Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2018

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

18. Januar 2018: Besitz von Kinderpornografie – Verfahrenseinstellung

Durch gezielte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt geriet unser Mandant in den Verdacht des unerlaubten Besitzes von kinderpornografischen Schriften. Im Rahmen einer daraufhin veranlassten bundesweiten Großrazzia von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde auch die Wohnung unseres Mandanten in dessen Abwesenheit durchsucht. Dabei konnten mehrere Datenträger mit kinderpornografischem Material sichergestellt werden.

Mit der polizeilichen Mitteilung über die durchgeführte Durchsuchung und dem entsprechenden ausgehändigten Durchsuchungsbeschluss wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat Rechtsanwalt Dietrich um anwaltlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst das vorläufige Ermittlungsergebnis anhand der angeforderten Akte aus und wandte sich im weiteren Verlauf wiederholt an die zuständige Staatsanwaltschaft. In seinen Schriftsätzen reagierte Rechtsanwalt Dietrich im Interesse unseres Mandanten auf weitere Entwicklungen in dem Strafverfahren. Schließlich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da es zu keiner Verurteilung kam, wurde ein Eintrag in das Bundeszentralregister verhindert. Das Führungszeugnis unseres Mandanten ist weiterhin leer.

Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Januar 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Anklageschrift zugestellt. In der Anklageschrift wurde unseren Mandanten an vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten das vermeintliche Tatopfer in Berlin Neukölln auf offener Straße verprügelt zu haben. Gemeinsam sollten unser Mandant und sein Bekannter solange auf das vermeintliche Tatopfer eingeschlagen haben, bis dieses zusammengebrochen ist.

 Nachdem das vermeintliche Tatopfer am Boden lag, soll weiter gegen den Oberkörper getreten worden sein. Hintergrund der körperlichen Auseinandersetzung sollen persönliche Differenzen gewesen sein. Die unmittelbar am Tatort erschiene Polizei leitete deshalb unmittelbar gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung konnte das Gericht nicht mehr sicher das Tatgeschehen aufklären. Insbesondere räumte das vermeintliche Tatopfer aufgrund der Befragung von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass es bei der Polizei teilweise die Unwahrheit gesagt habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung als Mindeststrafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln

09. Januar 2018: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts auf unerlaubten Erwerb von synthetischen Drogen und verbotenen Arzneimitteln

Aufgrund von Ermittlungen des Zollfahndungsamtes München geriet unser Mandant in Verdacht, über das Internet verschiedene synthetische Drogen und verbotene Arzneimittel im Gesamtwert von über 400 € aus dem Ausland erworben zu haben. Weil unser 18-jähriger Mandant aus diesem Grunde nicht nur schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Nachteile für seinen weiteren Ausbildungs- und Berufsweg befürchtete, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der zuständigen Ermittlungsbehörde auf und forderte die Ermittlungsakte an, welche er nach Erhalt umfassend auswertete.

Nach Durchsicht der Akte beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schriftsatz darauf hin, dass der Betäubungsmittelerwerb durch unseren Mandanten überhaupt nicht bestätigt wurde, sondern sich allein auf eine Vermutung des Zollamtes in München stützt. Zudem gehe aus der Akte auch nicht hervor, ob es sich bei den beschriebenen Substanzen überhaupt um Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt. Schließlich hob Rechtsanwalt Dietrich noch einmal deutlich hervor, dass bei unserem Mandanten auch keine Betäubungsmittel sichergestellt wurden. Aus diesen Gründen bestehe gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.