Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2017

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG / Cannabis / Amphetamine / Besitz von Drogen

04. April 2017: Besitz von Cannabis und Amphetaminen beim Baumblütenfest - Einstellung gemäß § 31a BtMG

Unser bereits vorbestrafter Mandant besuchte das Baumblütenfest in Werder, ein weithin für ein Übermaß an Alkoholgenuss bekanntes Volksfest in Brandenburg, und stürzte betrunken in einen Zaun. Während ihn die Polizei zwecks Auffindung von Ausweispapieren durchsuchte, entdeckte sie zwei Tüten mit Drogen, die sich im Rahmen der später durchgeführten Analyse als Cannabis und Amphetamine herausstellten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Besitzes von Betäubungsmitteln.

Nach Zustellung der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht und wertete die BtM-Analyse aus.

Dabei stellte er fest, dass die aufgefundenen Mengen eine Verfahrenseinstellung gemäß § 31a BtMG ohne Auflagen noch rechtfertigten. Zudem setzte er sich in einem Schriftsatz mit der aus seiner Perspektive ungerechtfertigten Durchsuchung der Kleidung unseres Mandanten auseinander - beim Baumblütenfest anwesende Freunde unseres Mandanten hätten die Herausgabe eines Ausweisdokuments ebenfalls ermöglichen können - , die zum Auffinden der Drogen geführt hatte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich letztlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

28. März 2017: Bewährungsstrafe nach mehreren Online-Betrugstaten trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung

Unser Mandant wurde vor dem Amtsgericht Norderstedt wegen Betrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Kiel warf ihm vor, in mehreren Fällen Kleidungsstücke über verschiedene Online-Portale an Nutzer verkauft, sie jedoch nach Zahlungseingang nicht abgeschickt zu haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug strafbar.

Der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten wies bereits zahlreiche einschlägige Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen auf. Zudem stand unser Mandant bereits zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tathandlungen unter (einschlägiger) Bewährung.

Der ursprüngliche Verteidiger unseres Mandanten hatte ihm nach Kenntniserlangung vom Tatvorwurf mitgeteilt, er - könne schon einmal die Koffer für das Gefängnis packen?. Daraufhin, entzog unser Mandant dem ursprünglichen Verteidiger das Mandant und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme mit dem Amtsgericht in Verbindung und legte schriftlich zahlreiche Beweisprobleme der Anklage dar. Vor dem Hauptverhandlungstermin regte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein informelles Vorgespräch mit dem Amtsgericht Norderstedt und der Staatsanwaltschaft Kiel an. Darin verwies er auf die zwischenzeitlich eingetretene Stabilisierung unseres Mandanten, der bis zum Hauptverhandlungstermin keine Straftaten begangen hatte. Auch führte er aus, dass aufgrund des zeitlichen Abstands von einem Jahr zwischen den Tathandlungen und der Hauptverhandlung der staatliche Strafanspruch gemindert sei.

In einem Vorgespräch erklärte die Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragen zu wollen. Nach Durchführung der Beweisaufnahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Das Amtsgericht Norderstedt schloss sich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Im Falle einer Verurteilung ohne Bewährung wäre auch ein Bewährungswiderruf wahrscheinlich

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

24. März 2017: Betreiben einer Marihuana-Plantage - Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in seiner Wohnung eine Marihuana-Plantage zu betreiben. Er war von seinem Nachbarn - einem Polizeibeamten - angezeigt worden, weil unser Mandant diesen nach einem Wasserschaden nicht in seine Wohnung lassen wollte. Zudem empfand der Polizeibeamte es als auffällig, dass unser Mandant stets die Rollläden heruntergelassen hatte und nach seinem Einzug die Tür - luftdicht? abgedichtet habe, wobei dennoch regelmäßig der Geruch von Marihuana im Treppenhaus zu bemerken war.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass diese Indizien keineswegs ausreichten, um einen Anfangsverdacht gegen unseren Mandanten zu bejahen.

Insbesondere konnte er nachweisen, dass die Tür bereits abgedichtet war, als unser Mandant die Wohnung bezog. Die heruntergelassenen Rollläden begründete Rechtsanwalt Dietrich damit, dass unser Mandant, der im Hochparterre wohnt und offensichtlich mit neugierigen Nachbarn zusammenwohnt, ein legitimes Interesse an Privatsphäre hat.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie gem. § 184b StGB

06. März 2017: Besitz von Kinderpornografie - Einstellung des Verfahrens trotz Geständnis im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant hat über das Chatprogramm ICQ kinderpornografisches Material gem. § 184b StGB mit anderen Internetnutzern getauscht. Daraufhin erließ das Amtsgericht Cottbus einen Durchsuchungsbeschluss, der zeitnah vollstreckt wurde. Die Polizei beschlagnahmte bei unserem Mandanten einen Laptop, ein Smartphone sowie diverse CD-ROMs und fand auf diesen Datenträgern eine große Datenmenge mit kinderpornografischem Material gem. § 184b StGB. Während der Durchsuchungshandlungen verzichtete unser Mandant auf sein Schweigerecht und machte umfassende Angaben zum Tatvorwurf.

Erst danach beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit unserem Mandanten.

Dieser hatte großes Interesse daran, sich mit seinen pädophilen Neigungen auseinanderzusetzen und sich dabei professionell unterstützen zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich vermittelte sogleich Kontakte zum Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité Berlin sowie mehreren Psychotherapeuten. Unser Mandant nahm innerhalb kurzer Frist zahlreiche Termine war, deren Kosten ihm von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet worden sind.

Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Nachweise für die Therapiebereitschaft unseres Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Cottbus einreichen. Aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sprach dies dafür, dass unser Mandant künftig kein kinderpornografisches Material mehr herunterladen würde. Er regte an, aufgrund dessen das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dem kam die Staatsanwaltschaft nach. Obwohl unser Mandant den Tatvorwurf bereits gegenüber der Polizei eingeräumt hatte, gilt er weiterhin als unschuldig. Daher kann er wegen der konkret vorgeworfenen Tat auch nicht mehr bestraft werden. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

01. März 2017: Strafbefehl wegen Körperverletzung nach Nachbarschaftsstreit - Einstellung des Verfahrens

Unser knapp 40-jähriger Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400,00 - verurteilt. Dem lag zu Grunde, dass er im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin-Kreuzberg zwei 65-jährigen Mieterinnen des Mehrfamilienhauses mehrfach in das Gesicht geschlagen und ihnen den Arm umgedreht hatte, wodurch die Nachbarinnen u.a. Prellungen, Handgelenksdistorsionen und Zerrungen erlitten hatten.

Die Verurteilung beruhte im Wesentlichen auf zwei zwölfseitigen Strafanzeigen der Nachbarinnen, die sowohl den Tatverlauf detailliert und weit übereinstimmend aus ihrer Perspektive schilderten, als auch auf den langwierigen Nachbarschaftsstreit zwischen unserem Mandanten und den beiden Mieterinnen eingingen.

Unser Mandant verteidigte sich zunächst selbst, stellte den Sachverhalt nach besten Kräften objektiv und ohne die eigenen strafbaren Schläge und Griffe wegzulassen dar. Ebenso schilderte er, dass der Nachbarschaftsstreit mit den beiden Rentnerinnen, die vor allem seine Musikanlage als zu laut befanden, bereits seit Jahren schwelte und selbst durch eine von ihm beantragte gemeinsame Aussprache vor einem Schiedsmann nicht beigelegt werden konnte. Er erläuterte, dass sich am Tattag schlicht das dauerhaft angespannte Verhältnis entladen habe und auch er nicht unverletzt blieb, da ihm eine der Nachbarinnen einen gezielten Tritt in seine Leistengegend versetzte.

Weiterhin teilte unser Mandant mit, dass er seine Eltern pflege und zum ehrenamtlichen Betreuer seines Vaters ernannt sei. Unser Mandant ging davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein Einsehen haben und auch seine Umstände sowie seine Bereitschaft zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden in ihrer Erledigungsentscheidung berücksichtigen würde. Als ihm der Strafbefehl zugestellt wurde, erkannte er jedoch, dass die Staatsanwaltschaft all seine Äußerungen zur Beurteilung und Feststellung seiner Strafbarkeit benutzt hatte.

Daraufhin entschied er sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Akteneinsicht ausführlich mit den Aussagen der Nachbarinnen auseinander und ermittelte einige Widersprüche. In einem persönlichen Gespräch mit dem nunmehr zuständigen Amtsgericht besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die Umstände des Nachbarschaftsstreits und die emotional wie finanziell schwierige Situation unseres Mandanten als Pfleger seiner Eltern. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich mitteilen konnte, dass unser Mandant mittlerweile die Wohnung gewechselt hat, um dem Mieterstreit ein Ende zu bereiten, war auch das Gericht der Ansicht, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen sei. Rechtsanwalt Dietrich und das Amtsgericht mussten nun nur noch die Staatsanwaltschaft überzeugen, der Einstellung zuzustimmen, was zwei weitere Schriftsätze in Anspruch nahm.

Schließlich wurde das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten gegen eine Geldauflage, die erheblich unter der Geldstrafe des Strafbefehls lag, eingestellt. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

22. Februar 2017: Trunkenheit im Verkehr - niedrige Geldstrafe und Verzicht auf Entziehung der Fahrerlaubnis

Unser Mandant wurde von zwei Polizeibeamten dabei beobachtet, wie er - quer zur Fahrspur der Polizisten - mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren sein soll. Als sie ihn anwiesen, an den rechten Straßenrand zu fahren, scherte er nach links aus. Nachdem die Polizisten bei der anschließenden Kontrolle Alkoholgeruch wahrgenommen hatten, wurde eine Alkoholmessung durchgeführt, die eine Atemalkoholkonzentration von 0,87 Promille ergab. Der Führerschein unseres Mandanten wurde daraufhin einbehalten.

Unser Mandant ging davon aus, dass es besser sei, sich selbst zu verteidigen. Das Anhörungsschreiben der Polizei beantwortete er ausführlich. Er ging davon aus, dass er auf diese Weise einer strengen Sanktion entgehen könne.

Diese Strategie ging jedoch nicht auf. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten durch Strafbefehl zu einer hohen Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine fünfmonatige Sperre für deren Neuerteilung an.

Hiergegen wollte sich unser Mandant zur Wehr setzen und beauftragte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Er entsandte einen Mitarbeiter der Kanzlei an die Kreuzung, an der unser Mandant das Rotlicht missachtet haben sollte. Der Kanzleimitarbeiter stellte fest, dass es aus der Position der Polizeibeamten nicht möglich war, das Ampellicht der quer verlaufenden Fahrbahn einzusehen.

Im Termin vor dem Amtsgericht argumentierte Rechtsanwalt Dietrich zudem, dass das Ausscheren auf die linke Fahrbahnseite nicht notwendig auf den Alkoholkonsum, sondern vielmehr auf die Aufregung des Mandanten, der sonst nicht mit Polizeibeamten in Kontakt gerät, zurückzuführen sei. Aufgrund dieser Umstände war das Amtsgericht bereit, die Geldstrafe erheblich abzusenken. Vor allem aber sah es nun davon ab, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Somit konnte unserem Mandanten noch im Gerichtssaal der Führerschein wieder ausgehändigt werden. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gemeinschaftlicher Betrug

16. Februar 2017: Gemeinschaftlicher Betrug an der Kasse im Warenhaus - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unsere Mandantin, eine Studentin der Psychologie, war über ein Subunternehmen seit zehn Monaten als Kassenmitarbeiterin in einem großen Berliner Warenhaus beschäftigt. Während eines ihrer Kassendienste näherte sich ihre Mutter mit einem großen Stapel Kleidungsstücke im Wert von über 1.000,00 - . Unsere Mandantin tat so, als würde sie die - Kundin? nicht kennen, und scannte zum Schein einen Großteil der Kleidungsstücke ein. Um kein Aufsehen zu erregen, druckte sie einen sogenannten - offenen Bon? aus und gab ihn ihrer Mutter, die mit den Kleidungsstücken das Warenhaus verließ. Weder Mutter noch Tochter war allerdings bewusst, dass Kaufhausdetektive den Vorgang per Videokamera beobachtet hatten.

Gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten räumten beide den Betrugsvorwurf ein. Der Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf und diskutierte den Verfahrensstand ausführlich mit dem zuständigen Dezernenten. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die sozialen Umstände unserer Mandantin, die kurz vor Beendigung ihres Studiums stand und im Falle einer Verurteilung große Schwierigkeiten hätte, einen Arbeitsplatz zu finden. Er verwies ebenso darauf, dass unsere Mandantin über einen längeren Zeitraum bei dem Warenhaus beschäftigt war, ohne dass es zu vergleichbaren Vorkommnissen gekommen war. Rechtsanwalt Dietrich regte schließlich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, um auf diese Weise eine Verurteilung unserer Mandantin zu vermeiden. Der Staatsanwalt lehnte zunächst mit Hinweis auf die bei Begehung der Straftat zu Tage getretene - erhebliche kriminelle Energie? ab, konnte aber schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert.