Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

09. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Anbau von Cannabis und des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei in Bernau ermittelt. Unser Mandant soll zusammen mit einer anderen Person ca. 20 Cannabispflanzen angebaut haben. Die Polizei wurde auf den Anbau der Pflanzen im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufmerksam, die dadurch veranlasst worden war, dass der Mitangeschuldigte berauscht Motorrad gefahren sein soll.

Weiterhin wurde szenetypisches Verpackungsmaterial sichergestellt. Sofort kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um strafrechtliche Vertretung in diesem Fall. Nach erfolgter Akteneinsichtnahme setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit dem Inhalt auf, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit der geringen Schuld unseres Mandanten, der unbestimmten Wirkstoffmenge des noch nicht abgeernteten Cannabis und der sich daraus (eventuell) ergebenden Eigenbedarfsregelung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

07. Dezember 2020: Urkundenfälschung – Einstellung

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung von der Polizei Berlin geführt, weil sie in Berlin-Mitte mit einem manipulierten Berlinpass mit der S-Bahn gefahren ist. Einen gültigen Fahrschein hatte unsere Mandantin ebenfalls nicht vorgezeigt. Die Fahrausprüfer schrieben daraufhin eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung. Mit einer Benachrichtigung, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, begab sich unsere Mandantin zu Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

04. Dezember 2020: Beleidigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, weil ihm Beleidigung vorgeworfen wurde. Er hatte in Ahrensfelde eine andere Person als „Lügnerin“ und „Miststück“ bezeichnet. Diese Aussagen konnten von mehreren Zeugen wahrgenommen werden. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt im Hinblick auf entlastende Umstände. Zusätzlich wies er unseren Mandanten an, eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt zu erstellen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Darin stellte er glaubhaft dar, dass eine strafbare Handlung unseres Mandanten nicht vorliege. Rechtsanwalt Dietrich rückte dabei die von unserem Mandanten gegenüber der Frau getätigten Aussagen in einen anderen Zusammenhang und verwertete die Stellungnahme unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich ging vor allem auf das vorbelastete Verhältnis zwischen unserem Mandanten und der Frau und einen sich bei unserem Mandanten entwickelten Frustzustand ein. Auch unterstrich Rechtsanwalt Dietrich den Umstand, dass sich unser Mandant bei der Frau bereits unmittelbar nach seiner Aussage entschuldigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte diesen Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein. Unser Mandant war hierüber angesichts einer befürchteten Geldstrafe sehr erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bedrohung

02. Dezember 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Bedrohung – Einstellung in der Hauptverhandlung

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unser Mandant soll in Berlin-Blankenburg in fünf Fällen Handel mit Cannabis getrieben haben. Belastet wurde unser Mandant dabei durch Chatverläufe zwischen dem Käufer und seiner Mutter. Nachdem unser Mandant dann eine Beschuldigtenvorladung der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. In einem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich die Unbrauchbarkeit der Chatverläufe als Beweismittel dar. Aufgrund des Drogenkonsums des Käufers seien diese Chatverläufe unglaubwürdig. Auch sei zu berücksichtigen, dass der Käufer selber Drogen verkaufe und ein Ablenkungsmotiv daher vorliege. Zwischenzeitlich hatte der Käufer eine Zeugenaussage gegenüber der Polizei gemacht. Neben dem Verkauf von Cannabis warf der Käufer unserem Mandanten dabei vor, ihn wegen einer Zeugenaussage bedroht zu haben. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Bearbeitung abgegeben worden waren, erhob diese Anklage gegen unseren Mandanten wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen. Zusätzlich erhob die Staatsanwaltschaft Berlin kurze Zeit später eine weitere Anklage wegen Bedrohung. Beide Verfahren wurden zur einheitlichen Beurteilung verbunden und ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung arbeite Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich dabei zu den Verkaufsumständen zwischen unserem Mandanten und dem Käufer ein und konnte darstellen, dass der Käufer unglaubwürdige Aussagen gemacht habe. Allgemein konnte Rechtsanwalt Dietrich die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe als deutlich überhöht darstellen. Rechtsanwalt Dietrich regte daher eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage an. Den Einlassungen folgten sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft und stimmten einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300,00 € zu. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut, da er bereits in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig gewesen war und mit einer erneuten Einstellung nicht mehr gerechnet hatte.

Fachanwalt Strafrecht: Betrugsvorwurf bei Grundstückskauf

30. November 2020: Betrugsvorwurf bei Grundstückskauf – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unser Mandant hatte ein sanierungsbedürftiges Grundstück verkauft, dass zu diesem Zeitpunkt noch vermietet gewesen war. Hiervon hatte der Käufer keine Kenntnis. Das darauf befindliche Gebäude wies zudem derartige Schäden auf, dass Einsturzgefahr der Decke und Wände bestand und dem damaligen Mieter die Bewohnung behördlich untersagt werden musste. Unser Mandant soll diese wesentlichen Umstände des Kaufobjektes verschwiegen und sich daher unrechtmäßig den vollen Kaufpreis von über 100.000,00 € erschlichen haben. Im Zuge dessen wurde unserem Mandanten Betrug vorgeworfen.

Zuvor hatte der Käufer vor dem Landgericht Klage erhoben und ein umfangreiches zivilrechtliches Verfahren eingeleitet. Das Landgericht Potsdam hatte unseren Mandanten schließlich zur Zahlung von über 30.000 € verpflichtet. Dieser Verpflichtung war er jedoch nicht nachgekommen, sodass die Käuferseite das Verhalten unseres Mandanten auch strafrechtlich zur Anzeige brachte. Unser Mandant beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich, ihn gegen den Vorwurf des Betrugs zu verteidigen. Nach Einsicht in die Akten beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant keinesfalls über Tatsachen täuschen wollte und das Mietverhältnis zum Zeitpunkt des Besitzübergangs an dem Grundstück bereits aufgehoben war. Auch fehlte es an einem Vermögensschaden, da der Käufer von dem sanierungsbedürftigen Zustand Kenntnis hatte. Allerdings hatte der Käufer noch keine Zahlung des Betrages aus dem Versäumnisurteil erhalten, sodass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht bereit war, dass Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Erst nachdem Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Gespräch mit der zuständigen Richterin geführt hatte, konnte das Verfahren gegen Zahlung des Betrages aus dem zivilrechtlichen Urteil eingestellt werden. Da unser Mandant ohnehin zur Zahlung des Betrages verpflichtet war, war dieser Verfahrensausgang für ihn sehr vorteilhaft.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

26. November 2020: Betrug – Einstellung mangels Tatnachweis

Weil unsere Mandantin einen Betrug begangen haben soll, wurde gegen sie von der Berliner Polizei ermittelt. Sie soll Geldzahlungen eines Mannes angenommen und eine Rückzahlungsabsicht vorgetäuscht haben. Dadurch entstand dem Mann ein nicht unerheblicher Schaden. Nachdem der Mann keine Rückzahlungen erhalten hatte, suchte er die Polizei auf und zeigte unsere Mandantin an.

Beide hatten sich im Internet kennengelernt und daraufhin über eine längere Zeit telefonischen Kontakt gehabt. Es kam lediglich zu einem einmaligen persönlichen Treffen. Als unsere Mandantin eine Beschuldigtenvorladung erhielt war sie zunächst sehr verunsichert und suchte daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben auf, in welchem er die Einstellung mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich führte dabei aus, wie die Geldzahlungen seitens des Mannes tatsächlich zu erklären seien und belegte dies umfassend. Unsere Mandantin war hier vielmehr Opfer eines Erpressungsversuches geworden. Zusätzlich betonte Rechtsanwalt Dietrich, dass unsere Mandantin zu keinem Zeitpunkt Geldbeträge verlangt hatte und widerlegte jegliche Vorwürfe seitens des Mannes. Da die Staatsanwaltschaft Berlin keine weiteren Belastungen vorbringen konnte, stellte sie daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25. November 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatnachweis

Wegen eines Diebstahlsverdachts wurde gegen unsere Mandantin von der Polizei Berlin ermittelt. Unsere Mandantin soll in Berlin-Charlottenburg mehrere Taschen mit einem Wert von über 20.000,00 € aus den Verkaufsräumen einer Modefirma, bei der sie angestellt war, entwendet haben. Dieser Verlust war den Mitarbeitern der Firma im Rahmen einer Bestandsaufnahme aufgefallen. Durch entsprechende eigenständige Recherchen kamen sie auf unsere Mandantin als mögliche Beschuldigte. Unsere Mandantin soll die fehlenden Taschen im Internet privat verkauft haben.

Nachdem das Geschehen bei der Polizei durch die Firma angezeigt worden war, wurde eine Wohnungsdurchsuchung bei unserer Mandantin durchgeführt. Festgestellt wurde dabei, dass das Wohnungsinventar, welches im Hintergrund auf den Verkaufsfotos im Internet zu sehen war, mit dem Inventar unserer Mandantin übereinstimmte. Im Rahmen einer Zeugenaussage gab ein Mitarbeiter der Firma weiterhin an, dass es sich bei den zum Verkauf angebotenen Taschen durch unsere Mandantin um die fehlenden Taschen handeln würde. Im Anschluss an diese Durchsuchung suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin stützte sich Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf den Umstand, dass keine der fehlenden Taschen bei unserer Mandantin sichergestellt worden waren. Zudem bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich, dass die von unserer Mandantin angebotenen Taschen aus dem Bestand der Firma stammen würden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs ihrerseits nicht widerlegen und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.