Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Beleidigung
16 . März 2020: Beleidigung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Nach dem Erstgespräch bei Rechtsanwalt Dietrich wertete dieser die Ermittlungsakte aus und merkte schnell, dass die beiden Türsteher im Laufe des Verfahrens widersprüchliche Angaben zu dem Vorgehen gemacht hatten. Insbesondere wurde entgegen der ursprünglichen Anzeige der Vorwurf erhoben, unser Mandant habe rassistische Beleidigungen geäußert. Dies passte nun gar nicht zu unserem Mandanten, der während seiner Studienzeit Auslandsaufenthalte absolviert hatte und sich in der Bezirkspolitik für Integration engagiert. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich diese und weitere Bedenken an dem Tatvorwurf in einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft vorgetragen hatte, stellte diese das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Falsche Verdächtigung
13. März 2020: Falsche Verdächtigung – Einstellung mangels Tatnachweis
In diesem Verfahren beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Strafverteidigung. Nach Einsicht in die Verfahrensakte hegte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Zweifel an der Aussagekraft des Sachverständigengutachtens. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass letztlich nicht mehr geklärt werden könne, wie es zu den inhaltlichen Angaben im Schriftsatz des ersten Rechtsanwaltes gekommen sei. Die Einwände von Rechtsanwalt Dietrich konnten durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das wegen falscher Verdächtigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Berlin Pass gefälscht
09. März 2020: Berlin Pass gefälscht – Einstellung des Strafverfahrens
Unmittelbar nach der Feststellung meldete sie sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit Ihrer Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Berliner S-Bahn als Strafverteidiger an. So konnte verhindert werden, dass die Polizei Kontakt mit unserer Mandantin aufnahm. Vielmehr bekam Rechtsanwalt Dietrich unmittelbar die Ermittlungsakte, die er mit unserer Mandantin besprach. Im Anschluss wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die zuständige Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem persönlichen Gespräch gegenüber der Amtsanwältin darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unserer Mandantin gehandelt habe. Deshalb war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Gedroht eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrug.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Körperverletzung
06. März 2020: Fahrerflucht und Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und konnte in einem ausführlichen Schriftsatz darlegen, dass es zu keinem Unfall gekommen sei. Die vom Radfahrer behaupteten Verletzungen seien insbesondere nicht objektiv nachprüfbar. Vielmehr habe der Radfahrer unserer Mandantin die Vorfahrt genommen und sie dann auch noch beschimpft. Unsere Mandantin sei zunächst stehengeblieben, habe aber Angst bekommen und sei weitergefahren. Diese Einlassung konnte durch die Amtsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerbehindertenausweis gefälscht
04. März 2020: Schwerbehindertenausweis gefälscht – Einstellung mangels Tatnachweis
Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Im Anschluss daran gab er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine Stellungnahme ab, in welcher er rechtliche Bedenken erhob. Insbesondere zweifelte Rechtsanwalt Dietrich an, dass es sich bei dem vermeintlichen Schwerbehindertenausweis um eine Urkunde handeln würde, da nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Kopie verwendet worden sei. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Beweisschwierigkeiten hin. Entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich wurde deshalb das Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Straßenverkehr
02. März 2020: Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung
Fachanwalt Strafrecht: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr
28. Februar 2020: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr – Einstellung mangels Tatnachweis
Unser Mandant hatte gegenüber er Polizei keine Angaben gemacht. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich, dass Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Da die Überreste des Böllers nicht gefunden wurden, konnte durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht belegt werden, dass es sich tatsächlich um einen Polenböller gehandelt habe. Auch sei letztlich nicht sicher geklärt, dass tatsächlich unser Mandant für die Sprengstoffexplosion verantwortlich sei. Insbesondere hätten sich mehrere Personen am Straßenrand aufgehalten. Auch sei bei unserem Mandanten bei der Durchsuchung durch die Polizei weder ein Feuerzeug noch ein Knaller gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.