Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Versuch der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung
22. Juni 2021: Ermittlungsverfahren wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung gegen geringe Geldauflage eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigte suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unsere Mandantin andere Passanten lediglich auf den Protest gegen die Veranstalter der Versammlung aufmerksam machen wollte und mit dem Laserpointer daher an die Wand, das Rednerpult und auch auf den Körper der Rednerin leuchtete. In deren Gesicht habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt geleuchtet. Auch sei unserer Mandantin nicht bewusst gewesen, dass der Laiserpointer eine derart starke Strahlung hat und ein direktes Hineinblicken in den Strahl gefährlich für das Auge sein kann. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft mit seinen Argumenten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking) und Hausfriedensbruch
18. Juni 2021: Strafverfahren wegen Stalking mangels Tatnachweises eingestellt
Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Anhand der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass der Verdacht des Hausfriedensbruchs ausschließlich auf den Vermutungen der ehemaligen Freundin unseres Mandanten beruht. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die ehemalige Freundin unseres Mandanten erst nach deren Trennung umgezogen war und unser Mandant weder Kenntnis von der neuen Adresse, noch zu irgendeinem Zeitpunkt Zugriff auf den neuen Wohnungsschlüssel gehabt hatte. Da die Tür keinerlei Einbruchsspuren aufwies, sei es daher nicht nachvollziehbar, wie unser Mandant in die verschlossene Wohnung hätte gelangen sollen. Hinsichtlich der Kontaktaufnahme führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant davon ausging, dass der Kontakt beidseitig war, da sich seine ehemalige Freundin zwischendurch selber bei ihm meldete. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daher gemäß dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verwahrungsbruch
16. Juni 2021: Strafverfahren wegen Verwahrungsbruchs in der Hauptverhandlung eingestellt
Nach seiner Mandatierung hat Rechtsanwalt Dietrich zunächst ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten verfasst und darin angeregt, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. In seinem Schreiben machte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf aufmerksam, dass unser Mandant zu dem Zeitpunkt des Vorfalls aufgrund eines Todesfalls in der Familie einen psychischen und körperlichen Zusammenbruch erlitten hatte und daher nicht in der Lage gewesen war, die Anfragen der Bundesbehörde zu beantworten. Dennoch wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber erneut auf die schwierige persönliche Situation unseres Mandanten hinweisen und das Gericht schließlich davon überzeugen, das Verfahren aufgrund der geringen Schuld unseres Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Betrügerische Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung
14. Juni 2021: Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung ohne Auflage eingestellt
Unser Mandant nahm aus diesem Grund Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass die Finanzierung des Pkw jederzeit gesichert war, unser Mandant also niemanden über die Bereitschaft zur Zahlung der Kreditraten getäuscht hatte. Dennoch wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen und ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. In der Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals auf alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen und überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
11. Juni 2021: Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafen
Angesichts der Höhe der in dem Strafbefehl angesetzten Geldstrafe hatte sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Dieser hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und gegenüber dem Amtsgericht Hof angeregt, das Verfahren einzustellen. Das Gericht war allerdings angesichts der teils einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten hierzu vorerst nicht bereit. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an das Gericht, um die entlastenden Umstände vorzutragen. Insbesondere führte er an, dass die Vorstrafen unseres Mandanten bereits mehrere Jahre zurücklagen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant die hohe Geldstrafe nicht bewältigen könne. Das Gericht beharrte zwar darauf, dass die festgesetzte Strafe angemessen sei, war dennoch dazu bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine deutlich geringere Geldauflage einzustellen.
Dem Einstellungsbeschluss fügte das Amtsgericht Hof bei: „Das Gericht weist darauf hin, dass es sich um ein außergewöhnliches Entgegenkommen der Staatsanwaltschaft handelt. Es liegt nicht nur ein Pflichtversicherungsverstoß, sondern auch eine Urkundenfälschung vor. Die hierfür festgesetzte Strafe von 150 Tagessätzen ist schuld- und tatangemessen. Grundsätzlich wird ein solches Verfahren nicht nach § 153a StPO eingestellt.“
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
10. Juni 2021: Strafbefehl wegen Sozialleistungsbetruges – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich hat nach seiner Mandatierung zunächst ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten verfasst und darin angeregt, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte das Gericht darauf aufmerksam gemacht, dass unser Mandant davon ausgegangen sei, seiner Mitteilungspflicht nachgekommen zu sein. Bei der Staatsanwaltschaft bestanden daran allerdings noch Zweifel, sodass eine Hauptverhandlung angesetzt wurde. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich seine Argumente erneut glaubhaft vortragen. Er machte so deutlich, dass es unserem Mandanten nicht darauf angekommen war, unrechtmäßiges Arbeitslosengeld zu erhalten. Dem stimmte das Gericht zu und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Die Geldauflage für die Einstellung des Verfahrens lag zudem deutlich unter der in dem Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung von Kinderpornografie, § 184b
09. Juni 2021: Verbreitung von Kinderpornografie - Einstellung des Strafverfahrens nach Jugendstrafrecht
Unser zum damaligen Zeitpunkt erst 14-jährige Mandant und seine Eltern hatten aus diesem Grund die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht. Erst durch Einsicht in die Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich die Hintergründe für das gegen unseren Mandanten eingeleitete Ermittlungsverfahren herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich im Anschluss mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Antrag konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant das hochgeladene Bild lediglich als einen Scherz verstanden hatte. Unserem Mandanten war nicht bewusst gewesen, dass es sich dabei um eine kinderpornographische Datei handelte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich ausführen, dass bereits durch das Gespräch mit seinem Mandanten und das Aufzeigen der Konsequenzen erzieherische Maßnahmen durchgeführt worden waren. Die Staatsanwaltschaft beharrte zwar weiterhin darauf, dass sich unser Mandant einer Straftat schuldig gemacht haben soll, stellte das Verfahren aufgrund der durch Rechtsanwalt Dietrich durchgeführten erzieherischen Maßnahme jedoch ein.