Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2015

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

06. August 2015: Diebstahl aus Briefkasten - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls geführt. Ihm wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, aus einem Briefkasten in Berlin Friedrichshain mit einem zuvor entwendeten Schlüssel wiederholt Post entwendet zu haben. Aufgrund der nicht beweisbaren Diebstahlshandlungen hatte das Landeskriminalamt Berlin eine Videokamera im Haus installiert. Auf den Videoaufnahmen konnten mehrere Diebstahlshandlungen dokumentiert werden. Nach Auffassung der Wohnungsinhaberin war unser Mandant auf den Videos erkennbar. Nach Akteneinsicht fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Stellungnahme und regte an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Trotz mehrerer Vorstrafen war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, entsprechend unseres Vorschlages das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung / 1. Mai-Demo

24. Juli 2015: Beleidigung von Polizeibeamten während einer 1. Mai - Demonstration - Einstellung

Unser Mandant soll im Rahmen einer 1. Mai-Demonstration in Berlin-Kreuzberg zwei zur Sicherung der Veranstaltung eingesetzten Polizeibeamten die Worte - Fick dich!? zugerufen haben. Die Polizeibeamten gaben in dienstlichen Erklärungen an, sie hätten sich durch die Äußerung unseres Mandanten in ihrer Ehre verletzt gefühlt. Entsprechend wurde unserem Mandanten vorgeworfen, sich wegen Beleidigung strafbar gemacht zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten erließ sodann Strafbefehl und verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe.

Nach Mandatsübernahme legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

In einem detaillierten Schriftsatz gab er zunächst an, die Staatsanwaltschaft habe es unterlassen, ihm zuvor Akteneinsicht zu gewähren. Zudem legte er einen Entschuldigungsbrief unseres Mandanten an die Polizisten vor. Außerdem führte er aus, dass die Äußerung unseres Mandanten insbesondere auf die hitzige Stimmung zurückzuführen gewesen sei. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich auch rechtliche Zweifel an der Einordnung des Ausspruchs unseres Mandanten als strafbare Beleidigung äußerte, waren das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an den gemeinnützigen Polizeiunterstützungsfond - Grüner Stern? einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft und war mit der raschen und straflosen Erledigung seines Strafverfahrens sehr zufrieden.

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl / Jugendstrafrecht

16. Juli 2015: Dreifacher Einbruchsdiebstahl - Einstellung gegen Sozialstunden

Die Eltern unseres Mandanten meldeten sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr Sohn eine Anklage wegen dreifachen Einbruchsdiebstahls erhalten hatte. Der Termin zur Hauptverhandlung stand auch bereits fest. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb zeitnah Akteneinsicht und besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Jugendrichter. Trotz des erheblichen Tatvorwurfs wollte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere gegenüber dem Jugendrichter dar, dass unser Mandant durch das Strafverfahrens stark beeindruckt worden ist. Der Jugendrichter wollte eine Einstellung zunächst nicht zusichern, sondern verwies auf die Hauptverhandlung. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals gegenüber dem Jugendrichter und dem Staatsanwalt die positive Entwicklung unseres Mandanten dar. Nach einer längeren Verhandlung war schließlich auch die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

08. Juli 2015: Beleidigung - Einstellung ohne Auflagen trotz mehrfacher Vorverurteilung und aktueller Bewährung

Gegen unseren Mandanten, einen Hundehalter aus Berlin-Neukölln, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Diesem lag zugrunde, dass der Hund unseres Mandanten an einem Herbst-Nachmittag in Berlin-Kreuzberg einen Rollstuhlfahrer angebellt haben soll. Der Rollstuhlfahrer soll sich aufgrund des Hundegebells derart erschreckt haben, dass er versehentlichen einen Passanten überfuhr und einige Meter über den Asphalt zog. Der Passant war sehr verärgert und forderte unseren Mandanten auf, - Verantwortung zu übernehmen?. Daraufhin soll sich unser Mandant nicht entschuldigt, sondern den Passanten u. a. mit den Worten - Opfer?, - Schwuchtel?, - Wichser? sowie - Arschloch? beleidigt haben.

Der Passant stellte Strafantrag.

Nach Mandatsübernahme nahm Rechtsanwalt Dietrich sogleich Kontakt zur Amtsanwaltschaft auf. In einem persönlichen Gespräch konnte er die Amtsanwältin davon überzeugen, dass unser Mandant am tatgegenständlichen Herbstnachmittag nicht in Kreuzberg war und mit der Angelegenheit nichts zu tun hatte. Darüber hinaus besprach Rechtsanwalt Dietrich mit der Amtsanwältin den Umstand, dass es, sollte sich das Geschehen dennoch wie vorgeworfen zugetragen haben, ohnehin an einem besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung fehle, da sich der Hundehalter in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe und sein spontaner Ausspruch auf die Kenntnisnahme des Unfalls und die Sorge um seinen Hund zurückzuführen gewesen sei.

Die Amtsanwältin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug

03. Juli 2015: eBay-Betrug - Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei eBay ein iPad eingestellt zu haben und das Gerät nach Zahlungseingang auf dem Konto des Bruders unseres Mandaten nicht an den Höchstbietenden versandt, sondern für sich behalten und sich auf diese Weise wegen Betrugs strafbar gemacht zu haben. Der Geschädigte konnte im Rahmen der Anzeige bei der Polizei einen umfangreichen E-Mail-Schriftverkehr vorlegen, den er mit unserem Mandanten geführt haben will. Dabei setzte sich die E-Mail-Adresse aus dem Vor- und Nachnamen unseres Mandanten zusammen.

Nach Vorladung durch die Polizei machte unser Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch und vereinbarte einen Termin in der Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und erhielt alsbald die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich stellte fest, dass es der Polizei nicht möglich war, die E-Mail-Adresse, mit welcher die umfangreiche - und für Betrugsfälle typische - vertröstende? - Korrespondenz geführt worden war, in Bezug auf ihren Inhaber zu verifizieren.

In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich zudem dar, dass das Konto nicht dem Bruder unseres Mandanten gehörte, sondern einem Dritten, der vor einigen Jahren einmal bei unserem Mandanten gewohnt hatte und seitdem wiederholt wegen unklarer Zahlungseingänge auf seinem Konto aufgefallen war. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich war unser Mandant nach alldem der vorgeworfenen Straftat nicht hinreichend verdächtig. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Auffassung an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung / Untreue / Diebstahl

29. Juni 2015: Vorwurf Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Diebstahl - Freispruch

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem sie eine Anklage wegen Betrug , Urkundenfälschung, Diebstahl und Untreue erhalten hatte. Dieser Anklage lag zugrunde, dass unsere Mandantin von ihrem ehemaligen Lebensgefährten angezeigt worden war, mehrere Straftaten zu seinen Lasten begangen zu haben. Der ehemalige Lebensgefährte soll z.B. unserer Mandantin 4.000,00 - übergeben haben, weil sie ihm eine gefälschte Kündigung ihres Wohnungsvermieters wegen Zahlungsrückständen vorgelegt habe. Durch die Übergabe des Geldes sollte die Kündigung abgewendet werden. In Wirklichkeit bestanden keine Zahlungsrückstände.

Die gefälschte Kündigung und die Aussagen einer ehemaligen Freundin unsere Mandantin belasteten unsere Mandantin stark.

Die ehemalige Freundin bestätigte, bei dem Gespräch zwischen Mandantin und ehemaligen Lebenspartner anwesend gewesen zu sein. Unsere Mandantin hatte auch die Buchhaltung für den Betrieb ihres ehemaligen Lebenspartners übernommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll sie fast 15.000,00 - veruntreut haben. Die Beträge wurden an drei Tagen vom Geschäftskonto auf das Konto unsere Mandantin überwiesen. Nach der Trennung von ihrem ehemaligen Lebenspartner soll unsere Mandantin noch Gegenstände im Werte von mehreren tausend Euros aus der Firma entwendet haben. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin intensiv auf die anstehende Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass sich unsere Mandantin entgegen der Ausführungen des ehemaligen Lebensfährten von ihm getrennt habe. Da der Lebensgefährte diese Trennung nicht verkraftet habe, habe er angefangen, unsere Mandantin zu stalken und ihr Straftaten vorzuwerfen. Auch habe er die ehemalige Freundin unserer Mandantin wohl bestochen. Es lag somit keine Urkundenfälschung und Betrug vor. Die Überweisungen seien erfolgt, weil der Lebensgefährte Verbindlichkeiten gegenüber unsere Mandantin in dieser Höhe hatte. Eine Untreue habe somit nicht vorlegen, vielmehr sei lediglich die Forderung erfüllt worden. Auch lag kein Diebstahl vor, da unsere Mandantin nur ihr gehörige Gegenstände aus der Firma mit nach Hause genommen habe.

Fachanwalt Strafrecht: Störung des öffentlichen Friedens

25. Juni 2015: Störung des öffentlichen Friedens und Sachbeschädigung - Einstellung wegen Geringfügigkeit

Unser Mandant hatte aus Verärgerung die Scheibe eines Geschäftes in Berlin Kreuzberg eingeworfen und sich lauthals über die Inhaber des Geschäftes beschwert. Als deshalb die Polizei eintraf, tat unser Mandant so, als ob er eine Bombe unter seiner Kleidung tragen und diese zünden würde. Deshalb wurde das Gebiet durch die Polizei abgesperrt. Nach einer längeren Verhandlung zwischen der Polizei und unserem Mandanten konnte unser Mandant durch die Berliner Polizei überwältigt werden. Rechtsanwalt Dietrich stellte bereits im Ermittlungsverfahren mehrere Anträge, so dass das Verfahren über zwei Jahre verzögert wurde. Nach Anklageerhebung wegen Störung des öffentlichen Friedens und Sachbeschädigung war das Gericht bereit, aufgrund des mittlerweile langen Zeitraumes das Verfahren wegen Geringfügigkeit ohne Auflage einzustellen. Allein die Reparaturkosten der Scheibe hatten sich auf 1.700,00 - belaufen.