Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2018

Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Verbreiten kinderpornografischer Schriften

23. Oktober 2018: Besitz von Verbreiten kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB

Durch die Staatsanwaltschaft Halle wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Besitzes und Verbreiten von kinderpornografischen Schriften geführt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit einem gesondert Verfolgten aus Nürnberg über eine Internetplattform kinderpornografische Dateien gem. § 184b StGB verschafft zu haben.

Dem gesondert Verfolgten wurden in dessen Vernehmung die Chattprotokolle vorgehalten. Er bestätigte deshalb den Tatvorwurf und belastete unseren Mandanten. Wie in diesen Fällen üblich, erfolgte bei unseren Mandanten eine Hausdurchsuchung. Im Anschluss an die Hausdurchsuchung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich bestritt unsere Mandant, dass er sich kinderpornografische Schriften gem. § 184 StGB verschafft habe. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die Schwachstellen des vermeintlichen Beweisergebnisses gegenüber der Staatsanwaltschaft Halle hinweisen. Deshalb wurde das Strafverfahren mangels Tatnachweis ohne Auflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt

19. Oktober 2018: Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt - Einstellung des Strafverfahrens

Unsere Mandantin bekam vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt. Ihr wurde vorgeworfen ihre Stellung als Geschäftsführerin in mehrerer Gesellschaften nicht offen gelegt zu haben. Umgehend wendete sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakten an.

Bei intensiver Durchsicht der Ermittlungsakten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass unsere Mandantin als Gesellschafterin in verschiedenen Gesellschaften eingesetzt wurde. Unsere Mandantin wusste von ihren neuen beruflichen Verpflichtungen allerdings nichts. Sowohl ihr Gesundheitszustand als auch ihre geringen Deutschkenntnisse hatten sie zu einem leichten Opfer für die Hintermänner gemacht. Rechtsanwalt Dietrich teilte diese neuen Erkenntnisse dem Amtsgericht Tiergarten mit und konnte für unsere Mandantin eine Verfahrenseinstellung erreichen. Ihr konnte somit eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

17. Oktober 2018: Vergewaltigung – Freispruch nach vielen Hauptverhandlungstagen

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem Mitangeklagten nachts eine Frau in einem Park in Berlin Kreuzberg über einen längeren Zeitraum vergewaltigt zu haben.

Die beiden Angeklagten hatten bereits im Ermittlungsverfahren ohne anwaltliche Beratung sich widersprechende Einlassungen gegenüber der Polizei abgegeben. Deshalb erfolgte die Anklage vor dem Landgericht Berlin. Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant in der Verhandlung keine Angaben zum Tatgeschehen. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das vermeintliche Vergewaltigungsopfer in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Im Plädoyer trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht sah sich deshalb schließlich nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

15. Oktober 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.

Fachanwalt Strafrecht: Schwere räuberische Erpressung

12. Oktober 2018: Schwere räuberische Erpressung – Niedrige Bewährungsstrafe

Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten.

Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben. Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wendete er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst, aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Mindeststrafe bei einer schweren räuberischen Erpressung ist drei Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor. Aufgrund der Beweislage legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung für unseren Mandanten zunächst ein Geständnis ab. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die bereits erfolgte Veränderung der Lebensumstände hin. Mittlerweile waren auch bereits drei Jahre vergangen. Deshalb wurde unser Mandant wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu lediglich 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Richterin wies in der Urteilsverkündung darauf hin, dass sie bisher noch nie eine solche niedrige Strafe bei einer schweren räuberischen Erpressung verhängt habe.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

08. Oktober 2018: Körperverletzung in einem Club – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Club in Berlin-Tempelhof gezielt auf drei andere Frauen losgegangen zu sein und dann auf diese eingeschlagen zu haben. Gegenüber der Polizei gaben die drei Frauen an, blaue Flecken, Kratzer am Hals und Prellungen am Auge erlitten zu haben. Zudem soll unsere Mandantin bei der Auseinandersetzung die Ohrringe einer der anderen Frauen abgerissen und deren Handtasche beschädigt haben.

Von einer Freundin erhielt unsere Mandantin den Rat, sich wegen des eingeleiteten Strafverfahrens an die Strafrechtskanzlei Dietrich zu wenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht, besprach die Angelegenheit mit unserer Mandantin und beantragte anschließend gegenüber der Amtsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Attacke in dem Club nicht von unserer Mandantin ausgegangen war, sondern vielmehr von den anderen Frauen. Unsere Mandantin hatte in dem Club mit ihrer Nichte und weiteren Freunden Geburtstag gefeiert. Während der Feier war die Nichte unserer Mandantin von den anderen Frauen auf der Tanzfläche angegriffen worden. Unsere Mandantin begleitete ihre Nichte dann zu den Toiletten und half ihr eine Kontaktlinse wieder richtig einzusetzen. Als die beiden dann zurückgehen wollten, wurden sie erneut von den drei Frauen attackiert. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unsere Mandantin bei dem Handgemenge auch verletzt worden ist. Nach dieser Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: exhibitionistische Handlungen / Erregung öffentlichen Ärgernisses

05. Oktober 2018:: Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses – Einstellung des Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen exhibitionistischer Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses. Er soll in vier Fällen an seinem Geschlechtsteil manipuliert und gezielt aus dem Auto heraus Frauen angesprochen haben.

Durch die Beauftragung von Rechtsanwalt Dietrich konnte dem Mandanten eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden. Denn nach Auswertung der Ermittlungsakten und einem Gespräch mit unserem Mandanten beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Strafverfahrens. Er arbeitete die geringe Schuld unseres Mandanten überzeugend heraus. Das Amtsgericht sah von einem Gerichtsverfahren ab und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines Geldbetrages ein.