Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
2014
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Raub
29. Mai 2014: Freispruch bei Vorwurf schwerer Raub
Unser Mandant wurde dann von der Polizei dabei beobachtet, wie er gegenüber dem Verkäufer angab, der Kaufinteressent zu sein. Der gesondert Verfolgte wurde auch am Tatort entdeckt und nach einer kurzen Flucht ebenfalls festgenommen. Hier gab er an, dass er als Jugendlicher durch unseren erwachsenen Mandanten gezwungen worden sei, das Fahrzeug zu rauben. Bei dem ersten Versuch habe unser Mandant in unmittelbarer Tatortnähe gestanden und das Geschehen beobachtet. Durch die Polizei konnte eine umfangreiche Kommunikation zwischen unserem Mandanten und dem gesondert Verfolgten über Handys festgestellt werden.
Unser Mandant bestritt, etwas von einem Raub gewusst zu haben. Vielmehr ließ er sich so ein, dass ihm der gesondert Verfolgte lediglich in Aussicht gestellt habe, dass er eine Probefahrt mit dem Mercedes unternehmen könne. Der mittlerweile rechtskräftig verurteilte gesondert Verfolgte blieb vor Gericht weiterhin dabei, dass er nur aufgrund der Drohungen unseres Mandanten die Tat begangen habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte den gesondert Verfolgten aber in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Aufgrund dieser Widersprüche sprach das Gericht unseren Mandanten frei. Gedroht hatte eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung
27. Mai 2014: Einstellung in Berufungsinstanz
Im Rahmen einer Konfliktverteidigung stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge und gab unzählige Stellungnahmen ab. Es mussten deshalb 10 Verhandlungstage durchgeführt werden. Das Amtsgericht verurteilte unsere Mandantin auch ohne Geständnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsinstanz konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von lediglich 500,00 - überzeugen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung und Betrug
22. Mai 2014: Einstellung bei Schwarzfahren
In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwältin davon überzeugen, dass man nicht beweisen könne, woher die Farbspuren stammen. Deshalb wurde das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Owi / Geschwindigkeitsüberschreitung
14. Mai 2014: Einstellung mangels Fahrernachweis
Aufgrund einer Empfehlung seiner Rechtsanwältin meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf verschiedene Mängel im Messvorgang hinweisen. Auch zweifelte er die Qualität des Blitzfotos an. Das Blitzfoto hatte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht die Qualität, um sicher einen Fahrer zu bestimmen. Der in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten vernommene Halter konnte sich nicht mehr zuverlässig an den Vorfall erinnern. Das Gericht schloss sich schließlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung
28. April 2014: Geldstrafe trotz doppelten Bewährungsbruchs
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht
03. April 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Unfallflucht
Zunächst klärte Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten darüber auf, dass er nicht verpflichtet sei, mit seinem PKW bei der Polizei zu erscheinen. Die Polizei suchte deshalb mehrere Monate vergeblich nach dem Fahrzeug. Im Rahmen einer sogenannten Konfliktverteidigung legte Rechtsanwalt Dietrich gegen alle polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Maßnahmen Rechtsmittel ein. Aufgrund dieser Rechtsmittel verzögerte sich das Verfahren und es konnte mit dem Zeugen erst nach 1 ½ Jahren eine Videogegenüberstellung durchgeführt werden. Der Zeuge konnte in dieser Gegenüberstellung unseren Mandanten nicht als Fahrer identifizieren. Deshalb musste das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten durch die Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweis eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht
14. März 2014: Bewährung im Berufungsverfahren
Im Berufungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Tat bereits mehr als ein Jahr zurückliegen würde und sich die Lebensumstände unseres Mandanten deutlich verbessert hätten. Das Landgericht Berlin hob deshalb das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung ausnahmsweise nochmals zu Bewährung ausgesetzt wurde.