Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
2015
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
06. August 2015: Diebstahl aus Briefkasten - Einstellung im Ermittlungsverfahren
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung / 1. Mai-Demo
24. Juli 2015: Beleidigung von Polizeibeamten während einer 1. Mai - Demonstration - Einstellung
In einem detaillierten Schriftsatz gab er zunächst an, die Staatsanwaltschaft habe es unterlassen, ihm zuvor Akteneinsicht zu gewähren. Zudem legte er einen Entschuldigungsbrief unseres Mandanten an die Polizisten vor. Außerdem führte er aus, dass die Äußerung unseres Mandanten insbesondere auf die hitzige Stimmung zurückzuführen gewesen sei. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich auch rechtliche Zweifel an der Einordnung des Ausspruchs unseres Mandanten als strafbare Beleidigung äußerte, waren das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an den gemeinnützigen Polizeiunterstützungsfond - Grüner Stern? einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft und war mit der raschen und straflosen Erledigung seines Strafverfahrens sehr zufrieden.
Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl / Jugendstrafrecht
16. Juli 2015: Dreifacher Einbruchsdiebstahl - Einstellung gegen Sozialstunden
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
08. Juli 2015: Beleidigung - Einstellung ohne Auflagen trotz mehrfacher Vorverurteilung und aktueller Bewährung
Der Passant stellte Strafantrag.
Nach Mandatsübernahme nahm Rechtsanwalt Dietrich sogleich Kontakt zur Amtsanwaltschaft auf. In einem persönlichen Gespräch konnte er die Amtsanwältin davon überzeugen, dass unser Mandant am tatgegenständlichen Herbstnachmittag nicht in Kreuzberg war und mit der Angelegenheit nichts zu tun hatte. Darüber hinaus besprach Rechtsanwalt Dietrich mit der Amtsanwältin den Umstand, dass es, sollte sich das Geschehen dennoch wie vorgeworfen zugetragen haben, ohnehin an einem besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung fehle, da sich der Hundehalter in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe und sein spontaner Ausspruch auf die Kenntnisnahme des Unfalls und die Sorge um seinen Hund zurückzuführen gewesen sei.
Die Amtsanwältin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug
03. Juli 2015: eBay-Betrug - Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts
Nach Vorladung durch die Polizei machte unser Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch und vereinbarte einen Termin in der Strafrechtskanzlei Dietrich.
Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und erhielt alsbald die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich stellte fest, dass es der Polizei nicht möglich war, die E-Mail-Adresse, mit welcher die umfangreiche - und für Betrugsfälle typische - vertröstende? - Korrespondenz geführt worden war, in Bezug auf ihren Inhaber zu verifizieren.
In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich zudem dar, dass das Konto nicht dem Bruder unseres Mandanten gehörte, sondern einem Dritten, der vor einigen Jahren einmal bei unserem Mandanten gewohnt hatte und seitdem wiederholt wegen unklarer Zahlungseingänge auf seinem Konto aufgefallen war. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich war unser Mandant nach alldem der vorgeworfenen Straftat nicht hinreichend verdächtig. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Auffassung an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung / Untreue / Diebstahl
29. Juni 2015: Vorwurf Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Diebstahl - Freispruch
Die gefälschte Kündigung und die Aussagen einer ehemaligen Freundin unsere Mandantin belasteten unsere Mandantin stark.
Die ehemalige Freundin bestätigte, bei dem Gespräch zwischen Mandantin und ehemaligen Lebenspartner anwesend gewesen zu sein. Unsere Mandantin hatte auch die Buchhaltung für den Betrieb ihres ehemaligen Lebenspartners übernommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll sie fast 15.000,00 - veruntreut haben. Die Beträge wurden an drei Tagen vom Geschäftskonto auf das Konto unsere Mandantin überwiesen. Nach der Trennung von ihrem ehemaligen Lebenspartner soll unsere Mandantin noch Gegenstände im Werte von mehreren tausend Euros aus der Firma entwendet haben. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin intensiv auf die anstehende Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass sich unsere Mandantin entgegen der Ausführungen des ehemaligen Lebensfährten von ihm getrennt habe. Da der Lebensgefährte diese Trennung nicht verkraftet habe, habe er angefangen, unsere Mandantin zu stalken und ihr Straftaten vorzuwerfen. Auch habe er die ehemalige Freundin unserer Mandantin wohl bestochen. Es lag somit keine Urkundenfälschung und Betrug vor. Die Überweisungen seien erfolgt, weil der Lebensgefährte Verbindlichkeiten gegenüber unsere Mandantin in dieser Höhe hatte. Eine Untreue habe somit nicht vorlegen, vielmehr sei lediglich die Forderung erfüllt worden. Auch lag kein Diebstahl vor, da unsere Mandantin nur ihr gehörige Gegenstände aus der Firma mit nach Hause genommen habe.