Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
2014
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Schwarzfahren
10. Juli 2014: Einstellung bei Schwarzfahren
Fachanwalt Strafrecht: OWi / Rote Ampel
09. Juli 2014: Einstellung bei Rot über die Ampel
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung
07. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung
Nach diesen hatte der Fahrkartenkontrolleur unseren Mandanten provoziert, indem er sich nicht damit begnügte, den Fahrausweis vorgezeigt zu bekommen, sondern auch verlangte, unser Mandant möge ihm den Ausweis aushändigen. Als unser Mandant dies verweigerte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der unser Mandant den Kontrolleur geschlagen und getreten haben soll. Da unser Mandant hierzu den beschuhten Fuß eingesetzt haben soll, nahm die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung an.
Rechtsanwalt Dietrich teilte der Staatsanwaltschaft seine Ergebnisse des Aktenstudiums mit und konnte darlegen, dass sich das genaue Geschehen nicht rekonstruieren ließe. Zugleich arbeitete er für unseren Mandanten vorteilhafte Zeugenaussagen heraus, die bis dahin keine Beachtung der Staatsanwaltschaft gefunden hatten.
Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an den Weißen Ring einstellte. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung
4. Juli 2014: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei Urkundenfälschung
In einem Schreiben verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass sich unsere Mandantin bei der Kontrolle kooperativ verhalten habe und unsere Mandantin nicht vorbestraft sei. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, wie stark das Strafverfahren unsere Mandantin psychisch belastete.
Die Amtsanwaltschaft stellt daraufhin das Verfahren wegen Urkundenfälschung endgültig ein. Dies hat zur Folge, dass unsere Mandantin nicht bestraft wird und auch keine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt.
Aus einem Brief unserer Mandantin an Herrn Rechtsanwalt Dietrich: - ? und möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mir alles gut und verständlich erklärt haben und auch, dass sie sehr menschlich geblieben sind. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen und Sie als freundlichen, kompetenten Anwalt in Erinnerung behalten. Vielen Dank.?
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht
02. Juli 2014: Freispruch bei Vorwurf Fahrerflucht
Unser Mandant ist bereits wiederholt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Er hat noch nie einen Führerschein besessen. In einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergaren bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant gefahren sei. Er habe vielmehr nur auf Bitten des Fahrers die Tasche aus dem Wagen geholt. Da vermeintliche Blutflecken am Airbag aufgefunden wurden, wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt und die Untersuchung der Blutflecken angeordnet.
Der Sachverständige konnte diese aber nicht auswerten. In einer weiteren mehrtägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht durch Zeugenbefragungen herauszufinden, ob unser Mandant gefahren sei. Aufgrund der Befragungen durch Rechtsanwalt Dietrich und des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs waren sich die Zeugen nicht mehr sicher, ob tatsächlich unser Mandant gefahren sei. Vielmehr konnte nur noch belegt werden, dass unser Mandant das Fahrzeug auf der Fahrerseite verlassen hatte. Dies reichte für eine Verurteilung nicht aus. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen werden.