Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
2016
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Körperverletzung
21. Juli 2016: Schwarzfahren und gefährliche Körperverletzung - niedrige Geldstrafe
In dieser wurden einige Zeugen gehört, die von der Auseinandersetzung und der Bierflasche berichteten. Dabei gelang es Rechtsanwalt Dietrich durch konfrontative Befragung, gerade im Hinblick auf den angeblichen Schlag mit der Bierflasche Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen offenzulegen. Gerade der Kontrolleur, dessen Kleidung unmittelbar nach der Auseinandersetzung in der U-Bahn stark nach Bier roch, war ob dieses Vorgehens sehr unzufrieden. Unser Mandant war jedoch sehr erleichtert, dass nach der Beweisaufnahme die gefährliche Körperverletzung nicht hinreichend nachgewiesen war. Im Ergebnis wurde unser Mandant wegen einfacher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen zu einer niedrigen Geldstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
05. Juli 2016: Freispruch vom Vorwurf des Handeltreibens mit Drogen in nicht geringer Menge
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
29. Juni 2016: Diebstahl - Freispruch in Berufungsinstanz
Rechtsanwalt Dietrich gab für unseren Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren eine Einlassung ab und bestritt, dass unser Mandant den Diebstahl begangen hatte. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere auf, dass der Bekannte eine kurze Beziehung mit der Lebensgefährtin unseres Mandanten gehabt habe. Nach Bekanntwerden dieser Beziehung gab es zwischen dem Bekannten und unserem Mandanten mehrere Streitgespräche. Die Anzeige des Bekannten sei lediglich aus Rache erfolgt. Da unser Mandant bereits wiederholt z.B. wegen Diebstahls und schweren Raubes vorbestraft war und unter Bewährung stand, erhob die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage vor dem Amtsgericht Neuruppin.
Der Bekannte belastete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuruppin abermals unseren Mandanten. Im Rahmen der konfrontativen Verteidigung konnte Rechtsanwalt Dietrich den Bekannten in zahlreiche Widersprüche zu seiner früheren Aussage verwickeln. Insbesondere führte er im Verlauf der Vernehmung aus, dass er den Diebstahl gemeinsam mit unserem Mandanten begangen habe. Da trotz dieser Widersprüche das Amtsgericht Neuruppin zum Ausdruck brachte, unseren Mandanten zu verurteilen, stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge. Es mussten deshalb zahlreiche weitere Zeugen gehört und Urkunden verlesen werden. Aufgrund dieser Beweisanträge gab es vor dem Amtsgericht Neuruppin insgesamt vier Hauptverhandlungstermine. Trotzdem verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Insbesondere die in der Verhandlung erfolgte Selbstbelastung des Bekannten sah das Gericht als wesentliches Glaubwürdigkeitskriterium an. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch vor dem Landgericht Neuruppin legte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage des Bekannten und die Motivation für die Falschaussage dar. Nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung mehrerer Zeugen, insbesondere dem Bekannten, wurde unser Mandant durch das Landgericht Neuruppin freigesprochen. Das Landgericht Neuruppin führte in der Urteilsbegründung aus, dass es möglich sei, dass unser Mandant den Diebstahl begangen habe, aufgrund der zahlreichen Abweichungen im Aussageverhalten des Bekannten und der Belastungsmotivation könne aber eine Verurteilung nicht erfolgen.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht / Körperverletzung
16. Juni 2016: Einstellung mangels Tatnachweis bei Unfallflucht und Körperverletzung
Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unsere Mandantin von etwaigen Beschädigungen am Fahrzeug nichts gemerkt hat. Sie musste deshalb davon ausgehen, dass sie von einer fremden Person verfolgt wird. Die Schläge ins Gesicht waren nach ihrer Vorstellung durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Unfallflucht mangels Tatnachweis eingestellt. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert.
Aus einer Mail unserer Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich:
- Ich könnt Sie knutschen - Ich bin happy - Danke Danke Danke.?
Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung
03. Juni 2016: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen versuchter Steuerhinterziehung durch falsche Angaben beim Zoll
Aufgrund seiner Recherchen war der Zollbeamte davon überzeugt, dass unser Mandant eben diese Schallplatte erworben hatte und warf ihm daraufhin vor, bezüglich des Warenwertes zuvor falsche Angaben gemacht und dadurch versucht zu haben, die zu entrichtenden Beträge an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu verkürzen. Die Schallplatte wurde sichergestellt. Das Hauptzollamt Berlin leitete gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Steuerhinterziehung ist nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Aus diesem Grund beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Steuerstrafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten angefordert und ausgewertet hatte, wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Hauptzollamt. Darin begründete Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die einschlägigen Normen des Zollkodex Zweifel hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bestimmung des Zollwertes der Schallplatte. Rechtsanwalt Dietrich machte zudem deutlich, dass es sich in dem Fall, wenn überhaupt, nur um geringwertige Steuerverkürzungen handeln würde. Darüber hinaus konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant keine Steuern verkürzen wollte und regte deshalb an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen. Das Hauptzollamt entsprach dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Ermittlungsverfahren schließlich ein und gab die Schallplatte an unseren Mandanten heraus.
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche
30. Mai 2016: Geldwäsche - Einstellung im Ermittlungsverfahren
So gelang es ihm, der Staatsanwaltschaft Berlin zu erläutern, aus welchem Grund unsere Mandantin die Transaktion unter Nutzung ihres eigenen Girokontos durchführte. Unsere Mandantin versicherte nämlich, keine Kenntnis vom kriminellen Hintergrund der Geldtransaktion gehabt zu haben. Vielmehr sei sie davon ausgegangen, als sog. anonymer - Testkäufer? die Dienstleistungen der Western Union zu testen. Unsere Mandantin sollte sich bei der Western Union Geld auszahlen lassen und an eine vermeintliche Managerin des Testkauf-Unternehmens in die Ukraine überweisen. Einen Teil des Betrags durfte sie als Aufwandsentschädigung behalten.
Die Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich dadurch belegen, dass er professionell gestaltete Arbeitsverträge mit dem vermeintlichen Testkaufunternehmen sowie ein Bewerbungsschreiben unserer Mandantin einreichte.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Geldwäschevorwurf mangels Kenntnis von der betrügerischen Erlangung des Geldbetrags nicht aufrechtzuerhalten sei. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß bereits im Ermittlungsverfahren ohne Auflagen ein. Unsere Mandantin war über den Verfahrensausgang sehr erleichtert, zumal sich eine Verurteilung auf eine beabsichtigte Einbürgerung negativ ausgewirkt hätte.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
24. Mai 2016: Einstellung des Strafverfahrens wegen Online Bestellung von Drogen bei Shiny Flakes
Bei der Auswertung der ebenfalls sichergestellten Nutzerdaten von shiny-flakes stieß man auch auf die Kontaktdaten unseres Mandanten. Aufgrund der erheblichen Anzahl der als Bestellung vermerkten Drogen bestand der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Daraufhin durchsuchte die Polizei auch die Wohnung unseres Mandanten.
Bei unserem Mandanten wurden mehrere Tütchen mit Cannabis sowie entsprechendes Zubehör sichergestellt. Im Rahmen der Auswertung wurden später fast 60 Gramm brutto Cannabis gewogen. Bei der Durchsuchung äußerte unser Mandant gegenüber der Polizei, dass er einige Betäubungsmittel auch auf einer Party gemeinsam mit anderen konsumiert hatte, sodass sich die Ermittlungen nun zusätzlich auf den Verdacht der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln erstreckten. Wegen dieser stark belastenden Umstände beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich hat schon mehrere Mandanten in Strafverfahren wegen Bestellungen von Drogen bei shiny-flakes verteidigt. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Brandenburger Staatsanwaltschaft, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Sodann sprach Rechtsanwalt Dietrich mit dem verantwortlichen Staatsanwalt und regte an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob in dem Gespräch hervor, dass unser Mandant das Cannabis nur zum gelegentlichen Eigenkonsum gekauft hatte und sich sonst auch vielseitig ehrenamtlich engagieren würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch herausarbeiten, dass die Schuld unseres Mandanten gering sei. Der Staatsanwalt schloss sich daher dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren trotz der nicht ganz unerheblichen Menge an Cannabis schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage ein.