Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

09. Oktober 2017: Freispruch bei Vorwurf Körperverletzung

Die Berliner Polizei führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines zunächst verbalen Streits seinen Stiefvater körperlich angegriffen zu haben. Der Stiefvater soll verschiedenste Verletzungen insbesondere eine Kreuzbandruptur mit Innenbandriss und multiple Prellungen am gesamten Körper davon getragen haben. Beim Eintreffen der Polizei am vermeintlichen Tatort war unser Mandant nicht mehr anwesend.

Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren vergeblich, die Amtsanwaltschaft Berlin davon zu überzeugen, das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch den Stiefvater angegriffen worden sei. Unser Mandant sei darauf geflüchtet. Bei der Verfolgung sei der Stiefvater gestürzt und habe sich die Verletzungen zugezogen. Aufgrund der schweren Verletzungsfolgen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde Anklage erhoben. In der dann angesetzten Hauptverhandlung konnte das Geschehen nicht mehr hinreichend aufgeklärt werden. Es konnte aufgrund der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Erklärung nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant durch seinen Stiefvater zunächst angegriffen worden sei und sich der Stiefvater die Verletzungen aufgrund eines selbstverschuldeten Sturzes zugezogen habe. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Unser Mandant hat bereits 14 Eintragungen im Bundeszentralregister, insbesondere wegen Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung, uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung. Er hatte bereits im Gefängnis gesessen und stand aktuell unter Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wurde zum Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung ab, dass unser Mandant beim Ladendiebstahl keine Kenntnis vom Messer gehabt habe. Mangels Vorsatz lag kein Waffendiebstahl vor. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zeitnah eine Umschulung aufnehmen könnte. Eine Inhaftierung sich deshalb nicht positiv auswirken würde. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten lediglich wegen einfachen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Indoor-Cannabisplantage)

03. Oktober 2017: Betreiben einer Cannabisplantage im Keller eines Mietshauses mit über einem Kilogramm Cannabispflanzen - Freispruch

Die Polizei war auf die Cannabisplantage aufmerksam geworden, nachdem ein Mieter versehentlich einen Keller aufgebrochen und die Plantage entdeckt hatte. Dabei fiel neben der großen Menge an Pflanzen insbesondere auf, dass der Raum zur Optimierung der Aufzucht und zur Ertragssteigerung mit professionellen Bewässerungs-, Beleuchtungs- und Belüftungsgeräten ausgestattet war.

Der Mieter der zum Kellerraum gehörenden Wohnung bestritt, von der Plantage Kenntnis gehabt zu haben. Zudem erklärte er, er habe seinen Kellerschlüssel unserem Mandanten überlassen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung und bat ihn um Unterstützung, da er insbesondere befürchtete, seinen Führerschein zu verlieren.

Negativ wirkte sich für unseren Mandanten auch aus, dass in seinem Bundeszentralregister-Einzug bereits fast 50 Straftaten eingetragen waren, darunter gemeinschaftlicher Raub und gefährliche Körperverletzung. Auch fand die Polizei auf einem Standventilator einen Fingerabdruck unseres Mandanten und in einem Aschenbecher zahlreiche Zigarettenkippen, auf denen DNA-Spuren gesichert werden konnten, die mit der DNA unseres Mandanten übereinstimmten.

Die Staatsanwaltschaft klagte unseren Mandanten vor dem Schöffengericht wegen unerlaubten Anbaus und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an. Dies ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, d. h. zwischen einem und 15 Jahren bestraft.

Rechtsanwalt Dietrich riet unserem Mandanten, zum Tatvorwurf keine Angaben zu machen. In der Hauptverhandlung überwachte Rechtsanwalt Dietrich zunächst, dass der Hauptbelastungszeuge, der bereits bundesweit wegen Betäubungsmitteldelikten polizeilich in Erscheinung getreten war, ordnungsgemäß über sein auf der Selbstbelastungsfreiheit beruhendes Auskunftsverweigerungsrecht belehrt wurde. Der Hauptbelastungszeuge machte dann von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.

In der weiteren Vernehmung von Mietern des Mietshauses, befragte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen konfrontativ und konnte so herausarbeiten, dass im Haus insgesamt ein eher dubioses Klima herrschte und die maßgeblichen Zeugenaussagen - gerade zur Verwendung des Kellers - kaum belastbar waren.

Schließlich wurde unser Mandant nur noch durch die Fingerabdruck- und DNA-Spuren im - verschlossenen - Keller belastet. Während die Staatsanwaltschaft hierin einen geeigneten Beweis zur Überführung unseres Mandanten sah, argumentierte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Schöffengerichtgericht, dass die Spuren lediglich belegen könnten, dass sich unser Mandant im Keller aufgehalten haben könnte. Fingerabdruck und DNA-Spuren seien jedoch nicht imstande, eine Sachherrschaft über den Kellerraum oder gar ein Betreiben der Cannabisplantage zu belegen.

Das Schöffengericht schloss sich dieser Auffassung an und sprach unseren Mandanten frei.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. September 2017: Lediglich Geldstrafe trotz wiederholten Diebstahls und vorangegangener Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe

Unsere Mandantin ist wiederholt wegen Diebstahls vorbestraft. Zuletzt wurde sie durch das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einige Zeit nach diesem Urteil beging unsere Mandantin jedoch erneut einen Diebstahl, sodass die Staatsanwaltschaft Tübingen ein weiteres Strafverfahren gegen unsere Mandantin einleitete. Da unsere Mandantin befürchtete, diesmal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erhalten, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen hatte, hielt er Rücksprache mit unserer Mandantin.

Aus der Schilderung ihrer persönlichen Lebensumstände wurde deutlich, dass unsere Mandantin berufstätig ist und über ein sicheres Einkommen verfügt. Die Diebstähle brachten ihr keine erheblichen finanziellen Vorteile. Vielmehr konnte Rechtsanwalt Dietrich in dem Gespräch herausarbeiten, dass unsere Mandantin bei den Diebstählen immer von einem psychischen Zwang geleitet wurde. In dem Gespräch verfestigten sich im Ergebnis die Hinweise auf Kleptomanie.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft und machte deutlich, dass unsere Mandantin die Diebstähle nicht in böser Absicht begangen hatte, sondern unter einem kleptomanischen Zwang litt. Infolge dessen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht trotz der Vorstrafen unserer Mandantin lediglich eine Geldstrafe verhängt.

Unsere Mandantin war sehr froh und bedankte sich bei Rechtsanwalt Dietrich mit folgenden Worten:

?Jeder glückliche Moment verdient Dankbarkeit. Lieber Herr Dietrich, ich möchte heute einem wunderbaren, verständnisvollen Menschen von ganzem Herzen danken und das sind Sie, Herr Dietrich, denn Sie haben mich nicht allein gelassen, sondern mir Zuversicht, Einfühlsamkeit und wertvolle Impulse geschenkt.

Für Ihre überaus großartige Unterstützung haben Sie mir strafrechtlich sehr professionell in Ihrer Tätigkeit als Strafverteidiger / Rechtsanwalt zur Seite gestanden. Dafür meinen überaus großen Dank an Sie.?

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

25. September 2017: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant befuhr mit seinem Pkw den Groß-Berliner Damm in Richtung Norden. An einer Kreuzung ging er davon aus, ein Fehlverhalten eines Radfahrers wahrgenommen haben und entschied sich, den Radfahrer zur Rede zu stellen.

In der Folge wurde unser Mandant von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er den Radfahrer so knapp überholte, dass der Pkw den Radfahrer berührte, sodass der Radfahrer ins Schlingern kam. Daraufhin fuhr unser Mandant an den äußersten rechten Rand der Fahrbahn und bremste so scharf vor dem Radfahrer, dass der Radfahrer die Spur wechseln musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Unser Mandant hat dieses Manöver nach Aussage des Zeugen noch zweimal wiederholt.

Schließlich habe er den Radfahrer an der Jacke gepackt und vom Rad gezogen.

Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten mit Strafbefehl Nötigung im Straßenverkehr vor. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,00 - wurde ein Fahrverbot angeordnet. Während des Ermittlungsverfahrens war sogar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt worden.

Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug

21. September 2017: Vorwurf des eBay Betrugs wegen Verkaufs und Zurückbehaltens eines iPhones - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vorgeworfen, auf der Plattform eBay ein iPhone verkauft und dieses nach Eingang der Kaufbetrags nicht an den Käufer versandt zu haben. Weil unser Mandant häufig den Wohnsitz wechselte, dauerte es über vier Jahre, bis der ausgefertigte Strafbefehl unserem Mandanten zugestellt werden konnte.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte in der Hauptverhandlung, dass das Strafbedürfnis des Staates vier Jahre nach dem Vorfall kaum mehr bestehe. Auch weckte er bei Gericht und Amtsanwaltschaft Zweifel, ob unser Mandant das iPhone tatsächlich nicht versandt hatte, oder es nicht vielmehr erst beim Transport abhanden gekommen war.

Obwohl der Strafbefehl noch einen Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 - vorgesehen hatte, einigten sich die Beteiligten auf eine Geldauflage - an eine gemeinnützige Einrichtung in Höhe von lediglich 500,00. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nun in Bezug auf den vorgeworfenen eBay-Betrug als unschuldig gilt und somit keinen Eintrag im Bundeszentralregister erhielt und darüber hinaus die Sanktion um die Hälfte reduziert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

19. September 2017: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch Wurf eines 2m-großen Holz-Joints aus 4 Metern Höhe auf Passanten - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant kontaktierte die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem ihm eine Anklageschrift der Amtsanwaltschaft Berlin zugestellt worden war. Dieser lag der Vorwurf zugrunde, dass unser Mandant nach der - Hanfparade? am U-Bahnhof Brandenburger Tor einen 2-Meter-großen Joint aus Holz auf eine Frau geworfen hatte, die die Treppe zum U-Bahnhof hinabstieg und sich zum Zeitpunkt des Aufpralls etwa vier Meter unterhalb unseres Mandanten befand. Die Frau erlitt infolge des Aufpralls eine Rissquetschwunde am Kopf, Verstauchungen der Halswirbelsäule und des linken Mittelfingers sowie Übelkeit und Erbrechen.

Aus Sicht der Amtsanwaltschaft Berlin lag eine vorsätzliche gefährliche Körperverletzung vor, denn selbst wenn unser Mandant die konkrete Frau nicht habe treffen wollen, so hätte er billigend in Kauf genommen, am stark frequentierten U-Bahnhof eine beliebige Person zu treffen.

Problematisch war, dass der Bundeszentralregisterauszug eine Vorverurteilung wegen Betrugs auswies. Daher war die Amtsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren noch nicht bereit, über eine Verfahrenseinstellung ins Gespräch zu kommen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich feststellte, dass die Eintragung einige Zeit später wegen Zeitablauf gelöscht werden würde, entschied er sich, das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Rechtsanwalt Dietrich vertrat in der Hauptverhandlung die Position, dass unserem Mandanten allenfalls ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen sei. Unser Mandant habe den Holz-Joint nicht geworfen sondern beim Herumalbern fallen gelassen. Auch habe er sich bei der Geschädigten sofort entschuldigt und seine Täterschaft eingeräumt. Darüber hinaus sei unser Mandant auch erheblich alkoholisiert gewesen.

Nach dieser Einlassung musste die Amtsanwaltschaft Abstand von ihrem Anklagevorwurf nehmen, der eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vorsieht. Nun regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage gänzlich einzustellen. Da aufgrund des in die Länge gezogenen Ermittlungsverfahrens der Bundeszentralregisterauszug keine Eintragung mehr enthielt, wurde das Verfahren nun mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt.