Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht
02. Juli 2014: Freispruch bei Vorwurf Fahrerflucht
Unser Mandant ist bereits wiederholt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Er hat noch nie einen Führerschein besessen. In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergaren bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant gefahren sei. Er habe vielmehr nur auf Bitten des Fahrers die Tasche aus dem Wagen geholt. Da vermeintliche Blutflecken am Airbag aufgefunden wurden, wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt und die Untersuchung der Blutflecken angeordnet.
Der Sachverständige konnte diese aber nicht auswerten. In einer weiteren mehrtägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht durch Zeugenbefragungen herauszufinden, ob unser Mandant gefahren sei. Aufgrund der Befragungen durch Rechtsanwalt Dietrich und des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs waren sich die Zeugen nicht mehr sicher, ob tatsächlich unser Mandant gefahren sei. Vielmehr konnte nur noch belegt werden, dass unser Mandant das Fahrzeug auf der Fahrerseite verlassen hatte. Dies reichte für eine Verurteilung nicht aus. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Trickdiebstahl
30. Juni 2014: Freispruch bei Vorwurf Trickdiebstahl
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht
25. Juni 2014: Einstellung bei Fahrerflucht und Fremdschaden von 7.000 -
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Betäubungsmittelerwerb
23. Juni 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Verstoß gegen BtMG (Kokainerwerb)
Rechtsanwalt Dietrich konnte dann anhand der Ermittlungsakte umfassend schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass die belastenden Beweismittel einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Deshalb durften die Beweismittel nicht gegenüber unserer Mandantin verwendet werden. Das Ermittlungsverfahren musste mangels Tatnachweis durch die Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Missbrauch von Kreditkarten
19. Juni 2014: Einstellung bei missbräuchlicher Nutzung einer Kundenkreditkarte
Sodann soll er jedoch mit der Karte auf Kosten seines ehemaligen Arbeitgebers bei einem Lebensmittelgroßhändler über einen längeren Zeitraum Waren im Gesamtwert von über 4.100,00 - für seinen eigenen Bedarf eingekauft haben.
Bei einem Einkauf war einer Kassiererin des Lebensmittelmarktes aufgefallen, dass die Kundenkarte zwischenzeitlich gesperrt worden war. Sie hatte daraufhin die Direktion des Hotels unterrichtet und eine Personenbeschreibung abgegeben. Unser Mandant soll dann aufgrund der Personenbeschreibung von einem Mitarbeiter seines ehemaligen Arbeitgebers gegenüber der Polizei identifiziert worden sein.
Nachdem gegen unseren Mandanten aufgrund der Identifizierung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, wendete er sich hilfesuchend an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass trotz der Identifizierung in diesem Fall nicht automatisch auf unseren Mandanten als Täter geschlossen werden könne, da der ehemalige Arbeitgeber auch lediglich aufgrund der Kundenkartenummer davon ausgegangen sein könnte, dass es sich bei dem Einkäufer um unseren Mandanten gehandelt haben müsse. Da sich der Tatvorwurf somit nicht mehr auf die Identifizierung unseres Mandanten durch die Hoteldirektion stützen ließ und ein Nachweis über die Täterschaft unseres Mandanten nicht durch andere Beweismittel erbracht werden konnte, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich letztlich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl
16. Juni 2014: Einstellung des Verfahrens bei Kaufhausdiebstahl
Nach Aussage der Detektive hatte sich herausgestellt, dass aus den Bekleidungsstücken zudem die Sicherheitsetiketten entfernt worden waren. Durch die herbeigerufene Polizei sind dann bei unserer Mandantin eine Warenentsicherungszange und ein Seitenschneider gefunden worden.
Rechtsanwalt Dietrich konnte der Amtsanwaltschaft ein positives Bild von unserer Mandantin vermitteln. Aufgrund seiner Schilderung der besonderen Lebensumstände unserer Mandantin war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung einzustellen und somit eine Verurteilung unserer bislang straffrechtlich nicht in Erscheinung getreten Mandantin erfolgreich abwenden.