Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug
27. Februar 2019: Versicherungsbetrug – Einstellung in Verhandlung
Bereits bei Aufnahme des angezeigten Diebstahls hatte der Polizeibeamte erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage unseres Mandanten. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges gegenüber der Versicherung und Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die erheblichen Beweisschwierigkeiten und die voraussichtlich lange Verfahrensdauer hinweisen. Deshalb waren schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. Es droht in diesem Verfahren deshalb keine erneute Verurteilung und kein Bewährungswiderruf.
Fachanwalt Strafrecht: Verleumdung
26. Februar 2019: Verleumdungsanzeige – Einstellung mangels Tatnachweis
Nach Erhalt der polizeilichen Belehrung und der schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich das Beweisergebnis mit unserer Mandantin. In diesem Gespräch konnte herausgearbeitet werden, dass die vom Anzeigenerstatter benannten Zeugen in dessen Lager stehen würden. In einer umfangreichen Stellungnahme legte Rechtsanwalt Dietrich das angeschlagene Verhältnis der Beteiligten dar. Als Motiv für die Falschbelastung gab Rechtsanwalt Dietrich den Erbschaftsstreit an. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte hierauf das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf mehrfache räuberische Erpressung
22. Februar 2019: Freispruch bei Vorwurf mehrerer räuberischer Erpressungen
Die Kameraausrüstung und die erlangten Handys musste der Anzeigenerstatter meinem Mandanten übergeben, der sie gemeinsam mit dem andern Beschuldigten eigenständig verwertet haben soll. Nach der Anzeigenerstattung solle der Anzeigenerstatter noch erheblich bedroht worden sein und deshalb Berlin verlassen haben. Die neue Adresse wurde geheim gehalten. Es wurde deshalb ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung in drei Fällen geführt. Bei der räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, die für jede Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht konnte Rechtsanwalt Dietrich den Anzeigenerstatter in verschiedenste Widersprüche verwickeln, die dessen Glaubwürdigkeit erschütterten. Das Gericht schloss sich deshalb in seiner Urteilsbegründung Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten
20. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl
Entgegen dieser Erwartung wurde unserem Mandanten ein Strafbefehl zugestellt, in welchem er wegen Beleidung zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Beruflich war unser Mandant auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen. Die Verurteilung hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister geführt. Deshalb wandte sich nun unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und besprach im Anschluss daran den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide Verfahrensbeteiligten überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unserem Mandanten ist somit ein Eintrag im Bundeszentralregister erspart geblieben und er muss somit keine berufsrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf
18. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf – Einstellung in Ermittlungsverfahren
Die Anzeigenerstatterin wurde umfangreich von der Polizei vernommen. Der Vernehmungsbeamte kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage glaubwürdig sei. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Er gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Die Anzeigenerstatterin habe wiederholt von ihm verlangt, eine Beziehung mit ihm einzugehen. Dies habe unser Mandant abgelehnt. Deshalb sei die Anzeige wegen Vergewaltigung erfolgt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach Akteneinsicht in einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er auf die Ungereimtheiten der Aussage der Anzeigenerstatterin hinwies. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.
15. Februar 2019: Fälschung von Arbeitszeugnissen und Zertifikaten – Einstellung
Unsere Mandantin benötigt für ihre Tätigkeiten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis. Deshalb wandte sie sich nach Erhalt der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Da unsere Mandantin bisher keine Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Strafbarkeit wecken. Zur Vermeidung eines längeren Verfahrens mit ungewissen Ausgang regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten
13. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten - Einstellung trotz Bewährungsbruch
Hierdurch soll er die im Auto sitzenden Polizeibeamten beleidigt haben. Rechtsanwalt Dietrich gab bereits im Ermittlungsverfahren eine Erklärung ab, wonach er bestritt, dass das unterstellte Verhalten eine Beleidigung gegenüber den Polizeibeamten darstellen würde. Trotzdem erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah in dem Verhalten eine Beleidigung und bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung. Im Termin zur Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken gegen die Strafbarkeit vor. Der Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin das Gericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte neben einer neuen Strafe ein Bewährungswiderruf gedroht.