Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

17. Dezember 2020: Vergewaltigung – Freispruch in Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten war wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und schweren sexuellen Nötigung von der Berliner Polizei ermittelt worden. Ihm wurde von seiner damaligen Freundin zur Last gelegt, dass er sie in seiner Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde gewaltsam zum Geschlechtsverkehr genötigt haben soll. Kurze Zeit später vertraute sich die Freundin bezüglich des Geschehens ihrem Umfeld an.

Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet und umfangreiche Ermittlungen gegen unseren Mandanten als Beschuldigten veranlasst. Als Beweismittel wurden dabei unter anderem ein ärztlicher Befundbericht über die Freundin, ein Sicherstellungsprotokoll, welches im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei unserem Mandanten erstellt worden war sowie entsprechende DNA-Probeentnahmen der beiden zusammengetragen. Neben der polizeilichen Aussage der Freundin belastete unseren Mandanten auch eine eigene Einlassung gegenüber einem Polizeibeamten während der Wohnungsdurchsuchung, in der er den Geschlechtsverkehr zugab, schwer. Mit einer Beschuldigtenvorladung suchte unser Mandant schließlich Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dann Akteneinsicht und wertete die umfangreichen Ermittlungsergebnisse aus. Angesicht der Beweislage erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB. Vom Amtsgericht Tiergarten wurde sodann ein Hauptverhandlungstermin anberaumt. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere zahlreiche Widersprüche in der polizeilichen Aussage der Freundin und deren Aussage in der mündlichen Verhandlung herausarbeiten. Der Vorwurf, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich stattgefunden habe und das unser Mandant gewaltsam handelte, konnte so von Rechtsanwalt Dietrich ausgeräumt werden. Deshalb musste unser Mandant vom Vorwurf der Vergewaltigung durch das Amtsgericht Tiergarten freigesprochen werden. Angesicht der Straferwartung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in einem solchen Fall war unser Mandant sehr erleichtert über diesen Verfahrensausgang.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

16. Dezember 2020: Fahrlässige Körperverletzung – lediglich 20 Tagessätze Geldstrafe bei laufender Bewährung und 20 Voreintragungen

Von der Polizei Berlin waren Ermittlungen gegen unseren Mandaten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt worden. Im Rahmen einer Säuberung seines Autos in Berlin-Lichtenberg hatte er die Fahrertür unvorsichtig geöffnet und dadurch den Sturz eines Fahrradfahrers verursacht. Der Fahrradfahrer zog sich dadurch eine Schnittverletzung und Prellungen im Arm und Beinbereich zu. Das Geschehen konnte von zwei Freunden des Fahrradfahrers bezeugt werden. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen waren, wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Diese erhob angesichts der Beweislage und dem Vorstrafenregister unseres Mandanten Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Unser Mandant hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtliches Verhalten zu Schulden kommen lassen und daher bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Besonders problematisch war jedoch, dass unser Mandant die Tat in seiner Bewährungszeit begangen hatte. Nach Zustellung der Anklage suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen unproblematischer als dargestellt vermitteln und insgesamt die geringe Schuld unseres Mandanten herausarbeiten. Insbesondere seien die Verletzungen des Fahrradfahrers als nicht mehr erheblich zu bewerten gewesen. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass das Geschehen unserem Mandanten sehr leid tue. Trotz des Vorstrafenregisters und der laufenden Bewährungszeit verurteilte das Amtsgericht Tiergarten unseren Mandanten anschließend daher nur zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Im Hinblick auf seine berufliche Zukunft war unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich dafür sehr dankbar.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

14. Dezember 2020: Beim Ladendiebstahl erwischt – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls von der Polizei Aachen geführt. Unser Mandant hatte in einem Baumarkt Werkmaterialien aus der Auslage entnommen, diese dann versteckt bei sich geführt und an der Kasse nicht bezahlt. Dieses Verhalten wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, der unseren Mandanten beim Verlassen des Geschäfts dann stellte.

Nachdem die Polizei verständigt und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen worden waren, wurde er vor Ort entlassen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung der Polizei wegen Ladendiebstahls. Damit wandte er sich via E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich nahm das Mandat an und beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte setzte er dann einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Aachen auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe anregte. Zur Begründung führte er aus, dass unserem Mandanten angesichts der am Tattag bestehenden belasteten Gesamtsituation nur eine geringe Schuld treffe. Auch seien der fehlende Schaden des Geschäfts sowie weitere persönliche Umstände in der Person unseres Mandanten zu berücksichtigen. Die Staatsanwaltschaft Aachen folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Entziehung Minderjähriger

11. Dezember 2020: Entziehung Minderjähriger – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen des Straftatbestandes der Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 StGB wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren der Berliner Polizei geführt. Unser Mandant hatte zwei seiner Kinder von der Schule abgeholt und ist mit ihnen ins Ausland zu Verwandten gereist, obwohl dies mit der Mutter nicht abgesprochen war. Die Mutter befand sich zu der Zeit aufgrund eines Urlaubs ebenfalls im Ausland. Vom dortigen Aufenthaltsort nahm ein Verwandter unseres Mandanten in dessen Auftrag ein weiteres Kind von ihm gegen den Widerstand der Mutter mit. Zusammen mit seinen drei Kindern hielt sich unser Mandant dann für eine gewisse Zeit im Ausland auf. Die Mutter der Kinder stellte, nachdem sie wieder in Deutschland angekommen war, Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen der Entziehung Minderjähriger.

Nachdem das Verfahren seitens der Polizei abgeschlossen war, wurde es an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Zwischenzeitlich war bekannt geworden, dass sich unser Mandant wegen diverser Behördengänge ohne seine Kinder in Deutschland aufhalte. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer bestehenden Fluchtgefahr einen Haftbefehl gegen unseren Mandanten. Bei der nächsten Einreise nach Deutschland – dieses Mal in Begleitung seiner Kinder - wurde unser Mandant dann aufgrund des Haftbefehls am Flughafen in Berlin festgestellt und in Untersuchungshaft verbracht. Von dort nahm unser Mandant dann Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend eine mündliche Haftprüfung. Durch Rechtsanwalt Dietrich war dessen Ergebnis, dass der Haftbefehl aufgehoben und unser Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und verfasste, nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich die schwierige Beweislage an, die sich aufgrund fehlender glaubhafter Zeugenaussagen ergeben würde. Weiterhin gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass die Erfahrung der Untersuchungshaft bereits zu einer eindringlichen Läuterung unseres Mandanten geführt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich diesen Einlassungen an und stimmte einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage zu.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

09. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Anbau von Cannabis und des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei in Bernau ermittelt. Unser Mandant soll zusammen mit einer anderen Person ca. 20 Cannabispflanzen angebaut haben. Die Polizei wurde auf den Anbau der Pflanzen im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufmerksam, die dadurch veranlasst worden war, dass der Mitangeschuldigte berauscht Motorrad gefahren sein soll.

Weiterhin wurde szenetypisches Verpackungsmaterial sichergestellt. Sofort kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um strafrechtliche Vertretung in diesem Fall. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit dem Inhalt auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit der geringen Schuld unseres Mandanten, der unbestimmten Wirkstoffmenge des noch nicht abgeernteten Cannabis und der sich daraus (eventuell) ergebenden Eigenbedarfsregelung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

07. Dezember 2020: Urkundenfälschung – Einstellung

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung von der Polizei Berlin geführt, weil sie in Berlin-Mitte mit einem manipulierten Berlinpass mit der S-Bahn gefahren ist. Einen gültigen Fahrschein hatte unsere Mandantin ebenfalls nicht vorgezeigt. Die Fahrausprüfer schrieben daraufhin eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung. Mit einer Benachrichtigung, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, begab sich unsere Mandantin zu Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

04. Dezember 2020: Beleidigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, weil ihm Beleidigung vorgeworfen wurde. Er hatte in Ahrensfelde eine andere Person als „Lügnerin“ und „Miststück“ bezeichnet. Diese Aussagen konnten von mehreren Zeugen wahrgenommen werden. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt im Hinblick auf entlastende Umstände. Zusätzlich wies er unseren Mandanten an, eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt zu erstellen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Darin stellte er glaubhaft dar, dass eine strafbare Handlung unseres Mandanten nicht vorliege. Rechtsanwalt Dietrich rückte dabei die von unserem Mandanten gegenüber der Frau getätigten Aussagen in einen anderen Zusammenhang und verwertete die Stellungnahme unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich ging vor allem auf das vorbelastete Verhältnis zwischen unserem Mandanten und der Frau und einen sich bei unserem Mandanten entwickelten Frustzustand ein. Auch unterstrich Rechtsanwalt Dietrich den Umstand, dass sich unser Mandant bei der Frau bereits unmittelbar nach seiner Aussage entschuldigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte diesen Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein. Unser Mandant war hierüber angesichts einer befürchteten Geldstrafe sehr erfreut.