Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

07. Februar 2017: Erwerb von Kokain - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in zahlreichen Fällen von einem Dealer Kokain erworben zu haben. Die Polizei hatte - von unserem Mandanten unbemerkt - über einen Zeitraum von 5 Monaten das Telefon des Dealers abgehört und alle Telefonate protokolliert. Unser Mandant hatte in diesem Zeitraum mehrmals im Monat angerufen und sich in diesen Gesprächen ausweislich der Abhörprotokolle stets mit dem Dealer an verschiedenen Orten in Neukölln zum Kauf von Kokain verabredet.

Rechtsanwalt Dietrich riet unserem Mandanten, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zu machen und argumentierte in einem schriftlichen Antrag auf Verfahrenseinstellung, dass die Verabredung und das Gespräch auf verschiedene Weise zu interpretieren wären. Zudem lasse sich ohne die Aussage des Mandanten oder des Dealers nicht feststellen, ob es in den verabredeten Treffen überhaupt zum Ankauf von Drogen gekommen sei. In Ermangelung weiterer Beweismittel habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. Dies tat sie dann auch antragsgemäß.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht / Fahrerflucht

30. Januar 2017: Fahrerflucht nach Verkehrsunfall im Berliner Tiergartentunnel - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, am Eingang zum Tiergartentunnel mit seinem Audi falsch abgebogen zu sein und dadurch einen Auffahrunfall zweier anderer Pkw verursachte zu haben, wobei Sachschaden in Höhe von fast 10.000,00 - entstand. Obwohl er somit am Unfall beteiligt war und den Unfall auch bemerkte, soll unser Mandant entgegen dem Anhaltegebot aus § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) durch den Tiergartentunnel davongefahren sein. Die übrigen Unfallbeteiligten sowie einige Zeugen hatten sich jedoch das Kfz-Kennzeichen notiert und konnten gegenüber der Polizei Angaben zum Fahrzeugführer machen.

Zudem stellte die Bundespolizei Videoaufzeichnungen des Unfallgeschehens zur Verfügung. Zusätzlich wurde eine Wahllichtbildvorlage durchgeführt.

Unser Mandant erfuhr von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren, als die Polizei ihm nach Ermittlung der Halteranschrift ein Anhörungsschreiben zur Fahrzeugführerermittlung zusandte. Nach telefonischer Rücksprache mit Rechtsanwalt Dietrich entschied sich unser Mandant korrekt, das Schreiben nicht zu beantworten und zunächst die Akteneinsicht von Rechtsanwalt Dietrich abzuwarten.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich - nach Aktenkenntnis - mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung und regte angesichts des erheblichen Verurteilungsrisikos die Einstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an. Nach ausführlicher Unterredung und unter Berücksichtigung formaler Fehler im Rahmen der Wahllichtbildvorlage war die Amtsanwaltschaft hierzu schließlich bereit.

Im Falle einer Verurteilung hätte angesichts des hohen Sachschadens eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis einschließlich einer Sperre für die Neuerteilung gedroht.

Weitere Informationen zur Fahrerflucht und dem Verhalten gegenüber den Behörden haben wir auf der Schwerpunktseite - Fahrerflucht? zusammengetragen: http://www.strafverteidiger-fahrerflucht.de.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug

27. Januar 2017: Gefälschtes Semesterticket - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unserer bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandantin wurde vorgeworfen, in Berlin die S-Bahn genutzt zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Stattdessen soll unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle ein Semesterticket vorgezeigt haben, welches sie durch überkleben manipuliert haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf ihr aufgrund dieser Handlungen Erschleichen von Leistungen, Betrug und Urkundenfälschung vor.

Rechtsanwalt Dietrich nahm frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft auf und regte mit Hinweis auf den geringen Schaden und den kooperativen Umgang unserer Mandantin mit dem Kontrollpersonal die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Leider war die Amtsanwaltschaft jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr stellte sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. In diesem wurde unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe verurteilt. Nach Rücksprache mit unserer Mandantin legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Das Amtsgericht ging davon aus, die Angelegenheit aufgrund der scheinbar klaren Beweislage schnell erledigen zu können. Rechtsanwalt Dietrich verlangsamte jedoch das Verfahren, indem er zahlreiche Anträge stellte. Zudem verwies er auf eine Rückenverletzung, die unsere Mandantin während eines Auslandsaufenthalts erlitten hatte und die in Deutschland operativ behandelt werden musste.

Das Amtsgericht zeigte sich schließlich gesprächsbereit und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, deren Höhe jener des Strafbefehls entsprach, ein. Dies hatte Rechtsanwalt Dietrich bereits seit Beginn des Ermittlungsverfahrens vorgeschlagen.

Gegenüber der Verurteilung durch Strafbefehl oder Urteil in der Hauptverhandlung war die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für unsere Mandantin sehr vorteilhaft. Insbesondere gilt sie im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Zudem muss sie die Verfahrenskosten nicht zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

11. Januar 2017: Kinderpornografie - Strafbefehl ohne Eintragung ins Führungszeugnis

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten in seiner Wohnung vollstreckt und dabei eine große Menge Datenträger, darunter große Festplatten, eingezogen hatte.

Nach der polizeilichen Auswertung nur eines USB-Sticks, auf dem ausschließlich kinderpornografisches Material gemäß § 184b StGB gespeichert war, initiierte Rechtsanwalt Dietrich ein informelles Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt.

Rechtsanwalt Dietrich regte an, einen Strafbefehl mit einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu akzeptieren, wenn die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Auswertung der weiteren Datenträger verzichten würde. Unser Mandant hatte mitgeteilt, dass ein Großteil der Festplatten mit kinderpornografischem Material gemäß § 184b StGB belegt sei. Die Gesamtzahl der kinderpornografischen Bilder und Videos sei kaum zu übersehen. Daher hätte bei vollständiger Auswertung der Datenträger unserem Mandanten eine Gefängnisstrafe drohen können. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Vorschlag einverstanden.

Aufgrund der ausgehandelten Zahl der Tagessätze wird die Verurteilung nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Unser Mandant darf sich weiterhin legal als nicht vorbestraft bezeichnen. Unser Mandant war über den Verfahrensausgang sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

03. Januar 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Verurteilung zu niedriger Geldstrafe trotz vier z. T. einschlägigen Vorstrafen

Unser Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bernau zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt, weil er ein Fahrzeug geführt hatte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Zusätzlich verhängte das Amtsgericht eine einjährige Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Geldstrafe und Fahrerlaubnissperre beruhten vor allem darauf, dass unser Mandant bereits 9 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufwies und vierfach vorbestraft war, davon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und vertrat unseren Mandanten im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Bernau. Er riet unserem Mandanten zu einem Geständnis und führte in einer eigenen Einlassung aus, dass unser Mandant - der aktuell eine Ausbildung zum Tierpfleger absolviert - das Auto nur genutzt hat, um ein verletztes Tier zum Tierarzt zu fahren. Dies überzeugte den Richter.

Unser Mandant wurde zu einer Geldstrafe von lediglich 300,00 - verurteilt. Ebenso entfiel die Sperre zur Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Mittlerweile hat unser Mandant die ersten Fahrstunden absolviert und wird hoffentlich bald im Besitz eines Führerscheins sein.

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr / Entziehung der Fahrerlaubnis

20. Dezember 2016: Alkohol am Steuer - Ordnungswidrigkeit statt Straftat

Unser Mandant befuhr die Erkstraße in Berlin-Neukölln, als er zwei Polizeibeamten auffiel, weil seine Scheinwerfer nicht eingeschaltet waren. Im Rahmen der anschließenden Fahrerlaubnisüberprüfung bemerkten die Polizeibeamten Alkoholgeruch und glasige Augen bei unserem Mandanten, der sich zudem beim Aussteigen am Türrahmen festhalten musste und leicht schwankte. Aus diesen Gründen nahmen die Polizeibeamten eine Atemalkoholüberprüfung vor, die einen Wert von 0,44 Promille ergab. Bei der daraufhin angeordneten Blutuntersuchung wurden 0,60 Promille festgestellt. Der Führerschein wurde sogleich beschlagnahmt und unser Mandant wegen Trunkenheit im Verkehr - einer Straftat - angeklagt.

Nach Mandatsübernahme nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht auf und erwirkte einen raschen Termin zur Hauptverhandlung. Da unser Mandant Art und Zeitpunkt des Alkoholkonsums bereits gegenüber den Polizeibeamten offenbart hatte, richtete Rechtsanwalt Dietrich seine Verteidigungsstrategie an den formal-juristischen Voraussetzungen der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) aus. Während das gewöhnliche Fahren mit Alkohol am Steuer lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt, setzt die Straftat der Trunkenheit im Verkehr - sofern keine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt - zusätzlich einen Fahrfehler voraus. Polizei und Amtsanwaltschaft waren noch von einer Straftat ausgegangen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte jedoch, dass der für § 316 StGB erforderliche Fahrfehler von den Polizisten nicht festgestellt worden war.

Das Amtsgericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, sodass unser Mandant lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld verurteilt wurde. Dies hatte insbesondere zur Folge, dass ihm sein Führerschein noch im Sitzungssaal ausgehändigt werden musste. Anderenfalls hätte unser Mandant - nach Ablauf einer etwaigen Sperre - die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen müssen. Zudem hätte unser Mandant im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat eine empfindliche Geldstrafe zahlen müssen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Betrug / Erschleichen von Leistungen

08. Dezember 2016: Urkundenfälschung an Trägerkarte - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde an der S-Bahn-Station Hackescher Markt in Berlin von Kontrolleuren der S-Bahn Berlin GmbH gebeten, einen Fahrausweis vorzuzeigen. Unsere Mandantin verfügte über ein Azubiticket. Allerdings war der Gültigkeitsvermerk - Gültig bis: 30.09.2016? auf der Trägerkarte offensichtlich überschrieben. Welches Datum ursprünglich dort stand, war mit bloßen Augen nicht zu erkennen.

Die S-Bahn Berlin GmbH ging von einer Manipulation an der Trägerkarte aus und erstattete Strafanzeige.

Im Rahmen einer Bewertung der Polizeiinspektion Angermünde wurde sodann mittels Mikroskopaufnahme festgestellt, dass die ursprüngliche Datumsangabe - 01.04.2016? gelautet haben müsste. Damit wäre die Trägerkarte nicht mehr gültig gewesen. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserer Mandantin daher Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen vor.

Unsere Mandantin ging zunächst davon aus, sich selbst verteidigen zu können. Sie argumentierte, dass nicht sie die Veränderung vorgenommen habe, sondern ein Auszubildender der S-Bahn-Berlin GmbH am Bahnhof Südkreuz, bei dem sie die Trägerkarte beantragt hatte. Der Auszubildende habe sich zunächst im Datum geirrt und - 01.10.2016? auf der Trägerkarte notiert, die Gültigkeitsdauer jedoch nach Bemerken des Fehlers um einen Tag verkürzt. Nach dieser Version wäre die Trägerkarte gültig gewesen. Außerdem benannte unsere Mandantin einen Zeugen der S-Bahn Berlin GmbH, der ihr gegenüber erklärt haben soll, dass dieser Azubi in der Vergangenheit viele Fehler gemacht habe.

Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte der Einlassung unserer Mandantin aufgrund der Einschätzung der Polizeiinspektion Angermünde keinen Glauben und beantragte den Erlass eines Strafbefehls. Daher beauftragte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

In der nachfolgenden Hauptverhandlung wurde der von der Mandantin benannte Zeuge gehört. Leider gab er an, sich nicht an seine Aussage erinnern zu können. Der Azubi habe stets zuverlässig gearbeitet und ein Überschreiben sei nach den Regularien der S-Bahn Berlin GmbH ohnehin unzulässig. Da eine Verurteilung aufgrund der Bewertung der Bundespolizeiinspektion Angermünde und der Aussage des von der Mandantin benannten Zeugen sehr wahrscheinlich war, besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit Gericht und Amtsanwaltschaft. Die Beteiligten einigten sich darauf, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage noch in der Hauptverhandlung einzustellen. So konnte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Erschleichen von Leistungen verhindert werden. Somit gilt unsere Mandantin weiterhin als unschuldig.