Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
2013
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl
30. Januar 2013 Einstellung mangels Tatnachweis bei Taschendiebstahlsvorwurf
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht
17. Januar 2013 Einstellung bei Fahrerflucht in Schwerin
Fachanwalt Strafrecht: Bußgeldverfahren / Unfall
09. Januar 2013 Verwarnungsgeld statt Geldbuße, Nachschulung und zwei Punkten
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Diebstahl
09. Januar 2013 Freispruch bei Vorwurf Einbruchdiebstahl vor AG Senftenberg
Sie selber habe nur einmal am Einstiegsloch die Gitter der Lüftungsklappen hochgezogen, um zu schauen, wo ihr Lebensgefährte bliebe. Der später an seinem Wohnsitz verhaftete Lebensgefährte gab gegenüber der Polizei an, gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin den Einbruchdiebstahl begangen zu haben. Aufgrund dieser Aussage und am festgestellter Verschmutzungen am Rücken unserer Mandantin erfolgte die Anklage wegen Einbruchsdiebstahl vor dem Amtsgericht Senftenberg.
Rechtsanwalt Dietrich gab in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Senftenberg eine Erklärung ab, wonach unsere Mandantin wiederholt vergeblich versucht hatte, ihren Lebensgefährten von der Tatausführung abzuhalten. Im Anschluss habe sie sich auf den Boden gelegt und geschlafen. Hierdurch habe sie sich die Verschmutzungen am Rücken zugezogen. Auch habe der ehemalige Lebensgefährte aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen unsere Mandantin falsch belastet. Er hatte in seiner Vernehmung nachweisbar an unterschiedlichen Stellen nicht die Wahrheit gesagt. Der ehemalige Lebensgefährte konnte durch das Gericht nicht geladen werden und deshalb konnte die Aussage des ehemaligen Lebensgefährten nicht auf ihre Glaubhaftigkeit überprüft werden.
Da auch die Staatsanwaltschaft Cottbus nicht nachweisen konnte, dass unser Mandantin selbst mit in den Supermarkt eingedrungen ist, beantragte sie eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die nicht überprüfbare Aussage des ehemaligen Lebensgefährten einer notwendigen besonders kritischen Hinterfragung nicht Stand hält. Aufgrund der Widersprüche in der Aussage des ehemaligen Lebensgefährten könne eine Verurteilung unserer Mandantin nicht auf dessen Aussagen gestützt werden.
Das Amtsgericht Senftenberg schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unsere Mandantin frei. Da die Staatsanwaltschaft Cottbus mit dem Urteil nicht einverstanden war, legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung ein. Die Berufung wurde dann aber durch die Staatsanwaltschaft Cottbus wieder zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Jugendstrafrecht
07. Januar 2013 Einstellung bei Verstoß gegen das Waffengesetz im Jugendstrafverfahren
In der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass Verfahren nun doch noch ohne Auflagen einzustellen. Obwohl unser Mandant bereits vier Eintragungen im Erziehungsregister, insbesondere wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant mittlerweile deutlich stabilisiert hatte und einer Ausbildung nachging. Seit Einleitung des Ermittlungsverfahrens waren auch bereits über 1 ½ Jahre vergangen, in denen unser Mandant gezeigt hat, dass er keine weiteren Straftaten mehr begehen wird.
Aufgrund der Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren eingestellt.