Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB

19. April 2016: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich im Sommer 2014 mit einer zu diesem Zeitpunkt minderjährigen jungen Frau in einem Hannoveraner Hotel getroffen zu haben, um sie in aufreizender Kleidung zu fotografieren, sich von ihr oral befriedigen zu lassen und schließlich mit ihr den Geschlechtsakt zu vollziehen. Dabei sollen ca. 1.000 Lichtbilder entstanden sein. Sämtliche Handlungen sollen einvernehmlich vorgenommen worden sein. Allerdings soll unser Mandant an die Minderjährige an diesem Abend 700,00 - für die Dienstleistungen gezahlt haben. Ein solches Verhalten ist gemäß § 182 Abs.

2 StGB als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob unser Mandant Kenntnis von der Minderjährigkeit hatte oder nicht. Die junge Frau hatte in ihrer Zeugenaussage unseren Mandanten schwer belastet, indem sie ausführte, unser Mandant - werde wohl gewusst haben, dass sie minderjährig sei?.

Die von Rechtsanwalt Dietrich entwickelte Verteidigungsstrategie konzentrierte sich daher darauf, die sowohl von der jungen Frau als auch von der Staatsanwaltschaft Hannover behauptete Kenntnis unseres Mandanten von der Minderjährigkeit der jungen Frau in Frage zu stellen.

Hierzu wertete Rechtsanwalt Dietrich den gesamten ausgedruckten, etwa 100-seitigen Whatsapp-Chatverlauf zwischen unserem Mandanten und der Minderjährigen aus. Hieraus ergab sich unter anderem, dass unser Mandant die Minderjährige noch vor dem Treffen mehrfach aufgefordert hatte, ihren Personalausweis mitzubringen. Auch sprach das Äußere der jungen Frau nicht zwingend für eine Minderjährigkeit. Ebenso verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den romantischen und sehr vertraut klingenden Umgangston zwischen den beiden.

Da unser Mandant gemäß dem Whatsapp-Chatverlauf offenbar davon ausging, die junge Frau sei bereits volljährig gewesen, kam eine Strafbarkeit nach dieser Argumentation nicht mehr in Betracht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

12. April 2016: Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens bei dreifacher Bewährung und einschlägigen Vorstrafen

Unserer Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Kassel vorgeworfen, einen ihr vom Arbeitgeber überlassenen Audi A 3 nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an diesen zurückgegeben zu haben.

Der Vorwurf war für unsere Mandantin besonders problematisch, weil sie bereits mehrfach wegen Vermögensdelikten vorbestraft war und zum Tatzeitpunkt bereits drei laufende Bewährungen hatte.

Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft Kassel in Verbindung. Im persönlichen Gespräch führte er aus, dass zwischen unserer Mandantin und dem ehemaligen Arbeitgeber Unstimmigkeiten über die Überlassungbedingungen bestanden hätten. Zudem sei das Fahrzeug verunfallt und unsere Mandantin hatte beabsichtigt, das Fahrzeug im reparierten Zustand zurückzugeben. Die Reparaturen konnten jedoch über ein Jahr hinweg nicht ausgeführt werden, weil der Arbeitgeber unserer Mandantin aufgrund von Geldschulden eine Lohnpfändung veranlasst hatte und unserer Mandantin so die finanziellen Mittel fehlten.

Nachdem das Landeskriminalamt das Fahrzeug in einer Reparaturwerkstatt beschlagnahmt und an den Arbeitgeber unserer Mandantin herausgegeben hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Kassel schließlich überzeugen, das Verfahren angesichts dieser ungewöhnlichen Umstände mangels Tatnachweises einzustellen.

Unsere Mandantin war ob dieses Ergebnisses sehr erleichtert. Im Falle einer Verurteilung hätte neben der wahrscheinlichen Freiheitsstrafe ein Bewährungswiderruf und damit die Vollstreckung von drei Freiheitsstrafen mit einer Gesamtdauer von 25 Monaten gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

31. März 2016: Online Erwerb von Drogen bei Shiny Flakes - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen der Ermittlungen gegen den Betreiber der Internetplattform shiny-flakes.com beziehungsweise shiny-flakes.to geriet unser Mandant in den Verdacht, auf dieser Plattform Drogen gekauft zu haben. Auf der Plattform shiny-flakes.com wurden die bestellten Drogen in der Regel nicht mit Geld, sondern mit Bitcoins bezahlt. Vor ungefähr einem Jahr fand dann in Leipzig eine Wohnungsdurchsuchung statt, bei der der 20-jährige Betreiber von shiny-flakes.com verhaftet wurde und auch die Kundendaten des Online-Shops sichergestellt wurden. Das Landgericht Leipzig hat den Betreiber inzwischen wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.

Bei den Ermittlungen wurde unser Mandant als potenzieller Kunde von shiny-flakes ausgemacht. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG erstattet. Zudem erhielt unser Mandant eine Vorladung zur Polizei. Mit dieser Vorladung kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung gegen Vorwürfe des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit shiny-flakes übernommen. Nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte an und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass nicht sicher erweisen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel tatsächlich bestellt hat und darüber hinaus bei unserem Mandanten auch keine Drogen gefunden wurden. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

14. März 2016: Fahrerflucht - Einstellung nach Unfall beim Ausparken mit über 2.400,00 - Fremdschaden

Unser Mandant soll beim Ausparken ein anderes Fahrzeug gestreift und dabei beschädigt haben. Sodann sei er auf Arbeit gefahren, ohne die Polizei zu informieren. Der Halter des geschädigten Fahrzeuges fand am folgenden Tag einen an seinem Auto angebrachten Zettel mit dem Kennzeichen des Unfallfahrzeuges, ohne dass der Aussteller des Zettels festzustellen war. Zugleich entdeckte er einen Schaden an seinem hinteren linken Kotflügel. Er rief daraufhin die Polizei. Aufgrund des auf dem Zettel angegebenen Kennzeichens konnte die Polizei umgehend die Halteradresse ermitteln. Sie suchte unseren Mandanten unter seiner Anschrift auf.

Zuvor hatte sie im Wohnumfeld zunächst dessen Fahrzeug aufgefunden und an diesem die Unfallspuren festgestellt und dokumentiert. Nach Eröffnung des Tatvorwurfs gab unser Mandant spontan an, am Vortag beim Ausparken das vor ihm parkende Fahrzeug gestreift zu haben. Er habe aber einen Zettel mit seinem Kennzeichen hinterlegt. Unser Mandant war davon ausgegangen, dass dies genügen würde.

Gegen unseren Mandanten ist in der Folge jedoch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet worden. Unser Mandant erhielt eine Vorladung als Beschuldigter. Daraufhin suchte er nun Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich an, dass der Zettel von unserem Mandanten am Fahrzeug des Geschädigten angebracht worden sei. Aufgrund dieses Sachverhaltes beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens. Er konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen ist, da dieser durch die Angabe seines Kennzeichens entscheidend zur Aufklärung beigetragen habe. Eine Ermittlung des unfallverursachenden Fahrzeugführers wäre andererseits schwierig geworden. Zudem sei der Schaden von der Versicherung bereits vollständig reguliert worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein. Im Falle einer Verurteilung hätte unserem Mandanten die Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Monate gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

09. März 2016: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf der Hehlerei mit gefälschten Fahrausweisen

Unserem Mandanten ist vorgeworfen worden, über einen Zeitraum von fünf Monaten bei einem Bekannten per SMS-Nachrichten regelmäßig gefälschte Fahrausweise bestellt zu haben, um sie weiterzuverkaufen. Die Fahrkarten waren zuvor von dem Bekannten hergestellt worden, indem dieser Blanko-Fahrscheinrollen bedruckte. Die Fahrscheinrollen entstammten dabei aus Einbrüchen in offiziellen Fahrscheinverkaufsstellen.

Im Zuge der Ermittlungen stieß die Polizei bei Durchsicht der Verbindungsdaten des Bekannten u. a. auch auf die SMS-Nachrichten unseres Mandanten.

Daraufhin leitete sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein und lud ihn vor. Noch vor dem Vorladungstermin vereinbarte unser Mandant einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich, der sich daraufhin umgehend an die Polizei wandte und mitteilte, dass unser Mandant den Termin zur Vorladung nicht wahrnehmen werde und auch sonst keine Erklärungen zum Tatvorwurf vor Einsicht in die Ermittlungsakten erfolgen würden.

Bei Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft zugesandten Akten fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Polizei die Kenntnis von den SMS-Nachrichten unseres Mandanten allein aufgrund einer Telekommunikationsüberwachung in dem Ermittlungsverfahren gegen den Bekannten erlangt hatte. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die Erkenntnisse aus den SMS-Nachrichten mangels Vorliegens einer die Telekommunikationsüberwachung rechtfertigenden Straftat nicht verwertet werden dürfen. Insbesondere könne die Staatsanwaltschaft nicht belegen, dass eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei vorliegt. Gewerbsmäßige Bandenhehlerei ist ein Verbrechen und wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert.

Mangels weiterer Beweismittel konnte unserem Mandanten die Tat dann nicht nachgwiesen werden. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten daher einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

26. Februar 2016: Sachbeschädigung - Einstellung wegen Geringfügigkeit

Nach Erhalt eines Strafbefehls meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. In dem Strafbefehl wurde unserem Mandanten vorgeworfen, mit einer Bierflasche die Eingangstür eines Hotels in der Warschauer Straße in Berlin eingeworfen zu haben. Es soll ein Schaden von fast 1.000,00 - entstanden sein. Unser Mandant wurde unmittelbar nach der vorgeworfenen Zerstörung der Glastür durch mehrere Personen festgehalten und der sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Berliner Polizei übergeben. Die Amtsanwaltschaft Berlin nahm im Strafbefehl das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung an. Bisher hatte unser Mandant vergeblich versucht, sich mit mehreren Schreiben selbst zu verteidigen. Unmittelbar vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich den Inhalt der Ermittlungsakte mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass es schwer werden würde, einen Tatnachweis zu führen. Der Ermittlungsakte war bisher insbesondere nicht sicher zu entnehmen, welcher Zeuge tatsächlich den Wurf der Flasche gesehen haben will. Die zum ersten Termin geladenen vier Zeugen wären sicher nicht ausreichend gewesen. Rechtsanwalt Dietrich kündigte deshalb bereits mehrere Beweisanträge an. Als dann lediglich von den vier geladenen Zeugen nur ein Zeuge vor Gericht erschien, war das Gericht bereit, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Da Rechtsanwalt Dietrich darauf bestand, dass auch seine Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse getragen werden, übernahm die Staatskasse auch alle Verfahrenskosten.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug

24. Februar 2016: Versicherungsbetrug - Einstellung bei unrechtmäßigem Bezug von Krankentagegeld

Unsere Mandantin betreibt eine Versicherungsagentur und hatte als selbstständige Gewerbetreibende über jeweils mehrere Monate Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit bezogen, obwohl sie in diesem Zeitraum zugleich ihre berufliche Tätigkeit ausgeübt haben soll. Die Rückforderung der privaten Krankenversicherung unserer Mandantin betrug letztlich über 270.000 - . Zudem stellte die Versicherung Strafanzeige und regte bei der Staatsanwaltschaft die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Versicherungsbetruges gegen unsere Mandantin an.

Die Staatsanwaltschaft wandte sich daraufhin an sämtliche Versicherungsunternehmen, für die unsere Mandantin Versicherungen vermittelt hatte und ersuchte Auskunft darüber, ob sie in dem zu untersuchenden Zeitraum als Versicherungsvermittlerin tätig war und mit Kunden Versicherungsverträge abgeschlossen hat.

Hierauf nun beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Einsicht in die Ermittlungsakte und die Versicherungsunterlagen umgehend Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er stellte klar, dass der Nachweis einer Berufsausübung unserer Mandantin in dem in Betracht gezogenen Zeitraum nicht geführt werden kann, da sie während dieser Zeit über Mitarbeiter verfügte, die als Erfüllungsgehilfen für sie tätig waren. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass umfangreiche weitere Ermittlungen notwendig seien. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein.

Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig und setzt u. a. eine persönliche Zuverlässigkeit voraus. Diese ist bei einschlägiger strafrechtlicher Verurteilung nicht mehr gegeben. Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin daher ihren Beruf als Versicherungsvermittlerin nicht mehr ausüben können.