Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
11. Mai 2022: Waren im Wert von 6.000,00 € bestellt und nicht bezahlt – Einstellung des wegen Betruges geführten Strafverfahrens mangels Tatnachweis
Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt und Akteneinsicht erhalten hatte, wandte er sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Bestellungen ausschließlich von dem ehemaligen Mitbewohner unseres Mandanten getätigt worden waren. Dafür sprachen die bei der Bestellung genutzten Emailadressen und die Personenbeschreibungen der Auslieferer von der die Waren annehmenden Person. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Identität unseres Mandanten missbraucht wurde und der ehemalige Mitbewohner unseres Mandanten ganz bewusst versucht hatte, die Bestellungen unserem Mandanten zuzuschieben. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der ehemalige Mitbewohner unseres Mandanten bereits vorbestraft war und die Verkäufer der Schränke sowie unseren Mandanten bedroht hatte.
Die Staatsanwaltschaft Berlin war von den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
03. Mai 2022: Grafikkarte im Media Markt eingesteckt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach Einspruch gegen Strafbefehl
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Diebstahls wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Leipzig als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach Auswertung der Akte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine höhere Geldauflage einzustellen. Dabei verwies er darauf, dass unser Mandant sich zum Tatzeitpunkt in einer extremen beruflichen Belastungssituation befand und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Da es sich um eine nicht gerade günstige Grafikkarte gehandelt hatte, war die Staatsanwaltschaft Leipzig jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Sie verfasste vielmehr einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Leipzig unterzeichnete. Der Mandant sollte durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich fristgerecht Einspruch ein und nahm nochmal Einsicht in die Ermittlungsakte. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht und trug alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen erneut vor. Das Amtsgericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen und von einer Hauptverhandlung abzusehen. Unser Mandant war erleichtert, dass das Verfahren trotz des Strafbefehls ohne Verurteilung abgeschlossen werden konnte und er weiterhin nicht vorbestraft ist.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
27. April 2022: Falsche Empfehlungsschreiben beim LaGeSo eingereicht - Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt
In Sorge um seine Zukunft als Arzt in Deutschland kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei Auswertung der Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin bereits den Entwurf eines Strafbefehls gefertigt und diesen dem Amtsgericht übersandt hatte. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht zu erlassen und das Verfahren einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass einige der Ärzte bereit waren, die Hospitation seines Mandanten zu bestätigen. Außerdem zweifelte Rechtsanwalt Dietrich die Urkundenqualität der Schreiben an und legte dar, dass eine Verurteilung sowohl beruflich als auch aufenthaltsrechtlich erhebliche Konsequenzen für unseren Mandanten haben würde. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl
21. April 2022: Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und entwickelte eine Verteidigungsstrategie für die anstehende Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Einlassung vor, in der er die Vorwürfe bestritt und auf das Fehlverhalten der älteren Dame hinwies. Diese hatte unseren Mandanten gefragt, ob er ihre Wohnung streichen und sie ihm dafür 400,00 € geben könne. Da die Malerarbeiten sich aufgrund des desaströsen Zustandes der Wände hinzogen, wollte sie unseren Mandanten nicht mehr bezahlen. Daraufhin entstand eine verbale Auseinandersetzung, in der sich unser Mandant die 60,00 € nahm, die ohnehin an diesem Tag übergeben werden sollten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Untreue
13. April 2022: Strafverfahren wegen Untreue im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Mit einer Vorladung als Beschuldigte wegen Untreue wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seinem Schriftsatz auf die widersprüchlichen Angaben der älteren Dame, die selbst eingeräumt hatte, unserer Mandantin Geld als Dankeschön für ihre Tätigkeit gegeben zu haben. Darüber hinaus ergab sich aus der Ermittlungsakte nicht, dass unsere Mandantin die Abhebungen vorgenommen hatte. Anhand der Kontoauszüge arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zudem heraus, dass die ältere Dame ihren gesamten Lebensunterhalt mit Bargeld bestritten und deshalb selbst höhere Bargeldbeträge abgehoben haben musste. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass eine Verurteilung unserer Mandantin wegen Untreue nicht oder nur schwer gelingen würde und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Geldfälschung
05. April 2022: Ermittlungsverfahren wegen Geldfälschung mangels Tatnachweis eingestellt
Mit dem Protokoll der Durchsuchung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der ihn darüber aufklärte, dass es sich bei den Tatvorwürfen rund um das Inverkehrbringen von Falschgeld um Verbrechen handelt, die mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe geahndet werden. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich nach dem Gespräch mit unserem Mandanten umgehend als Verteidiger an und erhielt Einsicht in die Ermittlungsakte. Er verfasste einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Absicht unseres Mandanten, das Falschgeld tatsächlich zur Zahlung zu verwenden, anzweifelte. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant vor seinen Angaben zur Sache nicht über seine Rechte als Beschuldigter belehrt worden war und seine Aussage deshalb nicht verwertbar sein würde. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl
30. März 2022: Verfahren wegen Diebstahls trotz einschlägiger Vorbelastungen im Ermittlungsverfahren ohne Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger unserer Mandantin an und wertete in einem Gespräch mit ihr die Ermittlungsakte aus. Danach wandte er sich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Mainz und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Geringfügigkeit mit oder ohne die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die angespannte gesundheitliche und persönliche Situation unserer Mandantin zur Tatzeit. Die Staatsanwaltschaft war schließlich dazu bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage einzustellen.