Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

22. August 2017: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant war auf der Autobahn rasant unterwegs, überholte verbotswidrig ein anderes Auto und touchierte dieses beim Wiedereinscheren. Bei dem anderen Auto entstand ein erkennbarer Sachschaden. Obwohl der Fahrer des beschädigten Autos unserem Mandanten eine Zeit lang hinterherfuhr und ihn durch wiederholtes Hupen auf den Unfall aufmerksam machte, fuhr unser Mandant davon.

Nachdem die Polizei unseren Mandanten als Fahrzeughalter ermittelt hatte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Daher beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gelesen hatte, schlug er gegenüber der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Anregung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war sehr froh, dass sich das Verfahren mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dietrich so schnell erledigt hatte.

In einer späteren E-Mail brachte er seine Erleichterung über den erfolgreichen Abschluss des Strafverfahrens zum Ausdruck:

?Vielen Dank für Ihre tolle und professionelle Hilfe! Sollte ich nochmals in strafrechtlichen Belangen Hilfe benötigen, so sind Sie - mein Mann?. Ich werde Sie jederzeit mit gutem Gewissen empfehlen. Mein lieber Herr Dietrich, nochmals vielen lieben Dank!?

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

18. August 2017: BAföG-Betrug in vierstelliger Höhe - Einstellung des Verfahrens gegen Auflage

Unser Mandant ist Student und hat zum Zwecke seiner Studienfinanzierung Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt. Jedoch hatte er beim Ausfüllen des Antrags unvollständige Angaben gemacht, sodass ihm das BAföG-Amt ungefähr ein Jahr nach Bewilligung der Leistungen vorwarf, das Geld zu Unrecht empfangen zu haben. Unser Mandant versuchte daraufhin, die Situation durch Nachreichen verschiedener Vermögensauskünfte zu klären, was aber nicht gelang. Die nachfolgende Auseinandersetzung mit dem BAföG-Amt dauerte fast zwei Jahre. Kurz vor Abschluss seines Studiums erstattete das BAföG-Amt schließlich Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen Betruges.

Die ganze Angelegenheit belastete unseren Mandanten in dieser Zeit besonders stark, da er unmittelbar vor seiner Abschlussprüfung stand.

Daher bat er Rechtsanwalt Dietrich um Unterstützung und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin Akteneinsicht beantragt und das Ermittlungsergebnis genau untersucht hatte, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft. Ihr gegenüber rief Rechtsanwalt Dietrich in Erinnerung, wie belastend sich die gesamte Angelegenheit inzwischen für unseren Mandanten gestaltete. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich daraus hin, dass unser Mandant den zu Unrecht erhaltenen Betrag längst an das BAföG-Amt zurücküberwiesen hatte, was er anhand der angeforderten Ermittlungsakte beweisen konnte. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft klar, dass das Strafverfahren und eine etwaige Verurteilung die berufliche Zukunft unseres Mandanten erheblich gefährdete.

Aus diesen Gründen regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine Geldzahlung an die Staatskasse einzustellen, damit unser Mandant endlich von den Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt befreit würde. Bereits einen Monat später erreichte unseren Mandanten die Nachricht, dass nach dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich verfahren werden könne. Damit fand die jahrelange Auseinandersetzung das lang ersehnte Ende. Unser Mandant war froh, sich nun wieder ganz seinem Anschlussstudium widmen zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. August 2017: Vorwurf des Diebstahls hochwertiger Spirituosen - Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Messe mehrere Flaschen hochwertiger Spirituosen gestohlen zu haben. Der Gesamtwert der Flaschen belief sich auf über 800 - . Unser Mandant wurde des Diebstahls verdächtigt, weil er als Mitarbeiter der beauftragten Firma für den Auf- und Abbau der Messestände zuständig war.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend nach seiner Mandatierung Akteneinsicht, um die Sachlage genau prüfen zu können. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und wies auf mehrere Umstände hin, die die Täterschaft unseres Mandanten infrage stellten.

So konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der Tatverdächtigen erheblich vergrößern, indem er in Erinnerung rief, dass auf der Messe eine Vielzahl von Menschen mit dem Abbau der Stände beschäftigt war und jeder von ihnen die Gelegenheit hatte, die Flaschen zu stehlen. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass aufgrund des Ermittlungsergebnisses nicht sicher festgestellt werden kann, dass sich unser Mandant tatsächlich zur Tatzeit auf dem Messegelände aufgehalten hat. Insgesamt ergab sich damit aus der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Nach Eingang des Schriftsatzes sah die Staatsanwaltschaft die Sachlage ebenso wie Rechtsanwalt Dietrich, folgte daher seinem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Anwalt für Strafrecht: Schwarzfahren

11. August 2017: Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung ? Einstellung des Verfahrens wegen Fahrscheinverwechslung

Unser Mandant wurde bei einer Fahrscheinkontrolle überprüft. Nachdem sich der Kontrolleur die Fahrkarte unseres Mandanten kurze Zeit angeschaut hatte, überreichte er unserem Mandanten einen Zettel mit der Aufforderung, das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € zu zahlen.

Nach einigen Wochen bekam unser Mandant ein Schreiben von der Polizei, in dem man ihm den Vorwurf machte, das Ticket zuerst gefälscht und dann damit die Leistungen der öffentlichen Verkehrsmittel erschlichen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nun gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung, Erschleichen von Leistungen und BetrDas Ermittlungsverfahren belastete unseren Mandanten stark. Deshalb ersuchte er Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Rat und Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte unmittelbar nach seiner Mandatierung Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und überprüfte anschließend den Akteninhalt. Dabei stellte er fest, dass sich in den Akten ein Ticket befand, das laut Vermerk gar nicht bei unserem Mandanten sichergestellt wurde, sondern bei einem Fahrgast mit einem ähnlichen Namen. Sofort schrieb Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft und wies darauf hin, dass das Ticket offensichtlich „vertauscht“ wurde. Durch diesen Hinweis von Rechtsanwalt Dietrich bemerkte auch die Staatsanwaltschaft die Fahrscheinverwechslung. Das Ticket unseres Mandanten konnte nicht aufgefunden werden, sodass auch nicht geprüft werden konnte, ob eine Fälschung vorlag. Daher stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Ohne die Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt wäre dieser Fehler nicht aufgefallen.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

07. August 2017: Beleidigung der Polizei - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant hat wegen verschiedener Verkehrsordnungswidrigkeiten mehrere Bußgeldbescheide von der Polizei erhalten. Das festgesetzte Bußgeld hat unser Mandant stets überwiesen. Er hat jedoch dabei unter Hinweis auf angebliche sexuelle Dienstleistungen immer einen Euro zu viel überwiesen. Ein Sachbearbeiter der Polizei hat sich dadurch in seiner Ehre verletzt gefühlt und Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von unserem Mandanten mit der Verteidigung beauftragt worden war und Akteneinsicht beantragt hatte, schaute er sich die Ermittlungsergebnisse genau an. Dabei kam er zu der Schlussfolgerung, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine Beleidigung vorliegt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft und stellte klar, dass im vorliegenden Fall eine konkrete Person überhaupt nicht bestimmbar ist, welche durch den Verwendungszweck der Überweisung beleidigt werden könnte. Das Bußgeld wurde an die Polizei überwiesen. Unser Mandant wusste nicht, ob und durch wen die Betreffzeile gelesen werden würde. Der Kreis der in Betracht kommenden Personen ist zu groß, um einen Adressaten einer möglichen Beleidigung bestimmen zu können. Die Polizei als Behörde kann nicht in ihrer Ehre verletzt werden.

Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass unser Mandant bereits seit Jahren den entsprechenden Verwendungszweck angibt und bisher nie eine Reaktion seitens der Polizei erfolgt ist. Insofern durfte unser Mandant darauf vertrauen, dass der Verwendungszweck auch weiterhin nicht als Beleidigung aufgefasst wird. Zudem wurde der jeweils zu viel überwiesene Betrag niemals an unseren Mandanten zurückgezahlt, sondern offenbar ignoriert. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

04. August 2017: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Personalienfeststellung - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wollte sich am Herrentag ungefragt Zugang zu einer privaten Gartenparty verschaffen. Nachdem unser Mandant einige Zeit ungebeten auf dem Grundstück verweilte, rief der Gartenbesitzer die Polizei. Diese wollte sodann die Personalien unseres Mandanten aufnehmen. Im Rahmen dieser Personalienfeststellung schlug unser Mandant einem Polizeibeamten seine Geldbörse ins Gesicht und versuchte kurz darauf, einem anderen Polizeibeamten einen Schlag mit dem Ellenbogen zu versetzen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) warf unserem Mandanten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird gemäß § 113 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Unser Mandant nahm rasch Kontakt zur Strafrechtskanzlei auf. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin in einem Schriftsatz dar, dass unser Mandant zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war. Die Blutalkoholkonzentration - insbesondere bei gebotener Rückrechnung - sprach aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich dafür, dass unser Mandant zur Tatzeit gegebenenfalls volltrunken war und deshalb seine Fähigkeit, das eigene Verhalten an rechtlichen Verhaltensnormen zu orientieren, erheblich eingeschränkt war. Zur Prüfung, ob unser Mandant tatsächlich volltrunken war, hätte die Staatsanwaltschaft ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben müssen. Rechtsanwalt Dietrich schlug vor, dass man hierauf verzichten könne, wenn die Staatsanwaltschaft im Gegenzug bereit wäre, das Verfahren gegen Zahlung eines niedrigen Betrags an den Polizeiunterstützungsfonds einzustellen. Die Staatsanwaltschaft nahm diesen Vorschlag nach einem kontroversen Gespräch in der Geschäftsstelle an. Unser Mandant war über diesen Verfahrensausgang sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht

02. August 2017: Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) - Einstellung des Verfahrens nach Strafbefehl trotz hohem Schaden

Unser Mandant hatte in einem Kaufhaus mehrere hochpreisige Flaschen Wein (insgesamt über 600 - ) entwendet und hatte sich dann, ohne diese zu bezahlen, zum Ausgang begeben. Ladendetektive beobachteten unseren Mandanten und sprachen ihn am Ausgang auf den Diebstahl an. Ein anschließend am Ort durchgeführter Alkoholtest ergab bei unserem Mandanten einen Wert von über 1,2 - .

Gegenüber den Ladendetektiven und der hinzugerufenen Polizei machte unser Mandant zunächst keine Angaben zum Sachverhalt, sondern beauftragte umgehend Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In einem persönlichen Gespräch schilderte unser Mandant seine Situation zum Tatzeitpunkt.

Diese war geprägt von großen finanziellen Sorgen und Zahlungsrückständen in erheblicher Höhe. Hinzu kam der Umstand, dass enge Familienangehörige unseres Mandanten kurze Zeit vor der Tat schwer erkrankt waren, was unseren Mandanten zusätzlich stark belastete. Am Tattag versuchte unser Mandant daher, seiner quälenden Situation durch Alkohol zu entfliehen. An den Diebstahl konnte er sich kaum erinnern, vielmehr nahm er das Geschehen wie einen Film wahr.

Rechtsanwalt Dietrich machte der Staatsanwaltschaft diese Ausnahmesituation unseres Mandanten mit einem umfangreichen Schriftsatz klar. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darauf hin, dass unserem Mandanten die Begehung eines Diebstahls grundsätzlich fernliegt. Vielmehr war die Entwendung des teuren Weins eine ungeplante Reaktion auf die belastende Lebenssituation, von der unser Mandant überfordert war. Rechtsanwalt Dietrich hob außerdem hervor, dass dem Kaufhaus gar kein Schaden entstanden ist, weil der Wein einbehalten wurde. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich abschließend ausgeführt hatte, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen ist und sich die Lebensumstände unseres Mandanten inzwischen wieder verbessert hatten, war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit entging unser Mandant einer möglichen Verurteilung