Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Steuerhinterziehung
25. März 2022: Einstellung des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung gegen eine geringe Geldauflage im Ermittlungsverfahren
Mit der Vorladung als Beschuldigte wegen Steuerhinterziehung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und erklärte ihm die Situation. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daraufhin Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft sorgfältig aus. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er darauf hinwies, dass unserer Mandantin sich beim Bürgeramt ausdrücklich danach erkundigt hatte, ob sie weitere Abmeldung vornehmen müsse. Dies hatte das Bürgeramt verneint und ihr mitgeteilt, dass die Abmeldung zentral an alle Behörden weitergegeben werden würde. Unsere Mandantin hatte sich auf dies Auskunft verlassen. Trotz eines Nachsendeauftrages hatte sie die Post der Familienkasse zu der Überzahlung nicht erhalten. Aufgrund der umfangreichen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Steuerhinterziehung gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Betrug in 19 Fällen
21. März 2022: Einstellung des Verfahrens in der Berufungshauptverhandlung gegen Schadenswiedergutmachung und Zahlung einer Geldauflage
Weil sie sich vom Gericht zu hart bestraft fühlte, wandte sich unsere Mandantin mit der Verurteilung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ein und nahm Einsicht in die Verfahrensakte. In einem Schriftsatz an das Landgericht Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Wiedergutmachung des Schadens einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die damals schwierige Lebenssituation unserer Mandantin, die an einer Depression erkrankt war. Dass sich unsere Mandantin in der Zwischenzeit stabilisiert hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Landgericht Berlin mit einem ärztlichen Attest belegen. Dennoch war das Landgericht zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Berufungshauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Taten nur aufgrund ihrer psychischen Verfassung begangen hatte und eine Bestrafung nicht zielgerichtet sein würde. Das Verfahren wurde aufgrund der Überzeugungsarbeit von Rechtsanwalt Dietrich schließlich gegen die Schadenswiedergutmachung und eine Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Entziehung elektrischer Energie
15. März 2022: Starkmagnet am Stromzähler – Einstellung des Strafverfahrens
Im Laufe der Ermittlungen ergänzte die Staatsanwaltschaft Berlin den Tatvorwurf noch um Betrug gemäß § 263 StGB und Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Anschließend legte er in einem umfangreichen Schriftsatz unter Verweisung auf die juristische Fachliteratur dar, weshalb eine Verurteilung unseres Mandanten hier nicht in Betracht käme und wies auf die schwierige Beweislage hin. In dem konkreten Fall sei ein etwaiges strafbares Verhalten auch aus rechtlichen Gründen schwer nachweisbar. Aufgrund der umfangreichen Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Unser Mandant musste als Gegenleistung lediglich einen geringen Geldbetrag zahlen.
Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / Fahren ohne Fahrerlaubnis
10. März 2022: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen – trotz offener Bewährungsstrafen erneute Bewährung erreicht
Es gab zahlreiche Beweismittel, die den Tatvorwurf stützten. Zudem belasteten mehrere Zeugen unseren Mandanten schwer. Die Staatsanwaltschaft Stendal erhob die Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Burg, weil eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe im Raum stand. In der Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Situation für unseren Mandanten trotz aller gegen ihn sprechenden Umstände günstig zu beeinflussen. Durch seine Verteidigungsstrategie konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft schließlich davon zu überzeugen, dass eine erneute Bewährungsstrafe hier eine ausreichende Sanktion für das angeklagte Verhalten sei. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.
Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
07. März 2022: Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe – Kurze Bewährungsstrafe
In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis von der Waffe hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Umstände der Sozialisierung unseres Mandanten hin und konnte das Gericht davon überzeugen, dass hier ein minder schwerer Fall anzunehmen sei. Das Gericht folgte der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
03. März 2022: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach Verfolgung eines Mannes – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Da bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als erfahrenen Strafverteidiger. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei der Auswertung der Ermittlungsakte und Gesprächen mit unseren Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass das vermeintliche Opfer eine Bekannte unseres Mandanten vergewaltigt und Nacktbilder von dieser gemacht hatte, um sie damit zu weiteren sexuellen Handlungen zu erpressen. Unser Mandant wollte die Bilder gemeinsam mit den Mitangeklagten löschen.
Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er darlegte, dass unser Mandant nicht als „Schubser“ identifiziert worden war und das vermeintliche Opfer aufgrund der Erpressung seiner Bekannten mit den Nacktbildern festhalten und der Strafverfolgung zuführen durfte. Das Gericht war jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es kam zu einer Hauptverhandlung. Durch die geschickte und konfrontative Befragung der Zeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche der Anklage herausarbeiten und verstärken. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung
23. Februar 2022: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt
Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte richtete sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant seit einiger Zeit an psychischen Problemen leidet. Zudem war er am Abend des Vorfalls auch gesundheitlich angeschlagen und angetrunken. Es sei zwar zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, jedoch sei nicht geklärt, dass unser Mandant seine Mitbewohnerin tatsächlich mit dem Tode bedroht haben soll. Auch den Videoaufnahmen, deren Verwertbarkeit ohnehin zweifelhaft ist, sei eine solche Bedrohung nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Dietrich legte auch dar, dass die Mitbewohnerin juristische Fachkenntnisse hat und es daher möglich sei, dass diese sich der Erforderlichkeit der Verbrechensandrohung bewusst war und die Todesdrohung daher hinzugefügt habe. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich unser Mandant seit dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Angesichts dessen war die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.