Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

14. September 2017: Vorwurf der Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens trotz bereits erlassenen Strafbefehls

Unser Mandant erhielt vom Amtsgericht einen Strafbefehl, in dem er wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant soll bei Straßenbauarbeiten seine Werkzeuge auf ein fremdes Auto abgelegt haben, sodass dieses zerkratzt wurde. Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass unser Mandant den aufgebrachten Fahrzeughalter später fremdenfeindlich beleidigt und mit seiner Schubkarre am Bein verletzt hat.

Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch gegen den Strafbefehl und beantragte Akteneinsicht. Anschließend gelang es Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an das Gericht die Vorwürfe gegen unseren Mandanten abzuschwächen.

Beim Lesen der Akte hatte Rechtsanwalt Dietrich festgestellt, dass sich die Vorwürfe lediglich auf Aussagen von Zeugen stützten, die im Lager des Anzeigenden standen. Die Beinverletzung des Fahrzeughalters war nicht ärztlich dokumentiert worden. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass der Fahrzeughalter aggressiv und provozierend auf unseren Mandanten eingeredet hatte. Im Verlauf des hochkochenden Streits sei die Schubkarre berührt worden.

Obwohl bereits ein Strafbefehl erlassen worden war, zeigte sich das Gericht nach der Stellungnahme von Rechtsanwalt Dietrich bereit, seiner Anregung zu folgen und das Verfahren einzustellen. Unser Mandant - spendete? im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

12. September 2017: Hartz-IV-Betrug in vierstelliger Höhe - Einstellung des Verfahrens nach Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Geldbetrages

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihr das Jobcenter vorgeworfen hatte, die Behörde nicht über ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit informiert und dadurch Hartz-IV-Leistungen in Höhe von fast 2.000 - zu Unrecht erhalten zu haben. Das Jobcenter erstattete deshalb Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges gem. § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB. Das Gesetz sieht für einen gewerbsmäßigen Betrug gem. § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur ermittelnden Staatsanwaltschaft, beantragte Akteneinsicht und wandte sich nach gründlicher Durchsicht der Akte mit einem Schriftsatz an die Ermittlungsbehörde.

In diesem schlug Rechtsanwalt Dietrich vor, das Verfahren gegen Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Geldbetrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unsere Mandantin schon seit mehreren Jahren Hartz-IV-Leistungen bezogen hatte und bisher nie auffällig geworden war. Als sie dann nach Jahren der Arbeitslosigkeit ein Angebot für eine geringfügige Beschäftigung erhielt, hatte sie die Meldepflicht des geringen monatlichen Einkommens nicht mehr bedacht. Insbesondere rief Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die Ermittlungsakte in Erinnerung, dass die vorgeworfenen Betrugstaten zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung bereits eine geraume Zeit zurücklagen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass unsere Mandantin bereit sei, den entstandenen Schaden trotz ihres geringen Einkommens alsbald wiedergutzumachen.

Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass bereits die Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Geldleistungen als angemessen erscheint, dass Verfahren einzustellen, ohne unsere Mandantin zusätzlich mit einer Geldbuße zu belegen. Über die Verfahrenseinstellung und das erfolgreiche Vorgehen von Rechtsanwalt Dietrich war unsere Mandantin sehr erfreut, da sie während des Verfahrens noch befürchten musste, im Falle einer Verurteilung ihre neue Anstellung wieder zu verlieren. Dies konnte jedoch verhindert werden.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

08 September 2017: Unerlaubter Besitz von fast 40g Cannabis - Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße

Bei der Polizei war eine anonyme Anzeige eingegangen, in der schwere Vorwürfe gegen unseren Mandanten erhoben wurden. Neben Hinweisen auf Geldwäsche, Erpressung und Zwangsprostitution enthielt die Anzeige auch Andeutungen bezüglich des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubten Waffenbesitzes. Daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung unseres Mandanten, aus der laut Durchsuchungsbericht bereits ein deutlicher Cannabisgeruch strömte und in der die Polizeibeamten tatsächlich fast 40g Cannabis und einige Waffen fanden. Aufgrund des Verdachts des Drogenhandels beschlagnahmte die Polizei nicht nur das gefundene Cannabis sondern auch sämtliche Privat- und Diensthandys unseres Mandanten.

Unser Mandant hatte von da an keinerlei Zugriff mehr auf seine Geschäftskontakte, was ihn als selbständigen Handwerksunternehmer zusätzlich belastete.

Aufgrund dieser Umstände beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich untersuchte daraufhin die Ermittlungsakte und wandte sich anschließend zunächst an die Staatsanwaltschaft und bat nachdrücklich darum, die Handys zeitnah herauszugeben. Auch schrieb Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht, das aufgrund der schnellen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft bereits nach wenigen Wochen einen Termin zur Hauptverhandlung angesetzt hatte. In seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Vorwürfe des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln entkräften, indem er unter Verweis auf die Ermittlungsakte betonte, dass die dort aufgeführten Anhaltspunkte nicht ausreichen, um ein Handeltreiben annehmen zu können. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant selbst Konsument von Cannabis ist. Die in seiner Wohnung gefundenen 40g Cannabis sollten ihm ausschließlich zum Eigenbedarf dienen, insbesondere könne unser Mandant durch den regelmäßigen Konsum seine starken Rückenschmerzen lindern. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass unser Mandant nach dem unerfreulichen Kontakt mit der Polizei und dem Vorwurf des Verstoßes gegen das BtMG bereit sei, in Zukunft auf das Cannabis zu verzichten und seine Schmerzen durch ein besonderes Entspannungstraining zu verringern. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die in der Wohnung unseres Mandanten sichergestellten Waffen nur Dekorationswaffen seien, die unser Mandant vor langer Zeit bei einer Wohnungsauflösung erhalten hatte.

Das Gericht war nach dieser Klarstellung des Sachverhalts durch Rechtsanwalt Dietrich bereit, von der Hauptverhandlung abzusehen und das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. Somit blieben unserem Mandanten nicht nur die Gerichtsverhandlung sondern auch weitere strafrechtliche Konsequenzen erspart.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

04. September 2017: Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob rücksichtsloses Verhalten gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft beschuldigt, auf der Autobahn den Straßenverkehr durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten gefährdet und zugleich einen anderen Verkehrsteilnehmer genötigt zu haben. Der Anzeigenerstatter behauptete, unser Mandant habe ihn mit seinem Sportwagen zunächst gefährlich überholt und anschließend mehrfach grundlos ausgebremst. Er konnte der Polizei sogar Fotos überreichen, die unseren Mandanten als Fahrzeugführer zeigten.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft angefordert und anschließend mit unserem Mandanten besprochen hatte, gab er eine schriftliche Erklärung ab.

Darin legte Rechtsanwalt Dietrich überzeugend dar, dass die Provokationen auf der Autobahn nicht von unserem Mandanten, sondern von dem anderen Autofahrer ausgingen, der auch die Strafanzeige erstattet hatte. Dieser habe angesichts eines stockenden Verkehrsflusses versucht, durch einen Spurwechsel sein Auto vor das unseres Mandanten zu setzen, um ebenfalls auf der "schnelleren" Fahrspur voranzukommen.

Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft machen, dass der erheblich ältere Anzeigenerstatter, der mit seiner Familie unterwegs war, unseren jungen Mandanten in seinem Sportwagen in gewisser Weise über das Verhalten im Straßenverkehr "belehren" wollte. Schließlich habe der andere Autofahrer unserem Mandanten nach dessen Aussage sogar den Stinkefinger gezeigt, woraufhin unser Mandant den Autofahrer fotografierte. Dies wiederum veranlasste den Familienvater, auch unseren Mandanten zu fotografieren und die angeblichen Beweisfotos der Polizei vorzulegen. In diesem Zusammenhang gab Rechtsanwalt Dietrich an, unser Mandant habe seine Fotos von dem Verkehrsteilnehmer später gelöscht, weil er kein Interesse mehr an einer möglichen Strafverfolgung hatte.

Nach der überzeugenden Schilderung dieser im Straßenverkehr nicht untypischen Situation, machte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal deutlich, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre. Aufgrund dieser Einlassung war nicht mit einer schnellen und unkomplizierten Verurteilung unseres Mandanten zu rechnen. Daher regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Zur Freude unseres Mandanten folgte die Staatsanwaltschaft diesem Vorschlag.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz

31. August 2017: Gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Tasers gegen eine Person - Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage

Unserer Mandantin wurde vorgeworfenen, im Rahmen eines Streits mit einem Nachbarn über Hundegebell den Nachbarn mit einem als Taschenlampe getarnten Taser attackiert und ihm danach gegen den Brustkorb getreten zu haben. Es wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Eine gefährliche Körperverletzung wird mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.

Der Nachbar schilderte in seiner polizeilichen Zeugvernehmung den Vorfall sehr plastisch einschließlich der "Funken vorne an dem Gerät", der nachfolgenden tätlichen Auseinandersetzung und der Schmerzen, die er verspürt hatte.

Nach Mandatsübernahme riet Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin, sich rasch wieder mit ihrem Nachbarn zu versöhnen und dazu zu bewegen, keinen Strafantrag zu stellen. Dies gelang.

In einem detaillierten Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass sich unsere Mandantin mit ihrem Nachbarn längst wieder versöhnt hatte und nunmehr freundschaftlich miteinander umgehe. Ein Strafverfahren würde diesen Frieden allerdings gefährden.

Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass der Nachbar zum Zeitpunkt des Vorfalls "8-10 halbe Liter Bier" getrunken hatte und somit einige Zweifel an seiner Darstellung des Vorfalls bestünden.

Die Amtsanwaltschaft Berlin war schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine sehr niedrige Geldauflage an den Weißen Ring einzustellen. Unsere Mandantin hatte große Angst vor einer Verhandlung vor dem Amtsgericht und war ob des erzielten Verfahrensergebnisses erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie) gemäß § 184b StGB

29. August 2017: Besitz kinderpornographischer Schriften - Einstellung des Verfahrens trotz Auffindens von fast 500 kinderpornografischen Videos und drohendem Berufsverbot

Unser Mandant wurde von seiner ehemaligen Freundin bei der Polizei angezeigt. Die Freundin teilte mit, dass unser Mandant pädophile Neigungen habe und auf seinem PC kinderpornographisches Material zu finden sei.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei bei unserem Mandanten zahlreiche Datenträger, Handys und den PC. Das Landeskriminalamt fand insgesamt fast 500 kinderpornographische Videos sowie etliche Bilder gemäß § 184b.

Unser Mandant machte gegenüber der Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und mandatierte Rechtsanwalt Dietrich.

Der Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften ist ohnehin heikel. Für unseren Mandanten kam erschwerend hinzu, dass er soziale Arbeit studierte und später gern mit Jugendlichen arbeiten möchte.

Gemäß § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) führt jedoch eine rechtskräftige Verurteilung u.a. wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einem fünfjährigen Verbot, Jugendliche zu beaufsichtigen, anzuweisen oder auszubilden. Eine Verurteilung wäre also für unseren Mandanten einem Berufsverbot gleichgekommen. Dies gilt auch für den Fall, dass lediglich ein Strafbefehl ausgefertigt wird.

Für unseren Mandanten war es somit besonders wichtig, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu überzeugen.

In einem ausführlichen Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant durch das Ermittlungsverfahren im Allgemeinen und die Durchsuchung seines Zimmers in einer Studenten-WG im Besonderen bereits erheblich belastet war. Auch stellte er die ungewöhnliche und moralisch kritikwürdige Verfahrenseinleitung durch die ehemalige Lebensgefährtin heraus. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich nach Durchsicht des belastenden Materials, dass einige Videos allenfalls jugendpornografischen Inhalts waren.

Nach einem weiteren Gespräch mit der Staatsanwaltschaft, in dem Rechtsanwalt Dietrich einige persönliche Umstände unseres Mandanten in den Mittelpunkt rückte und insbesondere darlegte, dass unser Mandant sein Fehlverhalten eingesehen und therapeutische Hilfe in Anspruch genommen habe, war diese schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an ein Jugendzentrum einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

25. August 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung in Hauptverhandlung

Unserer Mandantin wurde in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen. Sie musste ihren Führerschein abgeben. Einige Jahre später hatte sie mit einem PKW beim Ausparken ein anderes Fahrzeug angefahren. Im Rahmen des eingeleiteten Bußgeldverfahrens sollte unsere Mandantin ihren Führerschein vorlegen. Gegenüber der Polizei gab sie an, diesen verloren zu haben. Die Polizei fragte deshalb bei der Führerscheinstelle an, ob unsere Mandantin im Besitz eines Führerscheins sei. Hier wurde der Polizei mitgeteilt, dass unserer Mandantin rechtskräftig die Fahrerlaubnis entzogen worden sei.

Weiterhin übersandte die Führerscheinstelle zwei Anträge unserer Mandantin, in welchen sie jeweils einen Ersatzführerschein beantragte, weil sie ihren Führerschein verloren haben will. Im Ersten Antrag sei ihr der Führerschein gestohlen worden und im zweiten hatte sie den Führerschein bei einem Umzug verloren.

Bereits im Ermittlungsverfahren beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in der Strafsache. Nach Akteneinsicht versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Insbesondere aufgrund der offensichtlich unzutreffenden Angaben in den Anträgen war die Amtsanwaltschaft hierzu nicht bereit und es wurde ein Strafbefehl erlassen. Im Strafbefehl wurde eine Geldstrafe festgesetzt. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unsere Mandantin ihr Verhalten bereuen würde. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich den Lebenslauf unserer Mandantin und persönlichen Lebenssituation da. Aufgrund dieser Ausführungen ging das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin nicht von einer Wiederholungsgefahr aus. Deshalb konnte das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden.