Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

11. Februar 2016: Urkundenfälschung - Einstellung bei Verwenden einer gefälschten HU-Plakette

Bei einer Verkehrskontrolle waren Mängel an dem Lkw, mit dem unser Mandant auf dem Tempelhofer Damm in Berlin unterwegs war, festgestellt worden. Der Lkw wurde daher sichergestellt und zu einem technischen Gutachter verbracht. Dieser stellte im Rahmen der anschließenden Begutachtung fest, dass es sich bei der auf dem amtlichen Kennzeichen aufgebrachten HU-Plakette um eine Fälschung handelte. Ebenso soll der eingetragene Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der die HU-Abnahme bestätigt, gefälscht worden sein, um einen technisch ordnungsgemäßen Zustand des Lkw vorzutäuschen.

Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da unser Mandant nach der Vorladung durch die Polizei, zu der er nicht erschien, in den folgenden fünf Monaten nichts mehr von der Polizei hörte, ging er davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt habe. Die Polizei hatte die Sache jedoch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die nun erfolgreich den Erlass eines Strafbefehls gegen unseren Mandanten beantragt hatte. Danach sollte unser Mandant eine hohe Geldstrafe zahlen, zudem wurde ihm verboten, für die Dauer von einem Monat im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen.

Mit der Ausfertigung des Strafbefehls wandte sich unser Mandant nun an Rechtsanwalt Dietrich, der umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte und Akteneinsicht beantragte. Im Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich heraus, dass ein Verwandter unserem Mandanten angeboten hatte, für ihn die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges beim TÜV durchführen zu lassen. Aufgrund Zeitmangels hatte unser Mandant eingewilligt und seinem Verwandten für die Vornahme der Begutachtung auch etwas gezahlt.

Rechtsanwalt Dietrich konnte dann die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant von den Fälschungen nichts wusste, da er davon ausging, dass eine ordnungsgemäße HU-Abnahme des Lkw erfolgt war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein, so dass auch das Fahrverbot gegen unseren Mandanten entfiel.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht / fahrlässige Körperverletzung

02. Februar 2016: Fahrerflucht nach Unfall mit Verletzten - Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen

Unserer Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen auf dem Sachsendamm in Berlin-Schöneberg einen Bus - geschnitten? zu haben, woraufhin der Fahrer des Busses eine Kollision nur im Wege einer Vollbremsung verhindern konnte. Infolge der Vollbremsung sollen sich zwei Fahrgäste, die ganz vorn bzw. ganz hinten im Bus saßen, verletzt haben, sodass sie in nahe liegenden Krankenhäusern behandelt werden mussten. Sodann soll sich unsere Mandantin vom Unfallort entfernt haben, ohne die notwendigen Feststellungen ermöglicht zu haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafbar.

Nach Mandatsübernahme beantrage Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Videoaufzeichnungen vom Geschehen sowie zahlreiche Zeugenaussagen zusammengetragen hatte. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt davon, dass unsere Mandantin das Fahrzeug geführt hatte, weil die Zeugen Farbe, Typ und Kennzeichen eines Pkw angegeben hatten, den unsere Mandantin am Unfalltag bei einer Autovermietung angemietet hatte und gemäß den Vertragsbestimmungen nicht an eine andere Person abgeben durfte.

Rechtsanwalt Dietrich wertete die Videoaufzeichnungen aus und setzte sich in einem detaillierten Schriftsatz mit den Zeugenaussagen auseinander. Rechtsanwalt Dietrich identifizierte zahlreiche Widersprüche in den Zeugenaussagen und wies auf die Möglichkeit hin, dass unsere Mandantin das Fahrzeug dennoch vertragswidrig einem anderen Fahrer hätte überlassen können. Durch eigene Recherchen konnte Rechtsanwalt Dietrich zudem ermitteln, dass die Autovermietung wenigstens sieben andere Fahrzeuge ähnlichen Typs, gleicher Farbe und mit einem ähnlichen Kennzeichen im Bestand hatte und zum Unfallzeitpunkt vermietet waren. Damit bestünde die Möglichkeit, dass sich die Zeugen geirrt haben könnten.

Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich aus den Videoaufzeichnungen nicht ergebe, dass unsere Mandantin - sollte sie selbst gefahren sein - den Verkehrsunfall überhaupt bemerkt hat. Daher wurde das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei und eBay-Betrug

25. Januar 2016: Hehlerei durch Verkauf eines gestohlenen Handys - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400,00 - verurteilt. Dem Strafbefehl lag zugrunde, dass unser Mandant ein iPhone5 von einem Dritten angekauft haben soll, der das Telefon gefunden, den Fund aber nicht gemeldet haben soll. Sodann soll unser Mandant das Smartphone auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen unter der Bezeichnung - Apple iPhone 5 - 64 GB? angeboten und an einen gewerblichen Handyverleiher verkauft haben. Tatsächlich soll das Mobiltelefon lediglich eine Speicherkapazität von 16 GB aufgewiesen haben.

Dies soll dem Käufer jedoch erst später im Wege der Recherche auf einem Online-Portal durch Angabe der IMEI-Nummer bewusst geworden sein, weil das iPhone im Zeitpunkt der Übergabe einen Softwarefehler angezeigt haben soll, der einen Zugriff auf die Gerätedaten unmöglich machte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin und des Amtsgerichts Tiergarten soll sich unser Mandant aufgrund dieses Sachverhalts wegen Hehlerei und Betrugs strafbar gemacht haben.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme in einem ausführlichen Schriftsatz mit den Tatvorwürfen auseinander und weckte erhebliche Zweifel daran, dass sich unser Mandant wie vorgeworfen strafbar gemacht haben soll.

So führte er zunächst aus, dass es hinsichtlich des Hehlerei-Vorwurfs nicht fernliege, dass das gefundene Handy zum Zeitpunkt nicht mehr im Eigentum des ursprünglichen Inhabers stand, weil dieser das Handy möglicherweise nicht verloren sondern es aufgrund des Softwarefehlers schlicht weggeworfen und so das Eigentum aufgegeben hat (sog. Dereliktion). Doch wenn an dem Handy kein Eigentum mehr bestand, scheide auch der Hehlerei-Vorwurf aus.

Hinsichtlich der zu hoch angegebenen Speichergröße des iPhones, die regelmäßig erhebliche Auswirkung auf dessen Wert hat, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant diesen Wert durch Angabe der IMEI-Nummer auf einem entsprechenden Portal recherchiert hat, da er auf das Handy selbst nicht zugreifen konnte. Obgleich dies ein üblicher Weg ist, konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Recherche verschiedener Handyportale zeigen, dass sich die Werte der Speichergröße durchaus unterscheiden, die Portale also den Wert nicht immer korrekt angeben. Daher sei es nicht ausgeschlossen, dass unserem Mandanten bei dessen Vorab-Überprüfung tatsächlich der geschilderte Wert von 64 GB angegeben worden sei.

Zudem sei nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich zu berücksichtigen, dass den gewerblichen Handy-Verleiher eine besondere Sorgfaltspflicht beim Ankauf von Mobiltelefonen über eine Plattform wie eBay-Kleinanzeigen treffe, gerade die Speichergröße selbst vor Abschluss des Kaufvertrags zu überprüfen.

Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich all diesen Erwägungen an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, die weit unter der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe lag, ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. Januar 2016: Urkundenfälschung - Einstellung des Strafverfahrens wegen Verwenden einer gefälschten Feinstaub-Plakette

Bei einer Verkehrskontrolle war festgestellt worden, dass an dem Fahrzeug, mit dem unser Mandant innerhalb der Umweltzone in Leipzig unterwegs war, widerrechtlich eine grüne Feinstaub-Plakette angebracht worden war. Dem Fahrzeug hätte nur eine gelbe Feinstaub-Plakette zugeteilt werden dürfen. Bei genauerer Untersuchung der grünen Plakette durch die Polizei stellte sich dann heraus, dass auf der Plakette ursprünglich auch ein anderes Kfz-Kennzeichen aufgedruckt worden war, dieses Kennzeichen jedoch mit dem Kennzeichen des festgestellten Fahrzeuges überklebt wurde.

Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Unser Mandant versuchte zunächst, den Vorwurf durch eine schriftliche Aussage gegenüber der Polizei zu entkräften. Ungeachtet der Einlassung unseres Mandanten ist der Vorgang nach Abschluss der Ermittlungen jedoch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, die den Erlass eines Strafbefehls gegen unseren Mandanten erwirkte. Nach dem Strafbefehl hätte unser Mandant eine hohe Geldstrafe zahlen müssen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakten. Aus den Akten ging hervor, dass unser Mandant in seiner schriftlichen Äußerung einen zu seiner teilweisen Entlastung führenden Sachverhalt vorgetragen hatte. Die Äußerung unseres Mandanten war von der Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch nicht hinreichend gewürdigt worden. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daher umgehend an die Staatsanwaltschaft, um auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass das Fahrzeug während eines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes unseres Mandanten aufgrund seiner Ladekapazitäten und der Möglichkeit, einen Anhänger an dem Fahrzeug verwenden zu können, von mehreren Freunden unseres Mandanten mit dessen Einverständnis genutzt worden sei, sodass unserem Mandanten nicht nachgewiesen werden könne, dass er die gefälschte Plakette an dem Fahrzeug angebracht hatte. Die Staatsanwaltschaft machte die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich zum Bestandteil ihrer Abwägungen und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein. Damit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

07. Dezember 2015: Betreiben einer Drogenküche - Einstellung des Verfahrens nach Anklageerhebung

Nachdem ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Friedrichshain entdeckt hatte, dass in die Nachbarwohnung eingebrochen worden war, alarmierte er die Polizei. Als diese am Tatort erschien, war der Einbrecher längst entschwunden. Allerdings bemerkten die Polizisten in der Wohnung erhebliche Mengen verschiedenster Betäubungsmittel wie Cannabis, Morphin und anderer synthetischer Drogen. Zudem wurden zahlreiche Geräte aufgefunden, die zur Herstellung von Drogen eingesetzt werden konnten. In der Folge stellte die Polizei neben den Betäubungsmitteln u. a. Reagenzgläser, chemische Lösungen, Pipetten, Feinwagen, Schutzbrillen u. ä. sicher.

Das Durchsuchungsprotokoll wies etwa einhundert laufende Nummern auf. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter gingen die Polizisten davon aus, durch Zufall auf eine Drogenküche gestoßen zu sein. Dieser Verdacht wurde dadurch verstärkt, dass die Hauptmieterin der Wohnung keinen einzigen ihr zuzuordnenden Gegenstand in der Wohnung deponiert hatte und die Polizisten zudem in einer Schublade einen von unserem Mandanten unterzeichneten Untermietvertrag über die Wohnung sowie zahlreiche Herrenbekleidungsstücke entdeckten, obgleich offenkundig niemand in der Wohnung tatsächlich wohnte.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht, schrieb nach Mandatsübernahme an die Staatsanwaltschaft und beantrage, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Er wies darauf hin, dass der Tatverdacht gegen unseren Mandanten trotz des Untermietvertrags nicht hinreichend sei, weil die Betäubungsmittel und Gerätschaften auch einer anderen Person gehören könnten.

Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nun unmittelbar mit dem Gericht in Verbindung und regte an, das Verfahren informell nicht zur Entscheidung anzunehmen und die Staatsanwaltschaft, sollte diese an ihrem Tatvorwurf festhalten, gegebenenfalls um Nachermittlungen zu ersuchen. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass in der Wohnung auch auf eine andere Person ausgestellte Flugtickets nach Amsterdam gefunden worden waren. Daher sei nicht auszuschließen, dass diese Person die Drogenküche unterhalten hatte.

Das Gericht verfuhr wie angeregt und gab die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft zurück. Diese stellte das Verfahren schließlich - so wie ursprünglich von Rechtsanwalt Dietrich beantragt - mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

03. Dezember 2015: Gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Einstellung in Hauptverhandlung

Durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen wurde Rechtsanwalt Dietrich beauftragt, eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wahrzunehmen. Der dortige Mandant hatte während der Fußballweltmeisterschaft auf der Fanmeile in Berlin eine Handfackel in Form eines Bengalischen Lichts ohne deutsche Zulassung gezündet. Da sich unser Mandant in einer großen Menge von Zuschauern befunden haben soll, wurde das Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) geführt. Unser Mandant erhielt einen Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurde.

Gegen diesen Strafbefehl legt die Anwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen Einspruch ein und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung der Hauptverhandlung in Berlin.

Nach Mitteilung des Rechtsanwaltes aus Nordrhein-Westfalen war das Ziel der Verteidigung, den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu widerlegen. Unmittelbar vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin und der Staatsanwaltschaft. Bereits hier wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ein Vorsatz bezüglich einer etwaigen gefährlichen Körperverletzung nicht zu führen sein wird. Auch sei unser Mandant nicht vorbestraft und somit eine Verfahrenseinstellung ein geeignetes Mittel der Verfahrenserledigung. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Polizeibeamten herausarbeiten, dass bereits der Nachweis einer etwaigen Gefährdung von anderen Personen nicht möglich ist. Insbesondere waren die Polizeibeamen ca. 50 Meter vom vermeintlichen Tatort entfernt gewesen. Beim Eintreffen am Tatort hatten bereits Ordner die Situation entschärft. Eine Identifikation der Ordner wäre sehr schwierig und langwierig geworden. Deshalb war das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant ist nun weder wegen gefährlicher Körperverletzung noch wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vorbestraft. Hierüber war er sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

24. November 2015: Untreue durch Abschluss von Stromlieferverträgen - Einstellung in der Berufungsinstanz gegen Zahlung einer Geldauflage nach mehr als dreijähriger Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin soll unser Mandant, ein Berliner Vermieter, als eingesetzter Betreuer einer dementen Mieterin in deren Namen Stromlieferverträge für sich und Angehörige abgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch Beweisschwierigkeiten, weil der Tatvorwurf zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Strafbefehls bereits 5 Jahre zurücklag und die vermeintlich Geschädigte seit vier Jahren tot war.

Rechtsanwalt Dietrich erhob deshalb gegen den Strafbefehl Einspruch.

Die nachfolgende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten führte zwar ebenfalls zu einer Verurteilung. Die Geldstrafe wurde jedoch gegenüber dem Strafbefehl bereits um zwei Drittel reduziert. Gleichwohl wollte unser Mandant eine Verurteilung nicht hinnehmen. Daher legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein und entschied, im Berufungsverfahren streitig zu verhandeln.

In der zweijährigen Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, die aufgrund zahlreicher Anträge von Rechtsanwalt Dietrich mehrfach ausgesetzt und von neuem begonnen werden musste, ging es im Wesentlichen um die Frage, ob hinreichend sicher sei, dass die Geschädigte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromverträge bereits dement war. Unser Mandant vertrat die Ansicht, die Betreute habe ihm gegenüber erklärt, sie wolle die Begleichung der Stromrechnungen zum Dank für die langjährige Betreuung durch unseren Mandanten übernehmen.

Das Landgericht beauftragte einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zu klären, ob die Betreute aufgrund ihrer Demenz unseren Mandanten überhaupt wirksam mit dem Abschluss von Stromlieferverträgen beauftragen konnte. In einem 27-seitigen Gutachten kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Betreute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromlieferverträge stark dement und damit nicht mehr geschäftsfähig war. Dies würde die Strafbarkeit unseres Mandanten begründen.

Nach Zustellung des Gutachtens legte Rechtsanwalt Dietrich in einem eigenen Schriftsatz dar, dass der Gutachter in Wirklichkeit nicht in der Lage sei, den Demenzverlauf der Betreuten aus den Kranken- und Verfahrensakten zu rekonstruieren. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich dem Gutachter nach, an mehreren Stellen im Gutachten voreingenommen vorgetragen zu haben. Im Ergebnis lehnte er den Gutachter in der Hauptverhandlung wegen Befangenheit ab. Das Gericht kam dem nach einiger Diskussion auch nach. Da nunmehr seit Zustellung des Strafbefehls bereits über drei Jahre konfrontativer Hauptverhandlung vergangen waren, hatte das Landgericht ein Einsehen und stellte das Verfahren auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr zufrieden, dass er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.