Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Handyverstoß
18. Juli 2017: Handy am Steuer - Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
In einem ausführlichen Schriftsatz an die zuständige Polizeibehörde konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Beifügung der Fotos glaubhaft darlegen, dass unser Mandant lediglich sein Diktiergerät benutzt hat und die Beobachtung der Polizeibeamten daher falsch gewesen ist. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seiner Erklärung auf das Gesetz und stellte klar, dass die Benutzung eines traditionellen Diktiergeräts, mit dem bauartbedingt nicht telefoniert werden kann, keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO darstellt. Zudem hat die gründliche Recherche von Rechtsanwalt Dietrich zur aktuellen Rechtsprechung ergeben, dass das Amtsgericht Rüdesheim in einem ähnlichen Fall der Benutzung eines Diktiergeräts ebenfalls einen Verstoß gegen die StVO verneint hatte, weil die Polizei nicht mehr sicher belegen konnte, dass der Angeklagte tatsächlich ein Handy benutzt hatte.
Schließlich folgte die ermittelnde Polizeibehörde dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
13. Juli 2017: Diebstahl von Waren im Wert von 460 Euro - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin mit der Verteidigung beauftragt worden war, legte er sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten. In dem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, in welch schwieriger Situation sich unsere Mandantin zur Tatzeit befand. Aufgrund erheblicher psychischer Belastungen hatte unsere Mandantin ihr Tatverhalten gar nicht bewusst wahrgenommen. An den Diebstahl konnte sie sich nur bruchstückhaft erinnern. Rechtsanwalt Dietrich konnte zudem nachweisen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in psychologischer Behandlung befand.
Aufgrund der besonderen Umstände war das Amtsgericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren trotz des nicht unerheblichen Sachwertes der gestohlenen Waren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl
10. Juli 2017: Diebstahl eines nicht unerheblichen Geldbetrages am Geldautomaten - Einstellung des Verfahrens
In der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Unklarheiten in den Ermittlungsergebnissen feststellen, die einen sicheren Tatnachweis trotz des scheinbar eindeutigen Tatgeschehens in Frage stellten. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen.
Die Amtsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Unsere Mandantin musste trotz des nicht unerheblichen Wertes des gestohlenen Geldes im Gegenzug lediglich eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
06. Juli 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
2 StVG setzt nämlich voraus, dass man selbst Halter des Fahrzeugs ist, welches man jemandem ohne Fahrerlaubnis überlässt.
Weil Zweifel bestanden, dass die Auffassung der Polizei bezüglich der Haltereigenschaft unseres Mandanten zutrifft, nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur ermittelnden Staatsanwaltschaft Berlin auf. Er wies zunächst darauf hin, dass bereits die vom Gesetz vorausgesetzte Fahrzeughaltereigenschaft unseres Mandanten äußerst fraglich sei. Rechtsanwalt Dietrich stellte anschließend klar, dass das Busunternehmen tatsächlicher Halter des in den Unfall verwickelten Busses ist und dass das Unternehmen für den Einsatz des von ihm ausgewählten Fahrpersonals verantwortlich ist. Unserem Mandanten könne somit kein Vorwurf gemacht werden.
Kurz nachdem der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangen war, stellte diese das Verfahren gegen unseren Mandanten gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht:
04. Juli 2017: Vorzeitige Haftentlassung nach Verurteilung zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung (Strafaussetzung zur Bewährung)
Die Justizvollzugsanstalt hatte jedoch nicht genügend Therapieplätze, sodass Rechtsanwalt Dietrich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht für angemessene Haftbedingungen und einen Therapieplatz kämpfen musste. Nachdem dies gelang, beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Haftentlassung zum Halbstrafenzeitpunkt, also ein halbes Jahr vor dem anvisierten vorzeitigen Entlassungstermin, und beantragte im Termin die Erstellung eines Gutachtens. So erreichte er, dass das Gutachten rechtzeitig zum Zwei-Drittel-Termin fertig erstellt war.
Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten ausführlich auf die Begutachtung vor. Das fünfzigseitige psychologische Gutachten kam daher zu dem Schluss, dass von unserem Mandanten nur noch eine geringe Gefahr ausgehe, sodass eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung zu vertreten sei.
Im Termin vor dem Landgericht Stendal wurde die Verhandlung dennoch kontrovers geführt, weil die Staatsanwaltschaft Magdeburg die vorzeitige Haftentlassung unseres Mandanten entschieden ablehnte.
Obwohl unserem Mandanten bis dahin aufgrund einer angenommenen Gefährlichkeit nicht einmal Vollzugslockerungen gewährt worden waren, schloss sich allerdings das Gericht den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich an und ordnete die sofortige Entlassung aus der Haft an.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG
30. Juni 2017: Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Geringe Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich gelesen und bereits im Vorfeld begünstigende Umstände für unseren Mandanten offen gelegt hatte, konnte er in der Hauptverhandlung zudem die positive Entwicklung unseres Mandanten darstellen. Statt der ursprünglich zu erwartenden Freiheitsstrafe wurde unser Mandant dann trotz seiner vielen belastenden Vorstrafen lediglich zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
27. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung - Bewährungsstrafe
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich beauftragt worden war, legte er gegen das Urteil Berufung ein. In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klarstellen, dass sich der zweite Angriff - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - nicht als gefährliche, sondern als einfache Körperverletzung darstellte. Das Landgericht änderte daraufhin in seinem Urteil den Schuldspruch und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 7 Monate. Trotz dieser Reduzierung und obwohl sich unser Mandant nachweislich in der Zwischenzeit sozial gebessert hatte, sah das Landgericht keine Möglichkeit, die verhängte Freiheitsstrafe auch zur Bewährung auszusetzen.
Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich Revision ein und beschränkte diese auf den Rechtsfolgenausspruch. Es bestanden erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen bei der Strafzumessung, insbesondere was die Einbeziehung früherer Verfehlungen unseres Mandanten in die Gesamtstrafenbildung anging.
Das Kammergericht gab der Revision von Rechtsanwalt Dietrich statt, hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts.
In dieser erneuten Verhandlung wurde unser Mandant trotz seiner zahlreichen Vorbelastungen zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten verurteilt.