Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung
28. April 2014: Geldstrafe trotz doppelten Bewährungsbruchs
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht
03. April 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Unfallflucht
Zunächst klärte Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten darüber auf, dass er nicht verpflichtet sei, mit seinem PKW bei der Polizei zu erscheinen. Die Polizei suchte deshalb mehrere Monate vergeblich nach dem Fahrzeug. Im Rahmen einer sogenannten Konfliktverteidigung legte Rechtsanwalt Dietrich gegen alle polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Maßnahmen Rechtsmittel ein. Aufgrund dieser Rechtsmittel verzögerte sich das Verfahren und es konnte mit dem Zeugen erst nach 1 ½ Jahren eine Videogegenüberstellung durchgeführt werden. Der Zeuge konnte in dieser Gegenüberstellung unseren Mandanten nicht als Fahrer identifizieren. Deshalb musste das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten durch die Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweis eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht
14. März 2014: Bewährung im Berufungsverfahren
Im Berufungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Tat bereits mehr als ein Jahr zurückliegen würde und sich die Lebensumstände unseres Mandanten deutlich verbessert hätten. Das Landgericht Berlin hob deshalb das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung ausnahmsweise nochmals zu Bewährung ausgesetzt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Anlagebetrug
07. März 2014: Verfahrenseinstellung bei Anlagebetrug mit Schaden von über 500.000,00 -
In einer mehrtägigen Hauptverhandlung befragte Rechtsanwalt Dietrich die Anleger. Insbesondre sollten sie darlegen, welche konkreten Handlungen unsere Mandantin vorgenommen habe. Im Ergebnis wandten sich die Anleger erst mit Beschwerden an unsere Mandantin bezüglich der mangelnden ¬¬Rückzahlung der Beträge. Beim Vertragsabschluss war sie nicht anwesend. Im Rahmen der Beschwerden vertröstete unsere Mandantin regelmäßig die Anleger. Rechtsanwalt Dietrich legte deshalb vor dem Landgericht Berlin dar, dass nicht auszuschließen sei, dass unsere Mandantin auch als Geschäftsführerin keine Kenntnis von der Vertragsgestaltung und Vertragsausführung hatte.
Das Landgericht Berlin war deshalb bereit, dass Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung von 300,00 - einzustellen. Gedroht hatte eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Trunkenheit im Verkehr
05. März 2014: Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nach Trunkenheitsfahrt
Er wies insbesondere darauf hin, dass es aufgrund des Zeitablaufs zwischen der Fahrt und der Blutentnahme nicht mehr sicher geklärt werden könne, welche Alkoholisierung unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt gehabt habe. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Fahrfehler nicht auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen seien. Die Amtsanwältin war zunächst bereit, die Fahrerlaubnis wieder auszuhändigen. Sie bestand aber auf einer Anklage. Nach Anklageerhebung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals gegenüber dem Gericht dar, warum der Nachweis einer Alkoholisierung und etwaiger alkoholbedingten Fahrfehler nicht möglich sei. Das Gericht lehnte deshalb die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Warenkreditbetrug
28. Februar 2014: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf des Warenkreditbetrugs
Im Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen teilte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit, dass mehrere Personen über das betroffene Girokonto verfügungsbefugt waren.
Nach Durchsicht der Verfahrensakte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass die Unterschrift auf dem Kassenbon weder unserem Mandanten noch einem seiner verfügungsbefugten Angehörigen eindeutig zuzuordnen war. Zudem ergab sich aus der Akte nicht, ob unser Mandant Kenntnis von der fehlenden Kontendeckung hatte, weshalb Zweifel an der Täuschungsabsicht unseres Mandanten bestanden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher unter Hinweis auf obige Punkte die Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren eine Woche später antragsgemäß ein.