Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl mit Waffen
01. April 2020: Ladendiebstahl mit Waffen – Einstellung gegen Geldauflage
Unsere Mandantin kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung in diesem Fall. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte, setzte er ein Schreiben, welches die Einstellung des Verfahrens anregte, auf. Er begründete die Einstellung mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Sie hatte sich im Büro des Ladendetektivs sehr kooperativ gegenüber allen Beteiligten verhalten. Hinsichtlich der mitgeführten Schere stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unsere Mandantin sie lediglich in der Tasche vergessen hatte und diese nicht als Waffe eingesetzt werden sollte. Es handelte sich vielmehr um eine OP-Schere. Angesichts der Bekleidungswaren bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich bereits jeglichen Tatverdacht. Unsere Mandantin hatte sich schlicht keine Kassenzettel gegen lassen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
30. März 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ging dabei folgender Sachverhalt hervor: Während sich die geschädigte Frau in einem Kaufhaus aufhielt und ihr Mietauto für eine kurze Zeit abstellte, soll unser Mandant das Mietauto seinerseits gebucht und damit weggefahren sein. Die Frau konnte noch sehen, wie ihr Mietwagen wegfuhr, jedoch nicht die fahrende Person erkennen. Umgehend kontaktierte sie dann die Mietwagenfirma und erfragte den neuen Standort des Autos. Als die Frau kurze Zeit später am neuen Abstellort des Autos angekommen war, musste sie feststellen, dass mehrere Kleidungsstücke, die sich auf dem Beifahrersitz befanden, fehlten. Sie erstattete dann Anzeige gegen den zeitlich auf sie folgenden Mieter des Autos. Dieser Mieter soll unser Mandant gewesen sein. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich jegliche Tatbeteiligung unseres Mandanten in Frage und beantragte die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Es war nicht festgestellt worden, dass unser Mandant tatsächlich auch Fahrer des Mietautos gewesen war. Eine Wegnahme der Kleidung durch unseren Mandanten könne daraus daher nicht geschlossen werden. Rechtsanwalt Dietrich hatte mit seinen Einlassungen Erfolg, da die Amtsanwaltschaft Berlin dem Antrag folgte und das Verfahren mangels Tatnachweis einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
27. März 2020: Urkundenfälschung – Einstellung gegen Geldauflage
Mit einer entsprechenden Beschuldigtenvorladung suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, nachdem er Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte. In seinem Schriftsatz ging er vor allem auf die Gutgläubigkeit ein, mit der unsere Mandantin den Personalausweis über eine Vermittlungsagentur erworben hatte. Einen Unterschied gegenüber einem originalen und behördlichen Dokument hatte sie nicht erkennen können. Zudem enthielt ein weiterer echter Pass unserer Mandantin dieselben Daten, die auch auf dem vermeintlich gefälschten Dokument angegeben waren. Zusätzlich ergab sich aus dem weiteren Dokument auch, dass unsere Mandantin ein gültiges Visum nicht überschritten hatte. Den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich folgte die Staatsanwaltschaft Berlin und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz und Verbreiten Kinderpornografie
25. März 2020: Ermittlungen wegen Kinderpornografie, § 184b StGB – Einstellung mangels Tatverdachts
Nach der Hausdurchsuchung meldete sich unser aus Bayern kommender Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst Akteneinsicht gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft. Nach Auswertung der Ermittlungsakte legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz dar, dass kein Nachweis besteht, dass durch unseren Mandanten kinderpornografische Dateien gem. § 184b hochgeladen worden sind. Insbesondere konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die IP Adresse durch Manipulation entstanden sei. Aufgrund der Einlassung war ein Tatnachweis nicht möglich und das Strafverfahren wurde eingestellt. Weitere Informationen zum Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie erhalten Sie unter: https://www.strafverteidiger-kinderpornographie.de/
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
23. März 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
20. März 2020: Betrug – Einstellung
Nachdem unsere Mandantin die Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei und Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nach seiner Mandatierung beantragte dieser zunächst Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt umfassend. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Berlin ging Rechtsanwalt Dietrich vor allem auf die vielen emotionalen Belastungen unserer Mandantin zum Tatzeitraum ein. Rechtsanwalt Dietrich konnte ebenfalls den Umstand nutzen, dass der Verwaltungsapparat des Arbeitgebers unserer Mandantin nicht sorgfältig geführt worden war. Eine detaillierte Aufarbeitung der einzelnen Betrugshandlungen erschien so nicht mehr möglich. Angesichts dieser Gesamtumstände regte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an. Diese folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren ein. Unsere Mandantin war darüber im Hinblick auf die bereits erfolgte zivilrechtliche Verurteilung natürlich sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
18. März 2020: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – Einstellung gegen Geldauflage
Unser Mandant ließ sich bereits vor Ort zu dem Geschehen ein und gab gegenüber der Polizei an, die Kollision gefilmt zu haben. Dass er den Mülleimer auch auf der Straße platziert haben soll, bestritt er hingegen. Nachdem unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhalten hatte, mandatierte er Rechtsanwalt Dietrich. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dazu zog Rechtsanwalt Dietrich in Zweifel, dass die beiden Zeugen unseren Mandanten angesichts der späten Stunde mit Sicherheit erkannt haben können. Weiterhin führte er die geringe Schuld unseres Mandanten aus. Rechtsanwalt Dietrich gab zu bedenken, ob und inwiefern ein kleiner Mülleimer als Hindernis im Straßenverkehr zu werten sei und ein Ausweichmanöver durch den Fahrer in der Situation möglich gewesen wäre. Auch das kooperative Verhalten unseres Mandanten gegenüber der Polizei unterstrich Rechtsanwalt Dietrich im Hinblick auf die geringe Schuld unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.