Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung

09. Juli 2021: Nötigung eines Radfahrers durch Bedrängen mittels eines Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Ein Fahrradfahrer soll unseren Mandanten auf sein unberechtigtes Halten auf dem Radweg aufmerksam gemacht haben. Unser Mandant soll diesen Fahrradfahrer anschließend mit aufheulendem Motor verfolgt und bedrängt haben. Da er einen Unfall fürchtete, flüchtete der Fahrradfahrer auf den Gehweg. Nachdem unser Mandant mit erneut aufheulendem Motor auch den Gehweg befahren und den Fahrradfahrer dort bedrängt haben soll, habe er den Zeugen zudem auch beleidigt. Als eine unbeteiligte Zeugin unseren Mandanten auf sein vermeintliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht hatte, soll er auch ihr gegenüber massive Beleidigungen geäußert haben. Dieses Verhalten sollen zwei unbeteiligte Zeugen beobachtet haben, welche sich ebenfalls auf dem Radweg befanden.

Gegen unseren Mandanten wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl wegen Nötigung und Beleidigung erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.500,00 € und ein dreimonatiges Fahrverbot festgesetzt wurde. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch eingelegt. Da bereits ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt war, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Gericht. Um eine gerichtliche Verhandlung und die damit einhergehende Vernehmung der Zeugen zu vermeiden, weckte Rechtsanwalt Dietrich in seinen Schriftsatz an das Amtsgericht Zweifel an dem von den Zeugen geschilderten Hergang. Da der Fahrradfahrer auf die Motorhaube unseres Mandanten geklopft hatte, um diesen auf sein Falschparken aufmerksam zu machen, war unser Mandant von einem Aufprall ausgegangen. Er war dem Fahrradfahrer lediglich gefolgt, um dessen Personalien aufnehmen zu können. Da unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierdurch wurde eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung und Beleidigung sowie ein Fahrverbot verhindert.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug und Verstoß gegen das BtMG

07. Juli 2021: Computerbetrug in 18 Fällen und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises

Das Amtsgericht Mannheim hatte einen Durchsuchungsbeschluss des WG-Zimmers unseres Mandanten angeordnet. Hintergrund dessen war, dass unserem Mandanten vorgeworden wurde, in 18 Fällen unbefugt erlangte Kreditkartendaten zur Buchung von Bahntickets über das Onlineportal der Deutschen Bahn genutzt zu haben. Die Tickets soll unser Mandant für sich selbst verwendet haben.

Im Zuge der Wohnungsdurchsuchung wurden neben Festplatten und Laptops auch Betäubungsmittel aufgefunden und beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher auch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Deshalb meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich, welcher sich durch Akteneinsicht zunächst einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffte. Mit einem Schreiben wandte er sich daher an die Staatsanwaltschaft Mannheim, in welchem er beantrage, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft aufzeigen, dass die Bestellungen nicht zwingend durch unseren Mandanten durchgeführt worden mussten. Vielmehr hätte unter Umständen auch ein Dritter den Account unseres Mandanten für die Buchungen nutzen können. Folglich musste die Staatsanwaltschaft auf Antrag von Rechtsanwalt das Verfahren mangels Tatverdachts einstellen. Auch das Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes wurde auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

05. Juli 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Unfallflucht und einem Schaden von beinahe 1.500,00 €

Ein Zeuge hatte unseren Mandanten dabei beobachtet, wie er die Tür seines Fahrzeuges geöffnet und dabei gegen das neben ihm parkende Auto gestoßen haben soll. Hierdurch soll an dem fremden Fahrzeug ein Schaden in Höhe von fast 1.500,00 € entstanden sein. Nachdem unser Mandant versucht haben soll, den Schaden wegzuwischen, habe er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelte daher wegen Unfallflucht.

Da unserem Mandanten unklar war, wie er gegen die erhobenen Tatvorwürfe vorzugehen hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft Kempten in Verbindung und schilderte in einem umfangreichen Schreiben den Hergang des Geschehens. Da Rechtsanwalt Dietrich auch auf die persönlichen Umstände unseres Mandanten und den etwaigen Folgen einer Verurteilung für die Ausübung seines Berufes hinwies, war die Staatsanwaltschaft Kempten bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

02. Juli 2021: Diebstahl von 500,00 € - Einstellung in zweiter Verhandlung

Der ehemalige Arbeitgeber hatte unsere Mandantin bei der Polizei in Auerbach angezeigt, weil unsere Mandantin 500,00 € von ihm gestohlen haben soll. Unsere Mandantin soll gegenüber dem Arbeitgeber den Diebstahl eingeräumt und die 500,00 € zurückgezahlt haben. Als weitere Beweismittel benannte der Arbeitgeber eine weitere Mitarbeiterin. Auch gegenüber der Mitarbeiterin soll unsere Mandantin den Diebstahl zugegeben haben. Auch reichte der Arbeitgeber eine Mail ein, in welcher unsere Mandantin sich für den Diebstahl entschuldigt haben soll. Die weitere Arbeitgeberin bestätigte in einer Zeugenvernehmung die Aussagen ihres Arbeitgebers.

Bereits im Ermittlungsverfahren bestritt Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Plauen den Diebstahl. Etwaige Erklärungen hatte unsere Mandantin nur deshalb abgegeben, weil sie so hoffte, ihren Arbeitsplatz zu retten. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung ab, weil offensichtlich unsere Mandantin bereits bei zwei früheren Arbeitgebern in den Verdacht geraten war, Diebstähle begangen zu haben. Deshalb wurde Anklage vor dem Amtsgericht Auerbach erhoben und eine Verhandlung durchgeführt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Auerbach konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals den Sachverhalt darlegen. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den eingetretenen Zeitablauf. Schließlich waren die Staatsanwaltschaft Plauen und das Amtsgericht Auerbach bereit, das Verfahren gegen eine kleine Geldzahlung einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

30. Juni 2021: Bewährungsstrafe bei Abgabe von Betäubungsmitteln an ein Kind

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben, da unser Mandant in mehreren Fällen an ein 12-jähriges Mädchen Ecstasy-Tabletten verkauft haben soll. Das BtMG sieht bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe pro Abgabe vor. Als Bezahlung soll unser Mandant insbesondere sexuelle Handlungen eingefordert haben. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden zudem zahlreiche Drogen aufgefunden, insbesondere auch Ecstasy-Tabletten, Amphetamin und Cannabis.

Nachdem unser Mandant der ersten angesetzten Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, drohte ihm der Erlass eines Haftbefehls. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte zunächst den zuständigen Richter, wodurch es ihm gelang, den Haftbefehl abzuwenden. Vor dem zweiten Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein Gespräch mit dem Richter und Staatsanwalt geführt, in welchem er den Sachverhalt eingehend schilderte und die persönlichen Umstände unseres Mandanten zum Ausdruck brachte. Angesichts des eindeutigen Ermittlungsstandes riet Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten zu einem Geständnis. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zuvor mit dem Richter und Staatsanwalt darauf geeinigt, die Strafe im Falle eines Geständnisses zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant wurde daher lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung

28. Juni 2021: Schwarzfahren in mehreren Fällen – Freiheitsstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt

Gegen unseren Mandanten war eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen gestellt worden, da er bei einer Fahrausweiskontrolle in der Berliner Straßenbahn wiederholt keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnte. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unser Mandant in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung, Raub, Unerlaubtem Besitzes von Betäubungsmitteln und Erschleichen von Leistungen in mehreren Fällen verurteilt worden war.

Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant zunächst ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hätte somit drei Monate im Gefängnis verbringen müssen.

Unser Mandant wandte sich nach der Verkündigung des Urteils daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein und konnte das Landgericht Berlin in der Hauptverhandlung schließlich erfolgreich davon überzeugen, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe doch zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh. 

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

24. Juni 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Ladendiebstahls

Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls, da sie gemeinsam mit einer anderen Person Bekleidungsgegenstände und andere Waren im Wert von insgesamt über 600,00 € aus einem Kaufhaus entwendet haben soll. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Rostock umgehend als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach sorgfältiger Auswertung der Ermittlungsakte und insbesondere der beigefügten Videoaufnahmen des Kaufhauses beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Videoaufzeichnungen vor und wies darauf hin, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen werde. Die Staatsanwaltschaft Rostock sah weitere Ermittlungen daher als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unsere Mandantin wurde mangels Tatnachweises eingestellt.