Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

01. April 2013 Geringe Geldstrafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Unser Mandant sollte nach einer mutmaßlich begangenen Körperverletzung durch die Polizei festgenommen werden. Gegen diese Festnahme setzte sich unser Mandant erheblich zur Wehr, wodurch einem Berliner Polizeibeamten mehrere Handknöchelchen brachen. Im weiteren Verlauf beleidigte unser Mandant die Beamten und drohte, diese mit Hilfe von befreundeten Richtern anzuzeigen. Im Ermittlungsverfahren suchte Rechtsanwalt Dietrich den Kontakt zu Staatsanwaltschaft Berlin. Die Staatsanwaltschaft bot Rechtsanwalt Dietrich an, einen Strafbefehl zu erlassen, in welchem als Strafe eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten festgesetzt werden würde. Die Strafe wurde insbesondere mit den Verletzungen des Polizeibeamten und dem Umstand begründet, dass unser Mandant bereits wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorbestraft sei. Rechtsanwalt Dietrich lehnte das Angebot der Staatsanwaltschaft ab. Vor der durchgeführten Hauptverhandlung entschuldigte sich unser Mandant auf Vermittlung von Rechtsanwalt Dietrich bei den Polizeibeamten. Rechtsanwalt Dietrich konnte des Weiteren in der Hauptverhandlung viele positive Aspekte für unseren Mandanten vortragen. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten trotz der einschlägigen Vorbelastung lediglich zu 80 Tagessätzen. Der verletzte Polizeibeamte war über dieses milde Urteil im Gegensatz zu unserem Mandanten nicht erfreut.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

28. März 2013 Einstellung bei Unfallflucht und Danksagung von Mandanten

Rechtsanwalt Dietrich hatte einen Mandanten vertreten, welche beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt hatte und anschließend den Unfallort verlassen hat. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde eingestellt. Aus eine E-Mail unseres Mandanten an das Sekretariat von Rechtsanwalt Dietrich:

- Freundliche Grüße auch an Herrn Dietrich und ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit. Wenn ich mal wieder jemanden beim Parken anfahre und danach Fahrerflucht begehe, werde ich mich auf jeden Fall bei ihm melden, auch wenn mir dies hoffentlich nie wieder passiert!?

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ladendiebstahl

22. März 2013 Freispruch bei Vorwurf Ladendiebstahl im Strafbefehlsverfahren

Unser Mandant wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin mittels Strafbefehl angeklagt, in einem Supermarkt in Berlin einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Nach der Ermittlungsakte wurde durch den Supermarkt keine Polizei gerufen. Die Personalien beruhten auf den Angaben des Täters, und wurden nicht überprüft. Unserem Mandanten wurde aufgrund des Vorfalls ein Strafbefehl zugestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten den Tatvorwurf. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere aus, dass der Täter die Personalien unseres Mandanten verwendet haben muss. Der im Anschluss als Zeuge vernommene Ladendetektiv konnte sich aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr an den Täter erinnern. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Landeskasse Berlin freigesprochen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / räuberischer Diebstahl

13. März 2013 Einstellung bei räuberischem Diebstahl

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls und wegen Körperverletzung geführt. Hintergrund der Ermittlungen war, dass unser Mandant in einem Berliner Baumarkt im Anschluss an einen Diebstahl gegenüber dem Detektiv Gewalt angewendet haben soll. Bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahre Freiheitsstrafe bedroht ist. Das Diebstahlgeschehen war laut Aussage der eingesetzten Polizeibeamten und des Detektivs auf Video aufgenommen. Nach Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 400,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung an. In diesem Schreiben setzte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Qualität des Videos auseinander und wies darauf hin, dass Diebstahlshandlungen nicht wahrnehmbar seien. Die bei unserem Mandanten durch die Polizei aufgefundenen Gegenstände müssen auch nicht aus dem Baumarkt stammen. Spätere körperliche Handlungen gegenüber dem Detektiv im Büro des Detektivs waren dem Umstand geschuldet, dass unser Mandant Platzangst bekommen hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin war aufgrund des Schreibens von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 400,00 - einzustellen. Unser bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretener Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

12. März 2013 Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Unser Mandant hatte zunächst eine Sachbeschädigung begangen. In der darauf durchgeführten Feststellung der Personalien beleidigte unser Mandant die aufnehmenden Polizeibeamten insbesondere mit den Worten - Drecksbullen? und - Hurensöhne?. Als er festgenommen werden sollte, trat er mehrere Beamte. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Zossen konnte Rechtsanwalt darlegen, dass das Verhalten unseres Mandanten dem vorher getrunkenen Alkohol geschuldet war. Unser Mandant bereute sein Verhalten. Nachdem unser Mandant sich im Amtsgericht Zossen bei den Polizeibeamten entschuldigt hatte, waren das Gericht und die Staatsanwaltschaft Potsdam bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

07. März 2013 Niedrige Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. durch AG Gera

Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Gera wegen unterschiedlicher Tatvorwürfe angeklagt. Zunächst wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in einer Disko absichtlich zwei Bierflaschen über die Musikanlage verschüttet zu haben, so dass diese vollständig nicht mehr zu gebrauchen war. Im Anschluss daran soll er die zwei Bierflaschen auf den DJ geworfen haben. Es soll laut Anklage ein Schaden in Höhe von 6.000,00 Euro entstanden sein. Weiterhin wurde unserem Mandanten vorgeworfen, den Anweisungen von Polizeibeamten nicht Folge geleistet zu haben. Als er deshalb in Gewahrsam genommen werden sollte, soll er versucht haben, die Polizisten zu schlagen.

Unser Mandant hatte darüber hinaus die Polizisten verbal beleidigt. Bei der im Anschluss durchgeführten Durchsuchung wurde bei unserem Mandanten Marihuana aufgefunden. Unser Mandant meldete sich nach Anklageerhebung bei Rechtsanwalt Dietrich. In einem Vorgespräch mit dem Amtsgericht Gera und der Staatsanwaltschaft Gera besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die Angelegenheit. Er wies insbesondere auf die rechtlichen Schwierigkeiten des Sachverhalts und das umfangreiche Beweisprogramm hin. Weiterhin legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant grundsätzlich nicht zu Straftaten neigen würde. Das Amtsgericht Gera war deshalb bereit, die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung an den Polizeibeamten einzustellen. Unser Mandant wurde lediglich wegen Beleidung und Besitz von Drogen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Gedroht hatte eine Freiheitsstrafe von ca. einem Jahr. In einer Mail bedankte sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich:

- ?? ich möchte mich nochmal von Herzen und Geiste bei Ihnen bedanken. Nach ein paar Tagen wurde auch mir bewusst, was wir hier erreicht haben. Ohne Sie, ihre lockere und doch leistungsstarke Art und ihre taktische Brillanz wäre die Sache für mich richtig schlimm ausgegangen. DANKE für das Geleistete!!! - ?

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Widerstand gegen die Staatsgewalt

19. Februar 2013 Einstellung in 1. Mai-Verfahren (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)

Unserem Mandaten wurde im Rahmen eines sog. - 1. Mai - Verfahrens? vorgeworfen, sich in der Nacht vom 1. Mai auf den 2. Mai 2012 im Bereich der Adalbertstraße in Berlin-Kreuzberg mit anderen zu einer Gruppe zusammengerottet zu haben, aus der Flaschen und andere Gegenstände in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten geworfen worden sind. Dabei soll unser Mandant eine Aufmachung getragen zu haben, die darauf gerichtet war, die Feststellung der Identität zu verhindern. Als die Polizeibeamten unseren Mandanten festnehmen wollten, soll dieser mit den Armen wild um sich geschlagen haben, wobei er versucht haben soll die Polizeibeamten zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen. Unser Mandant wurde daraufhin im Strafbefehlsverfahren zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt, die zu einer Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis geführt hätte. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und studierte eingehend die von der Polizei angefertigten Videoaufzeichnungen des Geschehens. In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich erhebliche Zweifel an dem von Polizei und Staatsanwaltschaft geltend gemachten Tatverlauf geltend und auf Beweisschwierigkeiten insbesondere in Bezug auf die Vermummung aufmerksam machen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte weiterhin, unseren Mandanten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung zu befreien. Diesem Antrag gab das Gericht statt. Unser Mandant musste daraufhin zum Hauptverhandlungstermin nicht erscheinen. In der Hauptverhandlung konnte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf einigen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen ist. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.