Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

13. Januar 2021: Vorwurf des Warenbetrugs durch Verkauf bei e-Bay – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin war wegen Warenbetrugs angezeigt worden, da sie über die Online-Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen verschiedene Artikel verkauft haben soll, diese nach Erhalt des Kaufpreises aber nicht versendet haben soll.

Da die Artikel von ihrem eBay-Kleinanzeigen-Account zum Verkauf angeboten worden waren und der Kaufpreis auch auf ihr PayPal-Konto überwiesen worden war, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs ein. Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin sofort an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann auf Unklarheiten in dem ermittelten Sachverhalt hinweisen. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht mehr aufgeklärt werden, von wem die Artikel tatsächlich zum Verkauf angeboten worden waren. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs daher mangels Tatnachweises ein, worüber unsere Mandantin sehr erleichtert war.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

08. Januar 2021: Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Memmingen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen unsere Mandantin geführt. Sie hatte einen Beschwerdebrief an ihre Hausverwaltung geschrieben und als Unterzeichnerin nicht sich selbst, sondern den Namen einer Nachbarin angegeben. Die Nachbarin erstattete daraufhin bei der Polizei zunächst Anzeige gegen Unbekannt. Auf Nachfrage durch die Polizei bei der Nachbarin konnte ermittelt werden, dass unsere Mandantin den Brief verfasst haben könnte. Die Polizeibeamten suchten daher unsere Mandantin auf und befragten sie zum Sachverhalt. Dazu befragt räumte unsere Mandantin den Tatvorwurf umgehend ein.

Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit der sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte. Unsere Mandantin hatte geplant im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung umfassend zum Geschehen auszusagen. Davon riet Rechtsanwalt Dietrich jedoch ab. Stattdessen setzte er nach erfolgter Akteneinsichtnahme ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Memmingen auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin und einer durch ihre Berufsausübung angespannten Gesamtsituation. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich deutlich die Reue unserer Mandantin und ihr vorbildliches Verhalten während der Ermittlungen der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Memmingen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – anregungsgemäß ein. Tage später ging ein Brief in der Strafrechtkanzlei ein, in dem sich unsere Mandantin nachdrücklich für die gelungene Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Dietrich bedankte. Über den Verfahrensausgang hinaus hatte Rechtsanwalt Dietrich durch seine unverstellte „Berliner Art“ erreicht, dass sich unsere Mandantin nicht mehr als schlechter Mensch fühlte und so ihr Selbstwertgefühl wieder aufgebaut wurde („Sie sind der beste Anwalt mit Herz und Humor“)

08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage

08.Januar 2021: Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz – Einstellung in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurden zwei Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin geführt. Zum einen hatte er während der Silvesternacht in Berlin-Neukölln mit einer Pistole Knallpatronen in Luft geschossen, obwohl er nicht im Besitz eines dafür nötigen Waffenscheins war. Bei diesem Geschehen wurde er von einer vorbeifahrenden Polizeistreife beobachtet, anschließend gestellt und durchsucht. Zum anderen führte unser Mandant zur selben Zeit Pyrotechnik aus Polen, die in Deutschland nicht zugelassen ist und unter das Sprengstoffgesetz fällt, mit sich. Diese Gegenstände fand die Polizei im Zuge der Durchsuchung.

Unser Mandant wurde dann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz beschuldigt. Nachdem unser Mandant im Internet nach geeigneten Strafverteidigern umgeschaut hatte, mandatierte er schließlich Rechtsanwalt Dietrich in diesem Fall. Nachdem das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben wurde, beantragte diese Strafbefehle wegen beider Verstöße beim Amtsgericht Tiergarten. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin Einspruch ein. Das Amtsgericht Tiergarten terminierte dann für eine mündliche Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft die geringe Schuld unseres Mandanten sowohl im Falle des Verstoßes gegen das Sprengstoff- als auch Waffengesetz herausarbeiten. Unser Mandant war sich über ein Verbot bezüglich des Waffengebrauchs nicht im Klaren gewesen und hatte die Pyrotechnik zudem geschenkt bekommen. Angesichts dieser Umstände regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft stimmten dieser Verfahrenserledigung zu, worüber unser Mandant überglücklich war. So kam es zu keiner Eintragung ins Bundeszentralregister.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

05.Januar 2021: Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis

Wegen einer einfachen Körperverletzung wurde gegen unseren Mandanten in Alt-Hohenschönhausen von der Berliner Polizei ermittelt. Er soll seine Tochter während eines Streitgesprächs auf den Mund gehauen haben. Das Geschehen wurde von der Mutter, welche getrennt von Vater und Tochter lebt, zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Polizeibeamten vernahmen im weiteren Verlauf sowohl die Mutter als auch die Tochter zu dem Geschehen.

Unser Mandant machte keine Angaben zum Tatvorwurf. Vielmehr beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere der beiden Zeugenaussagen verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen unter Bezugnahme auf die Aussagen der Tochter als einen Unfall dar. Auch bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Darstellungen der Mutter und zweifelte deren Glaubwürdigkeit im Hinblick auf einen Sorgerechtsstreit an. Insgesamt unterstrich Rechtsanwalt Dietrich, dass sich der Vorwurf der Körperverletzung nicht aufrechterhalten und beweisen ließe. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Subventionsbetrug (Corona-Soforthilfe)

18. Dezember 2020: Corona-Soforthilfe – Strafverfahren wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Subventionsbetruges. Er soll bei einer Berliner Bank Corona-Soforthilfen in Höhe von mehreren tausend Euro beantragt und erhalten haben und dabei gewusst haben, dass nur hauptberuflich Gewerbetreibende einen Zuschuss beantragen dürfen. Obwohl er sein Unternehmen nur als Nebenerwerb angemeldet hatte, soll er dennoch die Corona-Soforthilfe beantragt haben. Die Behörden waren auf unseren Mandanten aufmerksam geworden, da er kein eigenes Bankkonto besitzt und auf dem Antrag für die Corona-Soforthilfe das Bankkonto eines Bekannten angegeben hatte, von dem das Geld dann am Tag nach Erhalt komplett in bar abgebucht worden war.  Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in seinem Strafverfahren wegen Subventionsbetruges.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich alle Umstände vor, die dafür sprechen, dass unser Mandant sein Unternehmen tatsächlich als Haupterwerb führt und keine weiteren Einnahmen aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit erzielt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen Subventionsbetruges mangels Tatnachweis wieder ein, worüber unser Mandant sehr erfreut war.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

17. Dezember 2020: Vergewaltigung – Freispruch in Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten war wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und schweren sexuellen Nötigung von der Berliner Polizei ermittelt worden. Ihm wurde von seiner damaligen Freundin zur Last gelegt, dass er sie in seiner Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde gewaltsam zum Geschlechtsverkehr genötigt haben soll. Kurze Zeit später vertraute sich die Freundin bezüglich des Geschehens ihrem Umfeld an.

Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet und umfangreiche Ermittlungen gegen unseren Mandanten als Beschuldigten veranlasst. Als Beweismittel wurden dabei unter anderem ein ärztlicher Befundbericht über die Freundin, ein Sicherstellungsprotokoll, welches im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei unserem Mandanten erstellt worden war sowie entsprechende DNA-Probeentnahmen der beiden zusammengetragen. Neben der polizeilichen Aussage der Freundin belastete unseren Mandanten auch eine eigene Einlassung gegenüber einem Polizeibeamten während der Wohnungsdurchsuchung, in der er den Geschlechtsverkehr zugab, schwer. Mit einer Beschuldigtenvorladung suchte unser Mandant schließlich Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht und wertete die umfangreichen Ermittlungsergebnisse aus. Angesicht der Beweislage erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB. Vom Amtsgericht Tiergarten wurde sodann ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere zahlreiche Widersprüche in der polizeilichen Aussage der Freundin und deren Aussage in der mündlichen Verhandlung herausarbeiten. Der Vorwurf, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich stattgefunden habe und das unser Mandant gewaltsam handelte, konnte so von Rechtsanwalt Dietrich ausgeräumt werden. Deshalb musste unser Mandant vom Vorwurf der Vergewaltigung durch das Amtsgericht Tiergarten freigesprochen werden. Angesicht der Straferwartung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in einem solchen Fall war unser Mandant sehr erleichtert über diesen Verfahrensausgang.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

16. Dezember 2020: Fahrlässige Körperverletzung – lediglich 20 Tagessätze Geldstrafe bei laufender Bewährung und 20 Voreintragungen

Von der Polizei Berlin waren Ermittlungen gegen unseren Mandaten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt worden. Im Rahmen einer Säuberung seines Autos in Berlin-Lichtenberg hatte er die Fahrertür unvorsichtig geöffnet und dadurch den Sturz eines Fahrradfahrers verursacht. Der Fahrradfahrer zog sich dadurch eine Schnittverletzung und Prellungen im Arm und Beinbereich zu. Das Geschehen konnte von zwei Freunden des Fahrradfahrers bezeugt werden. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen waren, wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Diese erhob angesichts der Beweislage und dem Vorstrafenregister unseres Mandanten Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Unser Mandant hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtliches Verhalten zu Schulden kommen lassen und daher bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Besonders problematisch war jedoch, dass unser Mandant die Tat in seiner Bewährungszeit begangen hatte. Nach Zustellung der Anklage suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen unproblematischer als dargestellt vermitteln und insgesamt die geringe Schuld unseres Mandanten herausarbeiten. Insbesondere seien die Verletzungen des Fahrradfahrers als nicht mehr erheblich zu bewerten gewesen. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass das Geschehen unserem Mandanten sehr leid tue. Trotz des Vorstrafenregisters und der laufenden Bewährungszeit verurteilte das Amtsgericht Tiergarten unseren Mandanten anschließend daher nur zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Im Hinblick auf seine berufliche Zukunft war unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich dafür sehr dankbar.