Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

27. Januar 2015: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung

Unser Mandant wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten, weil er mit dem Handy telefoniert haben soll. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass unser Mandant seit sieben Jahren keinen Führerschein hat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird gemäß § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.

Nach Mandatsübernahme legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein und setzte sich mit dem Amtsgericht in Verbindung. In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich einen Zusammenhang zwischen der Tat und einer schweren Erkrankung der Lebensgefährtin unseres Mandanten herstellen. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Die Sperre zur Neuerteilung entfiel ebenfalls.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

16. Januar 2015: Vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant parkte vor der Hauseinfahrt des Anzeigenerstatters. Hierauf wurde er vom Anzeigenerstatter und dessen Tochter angesprochen. Da nach Auffassung des Anzeigenerstatters unser Mandant nicht schnell genug die Einfahrt räumte, fing der Anzeigenerstatter an, unseren Mandanten und dessen Auto zu fotografieren. Dies wollte unser Mandant verhindern. Es entwickelte sich ein Streit, in dessen Verlauf zumindest das Handy vom Anzeigenerstatter beschädigt wurde. Der Anzeigenerstatter behauptete im Anschluss daran gegenüber der Polizei, dass er von unserem Mandanten körperlich angegriffen worden sei. Insbesondere sei er stark getreten und geschlagen worden.

Nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren wandte sich unser Mandant zunächst an eine andere Rechtsanwältin, die ihm empfahl, ohne Akteneinsicht bei der Polizei auszusagen. Im Anschluss an die Vernehmung bei der Berliner Polizei wurde unserem Mandaten durch das Amtsgericht Tiergarten der Führerschein abgenommen. Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis legte die Rechtsanwältin Beschwerde zum Landgericht Berlin ein. Das Landgericht Berlin bestätigte aber die Entscheidung des Amtsgerichts. Es führte aus, dass mit einer Verurteilung zu rechnen sei, in welcher unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Das Amtsgericht Tiergarten erließ im Anschluss an die Entscheidung des Landgerichts Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von mehr als 3.500,00 - und eine weitere Frist von sechs Monaten Führerscheinentzug angeordnet wurde.

Nun wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin und dem Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch insbesondere auf Schwächen der Ermittlungsakte hinweisen. Trotz der Entscheidung des Landgerichts Berlin war das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hat seinen Führerschein noch im Gerichtssaal wiedererhalten.

Fachanwalt Strafrecht: Drogen

16. Dezember 2014: Handel mit Drogen - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen wiederholtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zum Teil auch in nicht geringer Menge gem. § 29a BtMG - zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht war der Auffassung, dass aufgrund der Lebenssituation unseres Mandanten keine besonderen Umstände vorliegen würden, die eine Bewährung rechtfertigen würden. Deshalb wurde die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Nach der Verurteilung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn, die Verteidigung vor dem Landgericht Berlin in der Berufungsinstanz zu übernehmen. Zu seiner damaligen Pflichtverteidigerin würde kein Vertrauen mehr bestehen. Deshalb übernahm Rechtsanwalt Dietrich die Strafverteidigung. Nach Auswertung der Ermittlungsakte besprach Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten ausführlich das weitere Vorgehen. Insbesondere zeigte er unserem Mandanten Maßnahmen auf, die in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin positiv gewertet werden würden. Insbesondere meldete sich unser Mandant zu einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme an. Weiterhin führte er regelmäßig Drogenkontrolluntersuchungen durch, die belegten, dass unser Mandant keine Drogen, insbesondere Haschisch, mehr konsumierte. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann mehrere positive Bestätigungen präsentieren, die das Gericht bereits in der Verhandlung zu dem Ausspruch hinreißen ließen, dass unser Mandant - seine Hausaufgaben erledigt habe.? Das Landgericht Berlin konnte deshalb die Freiheitsstrafe auf ein Jahr und einen Monat absenken. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt lediglich das Mindestmaß von zwei Jahren.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerfluchtt

05. Dezember 2014: Unfallflucht - Einstellung gegen Geldauflage bei Schaden von 2.500,00 -

Die Berliner Polizei wandte sich persönlich an unsere Mandantin, weil mit einem auf unsere Mandantin zugelassen Fahrzeug am gleichen Tag ein Unfall verursacht worden war. Zeugen hatten erkannt, dass sich die Fahrerin nach dem Unfall vom Unfallort entfernt hatte. Deshalb begaben sich die Polizeibeamen unmittelbar zur Wohnanschrift unserer Mandantin. Unsere Mandantin räumte zunächst ein, dass das Fahrzeug lediglich von ihr genutzt wird. Weitere Personen würden das Fahrzeug nicht nutzen. Zum Tatzeitpunkt wollte sie aber in einem Drogeriemarkt einkaufen gewesen sein. Die Polizei forderte deshalb die Videoaufnahmen von dem Drogeriemarkt hat.

Hierbei konnte festgestellt werden, dass unsere Mandantin bereits zeitlich deutlich früher im Drogeriemarkt einkaufen gewesen war und sie somit zum Unfallzeitpunkt am Unfallort hätte gewesen sein können.

Deshalb wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben. Aufgrund des hohen Sachschadens wurde bereits in der Anklageschrift mitgeteilt, dass der Führerschein unserer Mandantin einbehalten werden soll, da die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin und dem zuständigen Richter auf und versuchte, die Beteiligen von einer Verfahrenseinstellung außerhalb der Hauptverhandlung zu überzeugen. Aufgrund des hohen Sachschadens waren weder die Amtsanwaltschaft Berlin noch das Gericht hierzu bereit. In der angesetzten Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich abermals das Gespräch. Er legte zunächst dar, warum eine Verurteilung trotz der belastenden Angaben unserer Mandantin schwierig werden könnte. Nach einer längeren Diskussion waren die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung Kindergeld

26. November 2014: Urkundenfälschung zur Erlangung von Kindergeld - Einstellung in Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten und dessen Mutter wurden Ermittlungen durch Berliner Ermittlungsbehörden geführt, weil bei der Familienkasse Berlin - Brandenburg gefälschte Ausbildungsnachweise, insbesondere ein gefälschter Ausbildungsvertrag, eingereicht worden waren. Aufgrund dieser gefälschten Belege wurden mehrere Tausend Euro Kindergeld rechtswidrig ausgezahlt. Dieser Vorgang stellte nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden eine Steuerhinterziehung und eine Urkundenfälschung dar, die unserem Mandanten und dessen Mutter zur Last gelegt wurden. Unser Mandant wandte sich unmittelbar nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich erklärte unserem Mandanten, dass es dringend erforderlich sei, keine Angaben zum Sachverhalt zu tätigen, bis Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte vorliegt.

Nach Akteneinsicht stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachweis einer Urkundenfälschung schwierig sei, da lediglich Kopien bei der Kindergeldkasse Berlin - Brandenburg vorgelegt wurden. Auch konnte aus der Ermittlungsakte nicht entnommen werden, wer die gefälschten Belege bei der Familienkasse Berlin - Brandenburg eingereicht hatte. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in einer Stellungnahme hin. Trotz dieser Stellungnahme wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von fast 5.500,00 - erlassen. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein.

Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich nochmals auf die bestehenden Schwächen der Ermittlungsakte hin. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, das Verfahren gegen Zahlung von lediglich 1.000,00 - einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung / Urkundenfälschung - Einstellung gegen geringe Geldauflage (20. November 2014)

Unser Mandant als Berliner Polizeibeamter hat bei seinem zuständigen Finanzamt eine vermeintliche Erklärung des Polizeipräsidenten in Berlin eingereicht, in welcher der Polizeipräsident arbeitsbedingte Aufwendungen unseres Mandanten bestätigt. Das Finanzamt hatte Zweifel an der Echtheit der Urkunde und fragte beim Polizeipräsidenten an. Dieser bestätigte, dass es sich bei der Bestätigung um eine Fälschung handeln würde. Gegen unseren Mandanten wurde deshalb ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung eingeleitet.

Das Amtsgericht Tiergarten erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von über 2.000,00 - wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Zu Beginn der angesetzten Hauptverhandlung wollte das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin Rechtsanwalt Dietrich zur Rücknahme des Einspruchs überreden. Rechtsanwalt Dietrich nahm den Einspruch aber nicht zurück. Vielmehr legte er dar, dass die Bestätigung inhaltlich zutreffend sei. Unser Mandant habe die Urkunde tatsächlich selbst erstellt, dann aber vergessen, sich die Bestätigung von seinem Arbeitgeber unterzeichnen zu lassen. Unser Mandant handelte somit nicht vorsätzlich. Nach einem längeren Rechtsgespräch war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 - einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung

11. November 2014: Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Freispruch

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm eine Anklage zugestellt worden war. Unserem Mandanten wurde darin vorgeworfen, als Fotograf bei einem Fotoshooting das Model sexuell genötigt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Insbesondere soll er unter Gewaltanwendung das nackte Model genötigt haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Hierbei soll er das Model geschlagen und an den Haaren gezogen haben. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich die Angelegenheit mit unserem Mandanten. Unser Mandant gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sei. Insbesondere wollte das Model auch ihre Gewaltphantasien ausleben. In der Hauptverhandlung berief sich Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten auf dessen Schweigerecht. Das Model stellte sich zunächst vor Gericht als unschuldiges Opfer sexueller Übergriffe dar. Erst durch eine konfrontative Befragung konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Model die Anzeige aus Geltungssucht erstattet hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Model aufgrund von sexuellen Fotos, die im Zusammenhang mit dem Model standen, in Bedrängnis bringen. Auf die Fragen der Staatsanwaltschaft hatte das Model noch angegeben, keine Gewaltphantasien zu haben. Erst nach Vorlage der Fotos durch Rechtsanwalt Dietrich wurde ersichtlich, dass dies nicht stimmte. Aufgrund dieser Befragung sah sich das Gericht nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Die Mindeststrafe einer sexuellen Nötigung beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe.