Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
28. November 2016: Körperverletzung durch Faustschlag ins Gesicht des eigenen Kindes - Einstellung des Verfahrens
Gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten erklärte der Junge, dass er von seiner Mutter des Öfteren und - sonst auch härter? geschlagen werde.
Das Amtsgericht Tiergarten verhängte in einem Strafbefehl eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe. Innerhalb der Einspruchsfrist nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und bemühte sich ab diesem Moment um eine Verfahrenseinstellung.
Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass eine strafrechtliche Verurteilung nicht der geeignete Weg sei, um das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn zu verbessern. Vielmehr sei es hilfreich, wenn ein Familienhelfer die Familie unterstützen würde. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wäre zudem kontraproduktiv, da Geld angesichts des geringen Einkommens der Mutter, die als Verkäuferin tätig ist, ohnehin stets ein Streitthema in der Familie sei. Eine Geldstrafe in der festgesetzten Höhe würde die Situation nur verschärfen. Außerdem habe sich unsere Mandantin bei ihrem Sohn entschuldigt und sehe ihren Fehler ein. Auch habe der Sohn bei einer späteren Vernehmung kein Interesse an einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung seiner Mutter gezeigt.
Nachdem die Familienhilfe einige Wochen erfolgreich lief, entschied das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich anzunehmen und von einer Verurteilung unserer Mandantin abzusehen, um den begonnenen Prozess des Zusammenfindens von Mutter und Sohn nicht zu gefährden. Daher stellte das Gericht das Verfahren schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage, die nur noch im dreistelligen Bereich lag, ein.
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche
23. November 2016: Geldwäsche durch Paketagenten - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz Schaden im fünfstelligen Bereich
Selbstverständlich unterließ es die Firma zu erwähnen, dass die Pakete nicht rechtmäßig sondern mit aus Computerbetrügereien erlangten Kreditkarteninformationen bestellt worden waren. Davon hatte unser Mandant keine Kenntnis.
Entsprechend fiel er aus allen Wolken, als er von der Polizei mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert wurde. Da er sich keiner Schuld bewusst war, gab er den Polizisten umfassende Auskunft, zumal diese signalisiert hatten, eigentlich an den Hintermännern interessiert zu sein. In der Rechtspraxis können die Hintermänner jedoch in der Regel nicht belangt werden, sodass die Ermittlungsbehörden - um das Verfahren nicht umsonst betrieben zu haben - wenigstens eine Verurteilung des letzten Gliedes in der Kette anstreben. Das letzte Glied in der Kette war in diesem Fall unser Mandant. Er war sehr erstaunt, dass er, obgleich er derart kooperativ mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet und ihnen die Arbeitsweisen der Firma offengelegt hatte, vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Geldwäsche angeklagt worden war.
Nun ärgerte sich unser Mandant, dass er nicht sogleich Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich aufgenommen hatte, sondern erst nachdem er die Ermittlungsbehörden mit vielen Details seiner Tätigkeit als Paketagent beliefert hatte.
Da unser Mandant zwar gegenüber der Polizei erklärt hatte, von der rechtswidrigen Herkunft der Pakete nichts gewusst zu haben, im Übrigen aber den Tatvorwurf eingeräumt hatte, konzentrierte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die formal-juristische Behandlung der Angelegenheit. Dabei fiel ihm auf, dass die Staatsanwaltschaft Berlin in der Anklageschrift den abstrakten Anklagesatz fehlerhaft auf den objektiven Tatbestand beschränkt hatte. Zudem hatte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten ausführlich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob unser Mandant die Herkunft der Pakete aus einer Katalogtat im Sinne des Geldwäscheparagraphen überhaupt erkannt bzw. mit der dort geforderten Leichtfertigkeit nicht erkannt hatte. Die Ermittlungsbehörden hatten eine leichtfertige Unkenntnis unseres Mandanten über die rechtswidrige Herkunft der Pakete bejaht.
Nach der von Rechtsanwalt Dietrich vertretenen und von der obergerichtlichen Rechtsprechung gestützten Auffassung gebiete jedoch das Schuldprinzip und das Bestimmtheitsgebot im Rahmen des § 261 StGB (Geldwäsche) eine strenge Auslegung als vorsatznahe Schuldform, die hier zu einer Ablehnung der Strafbarkeit führen müsse. Dem Amtsgericht Tiergarten kamen daraufhin Zweifel, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft in dieser Form zu halten wäre. So waren die Beteiligten Organe der Justiz offen für den Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Somit konnte eine Verurteilung unseres Mandanten verhindert werden. Er gilt weiterhin als unschuldig.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
15. November 2016: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB - Einstellung im Ermittlungsverfahren
Nach Durchsicht der Akte samt Auswertungsbericht über die beschlagnahmten Datenträger stellte sich zweierlei heraus. Zum einen konnte der Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden, weil der Hoster einer Website mit kinderpornografischen Bildern Logdaten seiner Nutzer erhoben und auf Anfrage an das BKA weitergeleitet hatte. Eine IP-Adresse konnte dabei dem Internetanschluss unseres Mandanten zugeordnet werden. Zugleich ergab der Auswertungsbericht, dass die Polizeibeamten auf den Datenträgern unseres Mandanten fast 80.000 private sowie 20.000 pornografische Bilder gefunden hatten, darunter auch Kinderpornografie gem. § 184b StGB.
Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte die Staatsanwaltschaft Hagen und besprach die Aussichten einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an eine soziale Einrichtung. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass unser Mandant aufgrund der Vielzahl der gespeicherten Bilder möglicherweise den Überblick verloren und daher keine Kenntnis vom kinderpornografischen Material auf seinem Rechner hatte. Zudem sei das Ermittlungsverfahren auch aufgrund der Wohnungsdurchsuchung im Beisein seiner Ehefrau und des in Rede stehenden Tatvorwurfs für unseren Mandanten psychisch stark belastend.
Die Staatsanwaltschaft Hagen stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu und erledigte das Ermittlungsverfahren durch Einstellung. Rechner, Speicherkarten und externe Festplatten erhielt unser Mandant zurück. Und unser Mandant gilt aufgrund der Einstellung weiterhin als unschuldig, obgleich auf den Datenträgern kinderpornografisches Material gefunden worden war.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug
04. November 2016: Fälschung eines Semestertickets - Einstellung im Ermittlungsverfahren
Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Akteneinsicht und bereitete gemeinsam mit unserer Mandantin eine Stellungnahme vor. Hierin verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das freundliche und kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber dem Zugpersonal. Auch verwendete unsere Mandantin kein Spezial- sondern normales Druckerpapier, was aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich für eine geringe kriminelle Energie spreche. Schließlich verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Universität Fälschungen begünstigte, da sie auf Hologramme oder sonstige Sicherheitsmerkmale verzichte. All dies spreche für eine geringe Schuld.
Die Staatsanwaltschaft Mainz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage im Ermittlungsverfahren ein. Unsere Mandantin war sehr erleichtert darüber, dass sie weiterhin als nicht vorbestraft gilt.
Fachanwalt Strafrecht: Einbruchdiebstahl
31. Oktober 2016: Einbruchdiebstahl - Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis
Der Nachbar konnte die Kleidung des Mandanten genau beschreiben. Zudem offenbarte unser Mandant gegenüber der Polizei - Täterwissen?, anstatt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt Dietrich im intensiven Austausch mit unserem Mandanten eine Stellungnahme vor. Im Ergebnis stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen wie folgt dar: Unser Mandant soll in dieser Nacht am Supermarkt vorbeigegangen sein, als plötzlich der Alarm losschlug. Darauf habe unser Mandant eine andere Person sich rasch entfernen gesehen und sah selbst am Supermarkt nach, was geschehen war. Aus Angst, nun selbst verdächtigt zu werden, habe sich unser Mandant nun selbst zügig entfernt. Dabei muss er beobachtet worden sein.
Unser Mandant hatte große Sorge, wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall verurteilt zu werden. Neben einer Freiheitsstrafe hätte ihm auch der Verlust des Ausbildungsplatzes im Sicherheitsgewerbe gedroht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich jedoch den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs
20. Oktober 2016: Gefährdung des Straßenverkehrs - Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen
Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit unserem Mandanten. Dieser schilderte, dass er zwar seiner Tochter ins Lenkrad gegriffen habe - allerdings fühlte er sich dazu veranlasst, weil ihr Pkw vom vorausfahrenden Fahrzeug mehrfach ausgebremst worden war. Zudem hätten sich an den Überholvorgang erhebliche Beleidigungen und weiteres verkehrsordnungswidriges Verhalten des Führers des vorausfahrenden Pkw angeschlossen.
Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte informell den zuständigen Staatsanwalt. Beide kamen aufgrund der Sachverhaltsdarstellung durch Rechtsanwalt Dietrich rasch überein, dass das Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld gemäß § 153 Abs. 1 StPO ohne Auflagen einzustellen sei. Unser Mandant war mit diesem Verfahrensausgang natürlich zufrieden.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
14. September 2016: Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führerschein): Verfahrenseinstellung nach Teilnahme an Verkehrserziehungskurs
Die Polizisten teilten unserem Mandanten zutreffend mit, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Daraufhin kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich.
Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit unserem Mandanten und setzte sich danach mit dem Amtsgericht Tiergarten in Verbindung. Gegenüber dem Amtsgericht regte er an, man solle das Verfahren einstellen, wenn unser Mandant an einem Verkehrserziehungskurs teilnehme, schließlich erscheine doch dann eine Ahndung des Motorradfahrens ohne Führerschein auf der Autobahn entbehrlich. In der Hauptverhandlung zeigte sich das Gericht offen für Rechtsanwalt Dietrichs Vorschlag und stellte das Verfahren schließlich nach der Kursteilnahme unseres Mandanten ein.