Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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2017
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
06. November 2017: Diebstahl von 100.000 € - Einstellung des Verfahrens
Infolge dessen beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an, um die Ermittlungsergebnisse umfangreich sichten und auswerten zu können. Bei der gründlichen Untersuchung des Akteninhalts konnte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Unstimmigkeiten feststellen. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klar, dass nicht allein unsere Mandantin als Täterin in Frage kommt. Auch der Freund der Mieterin oder eine andere Person hätten sich Zugang zu der Wohnung verschaffen können, beispielsweise durch Erlangung des in den Briefkasten eingeworfenen Schlüssels. Auch benannte Rechtsanwalt Dietrich als Ungereimtheit den auffallend großen Abstand von fast einer Woche zwischen der angegebenen Tatzeit und der Anzeigenerstattung. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich in den Akten kein Beweis dafür befindet, dass die Mieterin die 100.000 € jemals tatsächlich besessen und in ihrer Wohnung aufbewahrt hatte. Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf diese Aspekte herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht besteht. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
02. November 2017: Fälschung des Schulzeugnisses – Verfahrenseinstellung
Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft durchgesehen hatte, beantragte er die Einstellung des Verfahrens. Rechtsanwalt Dietrich gelang es mit seinem Schriftsatz, das scheinbar eindeutige Ermittlungsergebnis begründet in Zweifel zu ziehen. Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass bereits die Urkundenqualität des per E-Mail übersandten Zeugnisses zweifelhaft sei. Zudem wies er daraufhin, dass keinem Beteiligten ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
30. Oktober 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Fälschung von TÜV-Prüfzeichen
Unmittelbar nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakten, die er sorgfältig studierte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich eine Schutzschrift für unseren Mandanten, in welcher er die Einstellung des Verfahrens anregte. Darin schilderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die übliche Prozedur bei der Prüfung von Taucherflaschen, die regelmäßig in der Tauchschule unseres Mandanten bis zum nächsten Prüftermin gesammelt wurden. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei auf Routineabläufe hinweisen, die eine gezielte Manipulation durch unseren Mandanten unwahrscheinlich werden ließen. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der möglichen Tatbeteiligten vergrößern und dadurch die Vorwürfe gegen unseren Mandanten weiter abschwächen. Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant die Prüfung von Taucherflaschen in seiner Tauchschule zukünftig nicht weiter betreiben wolle. Auch eine Wiederholungsgefahr bestehe somit nicht. Angesichts dieser Schilderung war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, dass Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Landesjustizkasse einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
27. Oktober 2017: Warenbetrug im Wert von über 3.000 € - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem der Supermarkt unserem Mandanten fristlos gekündigt und Strafanzeige wegen Betruges erstattet hatte, wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung bei der Staatsanwaltschaft Potsdam die Ermittlungsakte an. Nach sorgfältiger Lektüre der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Potsdam, in welchem er auf entlastende Umstände hinwies. So konnte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft insbesondere die schwierige Situation unseres Mandanten klarmachen. Unter Hinweis darauf, dass unser Mandant während seiner bereits sechsjährigen Anstellung in dem Supermarkt bislang nicht negativ aufgefallen war, konnte Rechtsanwalt Dietrich in diesem Zusammenhang glaubhaft darlegen, dass die unkorrekte Abrechnung der Waren ein Fehltritt war, den unser Mandant ehrlich bedauert. Gleichzeitig wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass dem Supermarkt kein Schaden entstanden ist, da sämtliche Waren im Geschäft verblieben sind. Rechtsanwalt Dietrich betonte in seinem Schriftsatz, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei, die Konsequenzen des Strafverfahrens hingegen die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten. Aus diesen Gründen regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich trotz des hohen Warenwertes von über 3.000 € auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
25.10.2017: Einstellung bei Diebstahl eines PKW
Auch sei nicht sicher geklärt, ob unser Mandant zum Zeitpunkt des Diebstahls überhaupt noch Mitglied in dem Fitnessstudio gewesen ist. Der Polizeizeuge war erkrankt, so dass ein Fortsetzungstermin notwendig gewesen wäre. Da sich entgegen der ursprünglichen Annahme des Gerichts das Verfahren als komplizierter herausstellte, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer
23. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Trunkenheitsfahrt und sieben Vorstrafen
Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dieterich den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass sich unser Mandant von seinem Fehlverhalten distanzieren würde. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte unser Mandant auch Kontakt zu einem Verkehrspsychologen aufgenommen, um das bisherige strafrechtliche Fehlverhalten aufzuarbeiten. Auch konnte unser Mandant eine feste Anstellung vorweisen. Aufgrund dieser positiven Gesamtumstände war das Gericht bereit, lediglich eine Geldstrafe und nicht wie ursprünglich beabsichtigt eine Freiheitsstrafe zu verhängen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
19. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen
Trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten und der nunmehr eigentlich zu erwartenden Freiheitsstrafe verhängte das Gericht nach der Einlassung durch Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Zudem wurde keine Sperre für die Neuerlangung der Fahrerlaubnis angeordnet. Unser Mandant war über den Ausgang dieses Verfahrens sehr erleichtert.