Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Insolvenzverschleppung / Vorenthalten von Arbeitsentgelt

01. Juli 2019: Einstellung gegen Geldauflage in Hauptverhandlung

Von der Staatsanwaltschaft Potsdam wurde unser Mandant wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelten und wegen Insolvenzverschleppung angeklagt. Unser Mandant soll die Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter nicht gezahlt und außerdem einen notwendigen Insolvenzantrag nicht gestellt haben.

Hintergrund war, dass unser Mandant eine andere Person dazu überredet hatte, eine Firma für ihn in Potsdam zu gründen. Als Geschäftsführer wurde ebenfalls die andere Person eingetragen. Als sogenannter faktischer Geschäftsführer übernahm unser Mandant allerdings alle Geschäftsführertätigkeiten dieser Firma. Mit der Anklageschrift suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach dessen Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen insbesondere die unseren Mandanten belastenden Zeugenaussagen seiner ehemaligen Mitarbeiter hervor. In einem umfassenden Schriftsatz versuchte Rechtsanwalt Dietrich – zunächst erfolglos – die Staatsanwaltschaft Potsdam von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage zu überzeugen. In der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit dem Wirtschaftsstrafrichter die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten erneut dar. Überzeugt von der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs, stellte das Amtsgericht Potsdam das Verfahren gegen unseren Mandanten gemäß seiner ursprünglichen Anregung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

28. Juni 2019: Einstellung des Verfahrens bei Online-Erwerb von 400 g. Amphetaminen bei „shiny flakes“ sowie Verdacht des Handels

Bis ins Jahr 2015 wurden über die Internetplattform „shiny flakes“ knapp eine Tonne Drogen gehandelt. Der Betreiber der Plattform wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Im Zuge der damaligen Ermittlungen wurden die Kundendaten des Online-Shops sichergestellt. Hierdurch wurde auch unser Mandant als Kunde von shiny flakes ermittelt. Er soll dort mindestens 400 g Amphetamin online erworben haben. Der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgelegte Grenzwert einer „nicht geringen Menge“ Amphetamine liegt bei 10 g Amphetaminbase. Dieser Grenzwert wäre hierbei weit überschritten worden. Die Ermittlungsbehörden gingen daher von einem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus. Im Rahmen der Ermittlungen durchsuchte die Polizei daraufhin die Wohnung unseres Mandanten.

Bei der Durchsuchung stellten die Beamten mehrere szenetypische Tütchen mit diversen synthetischen Drogen wie Amphetamin, Kokain, Crystal Meth und MDMA sowie zwei Injektionsfläschen des Arzneimittels Ketanest sicher. Des Weiteren fanden sie mehrere Cannabisjungpflanzen und Setzlinge sowie diverses Zubehör zum Cannabisanbau vor. Bei der Dursuchung äußerte unser Mandant zudem gegenüber der Polizei, dass zumindest die Cannabispflanzen ihm gehören.

Wegen dieser stark belastenden Tatvorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit „shiny flakes“ übernommen. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht sicher erwiesen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel bestellt habe und eine Zuordnung der in der Wohnung aufgefundenen Betäubungsmittel zu unserem Mandanten ebenso wenig möglich sei. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens an, obwohl unser Mandant bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden war. Trotz einschlägiger Vorstrafen unseres Mandanten wurde das Strafverfahren aufgrund des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht. Gefährliche Körperverletzung

26. Juni 2019: Außergerichtliche Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Von der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde unser Mandant angeklagt, eine andere Person gefährlich am Körper verletzt zu haben. Unser Mandant soll im Rahmen einer Geburtstagsfeier in Zeuthen den Vater der Gastgeberin mit der Faust ins Gesicht sowie mit einem Aschenbecher auf den Kopf geschlagen haben. Die Geschädigte Person zog sich dabei mehrere nicht unerhebliche Schnittwunden zu. Er musste im Krankenhaus genäht werden und war für eine längere Zeit arbeitsunfähig. Dem Geschehen war eine verbale Auseinandersetzung mit unserem Mandanten vorausgegangen.

Dieser war vom Vater dadurch provoziert worden, dass er seine eigene Tochter demütigte. Daher nahm unser Mandant die Tochter in Schutz und wurde im Zuge dessen von dem Geschädigten geschlagen und verletzt. Als Konsequenz dieses Vorfalls zeigte der Geschädigte unseren Mandanten an und erhob zudem Anspruch auf Schmerzensgeldzahlung. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach Auswertung der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, welcher einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises beinhaltete und die Ermittlungsergebnisse in Zweifel zog. Insbesondere die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten selbst hob Rechtsanwalt Dietrich hervor. Einmal soll unser Mandant den Aschenbecher geworfen, einmal damit geschlagen haben. Auch die Beschaffenheit des Aschenbechers variierte stark. Eine Einstellung des Verfahrens kam für die Staatsanwaltschaft Cottbus allerdings nicht in Betracht. Die erheblichen Verletzungen des Geschädigten und der Umstand, dass unser Mandant nach der Auseinandersetzung geflohen war, waren für die Staatsanwaltschaft Cottbus Grund genug, um Anklage zu erheben. Folglich wurde eine Hauptverhandlung anberaumt, zu der es jedoch nicht kommen sollte. Rechtsanwalt Dietrich unterbreitete der Gegenseite einen Vergleichsvorschlag. Mittlerweile ließ sich der Geschädigte als Nebenkläger ebenfalls von einem Rechtsanwalt vertreten. Nach einiger Verhandlungsdauer konnte Rechtsanwalt Dietrich die Gegenseite schließlich von einem Vergleich überzeugen. Dieser hatte zum Inhalt, dass unser Mandant einen gewissen Betrag als Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlt. Im Gegenzug ziehe unser Mandant seine gegen den Geschädigten gestellte Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zurück. Damit wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Königs Wusterhausen, welches wiederum das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellte. Im Ergebnis musste unser Mandant an den Geschädigten das zuvor ausgehandelte Schmerzensgeld zahlen. Als eine Verurteilung oder ein Schuldeingeständnis ist dies aber nicht zu werten.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

24. Juni 2019: Einstellung mangels Tatnachweis bei Abrechnungsbetrug

Wegen eines Betrugsvorwurfes wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Hintergrund war, dass unser Mandant einer Firma Leistungen in Rechnung gestellt haben soll, die er nicht erbracht hatte. Von einer weiteren (dritten) Firma wurde unser Mandant jedoch wegen Betruges angezeigt.

Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Kurioserweise hatte sich die Firma, die die Rechnung von unserem Mandanten erhalten hatte, nicht an ihn sondern an die dritte Firma gewandt. Diese firmierte unter ähnlich klingendem Namen, wie die Firma unseres Mandanten. Da sich der Adressat der Aufforderung eines Betrugsversuches ausgesetzt sah, erstatte er Anzeige bei der Polizei Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin und versuchte die Verwirrungen im Interesse unseres Mandanten zu aufzuklären. Auch auf den Umstand, dass auf keiner Seite ein Schaden entstanden war, machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin aufmerksam. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

21. Juni 2019: Freispruch bei Diebstahl

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, Medikamente aus einem Medikamentenschrank einer Klinik in Berlin-Kladow entwendet zu haben. Bei einem Schichtwechsel soll den Kollegen aufgefallen sein, dass unsere Mandantin jeweils ein Päckchen des fraglichen Medikaments in ihrer Tasche sowie in ihrem Kittel eingesteckt hatte. Von der Verwaltungsleitung wurde dieser Vorfall bei der Polizei Berlin angezeigt. Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Diebstahls suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich zwecks Rechtsbeistands auf.

Dieser reagierte unverzüglich und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Aktensicht. Aus der Ermittlungsakte gingen insbesondere die belastenden Zeugenaussagen hervor. Zwei Zeugen gaben an, dass die Medikamente bei unserer Mandantin gefunden wurden und die Medikamente dem Betäubungsmittelschrank fehlten. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich eine konfrontative Zeugenbefragung durch. Unsere Mandantin hatte Rechtsanwalt Dietrich berichtet, dass nach Bekanntwerden des Vorfalls massiv versucht wurde, unsere Mandantin aus ihrer Arbeitsstelle zu drängen. Auch in der Vergangenheit kam es bereits zu Mobbingattacken und der Verbreitung von Lügen über unsere Mandantin. Mit diesen Umständen konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen und versuchte eine diesbezügliche Aufklärung der Verhältnisse innerhalb des Personals zu erreichen. Mit Erfolg. Am Ende der Hauptverhandlung konnte nicht mehr ausgeschlossen werden, dass durch Dritte der Verdacht des Diebstahls auf unsere Mandantin gelenkt werden sollte. Das Amtsgericht Tiergarten konnte den Tatnachweis somit nicht mehr erbringen und sprach unsere Mandantin frei.

 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

19. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Schlag mit Bierflasche

Mit der Vorladung als Beschuldigter einer Straftat suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung zum Vorwurf gemacht. Nach den Aussagen von Zeugen soll unser Mandant auf den Geschädigten losgerannt sein und ihm mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Dadurch hatte sich die getroffene Person eine Platzwunde über dem rechten Auge zugezogen.

Belastend waren für unseren Mandanten insbesondere die Zeugenaussagen zu diesem Vorfall. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Den Ermittlungen war zu entnehmen, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Chemnitz daraufhin, dass unser Mandant aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht absichtlich gehandelt hat. Vielmehr könnte auch eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

17. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

In Berlin-Marienfelde soll unser Mandant eine Gruppe von Leuten, die die Straße passieren wollten, gefährdet haben. Unser Mandant soll zum fraglichen Tatzeitpunkt Auto gefahren sein und eine Kreuzung linksabbiegend überquert haben. Im Kreuzungsbereich soll er zunächst an einer Kreuzung vorfahrtsbedingt gehalten haben. Dann soll unser Mandant das ebenfalls wartende vor ihm stehende Auto von links überholt haben und den gegenüberliegenden Mittelstreifen der Fußgänger zum Teil befahren haben. Nur durch die schnelle Reaktion der Kinder und weiterer beteiligter Personen soll unser Mandant kein weiteres Unglück hervorgerufen haben.

Mit der Vorladung den Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise gefährdet zu haben suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Taxifahrer, der das Taxi nach Auskunft durch dessen Vorgesetzten, zum fraglichen Zeitpunkt gefahren haben soll. Erkannt bzw. zur Anzeige gebracht hatte diesen Vorfall ein Polizeibeamter, der das Geschehen aus seinem Auto heraus beobachtet hatte. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte dieser unseren Mandanten ausmachen. Rechtsanwalt Dietrich gelang es jedoch herauszuarbeiten, dass es sich um eine vermeintlich manipulierte Wahllichtbildvorlage handelt. Der Verdacht lag nahe, dass der Polizeibeamte die richtige Wahllichtbildnummer schon vorher kannte und lediglich dadurch unseren Mandanten identifizieren konnte. Auch handelte es sich bei der Aussage des Vorgesetzten schlicht um eine Vermutung darüber, wer das Fahrzeug gefahren haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen ausführlichen Schriftsatz und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Diesem Antrag folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte da Verfahren mangels Tatnachweis ein.