Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt

Nachdem unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn Berlin ein verfälschtes Semesterticket vorzeigte, ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betrugs, Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. Unsere Mandantin suchte daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften

14. Mai 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften gegen Geldauflage

Unser Mandant beauftrage Rechtsanwaltsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung, da bei ihm im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden wurden und gegen ihn daher wegen des Besitzes dieser Dateien ermittelt wurde.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht die Ermittlungsakte und verschaffte sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf. Anschließend wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Sigmaringen, in welchem er insbesondere auf die in Fällen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien hinwies und die Einstellung des Verfahrens anregte. Das Amtsgericht folgte dieser Anregung uns stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war über das Ergebnis angesichts des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen – vor allem in seinem sozialen Umfeld – sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

12. Mai 2021: Strafverfahren wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin ist als Pflegekraft in einem Pflegewerk für Senioren tätig und soll einen der demenzkranken Bewohner körperlich verletzt haben. Nachdem der von unserer Mandantin zuvor betreuter Bewohner Hämatome am Körper aufwies, hatte eine Mitarbeiterin unserer Mandantin gegen diese Anzeige wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen erstattet. Unsere Mandantin bat Rechtsanwalt Dietrich daher um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Akte wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Vorfalls im Zimmer des Bewohners befunden hatte, um diesen zu versorgen. Der Bewohner habe jedoch – wie in der Vergangenheit bereits schon öfter – sehr aggressiv reagiert und wild um sich geschlagen und getreten, woraufhin unsere Mandantin lediglich versucht hatte, diesen wieder zu beruhigen und hinzulegen. Dabei seien die Hämatome entstanden. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere auf das rechtsmedizinische Gutachten hin, nach dem die von unserer Mandantin gemachten Aussagen zum Geschehensablauf nicht im Widerspruch zu den festgestellten Verletzungen des Bewohners stehen würden. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

10. Mai 2021: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelte. Er soll eine andere Fahrradfahrerin auf einer Fahrradstraße überholt haben, wobei sich die Fahrradfahrer berührten, und beide stürzten. Die andere Fahrradfahrerin soll sich dadurch verletzt haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderen vor, dass der Unfallhergang nach der Ermittlungsakte nicht geklärt war und auch etwaige Verletzungen der anderen Fahrradfahrerin nicht nachweisbar seien, da diese keine ärztlichen Atteste vorgelegt hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsordnungswidrigkeit

07. Mai 2021: Kein Punkt bei Rotlichtverstoß

Unser Mandant soll in Berlin-Charlottenburg mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren sein und dadurch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (sog. Rotlichtverstoß) begangen haben. Diese Ordnungswidrigkeit wird nach dem Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße in Höhe von 90,00 € und einem Punkt „in Flensburg“ sanktioniert.

Unser Mandant suchte die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich mit dem Anhörungsbogen der Polizei auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und forderte bei der Bußgeldstelle dann Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Gegen den von der Bußgeldstelle gegen unseren Mandanten erlassenen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich zudem Einspruch ein. Dennoch wurde das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weitergeleitet. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber auf die Widersprüche in der Ermittlungsakte hinweisen, woraufhin das Amtsgericht Tiergarten schließlich dazu bereit war, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Auch entfiel dadurch die Eintragung eines Punktes, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

04. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mangels Tatnachweises eingestellt

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, nachdem beim Beladen eines Firmenwagens das dahinterstehende Fahrzeug im Frontbereich beschädigt worden sein soll. Eine Zeugin hatte gesehen, wie ein Firmenwagen der Firma unserer Mandantin vor dem beschädigten Fahrzeug geparkt hatte. Die Firma unserer Mandantin hatte unsere Mandantin daraufhin als Fahrerin dieses Firmenwagens benannt. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin daher wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Nachdem unserer Mandantin die Vorladung als Beschuldigte zugestellt wurde, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte in einem Schriftsatz für eine Einstellung des Verfahrens. Er trug insbesondere vor, dass unsere Mandantin vormittags vor dem Auto geparkt hatte, der Halter des beschädigten Fahrzeugs den Schaden allerdings erst am Abend bemerkt hat und somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich der Schaden zu einem späteren Zeitpunkt ereignet hat. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Halter des beschädigten Fahrzeugs selbst angegeben hatte, dass er sein Auto nachmittags umgeparkt hatte und ihm Schäden hierbei noch nicht aufgefallen waren. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

02. Mai 2021: Vorwurf des Betruges und Schaden in Höhe von 300.000,00 € - Freispruch in der Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen gemeinschaftlichen Betruges. Ihr wurde vorgeworfen, die Geschäftsführer eines Familienbetriebes um beinahe 300.00,00 € betrogen zu haben. Hierfür soll sie gemeinschaftlich mit zwei anderen Beschuldigten für die Überweisung von Rechnungen falsche Kontoverbindungen angegeben und sich auf diese Weise die Rechnungssummen aneignet haben. Die bei der Bank eingereichten Überweisungsträger sollen handschriftlich von unserer Mandantin ausgefüllt worden sein.

Aus diesem Grund drohte unserer Mandantin eine erhebliche Freiheitsstrafe. Sie nahm deshalb Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unmittelbar nach Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die umfassende Ermittlungsakte. Bei Durchsicht der Akte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass sich aufgrund des Ermittlungsstandes ein Tatnachweis als schwierig herausstellte. In der angesetzten Hauptverhandlung machte unsere Mandantin daher auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich keine Angaben. Aus diesem Grund konnte ein Tatnachweis vor Gericht nicht erbracht werden. Unsere Mandantin wurde deshalb, wie von Rechtsanwalt Dietrich beantragt, in der Hauptverhandlung freigesprochen.