Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
22. Juni 2022: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass schon nicht geklärt war, ob sich tatsächlich Betäubungsmittel in der Wohnung unseres Mandanten befunden haben. Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte bei der Polizei angegeben, sie habe ein weißes Pulver in dessen Wohnung vorgefunden. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass es sich hierbei jedoch auch um Reste von Waschmittel, Medikamenten oder anderen im Haushalt üblicherweise verfügbaren Sachen handeln könne, da das Pulver kriminaltechnisch nicht untersucht worden war. Doch auch wenn es sich bei dem Pulver um Betäubungsmittel handeln sollte, sei ein Besitz unseres Mandanten nicht nachgewiesen, da es zahlreiche andere Personen gab, die Zugang zu der Wohnung unseres Mandanten gehabt hatten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
17. Juni 2022: Strafverfahren wegen Betruges gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte trug Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin alle Bedenken vor und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es nicht geklärt sei, dass unsere Mandantin überhaupt von der Beschäftigung ihres Sohnes wusste. Dieser war lediglich zehn Stunden in der Woche beschäftigt, auch wurde sein Gehalt nur auf sein eigenes Konto überwiesen. Es ist außerdem keinesfalls unüblich, dass junge Erwachsene ihren Eltern derartige Informationen nicht ohne weiteres mitteilen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den stark beeinträchtigten Gesundheitszustand unserer Mandantin im vermeintlichen Tatzeitraum. Darüber hinaus sei auch das Maß der Schuld unserer Mandantin gering, da diese den ausstehenden Betrag umgehend an das Jobcenter zurückgezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das geführte Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldbuße ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
08. Juni 2022: Ermittlungsverfahren wegen Betruges mit gefälschter Fahrkarte eingestellt
Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und regte nach Einsicht der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle kooperativ verhalten hatte und dem Fahrausweisprüfer die umgehende und korrekte Aufnahme seiner Daten ermöglicht hatte. Auch wies er darauf hin, dass der Schaden (60 Cent) vorliegend als gering zu betrachten ist und dass unser Mandant das von der S-Bahn geforderte erhöhte Entgelt ebenfalls bereits gezahlt hat. Rechtsanwalt Dietrich trug auch vor, dass das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren sowie das pädagogische Gespräch im Beisein der Eltern unseres Mandanten für diesen eindrücklich gewesen sind. Die Staatsanwaltschaft Cottbus schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
02. Juni 2022: Vorwurf der einfachen Körperverletzung mittels einem Faustschlag – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages
Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt hatte, nahm er Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich umgehend an die Staatsanwaltschaft. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten trotz hinreichenden Tatverdachts gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
25. Mai 2022: Ladendiebstahl - Einstellung des Strafverfahrens bei Bulimie und Essstörungen
Rechtsanwalt Dietrich fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Er verwies dabei insbesondere auf den Gesundheitszustand unserer Mandantin, die bereits seit längerer Zeit an Bulimie und an einer Anpassungsstörung litt. Auch absolvierte unsere Mandantin eine Ausbildung, wo sie nur wenig Geld verdiente und ihr keine sichere Zukunftsperspektive geboten werden konnte. Zum Tatzeitpunkt war unsere Mandantin von krankheitsbedingten Essanfällen und Versagensängsten geprägt und sah sich schließlich dazu gedrungen, Lebensmittel zu stehlen. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass sich unsere Mandantin nach dem Vorfall umgehend stationär behandeln ließ und sich in psychotherapeutische Behandlung begab. Zudem konnte sich unsere Mandantin zwischenzeitlich ihren langersehnten Berufswunsch erfüllen, da sie eine Anstellung als Erzieherin an einer Grundschule gefunden hatte. Dennoch lehnte das Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens mit Verweis auf die bisherige Verurteilung und Einstellung ab und verurteilte unsere Mandantin in der Hauptverhandlung zunächst wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich jedoch Berufung ein. In der Berufungsinstanz wies Rechtsanwalt Dietrich dann erneut auf die prekäre gesundheitliche Situation unserer Mandantin und die Stabilisierung ihrer Lebensumstände hin und konnte das Landgericht Berlin schließlich von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage überzeugen.
Für unsere Mandantin war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung, da sie befürchtet hatte, die Anstellung an der Grundschule bei einer weiteren Eintragung ins Vorstrafenregister wieder zu verlieren.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
17. Mai 2022: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt
Nach Auswertung der Akte beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass kein hinreichender Tatnachweis geführt worden war. Zunächst war nicht bewiesen worden, dass der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin überhaupt so viel Bargeld in einem Umschlag unter seinem Bett besaß. Auch konnte nicht geklärt werden, wann es zu einem Verlust des Geldes gekommen sein sollte. Zudem war es nicht ausgeschlossen, dass eine andere Person das Bargeld gestohlen hat, da unsere Mandantin nicht die einzige Person war, die zu der Wohnung ihres ehemaligen Lebensgefährten Zugang hatte. Außerdem konnte das gegenständliche Bargeld auch nicht bei unserer Mandantin aufgefunden werden. Bei Auswertung der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich vielmehr der Verdacht auf, dass sich der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin mit der Belastung bei dieser für die Trennung rächen wollte, da unsere Mandantin sich unerwartet von diesem getrennt hatte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
12. Mai 2022: Gefälschter Corona Impfausweis – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass die Impfung nicht ausgeführt wurde und es sich stattdessen um einen Systemfehler mit der Chargennummer handelt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein.