Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
09. Oktober 2017: Freispruch bei Vorwurf Körperverletzung
Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren vergeblich, die Amtsanwaltschaft Berlin davon zu überzeugen, das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch den Stiefvater angegriffen worden sei. Unser Mandant sei darauf geflüchtet. Bei der Verfolgung sei der Stiefvater gestürzt und habe sich die Verletzungen zugezogen. Aufgrund der schweren Verletzungsfolgen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde Anklage erhoben. In der dann angesetzten Hauptverhandlung konnte das Geschehen nicht mehr hinreichend aufgeklärt werden. Es konnte aufgrund der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Erklärung nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant durch seinen Stiefvater zunächst angegriffen worden sei und sich der Stiefvater die Verletzungen aufgrund eines selbstverschuldeten Sturzes zugezogen habe. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger
06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch
Unser Mandant hat bereits 14 Eintragungen im Bundeszentralregister, insbesondere wegen Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung, uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung. Er hatte bereits im Gefängnis gesessen und stand aktuell unter Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wurde zum Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung ab, dass unser Mandant beim Ladendiebstahl keine Kenntnis vom Messer gehabt habe. Mangels Vorsatz lag kein Waffendiebstahl vor. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zeitnah eine Umschulung aufnehmen könnte. Eine Inhaftierung sich deshalb nicht positiv auswirken würde. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten lediglich wegen einfachen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Indoor-Cannabisplantage)
03. Oktober 2017: Betreiben einer Cannabisplantage im Keller eines Mietshauses mit über einem Kilogramm Cannabispflanzen - Freispruch
Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung und bat ihn um Unterstützung, da er insbesondere befürchtete, seinen Führerschein zu verlieren.
Negativ wirkte sich für unseren Mandanten auch aus, dass in seinem Bundeszentralregister-Einzug bereits fast 50 Straftaten eingetragen waren, darunter gemeinschaftlicher Raub und gefährliche Körperverletzung. Auch fand die Polizei auf einem Standventilator einen Fingerabdruck unseres Mandanten und in einem Aschenbecher zahlreiche Zigarettenkippen, auf denen DNA-Spuren gesichert werden konnten, die mit der DNA unseres Mandanten übereinstimmten.
Die Staatsanwaltschaft klagte unseren Mandanten vor dem Schöffengericht wegen unerlaubten Anbaus und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an. Dies ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, d. h. zwischen einem und 15 Jahren bestraft.
Rechtsanwalt Dietrich riet unserem Mandanten, zum Tatvorwurf keine Angaben zu machen. In der Hauptverhandlung überwachte Rechtsanwalt Dietrich zunächst, dass der Hauptbelastungszeuge, der bereits bundesweit wegen Betäubungsmitteldelikten polizeilich in Erscheinung getreten war, ordnungsgemäß über sein auf der Selbstbelastungsfreiheit beruhendes Auskunftsverweigerungsrecht belehrt wurde. Der Hauptbelastungszeuge machte dann von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.
In der weiteren Vernehmung von Mietern des Mietshauses, befragte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen konfrontativ und konnte so herausarbeiten, dass im Haus insgesamt ein eher dubioses Klima herrschte und die maßgeblichen Zeugenaussagen - gerade zur Verwendung des Kellers - kaum belastbar waren.
Schließlich wurde unser Mandant nur noch durch die Fingerabdruck- und DNA-Spuren im - verschlossenen - Keller belastet. Während die Staatsanwaltschaft hierin einen geeigneten Beweis zur Überführung unseres Mandanten sah, argumentierte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Schöffengerichtgericht, dass die Spuren lediglich belegen könnten, dass sich unser Mandant im Keller aufgehalten haben könnte. Fingerabdruck und DNA-Spuren seien jedoch nicht imstande, eine Sachherrschaft über den Kellerraum oder gar ein Betreiben der Cannabisplantage zu belegen.
Das Schöffengericht schloss sich dieser Auffassung an und sprach unseren Mandanten frei.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
28. September 2017: Lediglich Geldstrafe trotz wiederholten Diebstahls und vorangegangener Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe
Aus der Schilderung ihrer persönlichen Lebensumstände wurde deutlich, dass unsere Mandantin berufstätig ist und über ein sicheres Einkommen verfügt. Die Diebstähle brachten ihr keine erheblichen finanziellen Vorteile. Vielmehr konnte Rechtsanwalt Dietrich in dem Gespräch herausarbeiten, dass unsere Mandantin bei den Diebstählen immer von einem psychischen Zwang geleitet wurde. In dem Gespräch verfestigten sich im Ergebnis die Hinweise auf Kleptomanie.
Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft und machte deutlich, dass unsere Mandantin die Diebstähle nicht in böser Absicht begangen hatte, sondern unter einem kleptomanischen Zwang litt. Infolge dessen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht trotz der Vorstrafen unserer Mandantin lediglich eine Geldstrafe verhängt.
Unsere Mandantin war sehr froh und bedankte sich bei Rechtsanwalt Dietrich mit folgenden Worten:
?Jeder glückliche Moment verdient Dankbarkeit. Lieber Herr Dietrich, ich möchte heute einem wunderbaren, verständnisvollen Menschen von ganzem Herzen danken und das sind Sie, Herr Dietrich, denn Sie haben mich nicht allein gelassen, sondern mir Zuversicht, Einfühlsamkeit und wertvolle Impulse geschenkt.
Für Ihre überaus großartige Unterstützung haben Sie mir strafrechtlich sehr professionell in Ihrer Tätigkeit als Strafverteidiger / Rechtsanwalt zur Seite gestanden. Dafür meinen überaus großen Dank an Sie.?
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
25. September 2017: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung des Verfahrens
Schließlich habe er den Radfahrer an der Jacke gepackt und vom Rad gezogen.
Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten mit Strafbefehl Nötigung im Straßenverkehr vor. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,00 - wurde ein Fahrverbot angeordnet. Während des Ermittlungsverfahrens war sogar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt worden.
Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug
21. September 2017: Vorwurf des eBay Betrugs wegen Verkaufs und Zurückbehaltens eines iPhones - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Obwohl der Strafbefehl noch einen Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 - vorgesehen hatte, einigten sich die Beteiligten auf eine Geldauflage - an eine gemeinnützige Einrichtung in Höhe von lediglich 500,00. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nun in Bezug auf den vorgeworfenen eBay-Betrug als unschuldig gilt und somit keinen Eintrag im Bundeszentralregister erhielt und darüber hinaus die Sanktion um die Hälfte reduziert werden konnte.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
19. September 2017: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch Wurf eines 2m-großen Holz-Joints aus 4 Metern Höhe auf Passanten - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Aus Sicht der Amtsanwaltschaft Berlin lag eine vorsätzliche gefährliche Körperverletzung vor, denn selbst wenn unser Mandant die konkrete Frau nicht habe treffen wollen, so hätte er billigend in Kauf genommen, am stark frequentierten U-Bahnhof eine beliebige Person zu treffen.
Problematisch war, dass der Bundeszentralregisterauszug eine Vorverurteilung wegen Betrugs auswies. Daher war die Amtsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren noch nicht bereit, über eine Verfahrenseinstellung ins Gespräch zu kommen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich feststellte, dass die Eintragung einige Zeit später wegen Zeitablauf gelöscht werden würde, entschied er sich, das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Rechtsanwalt Dietrich vertrat in der Hauptverhandlung die Position, dass unserem Mandanten allenfalls ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen sei. Unser Mandant habe den Holz-Joint nicht geworfen sondern beim Herumalbern fallen gelassen. Auch habe er sich bei der Geschädigten sofort entschuldigt und seine Täterschaft eingeräumt. Darüber hinaus sei unser Mandant auch erheblich alkoholisiert gewesen.
Nach dieser Einlassung musste die Amtsanwaltschaft Abstand von ihrem Anklagevorwurf nehmen, der eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vorsieht. Nun regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage gänzlich einzustellen. Da aufgrund des in die Länge gezogenen Ermittlungsverfahrens der Bundeszentralregisterauszug keine Eintragung mehr enthielt, wurde das Verfahren nun mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt.