Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

07. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens und lediglich Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 €

Gegen unseren Mandanten war von der Polizei Berlin wegen des Verdachts einer fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden. Unser Mandant hatte in Berlin-Kreuzberg die Fahrertür seines Autos geöffnet. Gegen die geöffnete Fahrertür war dann ein Radfahrer gefahren und hatte sich durch den Aufprall verletzt. Sodann wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eröffnet. Mit der Beschuldigtenvorladung wandte sich unser Mandant dann an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. 

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sofort mit der in diesem Fall zuständigen Amtsanwaltschaft Berlin in Kontakt. In einem Gespräch mit der Oberamtsanwältin konnte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweis erreichen. Weil aber auch der Verdacht bestand, dass unser Mandant durch sein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnte, wurde der Fall zusätzlich an die Bußgeldstelle abgegeben. Rechtsanwalt Dietrich rief daher bei dem zuständigen Sachbearbeiter an und erörterte mit diesem die bestehende Sachlage. Durch das persönliche Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass gegen unseren Mandanten lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € erhoben wurde. Über diesen insgesamt unproblematischen Ausgang des Verfahrens war unser Mandant erleichtert und Rechtsanwalt Dietrich gegenüber sehr dankbar.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

04. Mai 2020: Kinderpornographie gemäß § 184b StGB - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Aufgrund eines Hinweises einer amerikanischen Behörde zur Bekämpfung von Internetkriminalität wurde unser Mandant verdächtigt, kinderpornographisches Bildmaterial hochgeladen und damit verbreitet zu haben. So soll er entsprechende Bilder in einem sozialen Netzwerk hochgeladen und für jedermann sichtbar gemacht haben. Der Hinweis wurde von der Zentralstelle für Internetkriminalität in Gießen an die zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus, die umgehend die Ermittlungen aufnahm, weitergeleitet. Festgestellt werden konnte im Zuge der Ermittlungen, dass der Account, von dem aus die Bilder hochgeladen worden waren, unserem Mandanten zuzuordnen sei. Um das entsprechende Bildmaterial aufzufinden, wurde ein Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Cottbus beschlossen.

Unser in Brandenburg lebender Mandant war sehr überrascht, als Polizeibeamte dann vor seiner Haustür standen. Bei der Durchsuchung wurden sowohl ein Router als auch ein Laptop sichergestellt. Unser Mandant suchte daraufhin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung und Beantragung der Akteneinsicht wertete Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich aus. Dabei kamen ihm angesichts der Auswertungsergebnisse von Laptop und Router Zweifel, ob die unserem Mandanten vorgeworfene Handlung von ihm begangen worden war. Vielmehr hätte die Tat auch von einem vorherigen Besitzer begangen worden sein können, da der beschlagnahmte Rechner sehr alt sei. Von daher könne auch ein Fall der Verjährung vorliegen. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Cottbus teilte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken mit. Auch gab er zu bedenken, dass unser Mandant selbst sehr an der Aufklärung interessiert sei, da er ein Konto des entsprechenden sozialen Mediums nicht nutze. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesicht des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen - insbesondere in seinem sozialen Umfeld - war unser Mandant über das Ergebnis sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

30. April 2020: Betrug – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Aufgrund einer in Dresden gestellten Anzeige wurde von der Polizei Dresden gegen unsere in Berlin-Siemensstadt lebende Mandantin wegen Betrugs ermittelt. Unsere Mandantin soll über „eBay“ eine Playstation nach Dresden verkauft haben. Die Playstation wurde allerdings vom Käufer als defekt bewertet. Der Käufer verlangte daraufhin den Kaufpreis zurück, schickte die vermeintlich defekte Playstation an unsere Mandantin zurück und stellte bei der Polizei Dresden Anzeige wegen Betrugs gegen unsere Mandantin.

Nachdem unsere Mandantin eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks Strafverteidigung in diesem Fall auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden. Inhalt dieses Schriftsatzes war der Antrag, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diesen Antrag mit einer ihm durch vorherige Fälle bekannten Betrugsvariante, deren Opfer unsere Mandantin hier geworden war und die insbesondere bei „eBay“ weit verbreitet ist. Bei Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich die Seriennummern der beiden Playstations miteinander verglichen. Diese passten nicht überein. Der Käufer hatte somit eine falsche Playstation zurückgeschickt, das ausgegebene Geld wiederbekommen und eine einwandfreie Playstation erhalten. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz deutlich hin. Auch gab er an, dass von der Polizei Dresden nicht nachgewiesen worden war, dass unsere Mandantin eine defekte Playstation auch tatsächlich verkauft hatte. Die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich hatten Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

27. April 2020: Ladendiebstahl – Einstellung wegen Geringfügigkeit

Wegen eines Ladendiebstahls wurde gegen unseren Mandanten von der Polizei Berlin ermittelt. So soll er in Berlin-Friedrichsfelde in einem Supermarkt ein Buch aus der Auslage entnommen, eingesteckt und an der Kasse nicht bezahlt haben. Dabei wurde er von einem Ladendetektiv beobachtet, der ihn daraufhin in sein Büro zur Aufnahme seiner Daten bat. Der Vorgang wurde dann zur weiteren Bearbeitung an die Berliner Polizei weitergeleitet.

Mit der Beschuldigtenvorladung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Nach einem kostenfreien Erstgespräch übernahm Rechtsanwalt Dietrich das Mandat. Er beantragte zunächst Akteneinsicht und setzte nach vorheriger Durchsicht der Ermittlungsakte einen Schriftsatz auf. Darin regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diese Anregung mit dem geringen Wert des Buches sowie des fehlenden finanziellen Anreizes, den unser Mandant bei der Tat hatte. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant am Tattag emotional sehr belastet war und nannte die entsprechenden Hintergründe. Zusätzlich nannte Rechtsanwalt Dietrich weitere Gründe, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen. So war dem Supermarkt letztlich kein Schaden entstanden. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung - Schwarzfahren

23. April 2020: Urkundenfälschung und Schwarzfahren durch gefälschtes Semesterticket – Einstellung

Die Bundespolizei Berlin ermittelte gegen unsere aus Brandenburg stammende Mandantin, weil sie an der Haltestellte „Treptower Park“ von Kontrolleuren der Deutschen Bahn beim Schwarzfahren festgestellt worden war. Sie soll den Kontrolleuren ein Semesterticket vorgezeigt haben, dass anhand des Hologramm-Bildes eindeutig als Fälschung erkennbar war. Daher wurde ihr zudem der Vorwurf der Urkundenfälschung gemacht. Der Vorgang wurde dann zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) übersandt.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Mandatierung übernommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, schickte er einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich regte darin die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an und argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unserer Mandantin. So führte Rechtsanwalt Dietrich das freundliche Verhalten unserer Mandantin während der Kontrolle, die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes und die guten sozialen Prognosen unserer Mandantin aus. Angesichts dieser Einlassungen war die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darüber war unsere Mandantin angesichts ihres weiteren Berufswegs sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. April 2020: Gefährliche Körperverletzung – Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm der Vorwurf gemacht wurde, er habe eine Körperverletzung gemeinschaftlich begangen. Er soll dabei in Berlin-Zehlendorf an einem S-Bahnhof zusammen mit drei Bekannten einer anderen Person ins Gesicht geschlagen sowie mehrfach in den Körper getreten haben. Ein weiterer Zeuge soll von unserem Mandanten und seinen Begleitern ebenfalls körperlich misshandelt worden sein, indem man ihn gegen die Scheibe einer Fast-Food-Filiale geschleudert hatte. Insgesamt wurden fünf zeugenschaftliche Aussagen gemacht, wobei eine der Aussagen von einem unbeteiligten Zeugen stammt.

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. In der Anklageschrift wurde unserem Mandanten konkret vorgeworfen, er habe die gefährliche Körperverletzung durch eine gemeinschaftliche und eine das Leben gefährdende Behandlung begangen. Umgehend forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an. Bei entsprechender Durchsicht der Akte erhielt Rechtsanwalt Dietrich auch Zugang zu den zahlreichen Zeugenaussagen. Diesen Aussagen konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant deswegen als Beschuldigter geführt wurde, weil er der leibliche Bruder eines weiteren Beschuldigten dieser Tat ist. Dieser soll seinen Bruder bzw. unseren Mandanten um Hilfe gerufen haben, nachdem er einen Streit mit der verletzten Person angefangen hatte. Diesen Hilferuf nach einem Bruder konnten indes alle Zeugen so auch wiedergeben. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da kein Tatverdacht bestünde. Dabei hob er besonders deutlich die Bezeichnung „Bruder“ als weit verbreitetes Synonym für Freunde und Bekannte hervor. Der weitere Beschuldigte hätte daher auch einen der weiteren Beteiligten um Hilfe gerufen haben können. Ein Rückschluss auf unseren Mandanten als Täter sei dadurch jedenfalls nicht zu ziehen. Auch die weiteren zeugenschaftlichen Aussagen nutzte Rechtsanwalt Dietrich, um unseren Mandanten gezielt des Tatvorwurfs zu entlasten. So verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass sich aus den Aussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant an Schlägen beteiligt war, da eine Wiedererkennung durch den unbeteiligten Zeugen nur bedingt möglich war. Rechtsanwalt Dietrich hatte Erfolg mit seinem Schriftsatz. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatnachweises sehr zur Freude unseres Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

17. April 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Schwäbisch Hall wegen des Verdachts des Diebstahls, der Sachbeschädigung und der Unterschlagung ermittelt. Konkret vorgeworfen wurde ihr dabei, dass sie mehrere Einrichtungsgegenstände aus einer Mietwohnung entwendet sowie Teile der Wohnung beschädigt haben soll. Zudem soll sie einen geliehenen Staubsauger nicht zurückgegeben haben. Angezeigt wurde unsere Mandantin von der damaligen Vermieterin der Wohnung.

Unsere Mandantin wandte sich nach Erhalt des Anhörungsbogens sofort an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass zu keinem Zeitpunkt ein Verlust der behaupteten Gegenstände tatsächlich festgestellt worden war. Der Vorwurf beruhte lediglich auf den Behauptungen der Vermieterin. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf die mietrechtlichen Streitigkeiten ein, die schon bestanden, als unsere Mandantin und ihr Ehemann noch in der alten Wohnung lebten. Im Zuge dessen war auch mehrfach versucht worden, unsere Mandantin durch Einschüchterungsversuche mittels krimineller Gruppierungen gefügig zu machen. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, dass unsere Mandantin und ihr Ehemann Opfer von Bereicherungsversuchen der damaligen Vermieterin geworden waren. Diese Ausführungen teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Heilbronn detailliert mit. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren antragsgemäß ein.