Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
20. Mai 2020: Gemeinschaftliche begangene gefährliche Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage
Umso verwunderte war unsere Mandantin über die ihr von der Polizei zugesandte Beschuldigtenvorladung wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Unverzüglich suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Im Erstgespräch sagte sie Rechtsanwalt Dietrich, dass sie dem unbekannten Mann bereits in der U-Bahn physisch angegriffen worden war. Auch während des Geschehens auf den Ebenen des U-Bahnhofes war unsere Mandantin von dem Mann ins Gesicht geschlagen worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte waren Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe vom besagten U-Bahnhof beigefügt. Auf den Videoaufnahmen war lediglich zu erkennen, wie unsere Mandantin den Unbekannten gemeinsam mit anderen schlug. Nicht zu erkennen waren die vorherigen Auseinandersetzungen in der U-Bahn. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin teilte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Hintergründe des Geschehens mit. Insbesondere verwies er dabei auf die von dem Unbekannten begonnene Streitigkeit und seinen Angriffen. Der von Rechtsanwalt Dietrich gemachten Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, folgte die Staatsanwaltschaft Berlin sehr zur Freude unserer Mandantin.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht
19. Mai 2020: Einstellung des Verfahrens bei Fahrerflucht durch Ausparkmanöver
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
18. Mai 2020: Urkundenfälschung durch Radierung eines Fahrscheins - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem unser Mandant einen entsprechenden Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin regte er dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Für eine Einstellung sprachen dabei vor allem das freundliche Verhalten unseres Mandanten während der Kontrolle und die geringe Schuld unseres Mandanten. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich den geringen Schaden, der der BVG entstanden ist, sowie die von unserem Mandanten bereits bezahlten zivilrechtlichen Kosten an. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Eine Verurteilung konnte so verhindert werden.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
14. Mai 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch Fahrradfahren – Verfahrenseinstellung
Ein Polizeibeamter soll daraufhin versucht haben, ihn zu stoppen. Unser Mandant soll den Halteanweisungen des Beamten allerdings nicht Folge geleistet haben, weswegen der Beamte die Fahrt durch einen Griff ans Fahrrad zu stoppen versuchte. Der Beamte soll dabei erheblichen Widerstand unseres Mandanten in Form eines stärkeren Antritts wahrgenommen haben. Am Ende lagen sowohl unser Mandant als auch der Polizeibeamte am Boden, wodurch sich der Beamte an Knien und Händen verletzte. Nach Aufnahme der Daten unseres Mandanten wurde er vor Ort entlassen. Kurze Zeit später wurde unserem Mandanten eröffnet, dass er Beschuldigter eines Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten ist. Unser Mandant mandatierte daher sofort Rechtsanwalt Dietrich. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete seine Anregung damit, dass der Tatbestand des Wiederstands gegen Vollstreckungsbeamte durch das Verhalten unseres Mandanten nicht erfüllt sei. Das Verhalten unseres Mandanten sei vielmehr als natürliche Reaktion auf ein abruptes Abbremsen zu bewerten. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich verschiedene Faktoren an, die die Schwere der Schuld unseres Mandanten abschwächten. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
13. Mai 2020: Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich – Einstellung mangels Tatnachweis
Insgesamt soll der Anrufer und Verletzte zwei Personen erkannt haben. Die während des Angriffs im Hintergrund stehende Person soll sein Nachbar und unser Mandant gewesen sein. Nach dem Angriff verschwanden beide Angreifer. Nachdem die Polizei eingetroffen war, den Verletzten versorgt hatte und die Tatwaffe gesichert worden war, erging ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber der Wohnung unseres Mandanten. Nach Eindringen in die Wohnung unseres Mandanten wurde dieser vorläufig festgenommen. In seiner späteren Zeugenaussage gab der Verletzte an, unseren Mandanten während des Angriffs gesehen zu haben. Auch will er im Rahmen einer Lichtbildvorlage den Angreifer erkannt haben. Umgehend, nachdem unser Mandant wieder entlassen und ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt worden war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete deutlich die Fähigkeit der angegriffenen Person, die Angreifer hinreichend erkennen zu können. Dabei ging Rechtswalt Dietrich auf die aus der Ermittlungsakte hervorgehende Betäubungsmittelaffinität des Angegriffenen sowie dessen Vorerkrankungen ein. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass eine Beteiligung der Person, die während der Lichtbildvorlage erkannt worden sein soll, ausgeschlossen werden konnte. Den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs konnte die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits keine neuen Belastungen entgegensetzen, weswegen sie das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen musste.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
11. Mai 2020: Nötigung durch Kfz – Einstellung des Verfahrens
Das Geschehen konnte außerdem von einer unbeteiligten Belastungszeugin ab dem Zeitpunkt der Zufahrt auf den Mann wiedergegeben werden. Rechtsanwalt Dietrich nahm den Fall an und beantragte zuerst Akteneinsicht. Nach eingehender Durchsicht der Ermittlungsakte setze Rechtsanwalt Dietrich dann einen Schriftsatz auf, der die Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, beinhaltete. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation besonders auf die einseitige Darstellung des vermeintlich geschädigten Manns. Vielmehr hatte dieser die angebliche Eskalation selbst provoziert und zum Nachteil unseres Mandanten wiedergegeben. Vor allem die Hechtsprungsituation konnte Rechtsanwalt Dietrich entkräften. Insgesamt versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Gesamtgeschehen gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten richtigzustellen. Mit Erfolg. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
08. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
Nachdem der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden war, erhielt unser Mandant zunächst die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solcher Ausgleich kam aufgrund beidseitiger Ablehnung wegen des belasteten Nachbarschaftsverhältnisses nicht zustande. Überraschend erhielt unser Mandant dann einen Strafbefehl des Amtsgerichts Schwedt, gegen den er selbst noch Einspruch einlegte. Dann jedoch suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Ermittlungsakte an und verfasste nach gründlicher Analyse des Falls einen Schriftsatz. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren mangels geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich dabei das Beweismaterial in Zweifel. Weder war auf dem Arm der Nachbarin eine Bisswunde erkennbar gewesen noch auf der Jacke. Vielmehr seien etwaige Verletzungen nur dadurch zu erklären, dass die Nachbarin unserem Mandanten ins Gesicht geschlagen hatte. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Tatbestandsmäßigkeit einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund einer fehlenden Kontrollpflicht von Hunden in Frage. Diesen Einlassungen folgte das Amtsgericht Schwedt und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.