Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten
13. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten - Einstellung trotz Bewährungsbruch
Hierdurch soll er die im Auto sitzenden Polizeibeamten beleidigt haben. Rechtsanwalt Dietrich gab bereits im Ermittlungsverfahren eine Erklärung ab, wonach er bestritt, dass das unterstellte Verhalten eine Beleidigung gegenüber den Polizeibeamten darstellen würde. Trotzdem erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Auch das Amtsgericht Tiergarten sah in dem Verhalten eine Beleidigung und bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung. Im Termin zur Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich abermals seine Bedenken gegen die Strafbarkeit vor. Der Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin das Gericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte neben einer neuen Strafe ein Bewährungswiderruf gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG
11. Februar 2019: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis
Bei Durchsuchung des Fahrzeuges wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem an die Staatsanwaltschaft Stralsund gerichteten Schriftsatz darlegen, dass aus dem Konsum von Drogen nicht zwangsläufig ein vorausgegangener Besitz geschlossen werden kann. Der Eigenkonsum ist nicht strafbar. Auch die aufgefundenen Betäubungsmittel könnten nicht unserem Mandanten zugerechnet werden, da das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird. Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellte deshalb das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug
08. Februar 2019: Warenbetrug – Einstellung mangels Tatnachweis
Nach Auskunft von DHL soll auch unser Mandant die Reifen in Empfang genommen haben. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus. Nach einer Besprechung mit unserem Mandanten gab Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin ab. In dieser bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant die Bestellungen vorgenommen habe. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nicht zu belegen sei, wer die Reifen tatsächlich bestellt habe. Auch könne nicht sicher geklärt werden, ob tatsächlich unser Mandant die Reifen in Empfang genommen habe, da man bei Entgegennahme keinen Ausweis vorlegen müsse. Aufgrund dieser Beweisschwierigkeiten stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das gegen unseren Mandanten wegen Betruges geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso
06. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso - Einstellung
Unser Mandant soll sich über die Ablehnung hinweggesetzt haben. Die Anzeigenerstatterin konnte gegenüber Ärzten mehrere Verletzungen vorweisen. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich das Beweisergebnis mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierbei herausarbeiten, dass es offensichtlich zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, bei dem ebenfalls einvernehmlich auch SM-Spiele angewendet worden sind. In einer Einlassung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass offensichtlich bei der Anzeigenerstatterin nach dem einvernehmlichen Sexualverkehr ein Bewusstseinswandel eingesetzt habe, der dazu geführt habe, dass die Anzeigenerstatterin nachträglich ihr Verhalten abgelehnt habe. Deshalb würde sie nun das Geschehen als Vergewaltigung einordnen. Die Staatsanwaltschaft stellte hierauf das wegen Vergewaltigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl
04. Februar 2019: Einstellung nach Strafbefehl
Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, der sofort Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass keine neutralen Zeugen für die etwaige Beschimpfung durch unseren Mandanten vorhanden waren. Außerdem bestand zwischen den Eheleuten Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Demnach hatte die Frau unseres Mandanten gute Gründe, diesen falsch zu belasten. Nach Absprache mit unserem Mandanten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich deshalb mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten und trug seine Bedenken vor. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung
31. Januar 2019: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung - Einstellung des Verfahrens
Als unser Mandant eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte sodann die Ermittlungsakten an und besprach das Verfahren mit unserem Mandanten. Dabei stellte sich heraus, dass unser Mandant allein aufgrund der für ihn belastenden Situation Kraftausdrücke benutzt hatte. Denn er war erst kürzlich Opfer eines Unfallflüchtigen geworden, sodass er Angst hatte, auf den Kosten des Unfalls sitzen zu bleiben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die genaueren Umstände der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz mitgeteilt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit ein.
28. Januar 2019: Gefälschte Monatsmarke - Einstellung
Unser Mandant gab gegenüber den Kontrolleuren an, dass er gutgläubig die Monatsmarke erworben habe. Trotzdem wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitete. Mit der vom LKA übersandten Belehrung und schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und besprach die Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.