Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

26. September 2018: Strafbefehl wegen wiederholten Schwarzfahrens – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant war bei Fahrscheinkontrollen in der S-Bahn fünfmal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen gegen ihn eingeleitet. Unser Mandant erhielt dann Post von der Polizei und sollte Angaben zu den Tatvorwürfen machen. Den beigefügten Fragebogen füllte unser Mandant selbst aus und schickte ihn an die Polizei zurück. Kurze Zeit später wurde vom zuständigen Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen, in dem unser Mandant wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Daraufhin wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Sodann schrieb Rechtsanwalt Dietrich an das Gericht und legte glaubhaft dar, dass unser Mandant sehr vergesslich sei und seinen Fahrschein bei den entsprechenden Kontrollen tatsächlich einfach vergessen hatte. Aus diesem Grund sei unser Mandant auch zu keinem Zeitpunkt mit Absicht schwarzgefahren. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich ein.

Fachanwalt Strafrecht: uneidliche Falschaussage

24. September 2018: Nichteröffnung des Hauptverfahrens bei Verdacht der falschen uneidlichen Aussage

Unser Mandant hatte vor dem Amtsgericht Tiergarten als Zeuge ausgesagt. Ein Freund unseres Mandanten war in diesem Strafverfahren angeklagt, in einem Club in Berlin-Prenzlauer Berg eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, indem er mit einem Glas auf einen anderen Mann einschlug. Andere Zeugen gaben an, dass sich auch unser Mandant während der Auseinandersetzung in unmittelbarer Nähe seines Bekannten aufgehalten hatte und das Geschehen somit vollständig beobachtet haben müsste. Unser Mandant sagte als Zeuge vor Gericht jedoch aus, dass er einen etwaigen Schlag durch seinen Bekannten nicht beobachtet habe. Das Amtsgericht verurteilte den Bekannten dennoch wegen gefährlicher Körperverletzung. Aufgrund dieses Ergebnisses leitete die Staatsanwaltschaft gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage ein und erhob zügig Anklage vor dem Amtsgericht.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und beantragte dann beim Gericht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Rechtsanwalt Dietrich konnte unter Bezugnahme auf die Ermittlungsergebnisse und die früheren Zeugenaussagen aus dem anderen Prozess herausarbeiten, dass darin zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich behauptet worden war, unser Mandant habe zum Tatzeitpunkt direkt neben seinem Bekannten gestanden. Vielmehr legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant lediglich zu Beginn der Auseinandersetzung sich in das Geschehen einmischte, sich dann jedoch mit einem anderen Beteiligten entfernte und erst später wieder auf seinen Bekannten traf. Für eine falsche uneidliche Falschaussage bestehe somit kein hinreichender Tatverdacht. Das Amtsgericht schloss sich der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich an und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Damit war das Strafverfahren gegen unseren Mandanten beendet.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz von kinderpornografischen Schriften

20. September 2018: Besitz von Kinderpornografie – Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Unser Mandant hatte seinen Computer wegen eines Defekts zur Reparatur gebracht. Bei der Datensicherung bemerkte der Mitarbeiter der Computerfirma, dass Bilder mit kinderpornografischem Material angezeigt wurden. Daher verständigte er die Polizei. Der Computer unseres Mandanten wurde beschlagnahmt und es wurde ein Strafverfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften gegen unseren Mandanten eingeleitet.

Mit der polizeilichen Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach seiner Mandatierung als Verteidiger nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Bereits im Ermittlungsverfahren verfasste Rechtsanwalt Dietrich eine umfangreiche Schutzschrift für unseren Mandanten, in der er die Staatsanwaltschaft auf mehrere entlastende Umstände hinwies. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich im weiteren Verlauf der Strafverfahrens mehrere Anträge, sodass das Verfahren erheblich verzögert wurde. Nachdem weitere Ermittlungen getätigt worden waren, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war dazu jedoch nicht bereit und erhob Anklage. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht legte Rechtsanwalt Dietrich dann noch einmal alle Umstände dar, die zugunsten unseres Mandanten sprachen und machte zudem glaubhaft, dass die Schuld unseres Mandanten im konkreten Fall als gering anzusehen sei. Auf diese Weise konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Eine Verurteilung unseres Mandanten konnte dadurch verhindert werden. Auch eine Eintragung in das Bundeszentralregister erfolgte nicht.

Fachanwalt Strafrecht: gewerbsmäßiger Betrug

19. September 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – trotz einschlägiger Vorstrafen lediglich Bewährungsstrafe in Berufungsverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte mehrere Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen gewerbsmäßigen Betruges. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich zuerst das Vertrauen von mehreren Frauen erschlichen zu haben und sie dann unter Vorspiegelung eigener finanzieller Engpässe dazu bewegt zu haben, ihm insgesamt mehr als 25.000 € zu leihen. Unser Mandant war seiner Rückzahlungspflicht jedoch mehrfach nicht nachgekommen, sodass die Frauen schließlich Strafanzeige erstatteten. In der Vergangenheit war unser Mandant aufgrund eines solchen Verhaltens bereits mehrfach wegen Betruges verurteilt worden und hatte mehrere Jahre im Gefängnis gesessen.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in einem Verfahren die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt hatte, verteidigte er unseren Mandanten zunächst gegen den erhobenen Betrugsvorwurf vor dem Amtsgericht. Dort befragte Rechtsanwalt Dietrich die Hauptbelastungszeugin ausführlich zu dem Tathergang. Unter Bezugnahme auf die Ermittlungsergebnisse und die Aussagen der Zeugin konnte Rechtsanwalt Dietrich im Ergebnis glaubhaft darlegen, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt mit Täuschungsabsicht gehandelt hatte. Vielmehr sei unser Mandant stets davon ausgegangen, das geliehene Geld zurückzahlen zu können. In diesem ersten Verfahren wurde unser Mandant daher freigesprochen. In einem weiteren Verfahren war das Amtsgericht jedoch von der Schuld unseres Mandanten, auch wegen des gleichen Vorgehens wie in früheren Fällen, überzeugt und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen dieses Urteil Berufung ein, sodass es zu einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin kam. Dort konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal herausarbeiten, dass die früheren Verurteilungen unseres Mandanten bereits viele Jahre zurücklagen und sich unser Mandant mittlerweile weiter positiv verändert habe. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant bereit sei, das geliehene Geld teilweise an die Betroffenen zurückzuzahlen. Durch seinen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich vor dem Landgericht, dass die vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant war froh, dass er dadurch die Haft nicht antreten musste, sondern in Freiheit blieb.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

17. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug - Einstellung in Hauptverhandlung in Königs Wusterhausen

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetruges in Höhe von 5000 Euro geführt. 

Unsere Mandantin hatte dem Jobcenter Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen nicht mitgeteilt, dass sie nach Berlin gezogen sei. Auch nachdem sie bereits in Berlin lebte, hatte sie beim Jobcenter in Königs Wusterhausen einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt. Insgesamt hatte unsere Mandantin Leistungen in Höhe von fast 5.000 € zu Unrecht erhalten. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unserer Mandantin gehandelt habe. Auch sei sie von ihrem damaligen Lebensgefährten unter Druck gesetzt worden. Mittlerweile hatte unsere Mandantin begonnen, den Schaden in kleinen Raten an das Jobcenter Dahme-Spreewald zurückzuzahlen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen war deshalb bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Für einen Sozialleistungsbetrug sieht § 263 StGB als Strafmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht

14. September 2018: Raub, Diebstahl und Schwarzfahren – trotz mehrerer Vorstrafen lediglich Verwarnung

Gemeinsam mit anderen Jugendlichen hatte unser 15-jähriger Mandant in Berlin-Mitte und Prenzlauer Berg wiederholt Fußgänger zunächst in ein Gespräch verwickelt, dann mit den Fäusten geschlagen und ausgeraubt. Außerdem hatte unser Mandant mehrfach Ladendiebstähle begangen und war über einen längeren Zeitraum schwarzgefahren.

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin mehrere Anklagen vor dem Jugendrichter. Das Gericht beabsichtigte, alle angeklagten Taten gemeinsam abzuurteilen und beraumte eine Hauptverhandlung an. Angesichts der Erheblichkeit der Tatvorwürfe und weil unser Mandant bereits vorbestraft war, schien eine Freiheitsstrafe in diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Zu der Hauptverhandlung ist unser Mandant dann nicht erschienen. Daraufhin erließ der Richter einen Haftbefehl.

Um unserem Mandanten die drohende Verhaftung zu ersparen, führte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Gespräch mit dem Richter, in dem man die Möglichkeit einer Haftverschonung ins Auge fasste, wenn sich unser Mandant stellen würde. Jedoch erschien unser Mandant auch bei der Haftbefehlsverkündung nicht, woraufhin Rechtsanwalt Dietrich erneut mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft sprach, um die Vollstreckung des Haftbefehls abzuwenden. Rechtsanwalt Dietrich erreichte dadurch die Anberaumung eines weiteren Termins vor dem Jugendgericht. Zu diesem Termin erschien unser Mandant schließlich, sodass auch die Hauptverhandlung stattfinden konnte. Rechtsanwalt Dietrich legte in der Verhandlung ausführlich dar, dass unser Mandant zur Tatzeit durch seine familiäre Situation überfordert war, sein Leben in Zukunft aber besser in den Griff bekommen wolle. Obwohl unser Mandant bereits wegen mehrerer Taten vorbestraft und zu den vorangegangenen Terminen nicht erschienen war, wurde er vom Jugendrichter lediglich verwarnt.

Fachanwalt Strafrecht: Stalking / Nachstellung

12. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Strafverfahren wegen Stalking in der Hauptverhandlung eingestellt

Von seinem Balkon aus hatte unser Mandant seine Nachbarin immer wieder unvermittelt angesprochen. Dabei warf er ihr auch vor, beim Gassi-Gehen mit dem Hund gegen bestehende Verbote zu verstoßen und die Umwelt zu verschmutzen.

Später warf unser Mandant Zettel in den Briefkasten seiner Nachbarin, mit denen er ihr Ruhestörungen und Sachbeschädigungen vorwarf. Die Nachbarin traute sich in der Folgezeit nicht mehr, vor dem Haus unseres Mandanten entlangzugehen und wählte bewusst andere Wege zur Arbeit, um unserem Mandanten nicht zu begegnen. Als unser Mandant seine Nachbarin eines Tages regelrecht bis vor ihren Hauseingang verfolgte, erwirkte die Nachbarin eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts, wonach sich unser Mandant der Frau nicht näher als 50 Meter nähern durfte. Jedoch verstieß unser Mandant gegen diese Anordnung, sodass ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet wurde. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Die im Saal anwesenden Zeugen äußerten daraufhin lautstark ihren Protest und wollten sich beschweren, womit sie jedoch nichts an der Entscheidung ändern konnten.