Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

20. November 2017: Verdacht auf Betriebsdiebstahl über 4.600 € – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde verdächtigt, unter Ausnutzung seiner beruflichen Zutrittsberechtigung aus einem Warenlager in Berlin-Rudow mehrere Smartphones im Gesamtwert von über 4.600 € gestohlen zu haben. Anschließend soll er die Smartphones über das Internet verkauft haben. Unser Mandant war dringend tatverdächtig, weil sich anhand der Überprüfung der Seriennummern der Verkauf eines der gestohlenen Geräte mit einer Überweisung an unseren Mandanten in Verbindung bringen ließ. Als dann die Wohnräume und der Arbeitsplatz unseres Mandanten gründlich von der Polizei durchsucht und sein PC beschlagnahmt wurden, wandte sich unser Mandant sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Verteidiger.

Um das Ergebnis der Ermittlungen bewerten zu können, bat Rechtsanwalt Dietrich zunächst um Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich nannte mehrere Aspekte, weshalb die in der Akte aufgeführten Anhaltspunkte nicht ausreichen würden, um einen Tatnachweis gegen unseren Mandanten zu führen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die ermittelten Seriennummern der Smartphones auch durch eine fehlerhafte Eintragung von Leerverpackungen in das Computersystem zu den Unstimmigkeiten geführt haben könnten.

Die Strafverfolgungsbehörden wollten sich von den entlastenden Umständen jedoch nicht überzeugen lassen, sodass das Amtsgericht kurz darauf einen Strafbefehl erließ – nun wegen Diebstahls nur noch eines Smartphones. Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch und wandte sich nun direkt an das Amtsgericht. Mit seinem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich bei dem Gericht erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.

Jedoch wurde unserem Mandanten auch nach der Verfahrenseinstellung der beschlagnahmte PC nicht herausgegeben. Auf seine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft erhielt unser Mandant lediglich den Hinweis, dass die Akte bereits archiviert sei. In der Folge wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft und verlangte nachdrücklich die Herausgabe des Rechners. Schließlich kam man der Aufforderung von Rechtsanwalt Dietrich nach und gab unserem Mandanten den Computer zurück.

16. November 2017: Gewaltsame Ausschreitungen gegen Demonstrationsteilnehmer – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von einem Polizeibeamten beobachtet, wie er auf einer Demonstration eine Flasche in Richtung von Gegendemonstranten schleuderte. Daraufhin wurde unser Mandant festgenommen. Die Polizei ging von einer politisch motivierten Tat aus und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Landfriedensbruchs ein.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt worden war und sich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant nicht aus politischen Gründen am Ort der Demonstration gewesen ist, sondern sich vielmehr auf dem Weg zu einer Hochzeit befand und zufällig in die aufgebrachte Menschenmenge geriet. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass unser Mandant zuvor selbst von der Flasche getroffen worden war und diese dann aus Verärgerung zurückgeworfen hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich anhand der Ermittlungsakte nicht beweisen ließe, dass die Flasche entsprechend der Aussage des Polizeibeamten tatsächlich auch gefüllt gewesen war. Zudem wurde eine Schadensverursachung durch die geworfene Flasche nicht beobachtet. Rechtsanwalt Dietrich betonte, dass unser Mandant auch zuvor noch nicht polizeilich auffällig gewesen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung ein.

Fachanwalt Strafrecht: Freispruch bei Unfallflucht

13. November 2017: Freispruch bei Vorwurf Fahrerflucht und Fremdschaden von fast 3.000,00 €

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim warf unserem Mandanten vor, mit seinem PKW in eine Gartenmauer gefahren zu sein und diese hierdurch zerstört zu haben. Es soll ein Fremdschaden von fast 3.000,00 € entstanden sein. Bereits im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft Hildesheim von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung zu überzeugen.

Aufgrund des für die Staatsanwaltschaft Hildesheim eindeutigen Beweisergebnisses war sie hierzu nicht bereit. Hinzu kamen Vorstrafen unseres Mandanten, insbesondere wegen Trunkenheit im Verkehr (Alkohol am Steuer) und mehrere Eintragungen im Verkehrszentralregister. Deshalb wurde unserem Mandanten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim durch das Amtsgericht Peine die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Polizei nahm unserem Mandanten den Führerschein ab. Weiterhin wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung machte unser Mandant auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich weiterhin keine Angaben. Da sich in der dann durchgeführten Beweisaufnahme ein Tatnachweis als schwierig herausstellte, verlangte die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Vernehmung eines weiteren bisher nicht geladenen Zeugens. Dieser wurde kurzfristig telefonisch nachgeladen und erschien kurze Zeit später beim Gericht. Dieser Zeuge konnte zur Überführung unseres Mandanten nichts beitragen. Deshalb wurde unser Mandant, entsprechend des Antrags von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen. Den Führerschein hat unser Mandant unmittelbar im Gerichtssaal wiedererhalten.

 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

10. November 2017: Fälschung von Bewerbungsunterlagen – Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte sich im Online-Verfahren um eine Anstellung bei einer großen deutschen Bank beworben und dabei unechte Abschlusszeugnisse eingereicht. Aufgrund dessen leitete die Staatsanwaltschaft Itzehoe ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein und ordnete die Durchsuchung der Wohnung an. Jedoch konnten die Behörden den Aufenthaltsort unseres Mandanten zunächst nicht ermitteln. Erst mehrere Monate später wurde unser Mandant bei seiner Einreise am Flughafen München kontrolliert und durch die Bundespolizei festgesetzt. 

Im Zuge der Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der eingereichten Dokumente. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Bank kein Schaden entstanden ist, die Ermittlungsmaßnahmen unseren Mandanten jedoch stark belasteten. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ließ sich auf eine vorläufige Einstellung gem. § 153a StPO ein, forderte als Geldauflage jedoch einen vierstelligen Betrag, der innerhalb von fünf Monaten zu zahlen sein sollte. Aufgrund verschiedener Umstände geriet unser Mandant wenig später aber in Zahlungsschwierigkeiten, sodass die erreichte Verfahrenseinstellung zu scheitern drohte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend an die Staatsanwaltschaft, machte die finanziellen Schwierigkeiten unseres Mandanten deutlich und konnte im Ergebnis eine Wiederaufnahme der Ermittlungen verhindern. Zudem erreichte Rechtsanwalt Dietrich eine Absenkung des monatlich zu zahlenden Betrages. Als unser Mandant wiederholt in Zahlungsverzug geriet, gelang es Rechtsanwalt Dietrich erneut, die Staatsanwaltschaft trotz ihrerseits geäußerter „großer Bedenken“ von einer Fristverlängerung zu überzeugen und die angepasste Ratenzahlung weiterhin zu akzeptierten. Im Ergebnis gelang trotz der schwierigen Umstände mit Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich die endgültige Einstellung des Strafverfahrens.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreiten von Kinderpornografie

08. November 2017: Verdacht auf Verbreitung von kinderpornografischen Schriften – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte Hinweise darauf, dass unser Mandant kinderpornografisches Material im Internet verbreitete. Daher ersuchte das BKA die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz, diesen Hinweisen nachzugehen. Aufgrund eines vom Amtsgericht Landau in der Pfalz erlassenen Durchsuchungsbeschlusses wurde die Wohnung unseres Mandanten durchsucht. Bei der Durchsuchung der Wohnräume waren jedoch keine der dort gemeldeten Personen anwesend. Daher wurden keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Unmittelbar nach der Wohnungsdurchsuchung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich aus Berlin mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz angefordert und durchgesehen hatte, konnte er darlegen, dass anhand des Ermittlungsergebnisses nicht geklärt ist, wer in dem Mehrpersonenhaushalt unseres Mandanten kinderpornografische Daten aus dem Internet heruntergeladen bzw. dort verbreitet hatte. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

06. November 2017: Diebstahl von 100.000 € - Einstellung des Verfahrens

Unsere Mandantin arbeitete als Putzkraft in Berlin-Charlottenburg und wurde beschuldigt, nach Beendigung ihrer Reinigungsarbeiten aus einer Wohnung 100.000 € entwendet zu haben. Laut Aussage der Mieterin der Wohnung hatte unsere Mandantin die Weisung erhalten, nach Erledigung der Arbeiten die Wohnung abzuschließen und den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen. Als die Mieterin die 100.000 € nicht mehr in ihrer Wohnung finden konnte, erstattete sie Strafanzeige wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin.

Infolge dessen beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an, um die Ermittlungsergebnisse umfangreich sichten und auswerten zu können. Bei der gründlichen Untersuchung des Akteninhalts konnte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Unstimmigkeiten feststellen. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klar, dass nicht allein unsere Mandantin als Täterin in Frage kommt. Auch der Freund der Mieterin oder eine andere Person hätten sich Zugang zu der Wohnung verschaffen können, beispielsweise durch Erlangung des in den Briefkasten eingeworfenen Schlüssels. Auch benannte Rechtsanwalt Dietrich als Ungereimtheit den auffallend großen Abstand von fast einer Woche zwischen der angegebenen Tatzeit und der Anzeigenerstattung. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich in den Akten kein Beweis dafür befindet, dass die Mieterin die 100.000 € jemals tatsächlich besessen und in ihrer Wohnung aufbewahrt hatte. Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf diese Aspekte herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht besteht. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

02. November 2017: Fälschung des Schulzeugnisses – Verfahrenseinstellung

Unser Mandant hatte sich als Schüler eines Oberstufenzentrums für ein Praktikum beworben und seine Bewerbungsunterlagen per E-Mail eingereicht. Bei der Durchsicht der eingereichten Dokumente stellte eine mit der Praktikumsstelle in Kontakt stehende Lehrerin fest, dass unser Mandant seine Zeugnisnoten „beschönigt“ hatte, um sich bessere Chancen auf den Praktikumsplatz zu verschaffen. Daraufhin erstattete die Schule Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten. In diesem Zusammenhang verlor unser Mandant auch seinen dortigen Ausbildungsplatz.

Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft durchgesehen hatte, beantragte er die Einstellung des Verfahrens. Rechtsanwalt Dietrich gelang es mit seinem Schriftsatz, das scheinbar eindeutige Ermittlungsergebnis begründet in Zweifel zu ziehen. Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass bereits die Urkundenqualität des per E-Mail übersandten Zeugnisses zweifelhaft sei. Zudem wies er daraufhin, dass keinem Beteiligten ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.