie unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen unseren Mandanten eingeleitet.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von Angehörigen unseres Mandanten über die Festnahme informiert worden war, fuhr er noch am selben Tag zum Polizeigewahrsam und besprach mit unserem Mandanten die Situation und das weitere Vorgehen. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht einen Haftprüfungstermin und besprach dort mit dem Ermittlungsrichter, dass unser Mandant die Zeit bis zur Hauptverhandlung für die Wahrnehmung von Fortbildungsmaßnahmen nutzen werde. In dem Haftprüfungstermin erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von der weiteren Untersuchungshaft verschont wurde. Im weiteren Ermittlungsverfahren stellte Rechtsanwalt Dietrich dann mehrere Anträge, sodass das Verfahren erheblich verzögert wurde. Gleichzeitig bereitete Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten die angesetzte Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht vor.

Auf Bitten von Rechtsanwalt Dietrich sind dann zur Hauptverhandlung auch die Mutter und die Schwester unseres Mandanten erschienen. Diese bestätigten dem Gericht, dass die U-Haft auf unseren Mandanten einen bleibenden Eindruck hinterlassen und er sich seither positiv verändert habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich in der Hauptverhandlung überzeugend darlegen, dass etwaige Erziehungsdefizite bei unserem Mandanten nun nicht mehr bestanden. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe, deren Angemessenheit sie mit der Schwere der Schuld unseres Mandanten begründete.

Rechtsanwalt Dietrich hob in seinem Plädoyer noch einmal die zugunsten unseres Mandanten sprechenden Umstände hervor und entkräftete dadurch den Eindruck der besonderen Schwere der Schuld. Rechtsanwalt Dietrich beantragte statt der geforderten Freiheitsstrafe lediglich die Verhängung von Jugendarrest. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich, den Arrest aufgrund der vorherigen Untersuchungshaft bereits für vollstreckt zu erklären. Das Gericht folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, verhängte lediglich zwei Wochen Jugendarrest und erklärte diesen durch die Untersuchungshaft für bereits vollstreckt. Damit blieb unser Mandant nach dem Urteil in Freiheit.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

26. April 2018: Diebstahl von Handwerksmaschinen im Wert von über 1.500 € - Einstellung im Berufungsverfahren

Unser Mandant war als Bauunternehmer tätig und hatte wiederholt Handwerkerwaren aus einem Baumarkt in Berlin-Köpenick entwendet, jedoch war erst der Diebstahl einer teuren Bohrmaschine aufgefallen. Bei seiner ersten Befragung ohne Verteidiger räumte unser Mandant sofort die weiteren Diebstähle aus dem Baumarkt ein. Insgesamt hatten die entwendeten Waren einen Wert von über 1.500 €.

Weil die Staatsanwaltschaft anschließend ein Strafverfahren wegen Diebstahls einleitete, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Noch im Ermittlungsverfahren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Dabei legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben ausführlich dar, dass unser Mandant von seinen Bauherren nicht bezahlt worden war, die Diebstähle also aus Existenznot begangen hatte. Die Staatsanwaltschaft stimmte einer Verfahrenseinstellung aber nicht zu, sondern beantragte erfolgreich den Erlass eines Strafbefehls. In der darauf folgenden Hauptverhandlung wurde unser Mandant vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Im Berufungsverfahren hob Rechtsanwalt Dietrich nun gegenüber dem Landgericht erneut die besonderen Umstände der Tat hervor. Durch seine ausführliche Einlassung zugunsten unseres Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht schließlich davon überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unser Mandant musste im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Aufgrund der Verfahrenseinstellung gilt unser Mandant in dieser Sache aber als nicht vorbestraft.   

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung / Körperverletzung

23. April 2018: Sachbeschädigung und Körperverletzung bei Polizeibeamten – Verfahrenseinstellung

Unsere Mandantin hatte in einer Bankfiliale in Berlin-Hellersdorf randaliert und dabei immer wieder heftig gegen einen Geldautomaten getreten, weil ihre EC-Karte von dem Automaten eingezogen worden war. Selbst die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten unsere Mandantin erst nach einigen Minuten beruhigen. Im Rahmen der von der Polizei durchgeführten Personenkontrolle provozierte und beleidigte dann ein Begleiter unserer Mandantin die eingesetzten Polizeibeamten. Als die Polizisten ihn daraufhin zu Boden brachten und festnehmen wollten, soll wiederum unsere Mandantin einem der Polizeibeamten von hinten auf den Kopf geschlagen haben. Aufgrund dieser Ereignisse wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung eingeleitet.

Nach dem Vorfall meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Verfahren. Nach Akteneinsicht schrieb Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer äußerst belastenden Situation befand, da sie in den vorangegangenen Tagen immer wieder mit ihrem Freund in Streit geraten war und die Beziehung völlig zu zerfallen drohte. Aufgrund dessen trank unsere Mandantin auch häufiger Alkohol, wodurch sie enthemmt wurde. Als unsere Mandantin dann am Geldautomaten auch kein Geld mehr bekam, verzweifelte sie so sehr, dass sie gegen den Geldautomaten trat. Zusätzlich emotional belastet wurde unsere Mandantin später durch den Anblick der Festnahme ihres Begleiters, dem sie zur Hilfe kommen und verteidigen wollte. Rechtsanwalt Dietrich verwies bezüglich des Vorwurfes der Körperverletzung auf die Ermittlungsakte, wonach der Beamte nach eigener Aussage nicht großartig verletzt wurde. Durch diese Gesamtschilderung des Vorfalls konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer Ausnahmesituation befand und somit die Schuld unserer Mandantin als gering anzusehen wäre. Die Staatsanwaltschaft folgte daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. April 2018: Betrug mit Schaden von fast 30.000 € - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Nach dem Tod eines ihrer Bekannten soll unsere Mandantin die EC-Karte und die auf einem Zettel notierte PIN des Verstorbenen an sich genommen haben. Anschließend soll unsere Mandantin an verschiedenen Geldautomaten in Berlin-Lichtenrade über mehrere Tage hinweg fast 30.000 € von dem Konto des Verstorbenen abgehoben haben. Die Erben des Verstorbenen verdächtigten unsere Mandantin dieser Tat, weil sie sich um den Erblasser zuletzt regelmäßig gekümmert und somit auch Zugang zu seinem Haus hatte.

Nachdem die Erben unsere Mandantin bei der Polizei angezeigt hatten, führte die Staatsanwaltschaft gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich später unter Bezugnahme auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass die emotionale Beziehung unserer Mandantin zu ihrem Bekannten in dessen Familie Konflikte ausgelöst hatte und die Strafanzeige gegen unsere Mandantin nicht ausschließbar eine Art Racheakt der Kinder des Verstorbenen darstellte. Nach weiterer Begründung regte Rechtsanwalt Dietrich daher an, das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Im Gegenzug sollte unsere Mandantin an eine gemeinnützige Einrichtung lediglich einen Geldbetrag von weniger als 1.000 € zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Geldwäsche

16. April 2018: Verdacht der Geldwäsche durch Tätigkeit als Paketagentin – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Über ein Stellenangebot im Internet hatte unsere Mandantin einen Job als Paketagentin angenommen. Ihre Aufgabe war es, den Inhalt der zu ihr gesandten Pakete auf Vollständigkeit zu überprüfen und die Pakete anschließend weiterzuschicken. Dafür erhielt sie von ihrem Auftraggeber eine Vergütung und Paketscheine. Jedoch wurden die verschickten Waren durch Betrugstaten erlangt. Es bestand deshalb der Verdacht, dass unsere Mandantin durch ihre Tätigkeit als Paketagentin in Fälle von Geldwäsche involviert war. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich, sie gegen den Vorwurf der Geldwäsche zu verteidigen.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die umfangreichen Ermittlungsakten an und sah diese gründlich durch. Anschließend beantragte er gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst darauf hin, dass unsere Mandantin das Jobangebot über eine seriöse Plattform gefunden und angenommen hatte und auch ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit als Paketagentin existierte. Zudem hob Rechtsanwalt Dietrich hervor, dass die Überprüfung von Paketen in anderen Staaten durchaus eine verbreitete Tätigkeit ist, insbesondere in den USA. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin diese Tätigkeit ernst nahm und keine Kenntnis davon hatte, dass die Waren aus Betrugstaten herrührten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht

12. April 2018: Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort – Einstellung ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit

In Berlin-Hakenfelde war es auf einem engen Straßenabschnitt zu einer leichten Kollision zweier Fahrzeuge gekommen. Dabei wurde der Außenspiegel eines Autos beschädigt. Weil der an dem Unfall beteiligte Transporter einfach davon fuhr, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Später konnte anhand des notierten Kennzeichens ermittelt werden, dass der Transporter auf die Firma zugelassen war, für die unser Mandant an dem Tag auch als Fahrer unterwegs gewesen sein soll. Gegenüber der Polizei äußerte sich unser Mandant ohne anwaltliche Vertretung zu den erhobenen Vorwürfen. Wenige Wochen Später erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten, in dem er zu einer Geldstrafe von mehr als 500,00 € und zusätzlich zu einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen die StVO verurteilt wurde.

Mit diesem Strafbefehl kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat um anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich erhob umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl und forderte beim Gericht die Ermittlungsakten an. Unter Bezugnahme auf das Ermittlungsergebnis regte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schreiben deutlich, dass sich die Fahrereigenschaft unseres Mandanten anhand der Zeugenaussagen nicht sicher beweisen lasse. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich nachvollziehbar dar, dass der angegebene Sachschaden bei dem anderen Auto tatsächlich erheblich geringer ausfallen würde. Das Gericht stimmte diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich zu und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit ein. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe musste unser Mandant dadurch nicht zahlen.