Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
04. August 2014: Einstellung bei Diebstahl von Baumaterialien
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht / Fahrerflucht
31. Juli 2014: Einstellung nach Erlass eines Strafbefehls wegen Fahrerflucht
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung
29. Juli 2014: Einstellung bei Verwendung eines manipulierten Fahrscheins
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht
28. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich jedoch beim Gericht Zweifel an der vom Mandanten gegenüber der Polizei geschilderten Version vom Tatablauf wecken. Es gelang ihm darzustellen, dass es auch möglich sei, dass der Mandant lediglich verhindern wollte, dass die Polizei gegen einen Familienangehörigen ermittelt. Rechtsanwalt Dietrich regte schließlich an, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. In der mündlichen Hauptverhandlung wurde dieser Vorschlag vom Gericht und der Staatsanwaltschaft angenommen. Im Falle einer Verurteilung hätte unserem Mandanten Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe gedroht. Darüber hinaus wäre unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen worden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Sachbeschädigung
25. Juli 2014: Freispruch Vorwurf Sachbeschädigung
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht
23. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
000,00 - auch die Verfahrenskosten zu tragen gehabt. Zudem wäre die Verurteilung ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen worden.
Unsere Mandantin beauftragte jedoch Rechtsanwalt Dietrich mit der Mandatsübernahme. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und konnte durch verschiedene Anträge und Maßnahmen die Festsetzung eines frühen Hauptverhandlungstermins verhindern. Tatsächlich gelang es dem Gericht erst sechs Monate nach Erlass des Strafbefehls einen Hauptverhandlungstermin zu vereinbaren. Unsere Mandantin war zwischenzeitlich schwanger geworden und ließ sich eine schwangerschaftsbedingte Verhandlungsunfähigkeit ärztlich attestieren. Rechtsanwalt Dietrich schlug mit Verweis auf das Attest vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das daraufhin erfolgte Angebot des Gerichts, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7.000,00 - einzustellen, schlug Rechtsanwalt Dietrich aus und konnte dadurch erreichen, dass das Gericht die Geldauflage um weitere 4.500,00 - reduzierte. Unsere Mandantin muss nun lediglich 2.500,00 - an die Staatskasse zahlen und gilt weiterhin als nicht vorbestraft.