Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

06. September 2016: Verstoß gegen das AufenthG - Einstellung des Strafverfahrens wegen Gesetzesänderung

Unserem mehrfach einschlägig vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mandanten wurde vorgeworfen, als vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer in 14 Fällen seinen auf das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt beschränkten Aufenthalt verlassen zu haben.

Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit dem zuständigen Richter in Verbindung. Rechtsanwalt Dietrich erläuterte in einem persönlichen Gespräch, dass der Gesetzgeber eine für das Verfahren relevante Vorschrift geändert hatte, wodurch eine Strafbarkeit unseres Mandanten nachträglich entfallen sei.

Entsprechend musste das Gericht das Strafverfahren gegen unseren Mandanten gemäß § 206b StPO einstellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, weil im Falle einer Verurteilung ein Bewährungswiderruf gedroht hätte.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Schwarzfahren / Betrug

29. August 2016: Schwarzfahren mit gefälschter Bahncard 100 - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, während einer Fahrt mit dem ICE zwischen Berlin und Hannover zum Nachweis der Entrichtung des Fahrpreises eine Bahncard 100 vorgelegt zu haben, die komplett gefälscht gewesen sein soll. Unser Mandant soll hierzu die abgelaufene Bahncard seiner Lebensgefährtin verwendet und mit neuer Folie und neuen Daten bedruckt haben. Dass unser Mandant beruflich Folienbeschichtungen herstellt, stützte den Verdacht der Urkundenfälschung zusätzlich.

Um eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrug und Erschleichen von Leistungen zu verhindern, schlug Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft vor, einen kooperativen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen. Rechtsanwalt Dietrich verwies unter anderem darauf, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle gegenüber dem Personal freundlich und kooperativ verhalten und die Bahncard freiwillig herausgegeben hatte. Zudem habe er seinen korrekten Daten angegeben, was die Feststellung erheblich erleichtert hatte, und den erhöhten Fahrpreis für die zurückgelegte Fahrstrecke gezahlt.

Im Ergebnis stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiter als unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

26. August 2016: Warenbetrug - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Hintergrund der Verurteilung war die Bestellung in einem Möbelhaus in Berlin Marzahn. Unser Mandant hatte nach Lieferung der Möbel diese nicht bezahlt. Unser Mandant war bereits 16 Mal in der Vergangenheit überwiegend wegen Betruges verurteilt worden. Er hatte wiederholt mehrjährige Freiheitsstrafen erhalten, wobei die höchste Strafe wegen Betruges vier Jahre Freiheitsstrafe betragen hatte. Unser Mandant ist zunächst davon ausgegangen, vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe zu erhalten. Das Amtsgericht sah sich hierzu insbesondere aufgrund der Vorverurteilungen nicht in der Lage. Nach der Verurteilung durch das Amtsgericht wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Berufung ein, und wandte sich dann an den zuständigen Richter vom Landgericht Berlin. Rechtsanwalt Dietrich legte hier dar, dass sich unser Mandant deutlich stabilisiert habe. Familiär und beruflich sei die Situation nicht mehr vergleichbar, wie zur Zeit der Tatbegehung. Das Landgericht Berlin konnte zunächst aufgrund der Vorstrafensituation keine große Hoffnung machen. In der ersten Verhandlung vor dem Landgericht legte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche aufbereitete Unterlagen vor, aus denen sich die berufliche und familiäre Veränderung ergab. Die Staatsanwaltschaft Berlin blieb trotz dieser Unterlagen dabei, keine Bewährungsstrafe zu beantragen. Das Landgericht forderte von unserem Mandanten weitere Nachweise, die durch unseren Mandanten bis zum zweiten Termin zur Verfügung gestellt wurden. Aufgrund dieser Unterlagen und des Gesamteindrucks wurde das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und unser Mandant zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

01. August 2016: Diebstahl bei Netto und Primark - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unserem Mandanten, einem italienischen Staatsbürger, wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in mehreren Geschäften Lebensmittel und Kleidungsstücke gestohlen zu haben. Mit den Vorwürfen vor Ort konfrontiert, hat er sogar Dokumente unterzeichnet, in denen er die Taten gestand.

Die Ausgangslage für einen befriedigenden Ausgang des Verfahrens war somit ungünstig. Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich daher unmittelbar mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung und besprach die Möglichkeiten einer konsensualen Verfahrenserledigung.

Hierzu weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der für unseren Mandanten ungünstigen Beweislage. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass das italienische Formular, das unserem Mandanten zur Unterschrift vorgelegt worden war, zahlreiche ungenaue Formulierungen enthielt, die verschieden interpretierbar waren. Ebenso hätte unser Mandant der auf Deutsch geführten Vernehmung nicht hinreichend sicher folgen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass die Anlage des Kassen- und Eingangs-/Ausgangsbereich in einem der Geschäfte nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen war und es unserem Mandanten möglicherwiese nicht bewusst war, dass er den Laden mit den unbezahlten Produkten bereits verlassen hatte.

Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich auf den bislang beanstandungsfreien Bildungsweg unseres Mandanten und mehrere ehrenamtliche Einsätze für soziale Projekte verweisen. Nach alledem war die Amtsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Somit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

25. Juli 2016: Beleidigung - Einstellung wegen Burnouts

Unser Mandant soll sich durch spielende Kinder vor seinem Balkon gestört gefühlt haben und diese als "dumm" beleidigt und schließlich mit dem Handy fotografiert haben. Von der Mutter der Kinder zur Rede gestellt, beschimpfte er sie im Beisein einer Nachbarin als "Dumme Schlampe", "Fotze", rief ihr "Fick dich selbst!" zu und zeigte der Gruppe den rechten Mittelfinger. Die Kinder waren dabei anwesend. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Akteneinsicht mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung, verwies darauf, dass unmittelbar vor den Beleidigungen in die Wohnung unseres Mandanten eingebrochen worden war und schilderte ausführlich den Burnout, an dem unser Mandant zwischenzeitlich erkrankt war.

Rechtsanwalt Dietrich schlug vor, unser Mandant solle eine niedrige Geldauflage an den Humanistischen Verband Deutschlands zahlen, wenn die Amtsanwaltschaft das Verfahren dann einstelle. Die Amtsanwaltschaft schloss sich diesem Vorschlag an. Unser Mandant ist somit weiterhin nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Körperverletzung

21. Juli 2016: Schwarzfahren und gefährliche Körperverletzung - niedrige Geldstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle am Görlitzer Bahnhof in Ermangelung eines gelösten Fahrausweises mit einer Bierflasche in Richtung des Kontrolleurs geschlagen zu haben, um sich der Kontrolle zu entziehen. Ein entsprechendes Verhalten ist - abgesehen vom Erschleichen von Leistungen - als versuchte gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht.

Nachdem das Gericht Bedenken gegen eine Entscheidung im Strafbefehlsverfahren geäußert hatte, fand eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten statt.

In dieser wurden einige Zeugen gehört, die von der Auseinandersetzung und der Bierflasche berichteten. Dabei gelang es Rechtsanwalt Dietrich durch konfrontative Befragung, gerade im Hinblick auf den angeblichen Schlag mit der Bierflasche Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen offenzulegen. Gerade der Kontrolleur, dessen Kleidung unmittelbar nach der Auseinandersetzung in der U-Bahn stark nach Bier roch, war ob dieses Vorgehens sehr unzufrieden. Unser Mandant war jedoch sehr erleichtert, dass nach der Beweisaufnahme die gefährliche Körperverletzung nicht hinreichend nachgewiesen war. Im Ergebnis wurde unser Mandant wegen einfacher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen zu einer niedrigen Geldstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

05. Juli 2016: Freispruch vom Vorwurf des Handeltreibens mit Drogen in nicht geringer Menge

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen unseren Mandanten. Ihm wurden vier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgeworfen. Insgesamt sollte unser Mandant mindestens 7 kg Haschisch, Amphetamin und Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Hierbei handelt es sich um ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Anklage basierte auf den Angaben eines Dealers, welcher umfassend nach seinem Ergreifen bei der Polizei ausgesagt hatte. Der Dealer hatte ca. 30 Personen belastet, an Drogengeschäften beteiligt gewesen zu sein. Aufgrund der Aussage des Dealers wurden zahlreiche weitere Personen verhaftet und nach Aussage eines Polizeibeamen alle vom Dealer belasteten Personen wegen Drogenhandels verurteilt. Unser Mandant war nach der Aussage des Dealers nicht mehr für die Polizei zu greifen und konnte deshalb nicht mehr verhaftet werden. Als er sich einige Jahre später wieder polizeilich anmeldete, wurde das Verfahren gegen ihn weitergeführt. Aufgrund des Zeitablaufs wurde aber kein Haftbefehl mehr erlassen. Nach der Mandatierung gab Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Amtsgericht zunächst eine schriftliche Einlassung ab, in welcher er ausführte, dass die Anklage lediglich auf den Angaben des Dealers beruhen würde. Rechtsanwalt Dietrich beantragte, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da bei dieser Beweislage nicht mit einer Verurteilung zu rechnen sei. Trotz dieser Einlassung fand eine Verhandlung vor dem Amtsgericht statt. Hier stellte sich heraus, dass der Dealer mittlerweile verstorben war. Das Gericht vernahm deshalb den damaligen Vernehmungsbeamten der Polizei und die damals zuständige Staatsanwältin. In diesen Vernehmungen konnte Rechtsanwalt Dietrich Abweichungen im Aussageverhalten des Dealers herausarbeiten, ohne dass der Polizeibeamte oder die Staatsanwältin diese Widersprüche klären konnten. Rechtsanwalt Dietrich wies deshalb darauf hin, dass ohne eine Befragung des Dealers eine Verurteilung nicht erfolgen könnte. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und sprach unseren Mandanten auf Kosten der Staatskasse frei.