Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
2015
Fachanwalt Strafrecht: Leistungserschleichung
10. Februar 2015: Schwarzfahren - Einstellung in Hauptverhandlung
Als Nachweis fügte sie dem Schreiben an die Bundespolizeidirektion Berlin in Kopie die Monatsmarken und die Überweisungsträger für das erhöhte Beförderungsentgelt bei. Unsere Mandantin ging davon aus, dass sich das Strafverfahren nun erledigen würde. Statt der Erledigung erhielt sie sechs Monate später einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Nun wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Anwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Im Anschluss daran wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an den zuständigen Richter. Diesen konnte Rechtsanwalt Dietrich überzeugen, dass Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Voraussetzung hierfür war aber die Zustimmung der Amtsanwaltschaft Berlin.
Deshalb suchte Rechtsanwalt Dietrich die zuständige Amtsanwältin auf. Diese war aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrenslaufes und der vorgeworfenen wiederholten Schwarzfahrten nicht bereit, dass Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwältin aber davon überzeugen, keinen negativen Vermerk in die Handakte der Amtsanwaltschaft einzutragen. In der dann angesetzten Hauptverhandlung war ein Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft anwesend. Gemeinsam mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich den Sitzungsvertreter von einer Einstellung überzeugen. Das Verfahren wurde dann in der Hauptverhandlung eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: ?Heiratsschwindler?
05.02.2015: Betrug - Freispruch bei Darlehensbetrug
Aufgrund der Angaben unseres Mandanten und den Erkenntnissen aus der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung. Unser Mandant beantwortete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten keine Fragen des Gerichts. In der von Rechtsanwalt Dietrich vorgetragenen Einlassung bestritt Rechtsanwalt Dietrich die für den Betrug notwendige Täuschung. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die Geldzahlungen in Kenntnis der schlechten finanziellen Situation unseres Mandanten erfolgt seien. Die Geldzahlungen seien erfolgt, weil die Zeugin persönliche Probleme in ihrer Ehe gehabt und nun jemanden zum Reden gesucht habe. Eine Betrugsabsicht habe nicht bestanden. In der im Anschluss durchgeführten konfrontativen Befragung der Zeugin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Diese Widersprüche führten dazu, dass sich das Gericht schließlich nicht mehr in der Lage sah, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde deshalb auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht
27. Januar 2015: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung
Nach Mandatsübernahme legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein und setzte sich mit dem Amtsgericht in Verbindung. In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich einen Zusammenhang zwischen der Tat und einer schweren Erkrankung der Lebensgefährtin unseres Mandanten herstellen. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Die Sperre zur Neuerteilung entfiel ebenfalls.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
16. Januar 2015: Vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr - Einstellung gegen Geldauflage
Nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren wandte sich unser Mandant zunächst an eine andere Rechtsanwältin, die ihm empfahl, ohne Akteneinsicht bei der Polizei auszusagen. Im Anschluss an die Vernehmung bei der Berliner Polizei wurde unserem Mandaten durch das Amtsgericht Tiergarten der Führerschein abgenommen. Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis legte die Rechtsanwältin Beschwerde zum Landgericht Berlin ein. Das Landgericht Berlin bestätigte aber die Entscheidung des Amtsgerichts. Es führte aus, dass mit einer Verurteilung zu rechnen sei, in welcher unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Das Amtsgericht Tiergarten erließ im Anschluss an die Entscheidung des Landgerichts Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von mehr als 3.500,00 - und eine weitere Frist von sechs Monaten Führerscheinentzug angeordnet wurde.
Nun wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin und dem Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch insbesondere auf Schwächen der Ermittlungsakte hinweisen. Trotz der Entscheidung des Landgerichts Berlin war das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hat seinen Führerschein noch im Gerichtssaal wiedererhalten.