Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2017

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht

24. November 2017: Gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht – Einstellung in Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen mehrere Beschuldigte eine Strafsache wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Beschuldigten hatten den ihnen unbekannten Geschädigten auf offener Straße in Berlin Wedding körperlich angegriffen.

Dem Geschädigten wurde insbesondere wiederholt ein Metallschlagstock auf den Kopf geschlagen. Er erlitt neben Platzwunden ein Schädel Hirn Träume und multiple Prellungen und Schwellungen. Unmittelbar nach der Tat wurde wegen versuchten Totschlags ermittelt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres 20-jährigen Mandanten gehandelt hat. Mittlerweile sei auch ein Jahr seit der Tat vergangen. Das Jugendgericht war deshalb bereit, das Verfahren nach Jugendstrafrecht gegen Ableistung von 60 Sozialstunden einzustellen. Im Falle der Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte eine Freiheitsstrafe von ca. drei Jahren gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

23. November 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung von Polizeibeamten

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Zuvor war unser Mandant in Berlin-Neukölln von Polizeibeamten kontrolliert worden und hatte seinen Unmut über die Maßnahme unmissverständlich geäußert, wobei er die Polizeibeamten auch duzte. Auf die Vorladung der Polizei reagierte unser Mandant nicht.

Nachdem das Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten erlassen hatte, beauftragte dieser Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nach erfolgter Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht machte Rechtsanwalt Dietrich die Umstände der Tat deutlich. Dabei stellte er klar, dass unser Mandant ohne konkreten Anlass überprüft worden war. Weil unser Mandant darüber nicht erfreut war, äußerte er sich zwar unsachlich, jedoch vielmehr bezogen auf die polizeiliche Maßnahme als gegen die eingesetzten Beamten persönlich. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich nachweisen, dass sich unser Mandant bereits seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung befand, die auch den regelmäßigen Einsatz von verschreibungspflichtigen Medikamenten umfasste. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant unter dem Eindruck der polizeilichen Überprüfung befürchtete, der Besitz von verschreibungspflichtigen Medikamenten könne ihm zum Verhängnis werden. Unser Mandant sei von den Gesamtumständen der Situation überreizt gewesen und hat sich daher zu unstatthaften Äußerungen hinreißen lassen. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein, wobei es die Höhe der monatlichen Raten antragsgemäß relativ niedrig ansetzte.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

20. November 2017: Verdacht auf Betriebsdiebstahl über 4.600 € – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde verdächtigt, unter Ausnutzung seiner beruflichen Zutrittsberechtigung aus einem Warenlager in Berlin-Rudow mehrere Smartphones im Gesamtwert von über 4.600 € gestohlen zu haben. Anschließend soll er die Smartphones über das Internet verkauft haben. Unser Mandant war dringend tatverdächtig, weil sich anhand der Überprüfung der Seriennummern der Verkauf eines der gestohlenen Geräte mit einer Überweisung an unseren Mandanten in Verbindung bringen ließ. Als dann die Wohnräume und der Arbeitsplatz unseres Mandanten gründlich von der Polizei durchsucht und sein PC beschlagnahmt wurden, wandte sich unser Mandant sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn als Verteidiger.

Um das Ergebnis der Ermittlungen bewerten zu können, bat Rechtsanwalt Dietrich zunächst um Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich nannte mehrere Aspekte, weshalb die in der Akte aufgeführten Anhaltspunkte nicht ausreichen würden, um einen Tatnachweis gegen unseren Mandanten zu führen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die ermittelten Seriennummern der Smartphones auch durch eine fehlerhafte Eintragung von Leerverpackungen in das Computersystem zu den Unstimmigkeiten geführt haben könnten.

Die Strafverfolgungsbehörden wollten sich von den entlastenden Umständen jedoch nicht überzeugen lassen, sodass das Amtsgericht kurz darauf einen Strafbefehl erließ – nun wegen Diebstahls nur noch eines Smartphones. Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch und wandte sich nun direkt an das Amtsgericht. Mit seinem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich bei dem Gericht erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.

Jedoch wurde unserem Mandanten auch nach der Verfahrenseinstellung der beschlagnahmte PC nicht herausgegeben. Auf seine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft erhielt unser Mandant lediglich den Hinweis, dass die Akte bereits archiviert sei. In der Folge wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft und verlangte nachdrücklich die Herausgabe des Rechners. Schließlich kam man der Aufforderung von Rechtsanwalt Dietrich nach und gab unserem Mandanten den Computer zurück.

16. November 2017: Gewaltsame Ausschreitungen gegen Demonstrationsteilnehmer – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von einem Polizeibeamten beobachtet, wie er auf einer Demonstration eine Flasche in Richtung von Gegendemonstranten schleuderte. Daraufhin wurde unser Mandant festgenommen. Die Polizei ging von einer politisch motivierten Tat aus und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Landfriedensbruchs ein.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt worden war und sich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant nicht aus politischen Gründen am Ort der Demonstration gewesen ist, sondern sich vielmehr auf dem Weg zu einer Hochzeit befand und zufällig in die aufgebrachte Menschenmenge geriet. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass unser Mandant zuvor selbst von der Flasche getroffen worden war und diese dann aus Verärgerung zurückgeworfen hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich anhand der Ermittlungsakte nicht beweisen ließe, dass die Flasche entsprechend der Aussage des Polizeibeamten tatsächlich auch gefüllt gewesen war. Zudem wurde eine Schadensverursachung durch die geworfene Flasche nicht beobachtet. Rechtsanwalt Dietrich betonte, dass unser Mandant auch zuvor noch nicht polizeilich auffällig gewesen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung ein.

Fachanwalt Strafrecht: Freispruch bei Unfallflucht

13. November 2017: Freispruch bei Vorwurf Fahrerflucht und Fremdschaden von fast 3.000,00 €

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim warf unserem Mandanten vor, mit seinem PKW in eine Gartenmauer gefahren zu sein und diese hierdurch zerstört zu haben. Es soll ein Fremdschaden von fast 3.000,00 € entstanden sein. Bereits im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft Hildesheim von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung zu überzeugen.

Aufgrund des für die Staatsanwaltschaft Hildesheim eindeutigen Beweisergebnisses war sie hierzu nicht bereit. Hinzu kamen Vorstrafen unseres Mandanten, insbesondere wegen Trunkenheit im Verkehr (Alkohol am Steuer) und mehrere Eintragungen im Verkehrszentralregister. Deshalb wurde unserem Mandanten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim durch das Amtsgericht Peine die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Polizei nahm unserem Mandanten den Führerschein ab. Weiterhin wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung machte unser Mandant auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich weiterhin keine Angaben. Da sich in der dann durchgeführten Beweisaufnahme ein Tatnachweis als schwierig herausstellte, verlangte die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Vernehmung eines weiteren bisher nicht geladenen Zeugens. Dieser wurde kurzfristig telefonisch nachgeladen und erschien kurze Zeit später beim Gericht. Dieser Zeuge konnte zur Überführung unseres Mandanten nichts beitragen. Deshalb wurde unser Mandant, entsprechend des Antrags von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen. Den Führerschein hat unser Mandant unmittelbar im Gerichtssaal wiedererhalten.

 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

10. November 2017: Fälschung von Bewerbungsunterlagen – Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte sich im Online-Verfahren um eine Anstellung bei einer großen deutschen Bank beworben und dabei unechte Abschlusszeugnisse eingereicht. Aufgrund dessen leitete die Staatsanwaltschaft Itzehoe ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein und ordnete die Durchsuchung der Wohnung an. Jedoch konnten die Behörden den Aufenthaltsort unseres Mandanten zunächst nicht ermitteln. Erst mehrere Monate später wurde unser Mandant bei seiner Einreise am Flughafen München kontrolliert und durch die Bundespolizei festgesetzt. 

Im Zuge der Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der eingereichten Dokumente. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Bank kein Schaden entstanden ist, die Ermittlungsmaßnahmen unseren Mandanten jedoch stark belasteten. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ließ sich auf eine vorläufige Einstellung gem. § 153a StPO ein, forderte als Geldauflage jedoch einen vierstelligen Betrag, der innerhalb von fünf Monaten zu zahlen sein sollte. Aufgrund verschiedener Umstände geriet unser Mandant wenig später aber in Zahlungsschwierigkeiten, sodass die erreichte Verfahrenseinstellung zu scheitern drohte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend an die Staatsanwaltschaft, machte die finanziellen Schwierigkeiten unseres Mandanten deutlich und konnte im Ergebnis eine Wiederaufnahme der Ermittlungen verhindern. Zudem erreichte Rechtsanwalt Dietrich eine Absenkung des monatlich zu zahlenden Betrages. Als unser Mandant wiederholt in Zahlungsverzug geriet, gelang es Rechtsanwalt Dietrich erneut, die Staatsanwaltschaft trotz ihrerseits geäußerter „großer Bedenken“ von einer Fristverlängerung zu überzeugen und die angepasste Ratenzahlung weiterhin zu akzeptierten. Im Ergebnis gelang trotz der schwierigen Umstände mit Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich die endgültige Einstellung des Strafverfahrens.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreiten von Kinderpornografie

08. November 2017: Verdacht auf Verbreitung von kinderpornografischen Schriften – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte Hinweise darauf, dass unser Mandant kinderpornografisches Material im Internet verbreitete. Daher ersuchte das BKA die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz, diesen Hinweisen nachzugehen. Aufgrund eines vom Amtsgericht Landau in der Pfalz erlassenen Durchsuchungsbeschlusses wurde die Wohnung unseres Mandanten durchsucht. Bei der Durchsuchung der Wohnräume waren jedoch keine der dort gemeldeten Personen anwesend. Daher wurden keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Unmittelbar nach der Wohnungsdurchsuchung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich aus Berlin mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz angefordert und durchgesehen hatte, konnte er darlegen, dass anhand des Ermittlungsergebnisses nicht geklärt ist, wer in dem Mehrpersonenhaushalt unseres Mandanten kinderpornografische Daten aus dem Internet heruntergeladen bzw. dort verbreitet hatte. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.