Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG

11. Februar 2019: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis

Durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Unser Mandant wurde als Führer eines Kraftfahrzeuges wegen seiner auffälligen Fahrweise durch die Polizei kontrolliert. Hierbei stellte die Polizei fest, dass unser Mandant unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Bei Durchsuchung des Fahrzeuges wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem an die Staatsanwaltschaft Stralsund gerichteten Schriftsatz darlegen, dass aus dem Konsum von Drogen nicht zwangsläufig ein vorausgegangener Besitz geschlossen werden kann. Der Eigenkonsum ist nicht strafbar. Auch die aufgefundenen Betäubungsmittel könnten nicht unserem Mandanten zugerechnet werden, da das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird. Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellte deshalb das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

08. Februar 2019: Warenbetrug – Einstellung mangels Tatnachweis

Das Landeskriminalamt in Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Betruges gem. § 263 StGB. Hintergrund des Strafverfahrens war, dass im Internet Autoreifen auf den Namen des Geschädigten bestellt worden sind. Die Lieferung soll aber nicht an den Geschädigten, sondern an die Anschrift unseres Mandanten erfolgt sein.

Nach Auskunft von DHL soll auch unser Mandant die Reifen in Empfang genommen haben. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus. Nach einer Besprechung mit unserem Mandanten gab Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin ab. In dieser bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant die Bestellungen vorgenommen habe. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nicht zu belegen sei, wer die Reifen tatsächlich bestellt habe. Auch könne nicht sicher geklärt werden, ob tatsächlich unser Mandant die Reifen in Empfang genommen habe, da man bei Entgegennahme keinen Ausweis vorlegen müsse. Aufgrund dieser Beweisschwierigkeiten stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das gegen unseren Mandanten wegen Betruges geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso

06. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso - Einstellung

Unser Mandant wurde angezeigt, im Rahmen eines Sadomasokontakts seine Sexualpartnerin vergewaltigt zu haben. Nach anfänglich einvernehmlichen Sexualpraktiken soll die im Sadomasobereich unerfahrene Anzeigenerstatterin zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keine weiteren sexuellen Kontakte wünsche

Unser Mandant soll sich über die Ablehnung hinweggesetzt haben. Die Anzeigenerstatterin konnte gegenüber Ärzten mehrere Verletzungen vorweisen. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich das Beweisergebnis mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierbei herausarbeiten, dass es offensichtlich zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, bei dem ebenfalls einvernehmlich auch SM-Spiele angewendet worden sind. In einer Einlassung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass offensichtlich bei der Anzeigenerstatterin nach dem einvernehmlichen Sexualverkehr ein Bewusstseinswandel eingesetzt habe, der dazu geführt habe, dass die Anzeigenerstatterin nachträglich ihr Verhalten abgelehnt habe. Deshalb würde sie nun das Geschehen als Vergewaltigung einordnen. Die Staatsanwaltschaft stellte hierauf das wegen Vergewaltigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl

04. Februar 2019: Einstellung nach Strafbefehl

Unser Mandant erhielt vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen Nötigung, in dem er zur Zahlung von 450,00 Euro aufgefordert wurde. Anlässlich einer Auseinandersetzung um den gemeinsamen Sohn soll er in der Kita seines Sohnes in Berlin-Neukölln seine Ehefrau beschimpft und ihr gedroht haben.

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, der sofort Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass keine neutralen Zeugen für die etwaige Beschimpfung durch unseren Mandanten vorhanden waren. Außerdem bestand zwischen den Eheleuten Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Demnach hatte die Frau unseres Mandanten gute Gründe, diesen falsch zu belasten. Nach Absprache mit unserem Mandanten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich deshalb mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten und trug seine Bedenken vor. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung

31. Januar 2019: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung. Unser Mandant soll in Berlin-Tiergarten eine Frau beschimpft und angespuckt haben, nachdem diese beim Ausparken gegen sein Auto gefahren war.

Als unser Mandant eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte sodann die Ermittlungsakten an und besprach das Verfahren mit unserem Mandanten. Dabei stellte sich heraus, dass unser Mandant allein aufgrund der für ihn belastenden Situation Kraftausdrücke benutzt hatte. Denn er war erst kürzlich Opfer eines Unfallflüchtigen geworden, sodass er Angst hatte, auf den Kosten des Unfalls sitzen zu bleiben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die genaueren Umstände der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz mitgeteilt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit ein.

28. Januar 2019: Gefälschte Monatsmarke - Einstellung

Im Rahmen eine Fahrscheinkontrolle in der Berliner U-Bahn wurde unser Mandant im U-Bahnhof Adenauerplatz angetroffen. Er lege eine Monatsmarke vor, die aus einem Einbruch stammte.

Unser Mandant gab gegenüber den Kontrolleuren an, dass er gutgläubig die Monatsmarke erworben habe. Trotzdem wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitete. Mit der vom LKA übersandten Belehrung und schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und besprach die Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Markengesetz

25. Januar 2019: Verstoß gegen Markengesetz - Einstellung

Durch das Hauptzollamt Dresen wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 143 Markengesetzt eingeleitet. Unser Mandant hatte als deutscher Internethändler in China größere Mengen an Elektroartikel bestellt, die sich als Produktfälschungen herausgestellt haben.

Nach der Beauftragung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und erörterte die Sach- und Rechtslage mit unserem Mandanten. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere dar, dass unserem Mandanten nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich um Produktfälschungen gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaft stellt hierauf das Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein.