Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2018

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. April 2018: Betrug mit Schaden von fast 30.000 € - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Nach dem Tod eines ihrer Bekannten soll unsere Mandantin die EC-Karte und die auf einem Zettel notierte PIN des Verstorbenen an sich genommen haben. Anschließend soll unsere Mandantin an verschiedenen Geldautomaten in Berlin-Lichtenrade über mehrere Tage hinweg fast 30.000 € von dem Konto des Verstorbenen abgehoben haben. Die Erben des Verstorbenen verdächtigten unsere Mandantin dieser Tat, weil sie sich um den Erblasser zuletzt regelmäßig gekümmert und somit auch Zugang zu seinem Haus hatte.

Nachdem die Erben unsere Mandantin bei der Polizei angezeigt hatten, führte die Staatsanwaltschaft gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich später unter Bezugnahme auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass die emotionale Beziehung unserer Mandantin zu ihrem Bekannten in dessen Familie Konflikte ausgelöst hatte und die Strafanzeige gegen unsere Mandantin nicht ausschließbar eine Art Racheakt der Kinder des Verstorbenen darstellte. Nach weiterer Begründung regte Rechtsanwalt Dietrich daher an, das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Im Gegenzug sollte unsere Mandantin an eine gemeinnützige Einrichtung lediglich einen Geldbetrag von weniger als 1.000 € zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Geldwäsche

16. April 2018: Verdacht der Geldwäsche durch Tätigkeit als Paketagentin – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Über ein Stellenangebot im Internet hatte unsere Mandantin einen Job als Paketagentin angenommen. Ihre Aufgabe war es, den Inhalt der zu ihr gesandten Pakete auf Vollständigkeit zu überprüfen und die Pakete anschließend weiterzuschicken. Dafür erhielt sie von ihrem Auftraggeber eine Vergütung und Paketscheine. Jedoch wurden die verschickten Waren durch Betrugstaten erlangt. Es bestand deshalb der Verdacht, dass unsere Mandantin durch ihre Tätigkeit als Paketagentin in Fälle von Geldwäsche involviert war. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich, sie gegen den Vorwurf der Geldwäsche zu verteidigen.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die umfangreichen Ermittlungsakten an und sah diese gründlich durch. Anschließend beantragte er gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst darauf hin, dass unsere Mandantin das Jobangebot über eine seriöse Plattform gefunden und angenommen hatte und auch ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit als Paketagentin existierte. Zudem hob Rechtsanwalt Dietrich hervor, dass die Überprüfung von Paketen in anderen Staaten durchaus eine verbreitete Tätigkeit ist, insbesondere in den USA. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin diese Tätigkeit ernst nahm und keine Kenntnis davon hatte, dass die Waren aus Betrugstaten herrührten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht

12. April 2018: Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort – Einstellung ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit

In Berlin-Hakenfelde war es auf einem engen Straßenabschnitt zu einer leichten Kollision zweier Fahrzeuge gekommen. Dabei wurde der Außenspiegel eines Autos beschädigt. Weil der an dem Unfall beteiligte Transporter einfach davon fuhr, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Später konnte anhand des notierten Kennzeichens ermittelt werden, dass der Transporter auf die Firma zugelassen war, für die unser Mandant an dem Tag auch als Fahrer unterwegs gewesen sein soll. Gegenüber der Polizei äußerte sich unser Mandant ohne anwaltliche Vertretung zu den erhobenen Vorwürfen. Wenige Wochen Später erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten, in dem er zu einer Geldstrafe von mehr als 500,00 € und zusätzlich zu einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen die StVO verurteilt wurde.

Mit diesem Strafbefehl kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat um anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich erhob umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl und forderte beim Gericht die Ermittlungsakten an. Unter Bezugnahme auf das Ermittlungsergebnis regte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schreiben deutlich, dass sich die Fahrereigenschaft unseres Mandanten anhand der Zeugenaussagen nicht sicher beweisen lasse. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich nachvollziehbar dar, dass der angegebene Sachschaden bei dem anderen Auto tatsächlich erheblich geringer ausfallen würde. Das Gericht stimmte diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich zu und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit ein. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe musste unser Mandant dadurch nicht zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung / Beleidigung

09. April 2018: gefährliche Körperverletzung und Beleidigung von Polizeibeamten – lediglich Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen und eines Bewährungsbruchs

Unser Mandant hatte in stark alkoholisiertem Zustand die Wohnungstür seiner Nachbarin in Berlin-Neukölln eingetreten, weil die Nachbarin ihn zuvor provoziert hatte. Später beleidigte unser Mandant die herbeigerufenen Polizeibeamten und ließ sich auf eine Rangelei mit den Beamten ein, in deren Folge er auch einen schweren Stuhl auf die Polizisten warf, um diese zu verletzen. Jedoch wurde unser Mandant überwältigt und festgenommen. Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen unseren Mandanten eingeleitet und schließlich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht anberaumt.

Weil unser Mandant bereits mehrfach vorbestraft war und zur Tatzeit insbesondere wegen Körperverletzungsdelikten unter Bewährung stand, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in diesem Verfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet hatte, beantragte er noch vor der Hauptverhandlung die Vernehmung der Verlobten unseres Mandanten, durch deren Aussage die Schilderungen der eingesetzten Polizeibeamten relativiert wurden. Vor dem Amtsgericht trug Rechtsanwalt Dietrich dann umfänglich zugunsten unseres Mandanten vor und wies insbesondere auf den stark alkoholisierten Zustand unseres Mandanten sowie die von der Verlobten geschilderte aggressive Verhaltensweise der Polizisten zur Tatzeit hin. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung dar, dass unser Mandant seit der Tat bereits wesentliche Schritte unternommen hatte, um seinen Alkoholkonsum zu reduzieren, seine eigenen Aggressionen zu kontrollieren und dadurch sein Leben besser in den Griff zu bekommen. Obwohl unser Mandant unter Bewährung stand und mehrfach vorbestraft war, verhängte das Gericht lediglich eine Geldstrafe. Unser Mandant war über diesen Ausgang des Verfahrens sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über Ampel

06. April 2018: Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß – Einstellung in Hauptverhandlung

An einer Kreuzung in Berlin-Tempelhof hatte unser Mandant eine rote Ampel überfahren und war geblitzt worden. Die Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde, womit ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegen sollte. Die Polizei erließ schließlich einen Bußgeldbescheid, in dem gegen unseren Mandanten eine Geldbuße in Höhe von 200,00 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt wurde. Da unser Mandant bereits wegen mehrerer Verkehrsverstöße vorbelastet war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in diesem Verfahren.

Rechtsanwalt Dietrich erhob zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, woraufhin das zuständige Amtsgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumte und ausdrücklich das persönliche Erscheinen unseres Mandanten anordnete. Am Tag der Verhandlung erschien unser Mandant jedoch nicht vor Gericht, sodass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen wurde. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nun Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und versicherte unter Vorlage eines ärztlichen Attests, dass unser Mandant an besagtem Tag krankheitsbedingt verhandlungsunfähig war. Allerdings wurde auch dieser Antrag vom Amtsgericht mit der Begründung verworfen, das Attest mache keine hinreichenden Angaben zu der ärztlichen Untersuchung und der festgestellten Krankheit unseres Mandanten. Gegen diesen ablehnenden Beschluss erhob Rechtsanwalt Dietrich die sofortige Beschwerde, der vom Landgericht stattgegeben wurde. Daraufhin wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht fortgesetzt und ein neuer Termin anberaumt, der wegen einer Terminkollision sofort wieder verlegt werden musste. Schließlich teilte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht mit, dass auch der danach festgelegte Termin nicht wahrgenommen werden könne, da unser Mandant weiterhin nachweislich verhandlungsunfähig sei. Nichtsdestotrotz verwarf das Amtsgericht nun wieder den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, woraufhin Rechtsanwalt Dietrich ein weiteres Mal erfolgreich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragte. Letztlich kam es doch noch zu einer mündlichen Verhandlung. In dieser Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich umfassend zugunsten unseres Mandanten vor und brachte das Gericht schließlich dazu, das Verfahren endgültig einzustellen. Unser Mandant war nach den vorangegangenen Strapazen über dieses Ergebnis sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren

04. April 2018: Einstellung in Hauptverhandlung trotz (einschlägiger) Vorstrafen

Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie von der Berliner Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Hierbei stellte sich heraus, dass unsere Mandantin in den letzten drei Jahren bereits zwei Mal durch das Amtsgericht Tiergarten einmal wegen Betruges und einmal wegen Schwarzfahrens verurteilt worden ist. Rechtsanwalt Dietrich regte trotz dieser Vorstrafen im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens an. 

Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin in einer schweren psychischen Situation wegen einer Essstörung und Burnout befunden habe. Mittlerweile nehme sie aber therapeutische Hilfe in Anspruch. Die Amtsanwaltschaft war aufgrund der Vorstrafen nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem lediglich eine Geldstrafe festgesetzt worden ist. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruche ein. Rechtswalt Dietrich bereitete unsere Mandantin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die Stabilisierung unserer Mandantin dar. Das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb in der Hauptverhandlung bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierüber ist unsere Mandantin sehr erleichtert, weil die alten Vorstrafen bald nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

28. März 2018: Unerlaubter Erwerb von Crystal Meth – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Im Rahmen von Ermittlungen der Polizei in Regensburg geriet unser Mandant in den Verdacht, über das Internet mehr als 14 Gramm Crystal Meth gekauft zu haben. Ein Verkäufer hatte nach seiner Verhaftung umfassend über seine Geschäfte mit Betäubungsmitteln ausgesagt und unseren Mandanten dadurch ebenfalls schwer belastet.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten an und arbeitete diese gründlich durch. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass unser Mandant über einen längeren Zeitraum lediglich sehr geringe Mengen des Crystal gekauft hatte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seiner Begründung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung und legte dar, dass unser Mandant stets nur geringe Mengen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erworben hatte. Zudem waren diese ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt. Rechtsanwalt Dietrich schlug daher vor, dass unser Mandant einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen sollte und im Gegenzug das Verfahren eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag.